Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Beschreibung der Objekte der BGW:
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Herstellung von Präsenz in der Fläche verfügt die BGW
über Büro- und Verwaltungsgebäude an 12 Standorten in Deutschland, die in 14 vertragsrelevante Objekte differenziert werden. Nähere Angaben zu den Standorten und Objekten ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Beschreibung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistungen:
Die BGW beabsichtigt, die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des
Gebäudemanagements in allen ihren Objekten an einen Auftragnehmer zu vergeben, um
sich in ihren Verwaltungsfunktionen auf die Kernfunktionen der gesetzlichen
Unfallversicherung zu beschränken.
Die Begriffe Gebäudemanagement (GM) und Facility Management (FM) werden hier, in der
Bekanntmachung und in den weiteren Bestandteilen der Teilnahmeunterlagen synonym
verwendet.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass innerhalb der Bekanntmachung und der
Teilnahmeunterlagen auf die aktuell gültige HOAI 2009 Bezug genommen wird. Soweit die
HOAI 2013 bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens Geltung erlangt und somit zwingende
Vertragsgrundlage ist, wird eine Regelung gefunden, die unter Beachtung der HOAI 2013
den nachfolgend abgebildeten Vorgaben am nächsten kommt. Rechtsverbindlich sind
insoweit im Ergebnis allein die Vereinbarungen und die Rechtslage zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrages mit dem Auftragnehmer.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des
Gebäudemanagements der BGW. Nicht Gegenstand dieses Auftrags ist die Erbringung der
zugehörigen gewerblichen Ausführungsleistungen, mit Ausnahme von BGV A3-Prüfungen.
Die Ausführungsleistungen werden separat an dritte Unternehmen vergeben und sind durch
den Auftragnehmer im Rahmen des hiesigen Auftragsgegenstands zu steuern.
Zur Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbswahrenden Beschaffung soll dabei
grundsätzlich die Bedarfsermittlung einschließlich Steuerung einerseits (zuständig:
Auftragnehmer) von den Ausführungsleistungen anderseits (zuständig: Dritte) getrennt
werden (Grundsatz der Trennung von Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung). Soweit der
Auftragnehmer deshalb beabsichtigt, neben den von ihm geschuldeten Leistungen zur
Bedarfsermittlung und Steuerung auch von ihm zu betreuende bzw. zu steuernde
Ausführungsleistungen selbst zu erbringen, mit ihm verbundene Unternehmen sich an vom
Auftragnehmer für den Auftraggeber betreuten oder durchgeführten Vergabeverfahren über
solche Ausführungsleistungen beteiligen oder mit ihm verbundene Unternehmen solche Ausführungsleistungen erbringen oder beabsichtigen zu erbringen, muss der Auftragnehmer
eigenverantwortlich die vorbenannten Grundsätze – bei der Durchführung von
Vergabeverfahren insbesondere auch die Vergabegrundsätze und -vorschriften – beachten.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe
versandten Vergabeunterlagen.
Erwartet wird, dass die technischen und kaufmännischen Funktionen des
Gebäudemanagements in hoher fachtechnischer und betriebswirtschaftlicher Qualität erfüllt
werden. Ziel ist es, einen reibungslosen, störungsfreien Verwaltungsbetrieb sicherzustellen,
die Betriebskosten zu minimieren und den Vermögenswert der Immobilien zu steigern.
Eine Entlastung der BGW von Gebäudemanagement-Aufgaben, bei gleichzeitiger
Sicherstellung der durchgängigen und stetigen Durchführung sowie einer hinreichenden
Qualität des Gebäudemanagements, kann unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen
(insbesondere der Struktur und des Aufbaus der Institution und Aufgaben des Auftraggebers)
nur durch Übertragung der auftragsgegenständlichen Leistungen des Gebäudemanagements
an einen Auftragnehmer erreicht werden. Der besonderen - erfolgskritischen -
Relevanz der nachhaltigen Verfügbarkeit personeller Ressourcen sowie der Gewährleistung
BGW-weiter, hoher Service Level Standards kann nur durch den Einsatz eines
gesamtverantwortlichen FM-Dienstleisters entsprochen werden. Der Auftragnehmer ist als dieser FM-Dienstleister somit verantwortlich für die ganzheitliche
Durchführung des FM über alle Objekte der BGW einschließlich der zentralen
Koordinationsfunktion zwischen den FM-Verantwortlichen der BGW und den jeweiligen
ausführenden Unternehmen und Dienstleistern (Gewerken). Die Leistungen des
Auftragnehmers reichen von Planungsleistungen über die Steuerung der Bewirtschaftung der
Objekte (u.a. kaufmännische Verwaltungsleistungen, technische Betriebsführung und
technischer Objektbetrieb, Leistungen der Projektierung, Veranlassung, Prüfung, Inspektion
und Wartung der Technischen Gebäudeausrüstung (= TGA), Durchführung von BGV A3-
Prüfungen) bis hin zur Auswahl und Steuerung ausführender Unternehmen und Dienstleister.
Hinzu kommt die Übernahme eines auf das Gebäudemanagement bezogenen
Berichtswesens.
