Dringliche, nicht planbare Bauleistungen am Druckrohr- und Kanalnetz
— Rahmenvereinbarung für dringliche, nicht planbare Bauleistungen im Bereich des Druckrohr- und Kanalnetzes sowie an Hausanschlüssen im Bereich des Druckrohr- und Kanalnetzes der Berliner Wasserbetriebe. Über die Rahmenvereinbarung soll eine Vielzahl kleinteiliger Maßnahmen zeitnah nach der Rangfolge der angebotenen Konditionen als Zu- oder Abschlag auf den Preiskatalog, der mit den Ausschreibungsunterlagen versendet wird, beauftragt werden. Es ist geplant, diese Leistungen vorwiegend mit 3 bis10 Unternehmen/Argen abzuarbeiten. Die 3 bis 10 Angebote mit dem höchsten Abschlag bzw. dem niedrigsten Zuschlag werden für einen Vertragsabschluss berücksichtigt.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt durch Einzelabrufe. Die Beauftragung der Einzelmaßnahmen erfolgt gemäß dem Günstigkeitsprinzip nach der Rangfolge der Angebote, wobei der höchste Abschlag die beste Platzierung einnimmt. Es wird der günstigste Bieter zuerst angefragt. Begrenzt wird dieses System dadurch, dass die Unternehmen ihre vorhandenen Leistungskapazitäten eigenverantwortlich zu aktualisieren haben.
Da der Rahmenvertrag auch die Beseitigung von Schadensfällen zum Gegenstand hat, wird Leistungsbereitschaft seitens des Auftraggebers erwartet. Diesbezüglich wird der Auftraggeber ein System auf dessen Internetportal einrichten, in welchem die aktuelle Leistungskapazität von den Rahmenvertragspartnern dargestellt wird. Dazu müssen sich die entsprechenden Unternehmen im Internetportal des Auftraggebers anmelden und ihre Kapazitäten für die Bereiche Druckrohrnetze, Kanalnetze, Hausanschlüsse Druckrohrnetz, Neubau Hausanschlüsse Kanalnetz und Instandsetzung Hausanschlüsse Kanalnetz einstellen. In einer Rubrik „Kapazitäten” müssen für die entsprechenden Bereiche die Felder „Ja” oder „Nein” angeklickt werden. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, mit Blick auf ihre Auslastung temporär zu erklären, dass sie nicht leistungsbereit sind. In einem solchen Fall geht der Auftraggeber auf den nächstplatzierten Bieter zu. Auf Anfrage des Auftraggebers muss jeder Bieter innerhalb eines Tages den Nachweis über den Einsatz der mit dem Angebot abgefragten und vom Auftragnehmer angegebenen Kolonnen mit Angabe des Bauvorhabens und Benennung des Bauleiters der Berliner Wasserbetriebe erbringen. Damit dieses System nicht rechtsmissbräuchlich verwendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, einen Rahmenvertragspartner, der längere Zeit (mehr als 2 Wochen) Kapazitäten in einem Bereich nicht bereitgestellt und in dieser Zeit innerhalb dieses Bereiches des Rahmenvertrages keine Leistung erbracht hat, nicht mehr zu beauftragen.
— Notwendige Eigenleistung (Leistungen, die im Falle der Auftragserteilung gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb auszuführen sind):
Hierzu gehören insbesondere die Durchführung sämtlicher Erdarbeiten bzw. das Herstellen von Baugruben (ausgenommen Trägerverbau/Spundwände), der Einbau von Leitungen und Kanälen einschließlich Herstellen von Rohrverbindungen, der Einbau der Einsteigschächte und Straßenabläufe, das Herstellen der Umleitungen sowie das Zuschlämmen von Leitungen und Kanälen. Diese Eigenleistungen sind zwingend erforderlich aufgrund des speziellen Charakters der zu erbringenden Rahmenvertragsleistung und den daraus resultierenden geringen durchschnittlichen Abrufvolumina sowie aufgrund der Notwendigkeit der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die gestärkt werden sollen und nicht durch den Einsatz von Generalunternehmen verdrängt werden dürfen.
— Für folgende Leistungen sind Nachunternehmer zugelassen: Die grabenlose Bauweise von Hausanschlüssen im Druckrohrnetz, für den Vortrieb von Hausanschlüssen im Kanalnetz sowie für die endgültige Wiederherstellung der Straßenbefestigung.
— zu beachten, dass die Anzahl der Mitgliedsfirmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft maximal vier betragen darf. Die Möglichkeit des Zusammenschlusses und die gleichzeitige Beschränkung der Anzahl der Mitglieder bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften soll einerseits sicherstellen, durch Zusammenschluss für die nicht planbaren Leistungen eine Leistungsbereitschaft auch kleinerer Unternehmen zu gewährleisten, gleichzeitig sollen jedoch andere Unternehmen vom Markt nicht verdrängt werden.
— Mehrfachbeteiligungen sind nicht zugelassen, dies vor dem Hintergrund, dass hier ein fairer Wettbewerb für eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben ist, deren Abrufe sehr kleinteilig erfolgen. Aus diesem Grund sind Mehrfachbeteiligungen beispielsweise als Einzelbieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Mitglied in verschiedenen Bietergemeinschaften nicht zugelassen und führen zum Ausschluss, da insoweit hier eine andere Situation im Gegensatz zu Vergabeverfahren für Großprojekte besteht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-21.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-06-21
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Auftragsbekanntmachung
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2014-04-14
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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