Durchführung der Unterhalts-, Glas-, und Grundreinigung in städtischen Gebäuden

Große Kreisstadt Pirna

Durchführung der Unterhalts-, Glas-, und Grundreinigung in städtischen Gebäuden: Los 1: Ortsteile Copitz, Graupa und Sonnenstein; Los 2: Ortsteile Pirna, Rottwerndorf, Zehista und Neundorf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-09 Auftragsbekanntmachung
2013-11-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Menge oder Umfang:
Monatliche Gesamtreinigungsfläche aller Objekte: Los 1 = ca. 350 000 m²; Los 2 = ca. 417 000 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Pirna
Postanschrift: Am Markt 1/2
Postleitzahl: 01796
Postort: Pirna
Kontakt
Internetadresse: http://www.pirna.de 🌏
E-Mail: stefan.weiss@pirna.de 📧
Telefon: +49 3501556356 📞
Fax: +49 3501556384 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 134-232489
ABl. S-Ausgabe: 134

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Unterhalts-, Glas-, und Grundreinigung in städtischen Gebäuden: Los 1: Ortsteile Copitz, Graupa und Sonnenstein; Los 2: Ortsteile Pirna, Rottwerndorf, Zehista und Neundorf.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ortsteile Copitz, Graupa und Sonnenstein
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Unterhalts-, Glas-, und Grundreinigung in städtischen Gebäuden der Ortsteile Copitz, Graupa und Sonnenstein.
Menge oder Umfang: monatliche Gesamtreinigungsfläche aller Objekte: ca. 350 000 m².
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Ortsteile Pirna, Rottwerndorf, Zehista und Neundorf
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Unterhalts-, Glas-, und Grundreinigung in städtischen Gebäuden der Ortsteile Pirna, Rottwerndorf, Zehista und Neundorf.
Menge oder Umfang: monatliche Gesamtreinigungsfläche alle Objekte: ca. 417 000 m².
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption für den Auftraggeber (2 Jahre).
Referenznummer: L-60.2/13/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01796 Pirna

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters, dass gegen ihn keine Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) laufen oder gelaufen sind. Die Stadt Pirna behält sich vor, entsprechende Auskünfte bei den zuständigen Hauptzollämtern einzuholen. Eigenerklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ist der Bieter aufgrund internationaler Vereinbarungen von der Verpflichtung zur Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft befreit, so hat er eine entsprechende belegende Be-scheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft einzureichen. Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorhandenen Mindestdeckungssummen pro Schadenfall (Personenschäden: 3.000.000 EUR / Sachschäden, Umweltschäden: 1 500 000 EUR / Schlüsselverlust: 40 000 EUR / Bearbeitungsschäden: 500 000 EUR)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung , dass über das Vermögen des Bieters kein Konkurs, kein Vergleichsverfahren, kein Insolvenzverfahren besteht bzw. eröffnet wurde und das sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Eigenerklärung über gezahlte Sozialabgaben, Krankenkassenbeiträge u. ä. (max. 3 Monate alt, mit Fristbeginn nach Posteingang bei der Stadt Pirna). Eigenerklärung des Bieters, dass er alle Steuern, zu dessen Zahlung er gesetzlich verpflichtet ist, pünktlich nachkommt und keine diesbezüglichen Außenstände aufweist. Eigenerklärung über einen mindestens 5-jährigen Unternehmensbestand. Eigenerklärung über wirtschaftliche Situation des Anbieters - Auskunft über Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre für den Bereich Reinigungsleistungen getrennt nach Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung. Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigungszahl des Anbieters in den letzten 3 Jahren für den Bereich Reinigungsleistungen getrennt nach Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über vorhandenes Qualitätsmanagementsystem im Bereich Gebäudereinigung ISO 9001 oder Qualitätsverbund Gebäudedienste (Erfolgt die Betreuung der vertraglichen Leistungen nach diesem Leistungsverzeichnis durch eine Niederlassung - müssen benannte Nachweise auch für diese Niederlassung nachgewiesen werden. Angaben über Personaleinsatz, Objektleitung, Ausstattung, technische Ausstattung und Organisationsübersicht. Referenzangaben für vergleichbare Leistungen für Unterhalts- und Grundreinigung und Nachweise durchgeführter Objektbesichtigungen. Angaben über vorhandene technische Ausstattung, Geräte.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
VOL/B; Allgemeine und besondere Vertragsbedingungen der Stadtverwaltung Pirna für Reinigungsarbeiten; Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Firmen des Gebäudereinigerhandwerkes.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Los 1: 22,00 EUR; Los 2: 24,00 EUR; Bezahlung via Verrechnungsscheck oder Überweisung; Bankverbindung: Kontoinhaber: Große Kreisstadt Pirna, BLZ: 850 503 00 (Ostsächsische Sparkasse Dresden), Konto: 3 000 000 452, IBAN: DE72 850 503 00 3000000452, BIC: OSDDDE81XXX, Verwendungszweck: 11159.359900; Bei Überweisung ist der Anforderung der Unterlagen ein entsprechender Nachweis beizufügen!
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachdienst Förderung & Vergabe
Herrn Weiß
Internetadresse: www.pirna.de 🌏
Name: Stadtverwaltung Pirna
Kontaktperson: Fachdienst Gebäudemanagement
Frau Seifert
Telefon: +49 3501556325 📞
E-Mail: anja.seifert@pirna.de 📧
URL für weitere Informationen: http://www.pirna.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.pirna.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: L-60.2/13/13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat. Daher werden die Teilnehmer am Verfahren mittels den in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Bewerbungsbedingungen verpflichtet, die Vergabeunterlagen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Zugang auf eventuelle Verstöße gegen Vergaberecht zu überprüfen. Ferner verpflichten sich Bieter, einen Verstoß gegen das Vergaberecht, den sie mittels Rüge der Vergabestelle mitgeteilt haben und dem die Vergabestelle nicht abgeholfen hat, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung durch die Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses Verstoßes dann nicht mehr zulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2013/S 134-232489 (2013-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 219-381767
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 134-232489
ABl. S-Ausgabe: 219

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01796 Pirna.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-08 📅
Name: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG
Postanschrift: Cottaer Straße 2-4
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: GfG Klaus Pflicke GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 19
Postort: Bischofswerda
Postleitzahl: 01877
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat. Daher werden die Teilnehmer am Verfahren mittels den in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Bewerbungsbedingungen verpflichtet, die Vergabeunterlagen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Zugang auf eventuelle Verstöße gegen Vergaberecht zu überprüfen. Ferner verpflichten sich Bieter, einen Verstoß gegen das Vergaberecht, den sie mittels Rüge der Vergabestelle mitgeteilt haben und dem die Vergabestelle nicht abgeholfen hat, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung durch die Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses Verstoßes dann nicht mehr zulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 219-381767 (2013-11-11)