D&O-Versicherungsprogramm und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Finanzdienstleistungsinstitute (Financial Instititutions Professional Indemnity; FIPI)
Die FMS Wertmanagement AöR (“FMS-WM“ oder “Auftraggeberin“) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8.7.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen. Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr. Die FMS-WM plant, für sich und ihre Organe sowie für die Tochtergesellschaften der FMS-WM und deren Organe Versicherungen zu beschaffen. Beschafft werden soll ein strukturiertes, aus aufeinander abgestimmten Losen zusammengesetztes D&O Versicherungsprogramm sowie eine FIPI für die FMS-Wertmanagement AöR mit marktüblichen Deckungssummen. Zwingende Vorgabe für alle Lose ist die erforderliche Kontinuität der Versicherungen: Die FMS-WM erwartet, dass die eingeladenen Versicherungsgesellschaften zur erforderlichen Rückwärtsversicherung zum 8.7.2010 auf das bestehende Kontinuitätsdatum zum 6.8.2010 (Bereich D&O) sowie zum 4.11.2010 (FIPI) zur Freiheit von Pflichtverletzungen abstellen. Die Ausschreibung besteht im Bereich D&O aus Los 1 für die Grundversicherung und Los 2, in dem mehrere Exzedentenversicherungen vergeben werden. Auf die Grundversicherung (Los 1) entfallen 25 Mio. Im Los 1 „Grundversicherung D&O“ strebt die FMS-WM möglichst die Versicherung durch einen Grundversicherer an. Möglich ist jedoch auch die Aufteilung des Loses 1 in einen Führungs- und einen Mitversicherer. Zudem soll in Los 1 eine möglichst weite Deckung insbesondere im Hinblick auf Haftungsfälle im Zusammenhang mit Dienstleistungen und Kreditvergaben erreicht werden. Im Rahmen des Loses 2 „Exzedentenversicherungen“ werden die Bieter Angebote für verschiedene Exzedentenversicherungen in Exzedent 1 und/oder Exzedent 2 abgeben können. Die Bieter werden die Möglichkeit erhalten, Angebote für Exzedent 1 und/oder Exzedent 2 jeweils mit einer Kapazität von 10 Mio. EUR abzugeben. Die Bieter werden auch die Möglichkeit erhalten, mehr als ein Angebot pro Exzedentenvertrag anzubieten, also z. B. 2 Angebote über 10 Mio. EUR für den Exzedenten 1 vorzulegen. Führungsversicherer im 1. und 2. Exzedentenvertrag soll jeweils der Bieter werden, der dort die höchste Kapazität versichert; bieten 2 Bieter die gleiche Kapazität an, wird derjenige Mitversicherer der Führungsversicherer, der diese Kapazität am preisgünstigsten anbietet. Soweit der Umfang von Exzedent 1 oder Exzedent 2 nicht durch 10 Mio. teilbar ist, wird hier jeweils ein Bieter den Zuschlag auf eine geringere Versicherungssumme erhalten; die Bieter müssen sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklären. Im Bereich FIPI wird im Los 3 eine Grundversicherung mit der Deckungssumme von 10 Mio. EUR ausgeschrieben. Die Versicherungsbedingungen im Einzelnen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Um die Lose aufeinander abstimmen zu können, werden im Verfahren zeitlich nacheinander zunächst die Grundversicherung D&O ausverhandelt und verbindliche Angebote abgefordert. Abhängig von den Ergebnissen werden dann Angebote zu den Exzedentenverträgen in D&O angefordert und bei Bedarf verhandelt. Zeitgleich sollen Angebote zu der Grundversicherung FIPI angefordert und bei Bedarf verhandelt werden. Das Verfahren wird im Einzelnen in dem 1. Verfahrensbrief nach dem Teilnahmewettbewerb konkretisiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement AöR
Postanschrift: Prinzregentenstraße 56
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fms-wm.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fms-wm.de📧
Fax: +49 899547627892 📠
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen abzurufen, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Vor Übersendung dieser Bewerberinformationen erhalten die Bewerber eine Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Darin müssen sich die Bewerber verpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Verbindung mit dem laufenden Vergabeverfahren zu nutzen. Auch die Nachunternehmer müssen sich entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichten.
