Dringliche, nicht planbare Bauleistungen am Druckrohr- und Kanalnetz

Berliner Wasserbetriebe, Einkauf Bauleistungen (Netze), EK-B

— Rahmenvereinbarung für dringliche, nicht planbare Bauleistungen im Bereich des Druckrohr- und Kanalnetzes sowie an Hausanschlüssen im Bereich des Druckrohr- und Kanalnetzes der Berliner Wasserbetriebe. Über die Rahmenvereinbarung soll eine Vielzahl kleinteiliger Maßnahmen zeitnah nach der Rangfolge der angebotenen Konditionen als Zu- oder Abschlag auf den Preiskatalog, der mit den Ausschreibungsunterlagen versendet wird, beauftragt werden. Es ist geplant, diese Leistungen vorwiegend mit 3 bis10 Unternehmen/Argen abzuarbeiten. Die 3 bis 10 Angebote mit dem höchsten Abschlag bzw. dem niedrigsten Zuschlag werden für einen Vertragsabschluss berücksichtigt.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt durch Einzelabrufe. Die Beauftragung der Einzelmaßnahmen erfolgt gemäß dem Günstigkeitsprinzip nach der Rangfolge der Angebote, wobei der höchste Abschlag die beste Platzierung einnimmt. Es wird der günstigste Bieter zuerst angefragt. Begrenzt wird dieses System dadurch, dass die Unternehmen ihre vorhandenen Leistungskapazitäten eigenverantwortlich zu aktualisieren haben.
Da der Rahmenvertrag auch die Beseitigung von Schadensfällen zum Gegenstand hat, wird Leistungsbereitschaft seitens des Auftraggebers erwartet. Diesbezüglich wird der Auftraggeber ein System auf dessen Internetportal einrichten, in welchem die aktuelle Leistungskapazität von den Rahmenvertragspartnern dargestellt wird. Dazu müssen sich die entsprechenden Unternehmen im Internetportal des Auftraggebers anmelden und ihre Kapazitäten für die Bereiche Druckrohrnetze, Kanalnetze, Hausanschlüsse Druckrohrnetz, Neubau Hausanschlüsse Kanalnetz und Instandsetzung Hausanschlüsse Kanalnetz einstellen. In einer Rubrik „Kapazitäten” müssen für die entsprechenden Bereiche die Felder „Ja” oder „Nein” angeklickt werden. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, mit Blick auf ihre Auslastung temporär zu erklären, dass sie nicht leistungsbereit sind. In einem solchen Fall geht der Auftraggeber auf den nächstplatzierten Bieter zu. Auf Anfrage des Auftraggebers muss jeder Bieter innerhalb eines Tages den Nachweis über den Einsatz der mit dem Angebot abgefragten und vom Auftragnehmer angegebenen Kolonnen mit Angabe des Bauvorhabens und Benennung des Bauleiters der Berliner Wasserbetriebe erbringen. Damit dieses System nicht rechtsmissbräuchlich verwendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, einen Rahmenvertragspartner, der längere Zeit (mehr als 2 Wochen) Kapazitäten in einem Bereich nicht bereitgestellt und in dieser Zeit innerhalb dieses Bereiches des Rahmenvertrages keine Leistung erbracht hat, nicht mehr zu beauftragen.
— Notwendige Eigenleistung (Leistungen, die im Falle der Auftragserteilung gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb auszuführen sind):
Hierzu gehören insbesondere die Durchführung sämtlicher Erdarbeiten bzw. das Herstellen von Baugruben (ausgenommen Trägerverbau/Spundwände), der Einbau von Leitungen und Kanälen einschließlich Herstellen von Rohrverbindungen, der Einbau der Einsteigschächte und Straßenabläufe, das Herstellen der Umleitungen sowie das Zuschlämmen von Leitungen und Kanälen. Diese Eigenleistungen sind zwingend erforderlich aufgrund des speziellen Charakters der zu erbringenden Rahmenvertragsleistung und den daraus resultierenden geringen durchschnittlichen Abrufvolumina sowie aufgrund der Notwendigkeit der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die gestärkt werden sollen und nicht durch den Einsatz von Generalunternehmen verdrängt werden dürfen.
— Für folgende Leistungen sind Nachunternehmer zugelassen: Die grabenlose Bauweise von Hausanschlüssen im Druckrohrnetz, für den Vortrieb von Hausanschlüssen im Kanalnetz sowie für die endgültige Wiederherstellung der Straßenbefestigung.