Klarstellend wird festgehalten, dass der Auftragnehmer seine Leistungen stets unter
Beachtung aller gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben zu erbringen hat, etwa unter
Beachtung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Eine nähere Beschreibung des Auftrags ergibt sich aus den Teilnahmeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-04 Auftragsbekanntmachung
2014-01-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-03-26 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2013-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Immobiliendienste
Menge oder Umfang:
Das Auftragsvolumen der jährlichen Pauschalleistungen umfasst ca. bis zu 1,1 Mio. EUR (netto). Die übrigen Bestandteile des Auftragsgegenstandes umfassen je Vertragsjahr ca. 50 000 EUR (netto) bis 200 000 EUR (netto). Somit beträgt das gesamte Auftragsvolumen über den Mindestvertragszeitraum (5 Jahre) bis zu ca. 5,8 Mio. EUR (netto).Die Dienstleistungen sind für 14 Objekte an 12 Standorten der BGW zu erbringen. Nähere Angaben ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.5 800 000
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Gesamtwert des Auftrags: 5 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Immobiliendienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de 📧
Telefon: +49 40202072350 📞
Fax: +49 40202072395 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 131-226698
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
1. Zweck/Zielsetzung des Teilnahmewettbewerbs Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren nach dem 2. Abschnitt der VOL/A geführt. Der durch die europaweite Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des nicht offenen Verfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) der Bewerber. Die Vergabeunterlagen inkl. Aufforderung zur Angebotsabgabe werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. 2. Teilnahmeunterlagen Neben der europaweiten Bekanntmachung sind von den Bewerbern die vom Auftraggeber ergänzend zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen bei der Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages zu beachten. Zu den Teilnahmeunterlagen gehören: — „Bewerbungsbedingungen“ (= Teil A der Teilnahmeunterlagen) — „Auftragsgegenstand“ (= Teil B der Teilnahmeunterlagen) — „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ (= Teil C der Vergabeunterlagen) — Vordrucke zum Teilnahmewettbewerb (= Teil D der Teilnahmeunterlagen) — Anlagen, bestehend aus Fragenkatalogmuster, Bewertungsmatrix und Checkliste (= Teil E der Teilnahmeunterlagen) Die Teilnahmeunterlagen sind bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen anzufordern. Die Versendung der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse. 3. Bewerbungsbedingungen 3.1 Rechtlicher Rahmen Die nachstehenden Abkürzungen stehen für folgende auf das laufende Vergabeverfahren anzuwendende Vergabevorschriften: — GWB (= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) — VgV (= Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung) — VOL/A und VOL/B (= Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A und Teil B) Es gilt deutsches Recht. 3.2 Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge Beachten Sie bitte die nachstehend genannten Fristen. Ende der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags: 9.8.2013, 12:00 Uhr Voraussichtlicher Zeitpunkt der Angebotsaufforderung: 15.9.2013 Verspätete Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Frist zur Einreichung eingehen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des Eingangs trägt der Bieter. Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag geht nach Ablauf der Frist zur Einreichung ein. Teilnahmewettbewerb - Teil A - Bewerbungsbedingungen Version 1.0 Seite 5 von 18 3.3 Form und Inhalt der Teilnahmeanträge 3.3.1 Form der Teilnahmeanträge 3.3.1.1 Die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages hat unter Beachtung der vom Auftraggeber aufgestellten Vorgaben und Anforderungen und insbesondere unter Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vordrucke zu erfolgen. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Eigene Grafikteile bzw. Textdokumente des Bewerbers können bei der Erstellung des Teilnahmeantrags genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vordrucke nicht geändert und die jeweils vom Auftraggeber vorgegebene Nummerierung, Gliederung und Seitenlimitierung eingehalten werden. Verweise - z. B. auf andere Stellen des Teilnahmeantrags - sind jeweils eindeutig und erschöpfend vorzunehmen. 3.3.1.2 Teilnahmeanträge und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag ist teilweise oder vollständig nicht in deutscher Sprache abgefasst. 3.3.1.3 Mit der Unterzeichnung des vollständig auszufüllenden Teilnahmeantrags (Vordruck V.1 Anschreiben zur Einreichung des Teilnahmeantrags) bestätigt der Bewerber, dass alle in seinem Teilnahmeantrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag ist nicht vollständig ausgefüllt und/ oder durch den Bewerber nicht an der entsprechenden Stelle unterzeichnet. 3.3.1.4 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Vordruck V.2 Erklärung der Bewerbergemeinschaft) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen. Vgl. hierzu auch Ziff. 2.2 des Teil C der Teilnahmeunterlagen - Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise. 3.3.1.5 Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung, in kopierfähiger Form (ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen etc.) und gelocht sowie 1-fach in elektronischer Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (im gängigen Format, z.B. pdf, doc, xls) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Sofern ein Teilnahmeantrag aus mehreren Paketen besteht, sind diese eindeutig als zusammengehörend zu kennzeichnen. Sämtliche Bestandteile des Teilnahmeantrages sind je Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft in einem verschlossenen Umschlag bzw. Paket innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Zentrale Vergabestelle Pappelallee 33/35/37 22089 Hamburg einzureichen. 3.3.1.6 Es werden nur Teilnahmeanträge berücksichtigt, die in der vorgenannten Form auf dem Postweg übermittelt oder persönlich bzw. durch einen Boten/Kurier abgegeben werden. Auf anderen Übermittlungswegen - insbesondere per E-Mail oder Fax - eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag wird nicht auf einem der zugelassenen Wege übermittelt. 3.3.2 Inhalt der Teilnahmeanträge Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebene Leistung zu belegen. Hierzu ist der Teilnahmeantrag mit den vollständigen vom Auftraggeber geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen einzureichen. Einzelheiten zum geforderten Inhalt der Teilnahmeanträge, d.h. für die vom Bewerber geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise, ergeben sich aus Teil C der Teilnahmeunterlagen „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“. 3.4 Aufteilung in Lose Der Auftragsgegenstand umfasst die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW. Näheres ergibt sich aus Teil B der Teilnahmeunterlagen „Auftragsgegenstand“. Der zu vergebende Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt. Teilnahmewettbewerb - Teil A - Bewerbungsbedingungen Version 1.0 Seite 8 von 18 Teilnahmeanträge und von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern im weiteren Verfahren abgegebene Angebote können nur für den gesamten zu vergebenden Auftrag abgegeben werden. