Kassierung der Eintittsgelder und Nachkassierung bei Überschreitung, Ausgabe von Eintrittsbelegen. Bestückung, Kontrolle und Abrechnung der Eintrittsautomaten. Abrechnung und Einzahlung der täglichen Einnahmen. Einlasskontrolle auf Grundlage der Haus- und Badeordnung, sowie aktelle Belegungs- und Veranstaltungspläne. Weiterleitung von Informationen an Betriebsleiter oder Schwimmmeister. Entgegennahme und Dokumentation von Fundsachen. Bei Unfällen sofortige Information an den Schwimmmeister und Einweisung der Rettungs- und Sicherheitskräfte. Durchführung von Kontrollgänggen zum Dienstbeginn, zum Schichtwechsel und zum Dienstende. Ausgabe und Annahme von Schlüsseln und deren Quittierung. Vornahme der Lichtschaltung entsprechend eines Schaltplanes. Mithilfe bei Absicherung des Winterdienstes im Eingangsbereich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sportbezogene Dienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sportbezogene Dienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Rostock
Postanschrift: Sankt-Georg-Straße 109 Haus 2
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de🌏
E-Mail: uta.klimpel@rostock.de📧
Telefon: +49 3813812332📞
Fax: +49 3813813501 📠
Kassierung der Eintittsgelder und Nachkassierung bei Überschreitung, Ausgabe von Eintrittsbelegen. Bestückung, Kontrolle und Abrechnung der Eintrittsautomaten. Abrechnung und Einzahlung der täglichen Einnahmen. Einlasskontrolle auf Grundlage der Haus- und Badeordnung, sowie aktelle Belegungs- und Veranstaltungspläne. Weiterleitung von Informationen an Betriebsleiter oder Schwimmmeister. Entgegennahme und Dokumentation von Fundsachen. Bei Unfällen sofortige Information an den Schwimmmeister und Einweisung der Rettungs- und Sicherheitskräfte. Durchführung von Kontrollgänggen zum Dienstbeginn, zum Schichtwechsel und zum Dienstende. Ausgabe und Annahme von Schlüsseln und deren Quittierung. Vornahme der Lichtschaltung entsprechend eines Schaltplanes. Mithilfe bei Absicherung des Winterdienstes im Eingangsbereich.
Kassierung der Eintittsgelder und Nachkassierung bei Überschreitung, Ausgabe von Eintrittsbelegen. Bestückung, Kontrolle und Abrechnung der Eintrittsautomaten. Abrechnung und Einzahlung der täglichen Einnahmen. Einlasskontrolle auf Grundlage der Haus- und Badeordnung, sowie aktelle Belegungs- und Veranstaltungspläne. Weiterleitung von Informationen an Betriebsleiter oder Schwimmmeister. Entgegennahme und Dokumentation von Fundsachen. Bei Unfällen sofortige Information an den Schwimmmeister und Einweisung der Rettungs- und Sicherheitskräfte. Durchführung von Kontrollgänggen zum Dienstbeginn, zum Schichtwechsel und zum Dienstende. Ausgabe und Annahme von Schlüsseln und deren Quittierung. Vornahme der Lichtschaltung entsprechend eines Schaltplanes. Mithilfe bei Absicherung des Winterdienstes im Eingangsbereich.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 1.4.2014 bis 31.3.2016. Danach besteht die Option auf Verlängerung um 2 Jahre.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 48 Monate
Referenznummer: 37/10/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Rostock.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— VOL/A 2009 § 7 EG Abs. 1- Eigenerklärung zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung),
— Nachweis Eintragung in Handwerksrolle oder Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Handelsregister oder Berufsregisterauszug oder gleichwertige Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes zumindest über Zahlung von Umsatz- bzw. Gewerbesteuer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse,
— Formblatt 124 VHB Bund Ausgabe 2008 Stand August 2012 (den Angebotsunterlagen beiliegend als Anlage),
— Erkärung nach § 9 VgG M-V ( den Angebotsunterlagen beiliegend als Anlage),
— Vereinbarung nach § 10 VgG M-V ( den Angebotsunterlagen beiliegend als Anlage).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezüglich,
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichversicherung,
— siehe Formblatt 124 VHB Bund Ausgabe 2008 Stand August 2012 (den Angebotsunterlagen beiliegend als Anlage).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung von Referenzen in den vergangenen 3 Jahren, die mit den verfahrensgegegenständlichen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
— Angaben über die Größe des betriebes, insbesondere die Zahl der ständigen Mitarbeiter,
— siehe Formblatt 124 VHB Bund Ausgabe 2008 Stand 8.2012 (den Angebotsunterlagen beiliegend als Anlage),
— Urkalkulation in einem gekennzeichneten verschlossenen Umschlag,
— Bei Auftragserteilung ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses für eingestellte Mitarbeiter erforderlich.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Übergabe der Kopie des Einzahlungsbeleges mit der Angebotsanforderung. Deutsche Bank,
BLZ: 130 70 000; Konto: 116 8038,
Zahlungsgrund: P7409691071A20077371013,
Firma des Einzahlers.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-01-06 📅
Öffnungsort: Anschrift siehe I.1)
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe I.1)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Uta Klimpel
Internetadresse: www.rostock.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 37/10/13
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885160📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Anwendung.
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unverzüglich i. S. v. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Rüge durch die Vergabestelle als verfristet zurückgewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglich i. S. v. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Rüge durch die Vergabestelle als verfristet zurückgewiesen.
Nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Quelle: OJS 2013/S 224-390244 (2013-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-12 📅
Name: Wach- und Sicherheitsdienst in Mecklenbeurg-Vorpommern GmbH & Co. KG
Postanschrift: Grubenstraße 33
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Klimpel
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: +49 3855885814📞
Internetadresse: www.regierung-mv.de🌏
Fax: +49 3855885847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unverzüglich i. S. v. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 14 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Rüge durch die Vergabestelle als verfristet zurückgewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglich i. S. v. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 14 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Rüge durch die Vergabestelle als verfristet zurückgewiesen.
Nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mittelung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.