Die Polizei des Landes Baden-Württemberg beabsichtigt ihre gesamte Hubschrauberflotte zu erneuern. Die aktuell vorhandenen Luftfahrzeuge sollen künftig durch sechs Hubschrauber eines Musters ersetzt werden

Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium Baden-Württemberg, vertreten durch die Hubschrauberstaffel der Poli

Die Polizei des Landes Baden-Württemberg beabsichtigt ihre gesamte Hubschrauberflotte zu erneuern. Auf Grundlage von Vertrags- und Vergabeunterlagen sollen sechs Polizeihubschrauber mit polizeitaktischer Ausstattung, sowie weiterer Leistungen beschafft werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hubschrauber
Menge oder Umfang: Sechs Hubschrauber, sowie sonstige Leistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hubschrauber 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium Baden-Württemberg, vertreten durch die Hubschrauberstaffel der Polizei des Landes Baden-Württemberg
Postanschrift: US Army Airfield
Postleitzahl: 70629
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: phstnb@polizei.bwl.de 📧
Telefon: +49 711/94690311 📞
Fax: +49 711/94690520 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 121-206841
ABl. S-Ausgabe: 121

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Polizei des Landes Baden-Württemberg beabsichtigt ihre gesamte Hubschrauberflotte zu erneuern. Auf Grundlage von Vertrags- und Vergabeunterlagen sollen sechs Polizeihubschrauber mit polizeitaktischer Ausstattung, sowie weiterer Leistungen beschafft werden.
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Beschreibung der Optionen: siehe Vertrags- und Vergabeunterlagen, Teil -C-
Referenznummer: NB-00-A/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hubschrauberstaffel der Polizei des Landes Baden-Württemberg, US Army Airfield, D-70629 Stuttgart

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Abgabe von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung im Herkunftsland des Unternehmens nachgekommen ist und kein Insolvenzverfahren anhängig ist (Erklärung 1, Blatt 369);
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Erklärung des Bieters dass gegen Mitglieder der Geschäftsleitung keine aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen anhängig sind (Erklärung 3, Blatt 371);
Erklärung des Bieters, dass keine illegale Beschäftigung vorliegt (Erklärung 5, Blatt 373);
Erklärung des Bieters zum Unternehmensprofil (Erklärung 7, Blatt 375);
Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (Erklärung 10, Blatt 378);
Erklärung des Bieters über die Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes des Landes Baden-Württemberg (Erklärung 11, Blatt 379);
Erklärung zum vorgesehenen Einsatz von Subunternehmern, soweit bereits bekannt (Erklärung 12, Blatt 380);
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist;
ein Verzeichnis aller Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters;
eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (s. Erklärung 10),
- der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für
jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
- alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Referenzliste über Vertragspartner (mit Anschrift und Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer), bei denen vergleichbare Leistungen erbracht wurden (Blatt 368);
Erklärung des Bieters zum Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Gegenstand der Ausschreibung ist, für die letzten drei Geschäftsjahre (Erklärung 2, Blatt 370);
Erklärung des Bieters zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde gem. § 7 a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A (Erklärung 8, Blatt 376);
Erklärung zur Vergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (Erklärung 9, Blatt 377);
Nachweis einer Produkthaftpflichtversicherung gemäß Leistungsverzeichnis (LV J.1);
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten (Erklärung 4, Blatt 372);
Erklärung des Bieters zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (Erklärung 6, Blatt 374);
Nachweis der Zertifizierung gemäß EASA Part 21;
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. Vertrags- und Vergabeunterlagen

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hubschrauberstaffel der Polizei des Landes Baden-Württemberg, Vergabestelle
Kriminalrat Martin Landgraf

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: NB-00-A/2013

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 107 Abs. (3) GWB hin, wonach einNachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
— 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Für Rügen wegen Verstößen gegen Vergabevorschriften gem. § 107 Abs. (3) Nr. 1 GWB gilt währenddes gesamten Vergabeverfahrens eine Frist von 14 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes durch denInteressenten/Bewerber/Bieter.
2. Weiter weist der Auftraggeber auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101a Abs. (1) GWB hin:
Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nachden Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3. Der Auftraggeber weist zudem auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101b Abs. (1) und (2) GWB hin:
Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a GWB verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen amVergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß ineinem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2013/S 121-206841 (2013-06-21)