Die Dresden Marketing GmbH (nachfolgend „DMG“) ist als kommunales Unternehmen der Landeshauptstadt Dresden für die Vermarktung Dresdens als Tourismus-, Wissenschaft-, Wirtschafts- und Kongressstandort verantwortlich. Die DMG unterliegt damit den besonderen Vorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen für Unternehmen in privater Rechtsform sowie dem Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz). Gegenstand der Ausschreibung sind die umfassende Beratung der DMG in Steuersachen (einschließlich der Durchführung der laufenden Finanzbuchhaltung, der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der begleitenden steuerlichen Beratung) sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Steuerungs- und Koordinationstätigkeiten bei DMG im Rahmen eines externen Controllings durch den Auftragnehmer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-12.
Auftragsbekanntmachung (2013-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Menge oder Umfang:
“Siehe II.1.5 sowie die Angaben im abzuschließenden Dienstleistungsvertrag, der allen Bewerbern mit den abzufordern Unterlagen übersandt wird. Der geschätzte...”
Menge oder Umfang
Siehe II.1.5 sowie die Angaben im abzuschließenden Dienstleistungsvertrag, der allen Bewerbern mit den abzufordern Unterlagen übersandt wird. Der geschätzte Auftragswert (ohne MwSt) beträgt 70.000 Euro pro Jahr.140 000
“Interessierte Bewerber haben die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Bewerbungsbogen mit Anlagen, Auswertungsbogen für den Teilnahmewettbewerb) bei der...”
Interessierte Bewerber haben die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Bewerbungsbogen mit Anlagen, Auswertungsbogen für den Teilnahmewettbewerb) bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle (vorzugsweise per E-Mail) abzufordern. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich schriftlich in zweifacher Ausfertigung unter Verwendung des Bewerbungsbogens vorzulegen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kopien sind als Nachweise ausreichend. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen, wo gefordert zu unterschreiben und entsprechend der im Bewerbungsbogen aufgeführten Reihenfolge geordnet einzureichen.
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Quelle: OJS 2013/S 158-276426 (2013-08-12)