— zu beachten, dass die Anzahl der Mitgliedsfirmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft maximal vier betragen darf. Die Möglichkeit des Zusammenschlusses und die gleichzeitige Beschränkung der Anzahl der Mitglieder bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften soll einerseits sicherstellen, durch Zusammenschluss für die nicht planbaren Leistungen eine Leistungsbereitschaft auch kleinerer Unternehmen zu gewährleisten, gleichzeitig sollen jedoch andere Unternehmen vom Markt nicht verdrängt werden.
— Mehrfachbeteiligungen sind nicht zugelassen, dies vor dem Hintergrund, dass hier ein fairer Wettbewerb für eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben ist, deren Abrufe sehr kleinteilig erfolgen. Aus diesem Grund sind Mehrfachbeteiligungen beispielsweise als Einzelbieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Mitglied in verschiedenen Bietergemeinschaften nicht zugelassen und führen zum Ausschluss, da insoweit hier eine andere Situation im Gegensatz zu Vergabeverfahren für Großprojekte besteht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-21 Auftragsbekanntmachung
2014-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
Menge oder Umfang:
Eine Vielzahl kleinteiliger Maßnahmen mit i. d. R. geringem Auftragswert. Der durchschnittliche Auftragswert für solche Leistungen in den vergangenen Jahren betrug im Mittel ca. 4 700 EUR/Einzelauftrag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Wasserbetriebe, Einkauf Bauleistungen (Netze), EK-B
Postanschrift: Neue Jüdenstraße 2
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwb.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen-mw-n@bwb.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 127-218970
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
1. Teilnahmeanträge sind ausschließlich online bis zum benannten Termin in deutscher Sprache unter Angabe des Aktenzeichens und des Vorhabens unter folgender Internet-Adresse zu stellen: http://www.bwb.de/content/language1/html/572.php. Die Übersendung in anderer Form (z. B. schriftlich oder per Telefax) ist nicht zulässig. Bewerbungen, die der vorgegebenen Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Unternehmen, die bisher nicht bei den Berliner Wasserbetrieben registriert sind, müssen, um sich bewerben zu können, einen Zugangsantrag stellen. Dazu ist auf der oben genannten Internetseite der Link „Zugangsantrag stellen” zu aktivieren. Dann sind die im Zugangsantrag erscheinenden Felder auszufüllen und im Anschluss daran ist auf „Zugangsantrag abschicken” zu klicken. Per E-Mail wird Ihnen dann ein Passwort zugesandt. Mit dem Benutzernamen, der im Zugangsantrag anzugeben ist, und dem Passwort kann sich nun beworben und über die Bauvorhaben der Berliner Wasserbetriebe informiert werden. 2. Das bezeichnete Bewerbungsformblatt sowie das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung sind von dem Bewerber ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Sie sind unter der Internet-Adresse http://www.bwb.de/content/language1/html/572.php dieser dort aufzurufenden gleichlautenden Bekanntmachung beigefügt. 3. Nachunternehmer mit deren vorgesehenen Teilleistungen sind, falls zutreffend, zu benennen. Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2) auch in Bezug auf die Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen; Ausnahme: Punkt III.2.3), 9. - siehe dort. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung, in denen sich der Nachunternehmer / Dritte / das konzernverbundene Unternehmen bereiterklärt, dem Bewerber die erforderlichen Mittel und / oder Ressourcen im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen, ist in jedem Fall vor Zuschlagserteilung vorzulegen. 4. Teilnahmeanträge sind nur mit dem ausgefüllten Bewerbungsformblatt einschließlich der dort benannten Anlagen einzureichen. Eine Bezugnahme auf weitere Anlagen ist unzulässig. Nachunternehmer haben auch ein Bewerbungsformblatt einzureichen, können aber ggf. an den entsprechenden Stellen auf Unterlagen des Bewerbers verweisen. 5. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 16.7.2013 (bei dem Auftraggeber eingehend) darauf per E-Mail hinzuweisen. 6. Eine Beschränkung der Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt nicht. Es werden alle die Unternehmen ausgewählt, die die Vergabestelle als geeignet ansieht, das heißt, die die mitgeteilten Eignungskriterien durch Vorlage der entsprechenden Erklärungen und Nachweise erfüllen. 7. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, nach pflichtgemäßen Ermessen Unternehmen auszuschließen, die nicht alle geforderten Erklärungen und Nachweise vorgelegt haben, oder fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bewerbers auf Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. 8. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Eignungsangaben zu überprüfen und sich ggf. Nachweise / Bescheinigungen zu den abgegebenen Erklärungen vorlegen zu lassen. Frauenförderung: Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Ausbildungsbetriebe: Angebotswertung Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung (falls zutreffend): Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja. Zahl der möglichen Verlängerungen: (falls zutreffend) Eine beiderseitige Vertragsverlängerung von 12 Monaten möglich, insgesamt Laufzeit von 48 Monaten möglich IV.2.1) Zuschlagskriterien (bitte Zutreffendes ankreuzen): Kriterien; Gewichtung 1. höchster Abschlag bzw. niedrigster Zuschlag im Auf- /Abgebotsverfahren; Gewichtung 100.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Rahmenvereinbarung für dringliche, nicht planbare Bauleistungen im Bereich des Druckrohr- und Kanalnetzes sowie an Hausanschlüssen im Bereich des Druckrohr- und Kanalnetzes der Berliner Wasserbetriebe. Über die Rahmenvereinbarung soll eine Vielzahl kleinteiliger Maßnahmen zeitnah nach der Rangfolge der angebotenen Konditionen als Zu- oder Abschlag auf den Preiskatalog, der mit den Ausschreibungsunterlagen versendet wird, beauftragt werden. Es ist geplant, diese Leistungen vorwiegend mit 3 bis10 Unternehmen/Argen abzuarbeiten. Die 3 bis 10 Angebote mit dem höchsten Abschlag bzw. dem niedrigsten Zuschlag werden für einen Vertragsabschluss berücksichtigt.
