Zusätzliche Informationen
— Sollten mehr als fünf Bewerber geeignet sein, werden die Unterlagen anhand der Qualität der Referenzen zu Punkt 1, 11, 13 und anhand der Kennzahl zu Punkt 4 (s. III 2.) Teilnahmebedingungen) mittels einer Matrix ausgewählt. In diesem Fall werden die 5 besten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
— Die Matrix zur Auswahl der geeigneten 5 besten Bewerber beinhaltet folgende Punkte:
Kriterium Gewichtung
1.1 5 %
1.2 20 %
1.3 9 %
1.4 15 %
1.5 10 %
4 5 %
11 6 %
13.1 15 %
13.2 15 %
Total 100 %
Kriterium Nr. 1/1.1 Referenzen aus Energiesektor (Beurteilung der Referenzen) – Keine Referenzen aus Energiesektor vorhanden (1 Punkt), 1 Referenz vorhanden, die aber nur einen kleinen Teil der genannten Anforderungen erfüllt (2 Punkte), Mehrere Referenzen vorhanden – die genannten Anforderungen sind weitestgehend erfüllt (3 P.), Mehrere Referenzen vorhanden. Alle Anforderungen sind erfüllt (4 P.), Mehrere Referenzen vorhanden. Alle Anforderungen sind erfüllt. Das Unternehmen hat sich auf Projekte aus
dem Bereich Energie spezialisiert. (5 P.) Kriterium Nr. 1/1.2 Praktische Erfahrung in der Umsetzung von Beteiligungs- und Dialogverfahren bei Infrastrukturprojekten (Beurteilung der Referenzen) – Keine Erfahrung vorhanden (1 P.), Erfahrung vorhanden – ist aber durch Subunternehmen eingekauft worden (2 P.), Erfahrung ist vorhanden. Die praktische Umsetzung gehört aber nicht zu einer Kernkompetenz (3 P), Erfahrung ist vorhanden. Die praktische Umsetzung ist aber auf eine überschaubare Anzahl an methodischen Instrumenten beschränkt (4 P.), Das Unternehmen ist Experte in der Anwendung der Methodik und verfügt über ein Spezialwissen auf dem Gebiet (5 P.)
Kriterium Nr. 1/1.3 Expertise im Einwendungsmanagement (Beurteilung der Referenzen) - Keine Erfahrung vorhanden (1 P.), Erfahrung vorhanden – ist aber durch Subunternehmen eingekauft worden (2 P.), Erfahrung ist vorhanden. Die praktische Umsetzung gehört aber nicht zu einer Kernkompetenz (3 P.), Erfahrung ist vorhanden. Die praktische Umsetzung ist aber auf eine überschaubare Anzahl an methodischen Instrumenten beschränkt.
Das genehmigungsrechtliche Fachwissen ist nicht vorhanden (4 P.), Das Unternehmen ist Experte in der Anwendung der Methodik und verfügt über ein Spezialwissen auf dem Gebiet. Das Unternehmen verfügt über ein in der Praxis erprobtes Tool zum Einwendungsmanagement und über genehmigungsrechtliche Kompetenz, Einwendungen
selbständig zu bearbeiten (5 P.) Kriterium Nr. 1/1.4 Projektgröße (Beurteilung der Referenzen) – Ein Projekt mit mind. 1,5 Mio. EUR (1 P.), Ein Projekt > 1,5 Mio. EUR (2 P.), Zwei Projekte mindestens 1,5 Mio. (3 P.), Drei Projekte mindestens 1,5 Mio. (4 P.), Ein Projekt mit mehr als 1,5 Mio. Zwei Projekte mit mindestens 1,5 Mio. (5 P.)
Kriterium Nr. 1/1.5 Erfahrung in der Krisen-/ Konfliktkommunikation (Beurteilung der Referenzen) – Keine Erfahrung vorhanden (1 P.), Erfahrung vorhanden – ist aber durch Subunternehmen eingekauft worden (2 P.), Erfahrung ist vorhanden. Die praktische Umsetzung gehört aber nicht zu einer Kernkompetenz. (3 P.), Erfahrung ist vorhanden. Die praktische Umsetzung ist aber auf eine überschaubare Anzahl an methodischen Instrumenten beschränkt (4 P.), Das Unternehmen ist Experte in der Anwendung der Methodik und verfügt über ein Spezialwissen auf dem Gebiet (5 P.) Kriterium Nr. 4: 12 Mio. (1 P.), 15 Mio. (2 P.), 18 Mio. (3 P.), 21 Mio. (4 P.), 25 Mio. (5 P.)
Kriterium Nr. 11: Praktische Erfahrung mit behördlichen Verwaltungsverfahren (Beurteilung der Referenzen) – Keine Erfahrung vorhanden (1 P.), Erfahrung vorhanden
- ist aber durch Subunternehmen eingekauft worden (2 P.), Erfahrung ist vorhanden. Die praktische Umsetzung gehört aber nicht zu einer Kernkompetenz (3 P.),
Erfahrung ist vorhanden, jedoch nicht auf Bundes ebene (4 P.), Das Unternehmen ist Experte auf dem Gebiet, sowohl in Landes, als auch Bundesbehörden (5 P.)