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebots nur für Teile der ausgeschriebenen Leistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags bzw. Angebotes. Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag wird nur für Teile der ausgeschriebenen Leistungen abgegeben. 3.5 Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist sowohl durch Einzelbewerber als auch durch Bewerbergemeinschaften unter Beachtung der Regelungen unter Ziff. 2.3.1.4 dieses Teils A und Ziff. 2.2 in Teil C „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ der Teilnahmeunterlagen zulässig. Die Bildung oder Änderung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des Teilnahmeantrags bzw. Angebots ist grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. 3.6 Dritte/Nachunternehmer Dritte/Nachunternehmer dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers für die Ausführung eingesetzt werden. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Dritten/Nachunternehmer bestehenden Verbindungen. Unterauftragnehmer, die bloße Zulieferungen oder reine Hilfsfunktionen als unwesentliche Teile der Leistung übernehmen, sind keine Dritte/Nachunternehmer im vorgenannten Sinne. Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer ist Ziff. 2.8 des Teils C „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ der Teilnahmeunterlagen zu beachten. 3.7 Unklarheiten, Fragen sowie Auskunftsverlangen zu den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Die interessierten Unternehmen werden aufgefordert, die Bekanntmachung und die Teilnahmeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Sind die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers unvollständig oder enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags beeinflussen können, so ist die BGW in der nachstehend beschriebenen Form unverzüglich hierauf hinzuweisen. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu Bekanntmachung und Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Formblatt „Fragenkatalog“ gem. Anlage 00 zu dokumentieren und der Vergabestelle der BGW über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Vergabeverfahrens-Nummer an folgende Adresse zu übermitteln: vergabestelle@bgw-online.de Fragen bzw. Auskunftsverlangen, die auf anderen Übertragungswegen als per E-Mail übermittelt werden, werden nicht beantwortet. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten der BGW auf Fragen bzw. Auskunftsverlangen werden allen interessierten Unternehmen in anonymisierter Form in einem Dokument „Interessenteninformation“ per EMail übersandt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen bzw. Auskunftsverlangen erteilt, die bis spätestens 26.7.2013 bei der genannten Vergabestelle der BGW eingegangen sind. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von Fragen und Auskunftsverlangen trägt das anfragende interessierte Unternehmen. Später eingehende Fragen bzw. Auskunftsverlangen werden nicht beantwortet. Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, sie wären – falls sie doch erteilt würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der Vergabestelle der BGW sowie Auskünfte, die außerhalb des vorgesehenen Verfahrens gegeben werden. Die BGW wird Fragen bzw. Auskunftsverlangen ggf. so umformulieren, dass die Identität des Fragenstellers nicht erkennbar wird. Es wird jedoch gebeten, bei der Formulierung der Fragen bzw. Auskunftsverlangen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. 4. Hinweise zu den vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat der Bewerber die in Teil C der Teilnahmeunterlagen/Ziff. III.2) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Vordrucken mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, wird darauf in der Bekanntmachung und in den Teilnahmeunterlagen gesondert verwiesen. Die entsprechenden Vordrucke finden sich im Teil D der Teilnahmeunterlagen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen, insbesondere Vordrucken sind unzulässig.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Objekte der BGW:
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Herstellung von Präsenz in der Fläche verfügt die BGW
über Büro- und Verwaltungsgebäude an 12 Standorten in Deutschland, die in 14 vertragsrelevante Objekte differenziert werden. Nähere Angaben zu den Standorten und Objekten ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Beschreibung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistungen:
Die BGW beabsichtigt, die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des
Gebäudemanagements in allen ihren Objekten an einen Auftragnehmer zu vergeben, um
sich in ihren Verwaltungsfunktionen auf die Kernfunktionen der gesetzlichen
Unfallversicherung zu beschränken.
Die Begriffe Gebäudemanagement (GM) und Facility Management (FM) werden hier, in der
Bekanntmachung und in den weiteren Bestandteilen der Teilnahmeunterlagen synonym
verwendet.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass innerhalb der Bekanntmachung und der
Teilnahmeunterlagen auf die aktuell gültige HOAI 2009 Bezug genommen wird. Soweit die
HOAI 2013 bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens Geltung erlangt und somit zwingende
Vertragsgrundlage ist, wird eine Regelung gefunden, die unter Beachtung der HOAI 2013
den nachfolgend abgebildeten Vorgaben am nächsten kommt. Rechtsverbindlich sind
insoweit im Ergebnis allein die Vereinbarungen und die Rechtslage zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrages mit dem Auftragnehmer.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des
Gebäudemanagements der BGW. Nicht Gegenstand dieses Auftrags ist die Erbringung der
zugehörigen gewerblichen Ausführungsleistungen, mit Ausnahme von BGV A3-Prüfungen.
Die Ausführungsleistungen werden separat an dritte Unternehmen vergeben und sind durch
den Auftragnehmer im Rahmen des hiesigen Auftragsgegenstands zu steuern.
Zur Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbswahrenden Beschaffung soll dabei
grundsätzlich die Bedarfsermittlung einschließlich Steuerung einerseits (zuständig:
Auftragnehmer) von den Ausführungsleistungen anderseits (zuständig: Dritte) getrennt
werden (Grundsatz der Trennung von Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung). Soweit der
Auftragnehmer deshalb beabsichtigt, neben den von ihm geschuldeten Leistungen zur
Bedarfsermittlung und Steuerung auch von ihm zu betreuende bzw. zu steuernde
Ausführungsleistungen selbst zu erbringen, mit ihm verbundene Unternehmen sich an vom
Auftragnehmer für den Auftraggeber betreuten oder durchgeführten Vergabeverfahren über
solche Ausführungsleistungen beteiligen oder mit ihm verbundene Unternehmen solche Ausführungsleistungen erbringen oder beabsichtigen zu erbringen, muss der Auftragnehmer
eigenverantwortlich die vorbenannten Grundsätze – bei der Durchführung von
Vergabeverfahren insbesondere auch die Vergabegrundsätze und -vorschriften – beachten.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe
versandten Vergabeunterlagen.
