Demontage und fachgerechte Entsorgung von Alt-Straßenleuchten sowie Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von neuen LED-Straßenleuchten (Los 1). Durchführung der Standsicherheitsprüfung (Los 2)
Die Gemeinde Hardheim schreibt die Umrüstung bestehender Straßenleuchten mit Hochdruck-Quecksilberdampflampen, bzw. Natriumdampflampen in LED-Straßenleuchten im Offenen Verfahren nach der Vertragsordnung für Dienstleistungen (VOL/A) in der aktuell geltenden Fassung aus (Los 1). Die Umrüstung umfasst die Demontage und fachgerechte Entsorgung der Altleuchten (Straßenleuchten) und die Lieferung von LED-Straßenleuchten sowie den Austausch von Leuchtmitteln in Bestandsleuchten für die Ortsteile Hardheim, Bretzingen, Erfeld, Gerichtstetten, Schweinberg, Rütschdorf, Dornberg, Rüdental und Vollmersdorf. Teilweise wird nicht die gesamte Leuchte (Mastaufsatz) sondern nur das Leuchtmittel getauscht. Alle Masten und Seilabspannungen bleiben erhalten. Mit Zuschlagserteilung kommt der Vertrag für die Demontage und fachgerechte Entsorgung der alten Straßenleuchten sowie die Lieferung und den Einbau der neuen LED-Straßenleuchten zustande. Das Volumen der Ausschreibung beträgt ca. 1080 LED-Straßenleuchten. Die verschiedenen Typen und Arbeiten sind in den nachfolgenden Positionsbeschreibungen aufgeführt: Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Lose aufgeteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose getrennt zu beauftragen. Los 2 betrifft die Durchführung von Standsicherheitsprüfungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbeleuchtung
Menge oder Umfang: siehe Ausschreibungsunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbeleuchtung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Hardheim
Postanschrift: Schlossplatz 6
Postleitzahl: 74736
Postort: Hardheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.hardheim.de🌏
E-Mail: bernd.schretzmann@hardheim.de📧
Telefon: +49 62835820📞
Fax: +49 62835855 📠
Die Gemeinde Hardheim schreibt die Umrüstung bestehender Straßenleuchten mit Hochdruck-Quecksilberdampflampen, bzw. Natriumdampflampen in LED-Straßenleuchten im Offenen Verfahren nach der Vertragsordnung für Dienstleistungen (VOL/A) in der aktuell geltenden Fassung aus (Los 1). Die Umrüstung umfasst die Demontage und fachgerechte Entsorgung der Altleuchten (Straßenleuchten) und die Lieferung von LED-Straßenleuchten sowie den Austausch von Leuchtmitteln in Bestandsleuchten für die Ortsteile Hardheim, Bretzingen, Erfeld, Gerichtstetten, Schweinberg, Rütschdorf, Dornberg, Rüdental und Vollmersdorf. Teilweise wird nicht die gesamte Leuchte (Mastaufsatz) sondern nur das Leuchtmittel getauscht. Alle Masten und Seilabspannungen bleiben erhalten. Mit Zuschlagserteilung kommt der Vertrag für die Demontage und fachgerechte Entsorgung der alten Straßenleuchten sowie die Lieferung und den Einbau der neuen LED-Straßenleuchten zustande. Das Volumen der Ausschreibung beträgt ca. 1080 LED-Straßenleuchten. Die verschiedenen Typen und Arbeiten sind in den nachfolgenden Positionsbeschreibungen aufgeführt: Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Lose aufgeteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose getrennt zu beauftragen. Los 2 betrifft die Durchführung von Standsicherheitsprüfungen.