Die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen werden nur an die Bewerber versandt, die die Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 14.6.2013, 12:00 Uhr schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren D&O Versicherungsprogramm - Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Teilnahmeanträge nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften und fehlenden oder widersprüchlichen Angaben auf Formblättern. Zur Wahrung der Teilnahmefrist ist die Einreichung einer Kopie statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfristvorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Bieters/Bewerbers an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbieter und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als Alleinbieter und Nachunternehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer, nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bewerber/Bieter und der betroffenen Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM. Der Auftraggeber behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen (Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM) nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen abzurufen, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Vor Übersendung dieser Bewerberinformationen erhalten die Bewerber eine Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Darin müssen sich die Bewerber verpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Verbindung mit dem laufenden Vergabeverfahren zu nutzen. Auch die Nachunternehmer müssen sich entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichten.
Die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen werden nur an die Bewerber versandt, die die Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 14.6.2013, 12:00 Uhr schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren D&O Versicherungsprogramm - Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Teilnahmeanträge nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften und fehlenden oder widersprüchlichen Angaben auf Formblättern. Zur Wahrung der Teilnahmefrist ist die Einreichung einer Kopie statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfristvorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Bieters/Bewerbers an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbieter und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als Alleinbieter und Nachunternehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer, nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bewerber/Bieter und der betroffenen Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM. Der Auftraggeber behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen (Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM) nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FMS Wertmanagement AöR (“FMS-WM“ oder “Auftraggeberin“) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8.7.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen. Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Die FMS Wertmanagement AöR (“FMS-WM“ oder “Auftraggeberin“) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8.7.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen. Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Die FMS-WM plant, für sich und ihre Organe sowie für die Tochtergesellschaften der FMS-WM und deren Organe Versicherungen zu beschaffen. Beschafft werden soll ein strukturiertes, aus aufeinander abgestimmten Losen zusammengesetztes D&O Versicherungsprogramm sowie eine FIPI für die FMS-Wertmanagement AöR mit marktüblichen Deckungssummen. Zwingende Vorgabe für alle Lose ist die erforderliche Kontinuität der Versicherungen: Die FMS-WM erwartet, dass die eingeladenen Versicherungsgesellschaften zur erforderlichen Rückwärtsversicherung zum 8.7.2010 auf das bestehende Kontinuitätsdatum zum 6.8.2010 (Bereich D&O) sowie zum 4.11.2010 (FIPI) zur Freiheit von Pflichtverletzungen abstellen.
Die FMS-WM plant, für sich und ihre Organe sowie für die Tochtergesellschaften der FMS-WM und deren Organe Versicherungen zu beschaffen. Beschafft werden soll ein strukturiertes, aus aufeinander abgestimmten Losen zusammengesetztes D&O Versicherungsprogramm sowie eine FIPI für die FMS-Wertmanagement AöR mit marktüblichen Deckungssummen. Zwingende Vorgabe für alle Lose ist die erforderliche Kontinuität der Versicherungen: Die FMS-WM erwartet, dass die eingeladenen Versicherungsgesellschaften zur erforderlichen Rückwärtsversicherung zum 8.7.2010 auf das bestehende Kontinuitätsdatum zum 6.8.2010 (Bereich D&O) sowie zum 4.11.2010 (FIPI) zur Freiheit von Pflichtverletzungen abstellen.
Die Ausschreibung besteht im Bereich D&O aus Los 1 für die Grundversicherung und Los 2, in dem mehrere Exzedentenversicherungen vergeben werden. Auf die Grundversicherung (Los 1) entfallen 25 Mio. Im Los 1 „Grundversicherung D&O“ strebt die FMS-WM möglichst die Versicherung durch einen Grundversicherer an. Möglich ist jedoch auch die Aufteilung des Loses 1 in einen Führungs- und einen Mitversicherer. Zudem soll in Los 1 eine möglichst weite Deckung insbesondere im Hinblick auf Haftungsfälle im Zusammenhang mit Dienstleistungen und Kreditvergaben erreicht werden.
