Menge oder Umfang
Die geforderten Dienstleistungen sind während der gesamten Genehmigungsplanung für mehrere Planfeststellungsverfahren zu erbringen. Die Genehmigungsplanung lässt sich zeitlich in 2 Phasen untergliedern:Phase 1: Hier sind Dienstleistungen zu erbringen, die für die Erstellung von auslegungsfähigen Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren sowie für die fachliche Unterstützung und Begleitung des Vorhabenträgers erforderlich sind;Phase 2: Diese Phase beinhaltet den eigentlichen Genehmigungsprozess ab Auslegung der Unterlagen.Die Dienstleistungen, die im Rahmen der Genehmigungsplanung für Planfeststellungsverfahren zu erbringen sind, können fachlich in folgende Teilbereiche untergliedert werden:— technische Planung: Die technische Planleistung umfasst alle Abstimmungstermine mit Behörden, Beteiligten, anderen Fachbereichen und dem Auftraggeber, die Erstellung sämtlicher technischer Dokumente sowie das Projektmanagement während der ersten Phase der Genehmigungsplanung,— umweltfachliche Planung: Die umweltfachliche Planleistung umfasst alle Abstimmungstermine mit Behörden, Beteiligten, anderen Fachbereichen und dem Auftraggeber, die Erstellung sämtlicher umweltfachlicher Dokumente sowie das Projektma-nagement während der ersten Phase der Genehmigungsplanung,— Projektkoordination: Die Projektkoordination beinhaltet die Koordination der technischen und umweltfachlichen Planung, die Terminverfolgung, die Zusammenstellung der Planfeststellungsunterlagen inkl. Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität.Die zu erbringenden Leistungen sind in neun Lose unterteilt:Los 1: Dienstleistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung für ein Planfeststellungsverfahren auf der Seeseite (12-Seemeilen-Grenze bis zum Übergabepunkt an das Landkabel), technische und umweltfachliche Planung (Osttrasse)Los 2: Dienstleistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung für ein Planfeststellungsverfahren auf der Landseite (Übergabepunkt des Seekabels an das Landkabel bis zum Umspannwerk), umweltfachliche Planung (Osttrasse)Los 3: Dienstleistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung für ein Planfeststellungsverfahren auf der Landseite (Übergabepunkt des Seekabels an das Landkabel bis zum Umspannwerk), technische Planung (Osttrasse)Los 4: Dienstleistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung für mehrere Planfeststellungsverfahren auf der See- und Landseite, Projektkoordination (Osttrasse)Los 5: Dienstleistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung für ein Planfeststellungsverfahren auf der Seeseite (12-Seemeilen-Grenze bis zum Übergabepunkt an das Landkabel), technische und umweltfachliche Planung (Westtrasse)Los 6: Dienstleistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung für ein Planfeststellungsverfahren auf der Landseite (Übergabepunkt des Seekabels an das Landkabel bis zum Umspannwerk), umweltfachliche Planung (Westtrasse)Los 7: Dienstleistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung für ein Planfeststellungsverfahren auf der Landseite (Übergabepunkt des Seekabels an das Landkabel bis zum Umspannwerk), technische Planung (Westtrasse, Sektor 1)Los 8: Dienstleistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung für ein Planfeststellungsverfahren auf der Landseite (Übergabepunkt des Seekabels an das Landkabel bis zum Umspannwerk), technische Planung (Westtrasse, Sektor 2)Los 9: Dienstleistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung für mehrere Planfeststellungsverfahren auf der See- und Landseite, Projektkoordination (Westtrasse)Es werden entweder die Lose 1-4 (Osttrasse) beauftragt und/oder die Lose 5-9 (Westtrasse). Eine Beauftragung der Lose 1, 2, 3 (einezln/gebündelt) an einen Auftragnehmer schließt für diesen Auftragnehmer eine Beauftragung für Los 4 aus und umgekehrt. Eine Beauftragung der Lose 5, 6, 7, 8 (einzeln/gebündelt) schließt für diesen Auftragnehmer eine Beauftragung für Los 9 aus und umgekehrt.Trassen- bzw. Sektionslängen werden während des Vergabeverfahrens benannt.