Erwartet wird, dass die technischen und kaufmännischen Funktionen des
Gebäudemanagements in hoher fachtechnischer und betriebswirtschaftlicher Qualität erfüllt
werden. Ziel ist es, einen reibungslosen, störungsfreien Verwaltungsbetrieb sicherzustellen,
die Betriebskosten zu minimieren und den Vermögenswert der Immobilien zu steigern.
Eine Entlastung der BGW von Gebäudemanagement-Aufgaben, bei gleichzeitiger
Sicherstellung der durchgängigen und stetigen Durchführung sowie einer hinreichenden
Qualität des Gebäudemanagements, kann unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen
(insbesondere der Struktur und des Aufbaus der Institution und Aufgaben des Auftraggebers)
nur durch Übertragung der auftragsgegenständlichen Leistungen des Gebäudemanagements
an einen Auftragnehmer erreicht werden. Der besonderen - erfolgskritischen -
Relevanz der nachhaltigen Verfügbarkeit personeller Ressourcen sowie der Gewährleistung
BGW-weiter, hoher Service Level Standards kann nur durch den Einsatz eines
gesamtverantwortlichen FM-Dienstleisters entsprochen werden. Der Auftragnehmer ist als dieser FM-Dienstleister somit verantwortlich für die ganzheitliche
Durchführung des FM über alle Objekte der BGW einschließlich der zentralen
Koordinationsfunktion zwischen den FM-Verantwortlichen der BGW und den jeweiligen
ausführenden Unternehmen und Dienstleistern (Gewerken). Die Leistungen des
Auftragnehmers reichen von Planungsleistungen über die Steuerung der Bewirtschaftung der
Objekte (u.a. kaufmännische Verwaltungsleistungen, technische Betriebsführung und
technischer Objektbetrieb, Leistungen der Projektierung, Veranlassung, Prüfung, Inspektion
und Wartung der Technischen Gebäudeausrüstung (= TGA), Durchführung von BGV A3-
Prüfungen) bis hin zur Auswahl und Steuerung ausführender Unternehmen und Dienstleister.
Hinzu kommt die Übernahme eines auf das Gebäudemanagement bezogenen
Berichtswesens.
Klarstellend wird festgehalten, dass der Auftragnehmer seine Leistungen stets unter
Beachtung aller gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben zu erbringen hat, etwa unter
Beachtung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Eine nähere Beschreibung des Auftrags ergibt sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Menge oder Umfang:
Das Auftragsvolumen der jährlichen Pauschalleistungen umfasst ca. bis zu 1,1 Mio. EUR (netto). Die übrigen Bestandteile des Auftragsgegenstandes umfassen je Vertragsjahr ca. 50 000 EUR (netto) bis 200 000 EUR (netto). Somit beträgt das gesamte Auftragsvolumen über den Mindestvertragszeitraum (5 Jahre) bis zu ca. 5,8 Mio. EUR (netto).
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Die Dienstleistungen sind für 14 Objekte an 12 Standorten der BGW zu erbringen. Nähere Angaben ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: Vergabe-Nr. 2013/08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bezeichnung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft und Ansprechpartner
Geben Sie bitte die Bezeichnung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und einen für
das gesamte Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail,
Telefon- und Faxnummer an.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.1 „Anschreiben zur Einreichung des Teilnahmeantrags“.
Der Vordruck ist nach dem Ausfüllen zu unterschreiben und an den entsprechenden Stellen
mit dem Firmenstempel und dem Datum zu versehen.
Vgl. hierzu auch Teil A - Bewerbungsbedingungen gem. Ziff. 2.3.1.3.
Ausschlusskriterium: Im Teilnahmeantrag ist die Bezeichnung des Bewerbers/der
Bewerbergemeinschaft nicht benannt und/oder der für das gesamte
Verfahren zuständige Ansprechpartner nebst Stellvertreter
ist nicht oder nicht unter vollständiger Angabe von E-Mail,
Telefon- und Faxnummer benannt.
2. Erklärung der Bewerbergemeinschaft
Bitte reichen Sie bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft eine Erklärung zur Bewerbergemeinschaft
ein.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag unter Angabe von Gründen (z.B.
konkrete technische und/oder kaufmännische Gründe) darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft
zulässig gebildet wurde, d.h. der Teilnahmeantrag nicht unter Verstoß gegen
§ 1 GWB erfolgte, der wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und
Beschlüsse verbietet. Ein Teilnahmeantrag, der von einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift
gebildeten Bewerbergemeinschaft stammt, wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
Ausschlusskriterium: Teilnahmeantrag stammt von einer unter Verstoß gegen
§ 1 GWB gebildeten Bewerbergemeinschaft.
Die vorstehenden Regelungen zu Bewerbergemeinschaften geltend entsprechend für im
Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bietergemeinschaften und deren etwaige im weiteren
Verfahren abgegebene Angebote.
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass
— sie sich im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft und
im Falle der Zuschlagserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen.
— ihnen bekannt ist, dass § 1 GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen
und Beschlüsse verbietet, und ein Teilnahmeantrag oder Angebot einer unter
Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerber-/Bietergemeinschaft zwingend vom
Verfahren ausgeschlossen wird.
— sie zulässig eine Bewerbergemeinschaft gebildet haben, um ein technisch und/oder
kaufmännisch sinnvolles Angebot abgeben zu können. Dabei sind die für die Bildung der
Bewerbergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
— das in der Erklärung bezeichnete bevollmächtigte Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber
dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter
Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Nutzen Sie hierfür – im Falle einer Bewerbergemeinschaft – den Vordruck V.2 „Erklärung der
Bewerbergemeinschaft“.