Die Ausschreibung besteht im Bereich D&O aus Los 1 für die Grundversicherung und Los 2, in dem mehrere Exzedentenversicherungen vergeben werden. Auf die Grundversicherung (Los 1) entfallen 25 Mio. Im Los 1 „Grundversicherung D&O“ strebt die FMS-WM möglichst die Versicherung durch einen Grundversicherer an. Möglich ist jedoch auch die Aufteilung des Loses 1 in einen Führungs- und einen Mitversicherer. Zudem soll in Los 1 eine möglichst weite Deckung insbesondere im Hinblick auf Haftungsfälle im Zusammenhang mit Dienstleistungen und Kreditvergaben erreicht werden.
Im Rahmen des Loses 2 „Exzedentenversicherungen“ werden die Bieter Angebote für verschiedene Exzedentenversicherungen in Exzedent 1 und/oder Exzedent 2 abgeben können. Die Bieter werden die Möglichkeit erhalten, Angebote für Exzedent 1 und/oder Exzedent 2 jeweils mit einer Kapazität von 10 Mio. EUR abzugeben. Die Bieter werden auch die Möglichkeit erhalten, mehr als ein Angebot pro Exzedentenvertrag anzubieten, also z. B. 2 Angebote über 10 Mio. EUR für den Exzedenten 1 vorzulegen. Führungsversicherer im 1. und 2. Exzedentenvertrag soll jeweils der Bieter werden, der dort die höchste Kapazität versichert; bieten 2 Bieter die gleiche Kapazität an, wird derjenige Mitversicherer der Führungsversicherer, der diese Kapazität am preisgünstigsten anbietet. Soweit der Umfang von Exzedent 1 oder Exzedent 2 nicht durch 10 Mio. teilbar ist, wird hier jeweils ein Bieter den Zuschlag auf eine geringere Versicherungssumme erhalten; die Bieter müssen sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklären.
Im Rahmen des Loses 2 „Exzedentenversicherungen“ werden die Bieter Angebote für verschiedene Exzedentenversicherungen in Exzedent 1 und/oder Exzedent 2 abgeben können. Die Bieter werden die Möglichkeit erhalten, Angebote für Exzedent 1 und/oder Exzedent 2 jeweils mit einer Kapazität von 10 Mio. EUR abzugeben. Die Bieter werden auch die Möglichkeit erhalten, mehr als ein Angebot pro Exzedentenvertrag anzubieten, also z. B. 2 Angebote über 10 Mio. EUR für den Exzedenten 1 vorzulegen. Führungsversicherer im 1. und 2. Exzedentenvertrag soll jeweils der Bieter werden, der dort die höchste Kapazität versichert; bieten 2 Bieter die gleiche Kapazität an, wird derjenige Mitversicherer der Führungsversicherer, der diese Kapazität am preisgünstigsten anbietet. Soweit der Umfang von Exzedent 1 oder Exzedent 2 nicht durch 10 Mio. teilbar ist, wird hier jeweils ein Bieter den Zuschlag auf eine geringere Versicherungssumme erhalten; die Bieter müssen sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklären.
Im Bereich FIPI wird im Los 3 eine Grundversicherung mit der Deckungssumme von 10 Mio. EUR ausgeschrieben.
Die Versicherungsbedingungen im Einzelnen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Um die Lose aufeinander abstimmen zu können, werden im Verfahren zeitlich nacheinander zunächst die Grundversicherung D&O ausverhandelt und verbindliche Angebote abgefordert. Abhängig von den Ergebnissen werden dann Angebote zu den Exzedentenverträgen in D&O angefordert und bei Bedarf verhandelt. Zeitgleich sollen Angebote zu der Grundversicherung FIPI angefordert und bei Bedarf verhandelt werden.
