Der EVdK schreibt den Abschluss von Abrufrahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Dienstleistern über die Versorgung mit diversen Werbemitteln aus
Gegenstand der Abrufrahmenvereinbarung ist die Lieferung von Werbemitteln für die pronova BKK. Der Abschluss der Abrufrahmenvereinbarung beinhaltet keine Abnahmegarantie. Einzelbeauftragungen zu den Abrufen werden im Wettbewerb der teilnehmenden Bieter vergeben. Nähere Informationen dazu gibt es in den Vergabeunterlagen (Anlage 6).
Der Vertrag tritt nach Zuschlagserteilung in Kraft. Die jeweiligen vertraglichen Pflichten beginnen zum 1.9.2013 und haben eine Laufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sollte er nicht 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Vertrag kann dann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Nach Ablauf von 48 Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-03-11
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Auftragsbekanntmachung
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2013-09-06
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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