Soweit in den Vergabeunterlagen auf nationale Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen oder Normen verwiesen wird, werden auch vergleichbare supranationale Rechtsgrundlagen oder Normen zugelassen. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bewerber bzw. Bieter. Zu Eigenerklärungen von nicht bevollmächtigten Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmen (III.2.2): siehe Teilnahmeunterlagen. Zur Bewertung der Referenzen (III.2.3): „Verschiedene Artikel“ im Sinne dieser Anforderung unterscheiden sich in ihrer Art (Funktion) und/oder ihrem Schnitt, nicht jedoch in Farbe oder Größe. Einzelheiten und Unterkriterien der Wertungskriterein siehe Teilnahme- und Vergabeunterlagen. Zum Verfahrensverlauf: Die durch den Teilnahmewettbewerb ermittelten und ausgewählten Bewerber werden aufgefordert, ein zunächst unverbindliches Verhandlungsangebot auf Grundlage der Vergabeunterlagen abzugeben. Vor Erstellung des Erstangebotes werden den Bietern spezifische Einsatzsituationen dienstkleidungstragender Bereiche der Zollverwaltung, die Beschaffenheit der bisherigen Dienstkleidung sowie die benötigten Einsatzinstrumente im Rahmen eines verpflichtenden Vor-Ort-Termins präsentiert. Die vorliegenden Erstangebote werden im Rahmen einer ersten Verhandlungsrunde mit den einzelnen Bietern erörtert; anschließend wird zur Abgabe eines verbindlichen und ggf. optimierten Angebotes aufgefordert. Die danach gültigen Angebote werden durch ein Gremium der Auftraggeberseite nach den in Ziffer IV.2 genannten Kriterien sowie den in den Vergabeunterlagen genannten Unterkriterien gewertet. Im Laufe der Verhandlungen sollen die groben Vorstellungen und Anhaltspunkte möglichst mit Lösungsansätzen der Bieter angereichert und sodann hinreichend konkretisiert werden, um zu einer abschließenden Leistungsbeschreibung zu gelangen. Die Anzahl der Verhandlungen hängt von deren Fortschritt ab. Nach Abschluss der letzten Verhandlungsrunde werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, a) ein finales Angebot abzugeben und b) Kollektionen für eine Produktpräsentation zu erstellen und diese anschließend im Rahmen einer „Modenschau“ vorzuführen. Das Angebot, das nach der anhand der o.g. Kriterien vorgenommenen abschließenden Wertung die höchste Gesamtpunktzahl erhält, wird mit der Ausführung beauftragt. Den unterlegenen Bietern der finalen Angebotsrunde wird für die Herstellung der Musterkollektion eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt. Weitere Einzelheiten sind den Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.