Die Versicherungsbedingungen im Einzelnen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Um die Lose aufeinander abstimmen zu können, werden im Verfahren zeitlich nacheinander zunächst die Grundversicherung D&O ausverhandelt und verbindliche Angebote abgefordert. Abhängig von den Ergebnissen werden dann Angebote zu den Exzedentenverträgen in D&O angefordert und bei Bedarf verhandelt. Zeitgleich sollen Angebote zu der Grundversicherung FIPI angefordert und bei Bedarf verhandelt werden.
Das Verfahren wird im Einzelnen in dem 1. Verfahrensbrief nach dem Teilnahmewettbewerb konkretisiert.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Grundversicherung D&O
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Exzedenten
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung besteht im Bereich D&O aus Los 1 für die Grundversicherung und Los 2, in dem mehrere Exzedentenversicherungen vergeben werden. Im Rahmen des Loses 2 „Exzedentenversicherungen“ werden die Bieter Angebote für verschiedene Exzedentenversicherungen in Exzedent 1 und/oder Exzedent 2 abgeben können. Die Bieter werden die Möglichkeit erhalten, Angebote für Exzedent 1 und/oder Exzedent 2 jeweils mit einer Kapazität von 10 Mio. EUR abzugeben. Die Bieter werden auch die Möglichkeit erhalten, mehr als ein Angebot pro Exzedentenvertrag anzubieten, also z. B. 2 Angebote über 10 Mio. EUR für den Exzedenten 1 vorzulegen. Führungsversicherer im 1. und 2. Exzedentenvertrag soll jeweils der Bieter werden, der dort die höchste Kapazität versichert; bieten 2 Bieter die gleiche Kapazität an, wird derjenige Mitversicherer der Führungsversicherer, der diese Kapazität am preisgünstigsten anbietet. Soweit der Umfang von Exzedent 1 oder Exzedent 2 nicht durch 10 Mio. teilbar ist, wird hier jeweils ein Bieter den Zuschlag auf eine geringere Versicherungssumme erhalten; die Bieter müssen sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklären.
Die Ausschreibung besteht im Bereich D&O aus Los 1 für die Grundversicherung und Los 2, in dem mehrere Exzedentenversicherungen vergeben werden. Im Rahmen des Loses 2 „Exzedentenversicherungen“ werden die Bieter Angebote für verschiedene Exzedentenversicherungen in Exzedent 1 und/oder Exzedent 2 abgeben können. Die Bieter werden die Möglichkeit erhalten, Angebote für Exzedent 1 und/oder Exzedent 2 jeweils mit einer Kapazität von 10 Mio. EUR abzugeben. Die Bieter werden auch die Möglichkeit erhalten, mehr als ein Angebot pro Exzedentenvertrag anzubieten, also z. B. 2 Angebote über 10 Mio. EUR für den Exzedenten 1 vorzulegen. Führungsversicherer im 1. und 2. Exzedentenvertrag soll jeweils der Bieter werden, der dort die höchste Kapazität versichert; bieten 2 Bieter die gleiche Kapazität an, wird derjenige Mitversicherer der Führungsversicherer, der diese Kapazität am preisgünstigsten anbietet. Soweit der Umfang von Exzedent 1 oder Exzedent 2 nicht durch 10 Mio. teilbar ist, wird hier jeweils ein Bieter den Zuschlag auf eine geringere Versicherungssumme erhalten; die Bieter müssen sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklären.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Fipi
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von dem Bewerber bzw. den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft ist in allen 3 Losen zwingend vorzulegen:
1) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen, d. h. Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber keine Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
1) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen, d. h. Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber keine Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU -Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU -Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
2) Eigenerklärung, ob und ggf. welche fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen, d. h. eine Eigenerklärung darüber, ob
a) über das Vermögen des Bewerbers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) der Bewerber sich in Liquidation befindet,
c) der Bewerber nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) der Bewerber im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat
sowie eine Eigenerklärung über eventuelle Einträge im Gewerbezentralregister des Bewerbers bzw. der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und deren geschäftsführenden natürlichen Personen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Los 1 („Grundversicherung D&O“)
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber mindestens über ein Rating „A“ nach Standard & Poors (Long Term) oder vergleichbar verfügt. Als vergleichbar wird ein Rating von mindestens „A2“ bei Moody's (Long Term) oder mindestens „A“ bei Fitch (Long Term) angesehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber mindestens über ein Rating „A“ nach Standard & Poors (Long Term) oder vergleichbar verfügt. Als vergleichbar wird ein Rating von mindestens „A2“ bei Moody's (Long Term) oder mindestens „A“ bei Fitch (Long Term) angesehen.
