Dienstleistungen zum Wissenstransfer für Nachhaltige Mobilität

Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Das MVI plant im Jahr 2014 eine Konferenz durchzuführen, auf der wissenschaftliche Erkenntnisse zu einer Nachhaltigen Mobilität vorgestellt werden sollen. Zudem soll eine Förderausschreibung veröffentlicht werden, um Institutionen aus Forschung und Wissenschaft die praxisgerechte Aufarbeitung und Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermöglichen. Dazu wird ein Dienstleistungsauftrag in zwei Losen vergeben. Der Konferenz soll ein Call For Papers vorausgehen, der Förderung ein Call For Proposals. Dies wird sowohl durch einen wissenschaftlichen Beirat als auch einen „Praxisbeirat“ z.B. aus Landesbehörden und Kommunen begleitet.
Für das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wird eine Konferenz vorbereitet und durchgeführt, die im Bereich der Nachhaltigen Mobilität den Wissenstransfer von der baden-württembergischen Wissenschafts- und Forschungslandschaft in die Praxis verstärken sollen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-20 Auftragsbekanntmachung
2014-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2014-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 249-436322
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Vertragsbedingungen Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ: - die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen, - die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen. Das Vergabeverfahren wird folgendermaßen organisiert: Stufe 1: Teilnahmewettbewerb mit Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes Der Auftraggeber fordert die Interessenten mit dieser Bekanntmachung dazu auf, zum festgesetzten Termin einen Teilnahmeantrag, sowie ein erstes zuschlagsfähiges Angebot einzureichen. Stufe 2: Verhandlung und Vertragsabschluss Anhand der festgelegten Zuschlagskriterien werden maximal drei geeigneten Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Mit diesen Teilnehmern werden ggfls. weitere Verhandlungen geführt und die Bewerber zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 17.02.2014, 12.00 Uhr in vierfach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg Herrn Andreas Krauß Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart vorliegen. Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Konferenz Nachhaltigkeit“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebots¬abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen. Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Freitag, 31.01.2014, 12:00 Uhr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herrn Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, Fax 0711/23991-23, Email: krauss@nvbw.de eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt¬ gegeben. 4. Formale Anforderungen an die Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländi¬sche Schriften müssen neben dem Original auch eine deut¬sche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Notwendiger Angebotsinhalt Das Angebot muss umfassen: - Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift, - Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners, - Bestätigung der Bindefrist, - Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden, - Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen, - Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. 4.3 Vollständigkeit des Angebotes Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen gefor¬derten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend. Ein Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. 4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist Die Bindefrist läuft bis 30.04.2014. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote. 4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabe¬verfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften Anbieter werden ausdrücklich ermuntert, Bietergemeinschaften bilden. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Subunternehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben. Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen. Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das MVI plant im Jahr 2014 eine Konferenz durchzuführen, auf der wissenschaftliche Erkenntnisse zu einer Nachhaltigen Mobilität vorgestellt werden sollen. Zudem soll eine Förderausschreibung veröffentlicht werden, um Institutionen aus Forschung und Wissenschaft die praxisgerechte Aufarbeitung und Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermöglichen. Dazu wird ein Dienstleistungsauftrag in zwei Losen vergeben. Der Konferenz soll ein Call For Papers vorausgehen, der Förderung ein Call For Proposals. Dies wird sowohl durch einen wissenschaftlichen Beirat als auch einen „Praxisbeirat“ z.B. aus Landesbehörden und Kommunen begleitet.
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Für das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wird eine Konferenz vorbereitet und durchgeführt, die im Bereich der Nachhaltigen Mobilität den Wissenstransfer von der baden-württembergischen Wissenschafts- und Forschungslandschaft in die Praxis verstärken sollen.
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Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
2
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bieter ausgeschlossen werden,
a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers nicht erfüllt haben,
e) die sich bei Erteilung von Auskünften in erheblichen Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen.
Der Bieter muss erklären, dass die unter a bis e genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
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Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabe¬verfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorge¬hen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2012 vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässig¬keit, sind vom Bieter Angaben zur Erfahrung bei der Bearbeitung vergleichbarer Aufträge vorzulegen. Die Anbieter müssen Sachkunde in der Konferenzorganisation sowie in der Vernetzung von Wissenschaft und öffentlicher Hand vorweisen. Sie müssen ebenso verkehrspolitische Expertise nachweisen. Dazu haben Sie ihre Arbeitserfahrungen der letzten Jahre oder einen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung erfolgen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß

Referenz
Zusätzliche Informationen
Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen.
Das Vergabeverfahren wird folgendermaßen organisiert:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb mit Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes
Der Auftraggeber fordert die Interessenten mit dieser Bekanntmachung dazu auf, zum festgesetzten Termin einen Teilnahmeantrag, sowie ein erstes zuschlagsfähiges Angebot einzureichen.
Stufe 2: Verhandlung und Vertragsabschluss
Anhand der festgelegten Zuschlagskriterien werden maximal drei geeigneten Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Mit diesen Teilnehmern werden ggfls. weitere Verhandlungen geführt und die Bewerber zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert.
Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 17.02.2014, 12.00 Uhr
in vierfach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
Herrn Andreas Krauß
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Konferenz Nachhaltigkeit“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebots¬abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Freitag, 31.01.2014, 12:00 Uhr
bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herrn Krauß,
Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, Fax 0711/23991-23, Email: krauss@nvbw.de
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt¬ gegeben.
4. Formale Anforderungen an die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländi¬sche Schriften müssen neben dem Original auch eine deut¬sche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
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4.2 Notwendiger Angebotsinhalt
Das Angebot muss umfassen:
- Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners,
- Bestätigung der Bindefrist,
- Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
- Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen,
- Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen gefor¬derten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
Ein Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein und alle geforderten Nachweise enthalten. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten.
Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist
Die Bindefrist läuft bis 30.04.2014. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabe¬verfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Bietergemeinschaften
Anbieter werden ausdrücklich ermuntert, Bietergemeinschaften bilden.
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben.
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Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
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Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2013/S 249-436322 (2013-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 7112399107 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 139-250063
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 249-436322
ABl. S-Ausgabe: 139

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-11 📅
Name: ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Traße 7
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2014/S 139-250063 (2014-07-18)