Der Vordruck ist nach dem Ausfüllen sowohl vom Bevollmächtigten der Bewerbergemeinschaft
als auch von allen weiteren Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben
und an den entsprechenden Stellen mit dem Firmenstempel und dem Datum zu versehen.
Ausschlusskriterium: Die Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist nicht von allen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet.
Für Bewerbergemeinschaften ist in weiteren Vordrucken jeweils geregelt, ob der jeweilige
Vordruck für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen ist.
3. Unternehmensdarstellung
Beschreiben Sie Ihr Leistungsportfolio bzw. die besonderen Kompetenzen, die Ihre grundsätzliche
Eignung für die ausgeschriebenen Leistungen verdeutlichen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
zu machen. Bei Bewerbergemeinschaften sind dabei auch Angaben zu Beteiligungsverhältnissen
innerhalb der Bewerbergemeinschaft und dazu zu machen, welches Mitglied
der Bewerbergemeinschaft welche Einsatzbereiche (Leistungsteile) im Falle der Zuschlagserteilung
übernimmt.
Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt auf 5 DIN A4 Seiten, Schriftgrad
Arial 11 Pkt. Zeilenabstand 1,5.
Ausschlusskriterium: Die Unternehmensdarstellung liegt nicht vor.
4. Zusammenarbeit und wirtschaftliche Verknüpfungen
Erläutern Sie, ob, mit wem und auf welche Art Sie auf den Auftrag bezogen in relevanter
Weise mit Anderen zusammenarbeiten. Stellen Sie weiter dar, ob, mit wem und auf welche
Art Sie mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft sind (z.B. Benennung konzernverbundener
Unternehmen).
zu machen.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.3 „Zusammenarbeit und wirtschaftliche Verknüpfungen“.
Teilnahmewettbewerb - Teil C - Angaben, Erklärungen und Nachweise Version 1.0 Seite 8 von 28
Ausschlusskriterium: Angaben zur Zusammenarbeit und wirtschaftlichen Verknüpfung
liegen nicht vor.
5. Eigenerklärung über Ausschlussgründe nach § 6 EG VOL/A
Bitte erklären Sie, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen.
Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bewerber/Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber
die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 6 EG Abs. 5 VOL/A bzw. eine Entscheidung
über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen.
Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen
für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 6 EG Abs. 4 oder 6 VOL/A beim Bewerber/Mitglied
der Bewerbergemeinschaft vorliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
vorzulegen.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.4 „Erklärung über Ausschlussgründe nach § 6 EG
VOL/A“.
Ausschlusskriterium: Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A, es
sei denn, es kann vom Ausschluss unter den Voraussetzungen
des § 6 EG Abs. 5 VOL/A abgesehen werden.
Ein Ausschluss kann erfolgen bei Vorliegen der Ausschlussgründe
nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A.
6. Erklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Bitte erklären Sie, dass Sie
— die geltenden gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzregelungen einhalten und
— Ihren Verpflichtungen nach der DGUV-Vorschrift 2, die Konkretisierungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz
enthält, nachkommen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.5 „Erklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz“.
Ausschlusskriterium: Erklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt nicht vor.
7. Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung, zur
Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit
Bitte erklären Sie die Einhaltung der Regelungen zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung,
zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.6 „Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung,
zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit“.
Ausschlusskriterium: Verpflichtungserklärung gem. vorgenanntem Vordruck liegt
nicht vor.
8. Erklärung zum Einsatz Dritter/Nachunternehmer, Angaben, Erklärungen
und Nachweise für Dritte/Nachunternehmer
Soweit Sie sich zum Nachweis Ihrer Eignung auf Dritte/Nachunternehmer beziehen möchten
und deren Einsatz bei der späteren Ausführung der Leistung vorsehen, benennen Sie diese
Dritten/Nachunternehmer in Ihrem Teilnahmeantrag mit den jeweiligen Einsatzbereichen
(Leistungsteilen), die Sie durch diese Dritten/Nachunternehmer erbringen lassen wollen.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.7 „Erklärung zum Einsatz Dritter/Nachunternehmer“.
Legen Sie zudem in diesem Fall mit Ihrem Teilnahmeantrag für diese Dritten/
Nachunternehmer die von Ihnen mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben, Erklärungen
und Nachweise in dem Umfang vor, in dem Sie sich auf die Fähigkeiten dieser Dritten/
Nachunternehmer berufen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers müssen Sie
auch entsprechende Verpflichtungserklärungen der Dritten/Nachunternehmer vorlegen, aus
denen sich ergibt, dass Ihnen die erforderlichen Mittel der Dritten/Nachunternehmer bei der
Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Ausschlusskriterium: Benennung der Dritten/Nachunternehmer bei Einsatz Dritter/
Nachunternehmer liegt nicht vor.
Ausschlusskriterium: Angaben, Erklärungen und Nachweise der benannten Dritten/
Nachunternehmer liegen nicht vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Jahresumsatz
Bitte geben Sie die Höhe Ihres Jahresumsatzes (netto) in den letzten drei Jahren getrennt für
die Jahre 2010, 2011 und 2012 mit vergleichbaren Leistungen an. Vergleichbare Leistungen
in diesem Sinne sind solche gem. Ziff. II.1.5 der Bekanntmachung und Ziff. 3 des Teils B der
Teilnahmeunterlagen.
Für Bewerbergemeinschaften sind die Werte für jedes Mitglied getrennt anzugeben, werden
für die Bewertung jedoch addiert.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.8 „Jahresumsatz“.
Bewertungskriterium: Bewertung gemäß der Bewertungsmatrix.
2. Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Bitte bestätigen Sie, dass Sie – im Falle von Bewerbergemeinschaften die Bewerbergemeinschaft
– im Falle der Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
verfügen, und zwar mit einer Deckungssumme von mindestens jeweils 1,5 Mio. EUR
für:
— Personenschäden,
— Sachschäden und
— Vermögensschäden
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.9 „Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung“.