— Los 2 („Exzedenten“)
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber mindestens über ein Rating „A-“ nach Standard & Poors (Long Term) oder vergleichbar verfügt. Als vergleichbar wird ein Rating von mindestens „A3“ bei Moody's (Long Term) oder mindestens „A-“ bei Fitch (Long Term) angesehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber mindestens über ein Rating „A-“ nach Standard & Poors (Long Term) oder vergleichbar verfügt. Als vergleichbar wird ein Rating von mindestens „A3“ bei Moody's (Long Term) oder mindestens „A-“ bei Fitch (Long Term) angesehen.
— Los 3 („FIPI“)
Mindeststandards:
— Los 1 („Grundversicherung D&O“)
1) Bewerber verfügt mindestens über ein Rating „A“ nach Standard & Poors (Long Term) oder vergleichbar. Als vergleichbar wird ein Rating von mindestens „A2“ bei Moody's (Long Term) oder mindestens „A“ bei Fitch (Long Term) angesehen.
— Los 2 („Exzedenten“):
1) Bewerber verfügt mindestens über ein Rating „A-“ nach Standard & Poors (Long Term) oder vergleichbar. Als vergleichbar wird ein Rating von mindestens „A3“ bei Moody's (Long Term) oder mindestens „A-“ bei Fitch (Long Term) angesehen.
— Los 3 („FIPI“)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Los 1 („Grundversicherung D&O“)
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber seit mindestens 5 Jahren (Stichtag: Abgabefrist für Teilnahmeantrag) D&O-Versicherungen für Banken und/oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland zeichnet;
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Vergangenheit mindestens eine Grundversicherung als führender Versicherer in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Bankenrisiko gezeichnet hat;
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung und Underwriting-Stelle verfügt;
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen ist.
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen ist.
— Los 2 („Exzedenten“)
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber seit mindestens 3 Jahren (Stichtag: Abgabefrist für Teilnahmeantrag) D&O-Versicherungen für Banken und/oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland zeichnet;
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Vergangenheit mindestens eine Exzedenten-Versicherung in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Bankenrisiko gezeichnet hat;
3) Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenbearbeitung und Underwriting-Stelle verfügt;
— Los 3 („FIPI“)
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber seit mindestens 5 Jahren (Stichtag: Abgabefrist für Teilnahmeantrag) Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen für Banken und/oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland zeichnet;
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Vergangenheit mindestens eine Grundversicherung in Bezug auf eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (FIPI) als führender Versicherer in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Bankenrisiko gezeichnet hat;
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber in der Vergangenheit mindestens eine Grundversicherung in Bezug auf eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (FIPI) als führender Versicherer in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Bankenrisiko gezeichnet hat;
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen ist.
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen ist.
Mindeststandards:
1) Bewerber zeichnet seit mindestens 5 Jahren (Stichtag: Abgabefrist für Teilnahmeantrag) D&O-Versicherungen für Banken und/oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland;
2) Bewerber hat in der Vergangenheit mindestens eine Grundversicherung als führender Versicherer in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Bankenrisiko gezeichnet;
3) Bewerber verfügt über eine eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung und Underwriting-Stelle;
4) Bewerber ist als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen.
4) Bewerber ist als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen.