Die Gemeinde Hardheim schreibt die Umrüstung bestehender Straßenleuchten mit Hochdruck-Quecksilberdampflampen, bzw. Natriumdampflampen in LED-Straßenleuchten im Offenen Verfahren nach der Vertragsordnung für Dienstleistungen (VOL/A) in der aktuell geltenden Fassung aus (Los 1). Die Umrüstung umfasst die Demontage und fachgerechte Entsorgung der Altleuchten (Straßenleuchten) und die Lieferung von LED-Straßenleuchten sowie den Austausch von Leuchtmitteln in Bestandsleuchten für die Ortsteile Hardheim, Bretzingen, Erfeld, Gerichtstetten, Schweinberg, Rütschdorf, Dornberg, Rüdental und Vollmersdorf. Teilweise wird nicht die gesamte Leuchte (Mastaufsatz) sondern nur das Leuchtmittel getauscht. Alle Masten und Seilabspannungen bleiben erhalten. Mit Zuschlagserteilung kommt der Vertrag für die Demontage und fachgerechte Entsorgung der alten Straßenleuchten sowie die Lieferung und den Einbau der neuen LED-Straßenleuchten zustande. Das Volumen der Ausschreibung beträgt ca. 1080 LED-Straßenleuchten. Die verschiedenen Typen und Arbeiten sind in den nachfolgenden Positionsbeschreibungen aufgeführt: Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Lose aufgeteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose getrennt zu beauftragen. Los 2 betrifft die Durchführung von Standsicherheitsprüfungen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung und Montage der LED-Leuchten bzw. LED-Leuchtmittel
Kurze Beschreibung:
Demontage und fachgerechte Entsorgung von Alt-Straßenleuchten sowie Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von neuen LED-Straßenleuchten.
Menge oder Umfang: ca. 1080 Leuchten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Durchführung einer Standsicherheitsprüfung
Kurze Beschreibung: Durchführung der Standsicherheitsprüfungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet der Gemeinde Hardheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Angaben zum Unternehmen gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichts mit dem Angebot; Vor Auftragserteilung kann der Auftraggeber darüber hinaus weitere Nachweise zur Beurteilung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters verlangen. Die nachfolgend genannten Nachweise sind innerhalb 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen; Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage entsprechender Bankauskünfte, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist, Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, das der Unternehmer seine Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichts mit dem Angebot; Vor Auftragserteilung kann der Auftraggeber darüber hinaus weitere Nachweise zur Beurteilung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters verlangen. Die nachfolgend genannten Nachweise sind innerhalb 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen; Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage entsprechender Bankauskünfte, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist, Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, das der Unternehmer seine Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist.
Mindeststandards:
- Vorlage eines Musterstückes je nach angebotenem LED-Leuchten-Typ, wenn von ausgeschriebener Leuchte abgewichen wird (gleichwertig).
- Referenzliste (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Bürgschaft, siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen (Nr. 1.1 der Leistungsbeschreibung).
Sonstige besondere Bedingungen:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, hat er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachzuweisen, dass diesem die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er muss entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Beabsichtigt der Bieter, sich bei Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, hat er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachzuweisen, dass diesem die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er muss entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: per Verrechnungsscheck
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-01 📅
Öffnungsort: Gemeinde Hardheim, Schlossplatz 6, 74736 Hardheim.
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Hardheim, Schlossplatz 6, 74736 Hardheim.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis Lieferung und Einbau/LED-Straßenleuchte (50)
2. Gesamtleistungsaufnahme/LED-Straßenleuchte (30)
3. Lebensdauer/LED-Straßenleuchte (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Hardheim
Bernd Schretzmann
Internetadresse: www.hardheim.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-10-10 📅
Datum des Endes: 2014-01-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 101 a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 101 a GWB).
Quelle: OJS 2013/S 110-187884 (2013-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 391 959,46 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-23 📅
Name: Süd Solar GmbH
Postanschrift: Max-Eyth-Straße 6
Postort: Tamm
Postleitzahl: 71732
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@sued-solar.de📧
Internetadresse: www.sued-solar.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden(vgl. § 101 a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden(vgl. § 101 a GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 209-362748 (2013-10-24)