Ausschlusskriterium: Bestätigung liegt nicht vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Fähigkeit zur Leistungserbringung
Bitte bestätigen Sie die uneingeschränkte Fähigkeit zur Erbringung der im Teil B der Teilnahmeunterlagen
beschrieben Leistungen, insbesondere an den unter Ziff. 2 des Teils B der
Teilnahmeunterlagen genannten Standorten.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.10 „Fähigkeit zur Leistungserbringung“.
Ausschlusskriterium: Die Bestätigung liegt nicht vor.
2. Deutsche Sprache
Bitte bestätigen Sie, dass die Kommunikations-, Vertrags- und Verhandlungssprache ausschließlich
deutsch ist, die Vertragsdurchführung und Ausführung der zu vergebenden Leistungen,
insbesondere das Verfassen sämtlicher Dokumente, ausschließlich in deutscher
Sprache erfolgt.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.11 „Dokumente und Verkehrssprache“.
3. Mitarbeiteranzahl
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtanzahl Ihrer Mitarbeiter, die bei der Erbringung
vergleichbarer Leistungen eingesetzt waren, in den letzten drei Jahren, getrennt für die Jahre
2010, 2011 und 2012 an. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche gem. Ziff. 3
des Teils B der Teilnahmeunterlagen.
Für Bewerbergemeinschaften sind die Werte für jedes Mitglied getrennt anzugeben, werden
für die Bewertung jedoch addiert. Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.12 „Mitarbeiterzahl“.
Bewertungskriterium: Bewertung gemäß der Bewertungsmatrix.
4. Unternehmensreferenzen
Bitte weisen Sie anhand von mindestens zwei Referenzen Ihres Unternehmens Ihre Erfahrung
mit Leistungen nach, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare“
Leistungen in diesem Sinne sind solche gemäß Ziff. 3 des Teils B der Teilnahmeunterlagen.
Die Darstellung jeder Referenz muss folgenden Inhalt haben:
— Bezeichnung des Referenzprojekts.
— Im Falle von Bewerbergemeinschaften: Bezeichnung des Unternehmens, das die Leistungen
im Referenzprojekt erbracht hat/erbringt.
— Name des Auftraggebers (Referenzgeber) und Benennung eines Ansprechpartners beim
Auftraggeber mit E-Mail und Telefonnummer (Mit der Benennung stimmt der Bewerber einer
Nachfrage der BGW beim Referenzgeber zu.).
— Angabe, ob es sich beim Referenzgeber um einen privaten Auftraggeber, einen öffentlichen
Auftraggeber (im Sinne des § 98 GWB) oder einen Sozialversicherungsträger handelt.
— Angabe des Projektbeginns und des Projektendes.
— Angabe des Auftragsvolumens in EUR (netto)/Jahr.
— Angabe der Anzahl betreuter Standorte.
— Beschreibung des Projektinhalts mit Angaben dazu, ob und mit welchen Methoden,
Technologien und Vorgehensmodellen im Referenzprojekt folgende Leistungen erbracht
wurden/werden:
— Ganzheitliche Steuerung des Gebäudemanagements über alle zu betreuenden Objekte
des Referenzgebers einschließlich einer zentralen Koordinationsfunktion über
die jeweils ausführenden Unternehmen und Dienstleister (Gewerke), von der Planung
über die Bewirtschaftung der Objekte bis hin zur Dienstleisterauswahl und -steuerung
(einschl. Vertragsmanagement) und der Erstellung des FM-spezifischen Berichtswesens.
— Durchführung von kaufmännischen Verwaltungsleistungen, u. a. Aufstellung und Abstimmung
von Wirtschaftsplänen und Erbringung kaufmännischer Dienstleistungen
(Abrechnung der gewerblichen Leistungen, Nebenkostenabrechnungen etc.).
— Durchführung der/des verantwortlichen technischen Betriebsführung/
Objektbewirtschaftung. Hierunter fallen u. a. auch Beschreibungen von Leistungen
zur Projektierung, Veranlassung, Prüfung und Inspektion oder auch die Wartung
der Technischen Gebäudeausrüstung (z. B. Durchführung von BGV A3-Prüfungen)
und baulichen Anlagen.
Vom Bewerber wird eine nachvollziehbare Beschreibung erwartet, die den Auftraggeber in
die Lage versetzt, den Grad der Übertragbarkeit der im Referenzprojekt eingesetzten Methoden,
Technologien und Vorgehensmodelle auf die hier ausgeschriebene Leistung zu bewerten.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.13 „Unternehmensreferenzen“.
5. Qualifikation des Projektteams
5.1 Vorbemerkungen zum Projektteam
Die nachstehenden Ausführungen in Ziff. 4.5.1 bis 4.5.3 sollen einen Überblick darüber
verschaffen, welche Aufgaben die Mitarbeiter im Projektteam des Bewerbers/
Bieters/Auftragnehmers im Falle der Zuschlagserteilung zu erfüllen haben. Nähere
Einzelheiten ergeben sich aus den mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandten
Vergabeunterlagen.
Der Auftragnehmer soll durch das Projektteam sowohl die ganzheitliche, übergreifende als
auch die objektbezogene Steuerung des Gebäudemanagements der BGW sicherstellen.
Hierfür muss ein zu benennender Mitarbeiter des Projektteams die Aufgabe des ganzheitlichen
objektübergreifenden Gebäudemanagements (im Folgenden: FM-Gesamtleitung) übernehmen.
Für diesen Mitarbeiter ist ein Stellvertreter zu benennen. Außerdem ist für jedes
einzelne Objekt eine verantwortliche Person (im Folgenden: FM-Objektleitung) zu benennen.