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Die Vergabe der Leistungen erfolgt durch Einzelabrufe. Die Beauftragung der Einzelmaßnahmen erfolgt gemäß dem Günstigkeitsprinzip nach der Rangfolge der Angebote, wobei der höchste Abschlag die beste Platzierung einnimmt. Es wird der günstigste Bieter zuerst angefragt. Begrenzt wird dieses System dadurch, dass die Unternehmen ihre vorhandenen Leistungskapazitäten eigenverantwortlich zu aktualisieren haben.
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Da der Rahmenvertrag auch die Beseitigung von Schadensfällen zum Gegenstand hat, wird Leistungsbereitschaft seitens des Auftraggebers erwartet. Diesbezüglich wird der Auftraggeber ein System auf dessen Internetportal einrichten, in welchem die aktuelle Leistungskapazität von den Rahmenvertragspartnern dargestellt wird. Dazu müssen sich die entsprechenden Unternehmen im Internetportal des Auftraggebers anmelden und ihre Kapazitäten für die Bereiche Druckrohrnetze, Kanalnetze, Hausanschlüsse Druckrohrnetz, Neubau Hausanschlüsse Kanalnetz und Instandsetzung Hausanschlüsse Kanalnetz einstellen. In einer Rubrik „Kapazitäten” müssen für die entsprechenden Bereiche die Felder „Ja” oder „Nein” angeklickt werden. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, mit Blick auf ihre Auslastung temporär zu erklären, dass sie nicht leistungsbereit sind. In einem solchen Fall geht der Auftraggeber auf den nächstplatzierten Bieter zu. Auf Anfrage des Auftraggebers muss jeder Bieter innerhalb eines Tages den Nachweis über den Einsatz der mit dem Angebot abgefragten und vom Auftragnehmer angegebenen Kolonnen mit Angabe des Bauvorhabens und Benennung des Bauleiters der Berliner Wasserbetriebe erbringen. Damit dieses System nicht rechtsmissbräuchlich verwendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, einen Rahmenvertragspartner, der längere Zeit (mehr als 2 Wochen) Kapazitäten in einem Bereich nicht bereitgestellt und in dieser Zeit innerhalb dieses Bereiches des Rahmenvertrages keine Leistung erbracht hat, nicht mehr zu beauftragen.
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— Notwendige Eigenleistung (Leistungen, die im Falle der Auftragserteilung gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb auszuführen sind):
Hierzu gehören insbesondere die Durchführung sämtlicher Erdarbeiten bzw. das Herstellen von Baugruben (ausgenommen Trägerverbau/Spundwände), der Einbau von Leitungen und Kanälen einschließlich Herstellen von Rohrverbindungen, der Einbau der Einsteigschächte und Straßenabläufe, das Herstellen der Umleitungen sowie das Zuschlämmen von Leitungen und Kanälen. Diese Eigenleistungen sind zwingend erforderlich aufgrund des speziellen Charakters der zu erbringenden Rahmenvertragsleistung und den daraus resultierenden geringen durchschnittlichen Abrufvolumina sowie aufgrund der Notwendigkeit der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die gestärkt werden sollen und nicht durch den Einsatz von Generalunternehmen verdrängt werden dürfen.
