Durchführung eines Investorenwettbewerbs / Architektur und Baurealisierung zum Neubau einer Kultur- und Stadthalle Mühlacker mit sonstigen Nutzungen im Verhandlungsverfahren mit vorrausgehendem europaweitem Teilnahmewettbewerb nach § 3 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

Stadt Mühlacker

Gegenstand des zweistufigen Wettbewerbsverfahrens ist
-einerseits die Planung und die Errichtung einer Kultur- und Stadthalle für die Stadt Mühlacker. Hierfür wird über
das Wettbewerbsverfahren ein Planer i.V. mit einem Generalunternehmer gesucht.
-andererseits die Planung, Errichtung und der Betrieb von frequenzerhöhenden Nutzungen privater Natur
(Handel und z.B. Gastronomie, Hotellerie, private Dienstleistungen und andere Nutzungen). Hierfür wird über
den Wettbewerb ein Investor i.V. mit einem Planer gesucht.
Für beide Teilbereiche wird ein gemeinsamer Ansprechpartner gesucht. Diese beiden Teilbereiche stehen
gleichrangig nebeneinander.
Der Beginn der Maßnahme soll Ende 2015, Anfang 2016 erfolgen.
Das Vorhaben bezieht sich auf den Standort des heutigen Mühlehofs, der nach derzeitiger Lösung im Bereich
der oberirdischen Gebäudesubstanz abgebrochen wird. Der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat bisher noch
keinen Beschuss zum Abbruch des Mühlehofs gefasst.
Für die Kultur- und Stadthalle wird im Rahmen einer Preisobergrenze ein Realisierungsvorschlag in
einer Basisvariante erwartet. Diese Basisvariante setzt die Realisierung des Raumprogramms mit den
Ausstattungsmerkmalen Orchestergraben, automatisierten Saalpodesten (Podeste mit technischer Ausstattung
zur Niveauveränderung ohne nennenswerten Personaleinsatz) und Empore voraus.
Die Basisvariante geht vom Erhalt des Tiefgaragengeschosses und des heutigen Basementgeschoss
aus. Für die Ausstattung der Kultur- und Stadthalle muss gegebenenfalls in die Basementdecke und in die
Decke des Garagengeschosses eingegriffen werden. Sollte ein solcher Eingriff auch notwendig sein, um die
Forderung nach einem barrierefreien und schwellenfreien Zugang zu erfüllen, wird ein solcher Eingriff nicht
ausgeschlossen, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird.
Sollten die Ausstattungsmerkmale der Basisversion nicht innerhalb der Preisobergrenze realisierbar sein,
werden von Seiten der Stadt Mühlacker kostenmäßig vom Teilnehmer zu beziffernde Abstriche (außer
Tageslicht, Barrierefreiheit, Saalpodeste) in Bezug auf die Ausstattung in Erwägung gezogen. Insoweit sind
Nebenangebote erwünscht und möglicherweise auch notwendig.
Nebenangebote im Sinne einer ausschließlichen Nutzung des Mühlehofareals als Einzelhandels- und z.B.
Dienstleistungs-, gegebenenfalls Wohnstandort sind zulässig. Solche Nebenangebote sind jedoch nicht durch
Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Stadt Mühlacker abgedeckt.
Für die Realisierung der neuen Kultur- und Stadthalle wird das Mühlehofareal nicht vollständig erforderlich sein.
Auf den Flächen, die für die öffentlichen Nutzungen der Kultur- und Stadthalle nicht benötigt werden, soll der
private Nutzungsteil aus Handel und z.B. Gastronomie, Hotellerie und Dienstleistungen untergebracht werden.
Das Gebäude des heutigen Mühlehofs und die erforderlichen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt
Mühlacker. Dieses Haus wurde in den Jahren 1980- 1982 als kulturelles Veranstaltungszentrum in Verbindung
mit gewerblichen Flächen, insbesondere Verkaufsflächen gebaut. Es besteht aus zwei unterirdischen und
drei oberirdischen Ebenen, wobei das oberste Geschoss im Wesentlichen den großen und den kleinen
Veranstaltungs-Saal beinhaltet.
