Beschreibung der Objekte der BGW:
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Herstellung von Präsenz in der Fläche verfügt die BGW
über Büro- und Verwaltungsgebäude an 12 Standorten in Deutschland, die in 14 vertragsrelevante Objekte differenziert werden. Nähere Angaben zu den Standorten und Objekten ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Beschreibung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistungen:
Die BGW beabsichtigt, die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des
Gebäudemanagements in allen ihren Objekten an einen Auftragnehmer zu vergeben, um
sich in ihren Verwaltungsfunktionen auf die Kernfunktionen der gesetzlichen
Unfallversicherung zu beschränken.
Die Begriffe Gebäudemanagement (GM) und Facility Management (FM) werden hier, in der
Bekanntmachung und in den weiteren Bestandteilen der Teilnahmeunterlagen synonym
verwendet.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass innerhalb der Bekanntmachung und der
Teilnahmeunterlagen auf die aktuell gültige HOAI 2009 Bezug genommen wird. Soweit die
HOAI 2013 bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens Geltung erlangt und somit zwingende
Vertragsgrundlage ist, wird eine Regelung gefunden, die unter Beachtung der HOAI 2013
den nachfolgend abgebildeten Vorgaben am nächsten kommt. Rechtsverbindlich sind
insoweit im Ergebnis allein die Vereinbarungen und die Rechtslage zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrages mit dem Auftragnehmer.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des
Gebäudemanagements der BGW. Nicht Gegenstand dieses Auftrags ist die Erbringung der
zugehörigen gewerblichen Ausführungsleistungen, mit Ausnahme von BGV A3-Prüfungen.
Die Ausführungsleistungen werden separat an dritte Unternehmen vergeben und sind durch
den Auftragnehmer im Rahmen des hiesigen Auftragsgegenstands zu steuern.
Zur Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbswahrenden Beschaffung soll dabei
grundsätzlich die Bedarfsermittlung einschließlich Steuerung einerseits (zuständig:
Auftragnehmer) von den Ausführungsleistungen anderseits (zuständig: Dritte) getrennt
werden (Grundsatz der Trennung von Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung). Soweit der
Auftragnehmer deshalb beabsichtigt, neben den von ihm geschuldeten Leistungen zur
Bedarfsermittlung und Steuerung auch von ihm zu betreuende bzw. zu steuernde
Ausführungsleistungen selbst zu erbringen, mit ihm verbundene Unternehmen sich an vom
Auftragnehmer für den Auftraggeber betreuten oder durchgeführten Vergabeverfahren über
solche Ausführungsleistungen beteiligen oder mit ihm verbundene Unternehmen solche Ausführungsleistungen erbringen oder beabsichtigen zu erbringen, muss der Auftragnehmer
eigenverantwortlich die vorbenannten Grundsätze – bei der Durchführung von
Vergabeverfahren insbesondere auch die Vergabegrundsätze und -vorschriften – beachten.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe
versandten Vergabeunterlagen.
Erwartet wird, dass die technischen und kaufmännischen Funktionen des
Gebäudemanagements in hoher fachtechnischer und betriebswirtschaftlicher Qualität erfüllt
werden. Ziel ist es, einen reibungslosen, störungsfreien Verwaltungsbetrieb sicherzustellen,
die Betriebskosten zu minimieren und den Vermögenswert der Immobilien zu steigern.
Eine Entlastung der BGW von Gebäudemanagement-Aufgaben, bei gleichzeitiger
Sicherstellung der durchgängigen und stetigen Durchführung sowie einer hinreichenden
Qualität des Gebäudemanagements, kann unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen
(insbesondere der Struktur und des Aufbaus der Institution und Aufgaben des Auftraggebers)
nur durch Übertragung der auftragsgegenständlichen Leistungen des Gebäudemanagements
an einen Auftragnehmer erreicht werden. Der besonderen - erfolgskritischen -
Relevanz der nachhaltigen Verfügbarkeit personeller Ressourcen sowie der Gewährleistung
BGW-weiter, hoher Service Level Standards kann nur durch den Einsatz eines
gesamtverantwortlichen FM-Dienstleisters entsprochen werden. Der Auftragnehmer ist als dieser FM-Dienstleister somit verantwortlich für die ganzheitliche
Durchführung des FM über alle Objekte der BGW einschließlich der zentralen
Koordinationsfunktion zwischen den FM-Verantwortlichen der BGW und den jeweiligen
ausführenden Unternehmen und Dienstleistern (Gewerken). Die Leistungen des
Auftragnehmers reichen von Planungsleistungen über die Steuerung der Bewirtschaftung der
Objekte (u.a. kaufmännische Verwaltungsleistungen, technische Betriebsführung und
technischer Objektbetrieb, Leistungen der Projektierung, Veranlassung, Prüfung, Inspektion
und Wartung der Technischen Gebäudeausrüstung (= TGA), Durchführung von BGV A3-
Prüfungen) bis hin zur Auswahl und Steuerung ausführender Unternehmen und Dienstleister.