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— Für folgende Leistungen sind Nachunternehmer zugelassen: Die grabenlose Bauweise von Hausanschlüssen im Druckrohrnetz, für den Vortrieb von Hausanschlüssen im Kanalnetz sowie für die endgültige Wiederherstellung der Straßenbefestigung.
— zu beachten, dass die Anzahl der Mitgliedsfirmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft maximal vier betragen darf. Die Möglichkeit des Zusammenschlusses und die gleichzeitige Beschränkung der Anzahl der Mitglieder bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften soll einerseits sicherstellen, durch Zusammenschluss für die nicht planbaren Leistungen eine Leistungsbereitschaft auch kleinerer Unternehmen zu gewährleisten, gleichzeitig sollen jedoch andere Unternehmen vom Markt nicht verdrängt werden.
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— Mehrfachbeteiligungen sind nicht zugelassen, dies vor dem Hintergrund, dass hier ein fairer Wettbewerb für eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben ist, deren Abrufe sehr kleinteilig erfolgen. Aus diesem Grund sind Mehrfachbeteiligungen beispielsweise als Einzelbieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Mitglied in verschiedenen Bietergemeinschaften nicht zugelassen und führen zum Ausschluss, da insoweit hier eine andere Situation im Gegensatz zu Vergabeverfahren für Großprojekte besteht.
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Referenznummer: Intern3711- RV Netze 2014.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Online-Bewerbung sind die notwendigen Nachweise zur Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) beizufügen. Für Nachunternehmer, sofern sie zur Erfüllung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorgesehen sind, sind die Nachweise der Bewerbung ebenfalls beizufügen. Wir weisen darauf hin, dass bei fehlenden bzw. unvollständigen Nachweisen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erfolgt. Eine Hinterlegung der Nachweise im EK-Portal ist nicht mehr ausreichend. (siehe Hilfedokumente-"H_FirmenHilfe.pdf" Seite 10)
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1. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag);
2. a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der im § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden und dass das Unternehmen gesetzestreu ist (siehe Bewerbungsformblatt);
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b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist, oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt);
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c) Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommt (siehe Bewerbungsformblatt);
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Bewerbungsformblatt).
3. Erklärung des Bewerbers, dass allen Mitarbeitern die jeweils festgelegten Mindestlöhne nach dem Tarifvertrag der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 28.4.2011, in Kraft getreten am 1.1.2013, gezahlt werden (siehe Bewerbungsformblatt). Außerdem ist als Nachweis dafür eine Bescheinigung der zuständigen Sozialkasse (SOKA Bau) nach dem Muster „Beitragsund Meldebescheinigung“ der SOKA Berlin oder eine gleichwertige Bescheinigung, z.B. der Zusatzversicherungskasse (ZVK) Wiesbaden oder eine andere vergleichbare Bescheinigung aus dem EUWirtschaftsraum vorzulegen.
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4. Erklärung im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG), in der sämtliche Mitglieder (höchstens vier) der BG einem bevollmächtigten Vertreter der BG Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbes. hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennnahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Diese Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der BG zu unterzeichnen und für die BG einfach mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer BG ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der BG für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (siehe Formblatt Bietergemeinschaftserklärung).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Online-Bewerbung sind die notwendigen Nachweise zur Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) beizufügen. Für Nachunternehmer, sofern sie zur Erfüllung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorgesehen sind, sind die Nachweise der Bewerbung ebenfalls beizufügen. Wir weisen darauf hin, dass bei fehlenden bzw. unvollständigen Nachweisen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erfolgt. Eine Hinterlegung der Nachweise im EK-Portal ist nicht mehr ausreichend. (siehe Hilfedokumente-"H_FirmenHilfe.pdf" Seite 10)
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Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro (netto) im Bereich der mit den vorgesehenen Leistungen vergleichbaren Bauleistungen (siehe Bewerbungsformblatt).
Der Nachweis für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit kann durch einen Eintrag im ULV oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) oder Einzelnachweise (Finanzamt, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) oder eine Eigenerklärung geführt werden.
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Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Online-Bewerbung sind die notwendigen Nachweise zur Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) beizufügen. Für Nachunternehmer, sofern sie zur Erfüllung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorgesehen sind, sind die Nachweise der Bewerbung ebenfalls beizufügen. Wir weisen darauf hin, dass bei fehlenden bzw. unvollständigen Nachweisen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erfolgt. Eine Hinterlegung der Nachweise im EK-Portal ist nicht mehr ausreichend. (siehe Hilfedokumente-"H_FirmenHilfe.pdf" Seite 10)
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für Bieter und deren Nachunternehmer.
1. Nachweis von insgesamt max. 5 Referenzen über innerstädtisches Bauen in Großstädten ab dem 01.01.2010 (mit Angaben zu Art des Referenzprojektes, Art und Umfang der Maßnahme, Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer, Zeitraum der Leistungserbringung; siehe Anhang zum Bewerbungsformblatt).
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2. Benennung der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung.
3. Angabe der Anzahl der bei dem Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (siehe Bewerbungsformblatt).
4. Erklärung darüber, dass dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft zur Rohrbruch- bzw. Schadensbeseitigung am Druckrohrnetz die sofortige Arbeitsaufnahme während der regelmäßigen werktäglichen Arbeitszeit montags bis freitags möglich ist (siehe Bewerbungsformblatt).
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5. Erklärung darüber, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zur Schadensbeseitigung im Entwässerungsnetz i.d.R. innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis der Schadensmeldung in der Lage ist, mit der Instandsetzung zu beginnen, im Ausnahmefall jedoch unmittelbar und sofort während der regelmäßigen werktäglichen Arbeitszeit montags bis freitags (siehe Bewerbungsformblatt). Hinweis: Eine Rufbereitschaft ist nicht Bestandteil der Vereinbarung.
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6. Erklärung darüber, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft über Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften und der gültigen DIN- und EN-Vorschriften verfügt (siehe Bewerbungsformblatt).
7. Für den Bereich Kanalnetz sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen einzureichen: Die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Gütesicherung (bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung) muss nachgewiesen werden. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (zu beziehen bei Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ Postfach 1369, 53583 Bad Honnef, RAL-Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Siegburger Str. 39, 53757 St. Augustin, DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef) sind zu erfüllen. Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter die Qualifikation und Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Sämtliche Anforderungen und Bedingungen sind unter http://www.kanalbau.com nachzulesen.
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8. Für den Bereich Rohrnetz sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen einzureichen: Der vom Bauherren zu beauftragende Bieter muss die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Befähigung besitzen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter eine Zertifizierung gemäß DVGW- Arbeitsblatt GW 301 in einer entsprechenden Gruppe besitzt. Informationen zum DVGW-Arbeitsblatt GW 301 sind u.a. bei der DVGW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg, Herrn Thiele, Tel.: +49 (0)30/3001992100 erhältlich.
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9. Für die endgültige Fahrbahnwiederherstellung: Nachweis durch Angabe der laufenden Nummer aus der Liste „Geprüfte Nachunternehmer Straßenbau nach WN/Rgbl. 16-2 Endgültige Straßenwiederherstellung“ bei den Berliner Wasserbetrieben (http://www.bwb.de/content/language1/downloads/Strassenbaufachfirmen_nach_WN_16-2_29.pdf) oder durch Vorlage der Zertifizierung durch die Zertifizierungsstelle der Qualitätsgemeinschaft Städtischer Straßenbau e.V. (QGS) für die entsprechende Bauweise (http:// www.qualitaetsgemeinschaftstrassenbau. de/qgs/about/ausfbest.html) oder vergleichbaren Nachweis oder gemäß Werknorm/ Regelblatt 16-2. Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers im Bereich Fahrbahnwiederherstellung muss dieser Eignungsnachweis noch nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Es ist ausreichend, dass der Bewerber eine Erklärung abgibt, dass er nur entsprechend zertifizierte Unternehmen einsetzen wird (siehe Bewerbungsformblatt). Die entsprechende Nachweisführung erfolgt dann erst vor Ausführung des Auftrages. Für den Fall, dass der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft die Fahrbahnwiederherstellung selbst durchführt, muss die Nachweisführung bereits mit der Bewerbung erfolgen.
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10. Erklärung, dass sämtliche zum Einsatz kommende Mitarbeiter über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (siehe Bewerbungsformblatt).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3 bis 10
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Öffnungsort: Berliner Wasserbetriebe, Neue Jüdenstraße 1, 10179 Berlin
Ort des Eröffnungstermins: Berliner Wasserbetriebe, Neue Jüdenstraße 1, 10179 Berlin
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ek-b
Frau Werner
Internetadresse: www.bwb.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.bwb.de/content/language1/html/572.php 🌏
URL der Teilnahme: http://www.bwb.de/content/language1/html/572.php 🌏
URL der Dokumente: http://www.bwb.de/content/language1/html/572.php 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Paragraph 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bewerbers/Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag einzulegen. Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 127-218970 (2013-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3086445702 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 081-141889
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 127-218970
ABl. S-Ausgabe: 81

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Schindhelm
Quelle: OJS 2014/S 081-141889 (2014-04-14)