Dabei kann ein Mitarbeiter auch mehreren FM-Objektleitungen zugeordnet werden. Der Mitarbeiter
der FM-Gesamtleitung bzw. dessen Stellvertreter können ebenfalls als FMObjektleitung
einem oder mehreren FM-Objektleitungen zugeordnet werden. Zur Sicherstellung
der notwendigen Leistungsfähigkeit und einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung
sind mindestens drei unterschiedliche Personen als FM-Objektleiter zu benennen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die im Teilnahmeantrag anzugebenden Mitarbeiter
des Projektteams im Falle der Auswahl des Bewerbers im Teilnahmewettbewerb für das weitere
Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung unverändert bleiben. Sollte dies bei einzelnen
Mitarbeitern nicht der Fall sein, so hat der ausgewählte Bewerber dies zu begründen
und für ausgetauschte Personen die Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die
im Teilnahmewettbewerb für die Mitarbeiter des Projektteams gefordert sind. Sollte der ausgewählte
Bewerber hiervon Gebrauch machen - also Mitarbeiter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
austauschen - so hat der ausgewählte Bewerber nachzuweisen, dass
der oder die dann „eingewechselte(n)“ Mitarbeiter gleich geeignet ist/sind, wie der/die im
Teilnahmeantrag benannte(n) "ausgewechselte(n)" Mitarbeiter. Gleich geeignet ist eine Person,
wenn bei ihr keines der im Teilnahmewettbewerb geltenden Ausschlusskriterien unter
dem Bewertungskriterium „Qualifikation des Projektteams“ vorliegt und sich bei Anlegung der
jeweils einschlägigen Teilkriterien unter dem Bewertungskriterium „Qualifikation des Projektteams“
aus dem Teilnahmewettbewerb eine Punktzahl für den/die später "eingewechselte(
n)" Mitarbeiter ergibt, die von der Punktzahl für den/die im Teilnahmeantrag benannte(n)
Mitarbeiter nicht um mehr als 15 % nach unten abweicht. Der Auftraggeber wird die Einhaltung
dieser Vorgabe anhand der Angaben des betroffenen Bewerbers überprüfen. Wird die
vorstehende Vorgabe vom betroffenen Bewerber nicht eingehalten, wird er seitens des Auftraggebers
darauf hingewiesen und erhält unter Fristsetzung einmalig die Gelegenheit, sein
Angebot zu optimieren, um die Vorgabe einzuhalten. Wird die Vorgabe auch nach Optimierung
des Angebotes nicht eingehalten, wird der betroffene Bewerber vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
5.2 Ergänzende Hinweise zu Aufgaben der FM-Gesamtleitung und FM-Objektleitung ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
5.3 Allgemeine Anforderungen an Mitarbeiter des Projektteams
Bitte bestätigen Sie die Erfüllung nachfolgender Anforderungen an die Mitarbeiter in Ihrem
Projektteam:
— Alle im Projektteam des Bewerbers/Bieters/Auftragnehmers benannten und eingesetzten
Mitarbeiter beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
— Der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, die oben beschriebenen Anforderungen
an die Erreichbarkeit und die Präsenz vor Ort für die FM-Gesamtleitung sowie die
FM-Objektleitungen mit den benannten und eingesetzten Mitarbeitern des Projektteams
sicherzustellen.
— Der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungskomponenten FMGesamtleitung
und FM-Objektleitung über den gesamten Projektzeitraum ganzjährig,
durchgängig sicherzustellen. Dabei ist durch eine geeignete Vertretungsregelung die unterbrechungsfreie
und qualitativ gleichbleibende Durchführung der FM-Gesamtleitung und
FM-Objektleitung zu gewährleisten.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.14 „Darstellung des Projektteams (Mitarbeiterqualifikationen)“.
Ausschlusskriterium: Keine vollständige Bestätigung der vorgenannten Anforderungen.
5.4 Benennung der FM-Gesamtleitung
Benennen Sie bitte für die FM-Gesamtleitung und die stellvertretende FM-Gesamtleitung
jeweils einen Mitarbeiter.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.14 „Darstellung des Projektteams
(Mitarbeiterqualifikationen)“.
Ausschlusskriterium: Keine vollständige Benennung der FM-Gesamtleitung und der
stellvertretenden FM-Gesamtleitung.
5.5 Benennung der jeweiligen FM-Objektleitung
Benennen Sie bitte für jedes vertragsrelevante Objekt einen Mitarbeiter für die FMObjektleitung.
Zur Sicherstellung der notwendigen Leistungsfähigkeit und einer ordnungsgemäßen
Leistungserbringung sind mindestens drei unterschiedliche Personen als FMObjektleiter
zu benennen.
Ausschlusskriterium: Keine vollständige Benennung der FM-Objektleitung und/oder nicht
mindestens drei unterschiedliche Personen als FM-Objektleiter benannt.
5.6 Qualifikationen und Fähigkeiten der FM-Gesamtleitung
Die für die Positionen des FM-Gesamtleiters und dessen Stellvertreter vorgesehenen
Mitarbeiter müssen über umfassende fachliche Qualifikationen im Gebäudemanagement
verfügen.
Bitte weisen Sie durch Eigenerklärung die Qualifikation des FM-Gesamtleiters und dessen
Stellvertreters nach, indem Sie erklären, dass diese über ein abgeschlossenes Studium im
Gebäudemanagement oder Facility Management (Universität, Hochschule, Berufsakademie)
oder vergleichbar (z.B. Studiengänge: Versorgungstechnik, Gebäudetechnik,
Bauingenieurwesen, Architektur und Immobilienmanagement) verfügen.
Ausschlusskriterium: Die für die Positionen des FM-Gesamtleiters und dessen
Stellvertreter vorgesehenen Mitarbeiter verfügen nicht jeweils
über ein abgeschlossenes Studium im vorgenannten Sinne.