Hinzu kommt die Übernahme eines auf das Gebäudemanagement bezogenen
Berichtswesens.
Klarstellend wird festgehalten, dass der Auftragnehmer seine Leistungen stets unter
Beachtung aller gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben zu erbringen hat, etwa unter
Beachtung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Eine nähere Beschreibung des Auftrags ergibt sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“BGW/ Hauptverwaltung/ Recht und Regress/ Zentrale Vergabestelle/ Frau Melanie Fräßdorf”
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Region: Hamburg🏙️
URL: www.bgw-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW”
Produkte/Dienstleistungen: Immobiliendienste📦 Beschreibung
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Herstellung von Präsenz in der Fläche verfügt die BGW über Büro- und Verwaltungsgebäude an 13 Standorten in Deutschland,...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Herstellung von Präsenz in der Fläche verfügt die BGW über Büro- und Verwaltungsgebäude an 13 Standorten in Deutschland, die in 23 FM-relevante Objekte differenziert werden. Die BGW beabsichtigt, die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW in allen ihren Objekten an einen Auftragnehmer zu vergeben, um sich ihren Verwaltungsfunktionen auf die Kernaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung zu konzentrieren. Die Begriffe Gebäudemanagement (GM) und Facility Management (FM) werden hier, in der Bekanntmachung, synonym verwendet. Auftragsgegenstand ist die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW. Nicht Gegenstand dieses Auftrags ist die Erbringung der zugehörigen gewerblichen Ausführungsleistungen, mit Ausnahme von DGUV V3-prüfungen. Die Ausführungsleistungen werden separat an dritte Unternehmen vergeben und sind durch den Auftragnehmer im Rahmen des hiesigen Auftragsgegenstands zu steuern. Zur Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbswahrenden Beschaffung soll dabei grundsätzlich die Bedarfsermittlung einschließlich Steuerung einerseits (zuständig: Auftragnehmer) von den Ausführungsleistungen andererseits (zuständig: Dritte) getrennt werden (Grundsatz der Trennung von Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung). Erwartet wird, dass die technischen und kaufmännischen Funktionen des Gebäudemanagements in hoher fachtechnischer und betriebswirtschaftlicher Qualität erfüllt werden. Ziel ist es, einen reibungslosen, störungsfreien Verwaltungsbetrieb sicherzustellen, die Betriebskosten zu minimieren und den Vermögenswert der Immobilien zu steigern. Eine Entlastung der BGW von Gebäudemanagement-Aufgaben, bei gleichzeitiger Sicherstellung der durchgängigen und stetigen Durchführung sowie einer hinreichenden Qualität des Gebäudemanagements, kann unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (insbesondere der Struktur der Institution und Aufgaben des Auftraggebers) nur durch Übertragung der auftragsgegenständlichen Leistungen des Gebäudemanagements an einen Auftragnehmer erreicht werden. Der besonderen – erfolgskritischen – Relevanz, der nachhaltigen Verfügbarkeit personeller Ressourcen sowie der Gewährleistung gesamtverantwortlicher FM-Dienstleisters entsprochen werden. Der Auftragnehmer ist als dieser FM-Dienstleister somit verantwortlich für die ganzheitliche Durchführung des Facility Managements über alle Objekte der BGW und den jeweiligen ausführenden Unternehmen und Dienstleistern. Die Leistungen des Auftragnehmers reichen von Planungsleistungen über die Steuerung der Bewirtschaftung der Objekte (u. a. kaufmännische Verwaltungsleistungen, technische Betriebsführung und technischer Objektbetrieb, Leistungen der Projektierung, Veranlassung von Instandhaltungen der technischen Gebäudeausrüstung, Durchführung von DGUV V3-Prüfungen) bis hin zur Auswahl und Steuerung ausführender Unternehmen und Dienstleister. Hinzu kommt die Übernahme eines auf das Gebäudemanagement bezogenen Berichtswesens.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2014/S 020-031665
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2013/08
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ARGE fgs GmbH und AuK GmbH
Postanschrift: Bahnallee 11
Postort: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH
Postanschrift: Leipziger Str. 24
Postort: Hachenburg
Postleitzahl: 57627
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5 800 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 063-151566 (2020-03-26)