Kriterium Nr. 13/13.1 Management von Stakeholderkontakten (Beurteilung der Referenzen) – Keine Erfahrung vorhanden (1 P.), Erfahrung vorhanden – ist aber durch Subunternehmen eingekauft worden (2 P.), Erfahrung ist vorhanden. Die praktische Umsetzung gehört aber nicht zu einer Kernkompetenz (3 P.), Erfahrung ist vorhanden. Die praktische Umsetzung ist aber auf eine überschaubare Anzahl an methodischen Instrumenten beschränkt (4 P.), Das Unternehmen ist Experte in der Anwendung der Methodik und verfügt über ein Spezialwissen auf dem Gebiet. Das Unternehmen verfügt über ein in der Praxis erprobtes Tool zum Management von Stakeholdern, welches
bereits erfolgreich in der Praxis eingesetzt wird (5 P.) Kriterium Nr. 13/13.2 Praktische Erfahrung mit politischen Stakeholdern (Beurteilung der Referenzen) – Keine Erfahrung vorhanden (1 P.), Erfahrung vorhanden - ist aber durch Subunternehmen eingekauft worden (2 P.), Erfahrung ist vorhanden. Die praktische Umsetzung gehört aber nicht zu einer Kernkompetenz (3 P.), Erfahrung ist vorhanden, jedoch nicht auf Bundesebene (4 P.), Das Unternehmen ist Experte auf dem Gebiet, sowohl auf Landes, als auch auf Bundesebene.
Darüber hinaus verfügt es über ein eigenes politisches Netzwerk (5 P.)
— Alle Referenzen haben unter Angabe von Firma, Ansprechpartner, Kontaktdaten zu erfolgen.
— Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Referenzen und Zusicherungen zu überprüfen.
— Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt von Gremienentschlüssen und /oder politischen Entscheidungen. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz bei einer Nichtvergabe.
— Der Auftraggeber behält sich die nachträgliche Vergabe weiterer zusätzlicher und/oder gleichartiger Dienstleistungen an die erfolgreichen Bieter in diesem Vergabeverfahren gem. § 6 Abs. 2 Ziff. 6 SektVO ausdrücklich vor.
— Mit Versand der Unterlagen zur Angebotsaufforderung erhalten Sie u.a. eine Pitchaufgabe. Ein Pitchhonorar ist nicht vorgesehen. Wir erwarten ein schlüssiges Konzept. Der Grad der Kreativität ist dem Bieter überlassen. Grundsätzlich ist ein Konzept für unsere Ausschreibung nicht werblich zu sehen. Gleichwohl können Elemente kreative Ansätze
beinhalten.
— Auftragsvolumen: Das Verhandlungsverfahren wird nur mit ausgewählten Bietern durchgeführt.
Die Auswahl erfolgt wie in der Bekanntmachung kommuniziert. Den somit ausgewählten Bietern teilen wir das Volumen und die Laufzeit mit den Ausschreibungsunterlagen
(Angebotsaufforderung) mit.
— Zur Einreichung der Unterlagen sind keine gesonderten Formulare etc. auszufüllen. Alle geforderten Angaben zu den Eignungskriterien sind in der angegebenen Reihenfolge 1-19 in einem separaten Dokument zusammenzufassen und einzureichen. Es sind die in dieser Bekanntmachung unter Ziffer III.2) "Teilnahmebedingung" genannten Unterlagen einzureichen.
— Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher schriftlicher sowie in zweifacher digitaler Ausfertigung (auf CD/DVD/USB in einem standardisierten Dateiformat z. B. PDF- oder MS Office-Formate) einzureichen. Eine Vorabeinsendung der Teilnahmeanträge per E-Mail ist nicht statthaft, sondern die Unterlagen müssen zeitgleich in schriftlicher und digitaler Form (CD/DVD/USB) bis zur angegebenen Frist (gem. Ziffer IV.3.4) eingegangen sein.
— Alle Fragen zur Bekanntmachung sind per E-Mail an
eu-ausschreibung@transnetbw.de zu richten.
Betreff: DIALOG Netzbau
Bietergemeinschaft:
— Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig.
— Eine Bietergemeinschaft ist nur insoweit zulässig, als dass diese sich zusammenschließen, um sich dann gemeinsam zu bewerben oder um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam ein Angebot abzugeben. Dies impliziert, dass diese als ein (1) Geschäfts- und Ansprechpartner gegenüber TransnetBW GmbH auftritt. Die einzelnen Mitglieder
müssen sich so zusammenschließen, dass die Bietergemeinschaft als eine Einheit auftritt.
— TransnetBW GmbH behält sich die Vorgabe einer bestimmten Rechtsform für die Bietergemeinschaft zu einem späteren Zeitpunkt vor (§22 SektVo).
— Alle Unterlagen im Rahmen der Ausschreibung sind als ein (1) in sich schlüssiges Dokument von der Gemeinschaft bzw. dem einen (1) Geschäfts- und
Ansprechpartner einzureichen. Einzelne Unterlagen von einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sind nicht zulässig, da der Charakter als Bietergemeinschaft nicht
erkennbar ist.
— Die geforderten Angaben (Abschnitt III 2.)) werden über die Gemeinschaft, die sich als ein (1) Bieter bzw.
Geschäfts- und Ansprechpartner zusammenschließt, addiert.
— Die Kriterien 1, 2, 3, 4, 5, 11, 12, 13 aus III 2.) sind von der Bietergemeinschaft kumuliert/gemeinsam zu erfüllen.
Gleichwohl soll erkennbar sein, welche Anteile von welchem Mitglied erbracht werden (außer 3, 5). Alle anderen Kriterien sind einzeln zu erbringen.
— Im Falle der Teilnahme als Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung darüber abzugeben,
— dass sich die Mitglieder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen und im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens
uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,
— dass alle Mitglieder als im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
— Auf die Frist des §107 Abs.3 Nr. 4 GWB wird verwiesen.
— Der Auftraggeber ist gem. § 30 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen.