Druck, Kuvertierung und Versand von Schreiben in Ordnungsgeldverfahren

Bundesamt für Justiz

Druck, Kuvertierung und Versand von Schreiben in Ordnungsgeldverfahren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenaufbereitung
Menge oder Umfang:
ca. 250 000 förmlich zuzustellende und 200 000 formlos zuzusendende Schreiben pro Jahr für 4 Jahre (3 Jahre Vertragslaufzeit, 1 Jahr Verlängerungsmöglichkeit)4 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 4 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenaufbereitung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Justiz
Postanschrift: Adenauerallee 99-103
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundesjustizamt.de 🌏
E-Mail: stefan.schlauss@bfj.bund.de 📧
Telefon: +49 228994105610 📞
Fax: +49 228994105050 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 110-188338
ABl. S-Ausgabe: 110

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Druck, Kuvertierung und Versand von Schreiben in Ordnungsgeldverfahren.
Menge oder Umfang:
ca. 250 000 förmlich zuzustellende und 200 000 formlos zuzusendende Schreiben pro Jahr für 4 Jahre (3 Jahre Vertragslaufzeit, 1 Jahr Verlängerungsmöglichkeit)
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: VI 1 - 3822/5 - 61 533/2013

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Beurteilung der Eignung der Bieter werden durch die den Auftrag vergebende Stelle gemäß § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister eingeholt. Der Bieter hat auch die Möglichkeit bei Einreichen seiner Angebotsunterlagen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Die eingereichte Auskunft darf nicht älter als sechs Monate sein.
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Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Euro-päischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durch-führung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entspre-chende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unter-nehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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— Eigenerklärung, dass
a) über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet und auch nicht die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) sich der Bieter nicht in Liquidation befindet,
c) der Bieter keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
— Nachweis, dass der Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestvertragssumme von 250 000 EUR besitzt (Hinweis: Es wird zu diesem Punkt nicht der Nachweis erbeten, ob der Bieter einer Berufsgenossenschaft angehört).
— Eigenerklärung, dass der Bieter die „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptions-prävention in der Bundesverwaltung“ vom 30. Juli 2004 zur Kenntnis genommen hat und beachten wird.
Als Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung ist eine Bescheinigung der Versicherung im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (s. Ziffer 2.4) nicht älter als 6 Monate sein darf. Sie muss insbesondere die Höhe der Deckungssumme ausweisen. Der damit verbundene Aufwand ist für den Auftragnehmer überschaubar und zumutbar. Eine Eigenerklärung reicht insoweit nicht aus.
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Die Nachweise können vollständig oder teilweise auch durch eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültige Bescheinigung einer Beratungsstelle für das öffentliche Auftragswesen erbracht werden.
Entsprechende Nachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, werden anerkannt. Bestätigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Leistungsspektrum Ihres Unternehmens (Eignungskriterium E1);
— Jahresumsätze in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in Euro (Eignungskriterium E2);
— Aktueller Personalbestand (Eignungskriterium E3);
— Anzahl der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die zur Auftragserbringung zur Verfügung stehen (Eignungskriterium E4);
— Angabe zur Qualifikation dieser Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (Eignungskriterium E5);
— Angaben zur Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters (Eignungskriterium E6).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der Vorkehrungen zur Gewährleistung von Datensicherheit und Datenschutz und des vertraulichen Umgangs mit Kundendaten im Unternehmen (organisatorische und technische Maßnahmen, Personalauswahl)
(Eignungskriterium E7);
— kurze Beschreibung möglichst mehrerer Referenzprojekte, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe einer Ansprechpartnerin/eines Ansprechpartners auf Kundenseite. Besteht Erfahrung mit Massenaufträgen in vergleichbarer Größe? Gegebenenfalls sind die Aufträge und deren Größenordnung zu benennen. (Eignungskriterium E8).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß der Preiszusammenstellung in der Ausschreibung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat VI 1
RD Schlauß
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.bundesjustizamt.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VI 1 - 3822/5 - 61 533/2013

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2889499-562/568 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2889499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Tel: +49 2289941040
Fax: +49 228994105050
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 110-188338 (2013-06-05)