Bei diesem Auftrag handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, die nicht der Richtlinie 2004/18/EG unterliegt. Die Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt daher freiwillig. Eine Selbstbindung an die Vorschriften des GWB, insbesondere §§ 107ff. GWB, ist damit nicht verbunden; eine Zuständigkeit der Vergabekammern besteht nicht. VOL/A 1. Abschnitt findet entsprechend Anwendung, außer die §§ 9, 12, 14 Abs 2, 15, 18, 19, 20.