Nachdem die Teilnahme des Präqualifikations-Verfahrens durchlaufen wurde, steht folgende Aufgabenstellung
an, welche im Zuge der Ausschreibung noch konkretisiert wird:
Geplant ist ein Nutzungsmix aus kulturellen bzw. sonstigen veranstaltungsbezogenen Nutzungen (Tagungen,
Vereinsveranstaltungen) und einer Verstärkung des Einzelhandelsangebots mit ergänzenden Nutzungen aus
insbesondere Gastronomie und Hotellerie.
Die neue Kulturhalle hat eine Gesamtplatzkapazität in Stuhlreihen von ca. 560 Plätzen, erweiterbar um
weitere ca. 260 Plätze in einem kleinen Saal und darüber hinaus erweiterbar um eine Empore mit weiteren
ca. 240 Plätzen: Maximal ca. 1.060 Plätze bei Reihenbestuhlung. Die Säle haben Tageslicht. Dies ergibt
eine Bruttogeschossfläche von ca. 2000 m² (ohne die weiter zu nutzenden Flächen im Basement des ehem.
Mühlehofs) bzw. eine Planung mit einem Bruttorauminhalt von rd. 18.000 m³ (bei einer mittleren Raumhöhe von
ca. 9 m).
Die Kostenobergrenze für den Bau der Kultur- und Stadthalle inklusive Abbruch des heutigen Mühlehofes
beträgt 13,5 Mio. EUR brutto. Dabei ist der Grundstückserlös für den Grundstücksanteil für den Handel und die
DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 5 / 20
sonstigen nicht- öffentlichen Nutzungsbereiche(Hotel, Gastronomie, Dienstleistungen, evtl. Wohnen) von den
Gesamtkosten abgezogen.
Nach Erfüllung der Kapazitätsvoraussetzungen für die Stadt- und Kulturhalle bleiben von der aktuell durch
das Gebäude „Mühlehof“ überbauten Grundfläche noch weitere ca. 2.500 m² für eine additive Nutzung durch
Private (Handel und z.B. Gastronomie, Hotellerie, Dienstleistungen und andere Nutzungen) zur Steigerung der
Frequenz im Bereich Bahnhofstraße, Konrad-Adenauer-Platz und Kelterplatz.
Mit Einreichung des ersten Angebots sind unter anderem folgende Aufgaben zu bearbeiten (nach
Präqualifikationsverfahren).
Die Wettbewerbsteilnehmer haben Pläne in dem Maßstab 1:200 für eine neue Kultur- und Stadthalle sowie
für die sonstigen nicht öffentlichen Nutzungsbereiche einzureichen. Sie müssen den Nutzernachweis
einschließlich der verbindlichen Zusage der künftigen Betreiber der Handelsflächen für deren Betrieb vorlegen.
Je nach Entwurf und Entscheidung des Wettbewerbsteilnehmers für die Nutzung der sonstigen Flächen z.B.
Gastronomieflächen, Hotelflächen und Dienstleistungs- oder Wohnflächen sind die Bewerber angehalten
Betreiber für diese Flächen zu benennen. Davon ausgenommen sind eventuell vorgesehene Wohnflächen.
In jedem Fall muss der Bau dieser Flächen verbindlich zugesagt werden. Die Investoren sind gehalten, einen
Finanzierungsnachweis für den gesamten nicht-öffentlichen Nutzungsbereich vorzulegen.
Die Wettbewerbsteilnehmer zeigen außerdem einen Zeitplan für die Realisierung des gesamten Vorhabens auf.
Für den Bereich der Kultur- und Stadthalle ist ein verbindlicher Angebotspreis als Generalunternehmer im
Auftrag der Stadt Mühlacker für die Realisierung dieser Planungs- und Bauaufgabe anzugeben. Außerdem
ist ein Preisangebot für das gesamte durch Abbruch hergerichtete Grundstück abzugeben. Der Abriss des
heutigen Mühlehofes erfolgt vor Baubeginn in einem selbstständigen Verfahren durch die Stadt Mühlacker.
Für die Realisierung des privaten Nutzungsbereichs Handel gibt der Investor eine verbindliche Bau- und
Betriebszusage ab. Für die anderen Bereiche z.B. Gastronomie, Hotel und Dienstleistungen und/oder Wohnen
ist eine Bauverpflichtung einzugehen. Nutzerzusagen sind entwurfsabhängig aber dringend erwünscht. Diese
Zusage hängt selbstverständlich von der Realisierung des öffentlichen Teils der Kultur- und Stadthalle ab.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-01.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-01 Auftragsbekanntmachung
2014-01-07 Ergänzende Angaben