1) Bewerber zeichnet seit mindestens 3 Jahren (Stichtag: Abgabefrist für Teilnahmeantrag) D&O-Versicherungen für Banken und/oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland;
2) Bewerber hat in der Vergangenheit mindestens eine Exzedenten-Versicherung in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Bankenrisiko gezeichnet;
3) Bewerber verfügt über eine eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenbearbeitung und Underwriting-Stelle;
1) Bewerber zeichnet seit mindestens 5 Jahren (Stichtag: Abgabefrist für Teilnahmeantrag) Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherungen für Banken und/oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland;
2) Bewerber hat in der Vergangenheit mindestens eine Grundversicherung in Bezug auf eine Financial Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (FIPI) als führender Versicherer in Bezug auf ein in Deutschland belegenes Bankenrisiko gezeichnet;
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Einzelheiten sind dem Vertrag zu entnehmen, welcher Bestandteil der Ausschreibung ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform ist nicht erforderlich, jedoch müssen sich die Mitglieder einer Bietergemeinschaft zu einer gesamtschuldnerischen Haftung (§ 421 BGB) gegenüber dem Auftraggeber verpflichten.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Zugelassene Versicherungsunternehmen (vgl. Ziffer III.2.3).
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Jochen Fahrbach
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen abzurufen, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen abzurufen, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Vor Übersendung dieser Bewerberinformationen erhalten die Bewerber eine Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Darin müssen sich die Bewerber verpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Verbindung mit dem laufenden Vergabeverfahren zu nutzen. Auch die Nachunternehmer müssen sich entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichten.
Vor Übersendung dieser Bewerberinformationen erhalten die Bewerber eine Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Darin müssen sich die Bewerber verpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Verbindung mit dem laufenden Vergabeverfahren zu nutzen. Auch die Nachunternehmer müssen sich entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichten.
Die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen werden nur an die Bewerber versandt, die die Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 14.6.2013, 12:00 Uhr schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren D&O Versicherungsprogramm - Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 14.6.2013, 12:00 Uhr schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren D&O Versicherungsprogramm - Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Teilnahmeanträge nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften und fehlenden oder widersprüchlichen Angaben auf Formblättern. Zur Wahrung der Teilnahmefrist ist die Einreichung einer Kopie statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfristvorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Teilnahmeanträge nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften und fehlenden oder widersprüchlichen Angaben auf Formblättern. Zur Wahrung der Teilnahmefrist ist die Einreichung einer Kopie statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfristvorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Bieters/Bewerbers an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbieter und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als Alleinbieter und Nachunternehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer, nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bewerber/Bieter und der betroffenen Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Bieters/Bewerbers an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbieter und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als Alleinbieter und Nachunternehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer, nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bewerber/Bieter und der betroffenen Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM. Der Auftraggeber behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen (Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM) nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM. Der Auftraggeber behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen (Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM) nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung, der Bewerberinformationen oder Teilnahmeantragsunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung, der Bewerberinformationen oder Teilnahmeantragsunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Quelle: OJS 2013/S 095-162028 (2013-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-05 📅
Name: Allianz Global Corporate & Speciality AG
Postanschrift: Fritz-Schäffer-Str. 9
Postort: München
Postleitzahl: 81737
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-29 📅
Name: Liberty Mutual Insurance Europe Limited
Postanschrift: Im Mediapark 8 - KölnTurm 37
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
3️⃣
Name: DUAL Bietergemeinschaft, vertreten durch DUAL Deutschland GmbH
Postanschrift: Schanzenstr. 36/ Gebäude 197
Postleitzahl: 51063
4️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-24 📅
Name: XL Group/ XL Insurance Company Limited
Postanschrift: Hopfenstr. 6
Postleitzahl: 80335
5️⃣
6️⃣
Name: HCC International Insurance Company, PLC Zweigniederlassung für Spanien
Postanschrift: Torre Diagonal Mar, Josep Pla 2, Planta 10
Postort: Barcelona
Postleitzahl: 08019
Land: Spanien 🇪🇸
7️⃣
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann, § 114 Abs. 2 GWB.