Dieselkraftstoff für Einsatzboote

Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 212), Zentrale Vergabestelle BIS

Die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS)
- organisatorisch angebunden bei der Polizei - beabsichtigt im Auftrag für die Polizei und Feuerwehr Hamburg den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dieselkraftstoff gemäß EN 590 für die in Hamburg stationierten Einsatzboote.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-19 Auftragsbekanntmachung
2013-09-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dieselkraftstoff (EN 590)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dieselkraftstoff (EN 590) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 212), Zentrale Vergabestelle BIS
Postanschrift: Carl-Cohn-Straße 39
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428669203 📞
Fax: +49 40428669683 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 119-202964
ABl. S-Ausgabe: 119

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS)
- organisatorisch angebunden bei der Polizei - beabsichtigt im Auftrag für die Polizei und Feuerwehr Hamburg den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dieselkraftstoff gemäß EN 590 für die in Hamburg stationierten Einsatzboote.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Dieselkraftstoff für Einsatzboote
Kurze Beschreibung:
Dieselkraftstoff EN 590 zur Bebunkerung an einer Bunkerstation in hamburger Hafengebiet
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Dieselkraftstoff EN 590 zur Bebunkerung per Bunkerboot am Revierponton
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: OV 146221/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß VOL/B
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kerstin Hilbich
Internetadresse: www.polizei.hamburg.de 🌏
Name: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik VT 112
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Fax: +49 40428669119 📠

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 146221/13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die
Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB
unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als
unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt
wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 119-202964 (2013-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 178-306972
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 119-202964
ABl. S-Ausgabe: 178

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-27 📅
Name: SECO Dienste + Handel GmbH
Postanschrift: Hoffwisch 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22045
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
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Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 12/17 nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2013/S 178-306972 (2013-09-11)