Des Weiteren müssen diese Mitarbeiter über eine mindestens fünfjährige
Berufserfahrung im Bereich ganzheitliche Steuerung des Gebäudemanagements über
eine Vielzahl zu betreuender Objekte einschließlich einer zentralen Koordinationsfunktion
über die jeweils ausführenden Unternehmen und Dienstleister (Gewerke), von der Planung
(einschl. Vertragsmanagement), Erstellung des FM-spezifischen Berichtswesens,
Projektmanagement, Projektsteuerung und Beratung im Rahmen des Projektes verfügen.
Bitte weisen Sie diese durch entsprechende Eigenerklärungen nach.
über die vorgenannte mindestens fünfjährige Berufserfahrung
zu vorstehendem Inhalt.
Für die Bewertung der Teilnahmeanträge in Bezug auf die einschlägige Berufserfahrung
nach der den Teilnahmeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix reichen Sie bitte
zusätzlich mindestens zwei persönliche Referenzen für jeden der hierfür benannten
Mitarbeiter ein.
— Bezeichnung des Referenzprojekts.
— Name des Auftraggebers (Referenzgeber) und Benennung eines Ansprechpartners beim
— Angabe des Projektbeginns und des Projektendes.
— Beschreibung des Projektinhalts mit Angaben dazu, ob und mit welchen Methoden, Technologien
und Vorgehensmodellen im Referenzobjekt folgende Leistungen erbracht wurden:
Ganzheitliche Steuerung des Gebäudemanagements über alle zu betreuenden Objekte
des Referenzgebers einschließlich einer zentralen Koordinationsfunktion über die
jeweils ausführenden Unternehmen und Dienstleister (Gewerke), von der Planung über
die Bewirtschaftung der Objekte bis hin zur Dienstleisterauswahl und -steuerung (einschl.
Vertragsmanagement), Erstellung des FM-spezifischen Berichtswesens, Projektmanagement,
Projektsteuerung und Beratung im Rahmen des Projektes.
die Lage versetzt, den Grad der Übertragbarkeit der im Referenzprojekt eingesetzten
Methoden, Technologien und Vorgehensmodelle auf die hier ausgeschriebene Leistung zu
bewerten.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.14 „Darstellung des Projektteams (Mitarbeiterqualifikation)“.
5.7 Qualifikationen und Fähigkeiten der FM-Objektleitung
Die für die Positionen als FM-Objektleiter vorgesehenen Mitarbeiter müssen über
umfassende fachliche Qualifikationen im Gebäudemanagement verfügen.
Bitte weisen Sie durch Eigenerklärung die Qualifikation des jeweiligen FM-Objektleiters nach,
indem Sie erklären, dass diese über ein abgeschlossenes Studium im Gebäudemanagement
oder Facility Management (Universität, Hochschule, Berufsakademie) oder vergleichbar (z.B.
Studiengänge: Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Bauingenieurwesen, Architektur und
Immobilienmanagement); Fachingenieur TGA und/oder Bauingenieur verfügen.
Ausschlusskriterium: Die für die Positionen der FM-Objektleiter vorgesehenen
Mitarbeiter verfügen über kein abgeschlossenes Studium im
vorgenannten Sinne.
Des Weiteren müssen diese Mitarbeiter über eine mindestens zweijährige
Berufserfahrung im Bereich Steuerung des Gebäudemanagements an einem Standort
einschließlich einer zentralen Koordinationsfunktion über die jeweils ausführenden
Unternehmen und Dienstleister (Gewerke) am jeweiligen Standort, von der Planung über die
Bewirtschaftung der Objekte des Standortes bis hin zur Dienstleisterauswahl und –steuerung
Mitarbeiter verfügen nicht über die vorgenannte mindestens
zweijährige Berufserfahrung zu vorstehendem Inhalt.
zusätzlich mindestens zwei persönliche Referenzen für jeden der hier benannten Mitarbeiter
ein.
Steuerung des Gebäudemanagements an einem Standort einschließlich einer zentralen
Koordinationsfunktion über die jeweils ausführenden Unternehmen und Dienstleister
(Gewerke), von der Planung über die Bewirtschaftung der Objekte des Standortes bis hin
zur Dienstleisterauswahl und -steuerung (einschl. Vertragsmanagement), Erstellung des
FM-spezifischen Berichtswesens, Projektmanagement, Projektsteuerung und Beratung im
Rahmen des Projektes.
5.8 Zusätzliche Qualifikationen und Erfahrung des Projektteams
Bitte weisen Sie nach, dass Mitarbeiter Ihres Projektteams über zusätzliche Qualifikationen
und Erfahrungen in folgenden Bereichen verfügen:
A) Versorgungs- und Elektrotechnik für Gebäude- und Infrastruktursysteme einschließlich
der TGA/Gebäudeautomation
B) Durchführung von Vergabeverfahren
C) Gebäudemanagementleistungen mit rechtlichem Bezug (z.B. zur Anspruchsverfolgung)
Bitte benennen Sie hierfür maximal drei frei auswählbare Mitarbeiter Ihres Projektteams je
oben genannten Bereich (insgesamt maximal neun Mitarbeiter) und geben Sie dabei für jeden
dieser Mitarbeiter dessen Erfahrung gemäß nachfolgender Klassifikationen an (Die Benennung
eines Mitarbeiters für mehrere Bereiche ist zulässig.):
— Wissen
Der Mitarbeiter hat mindestens zwei Jahre Erfahrung im beruflichen Einsatz; dabei mind.
1/3 des beruflichen Einsatzes Befassung mit dem Thema.
— Können
Der Mitarbeiter hat über drei Jahre bis zu fünf Jahre Erfahrung im beruflichen Einsatz; dabei
mind. 1/3 des beruflichen Einsatzes Befassung mit dem Thema.
— Beherrschen
Der Mitarbeiter hat über fünf Jahre Erfahrung im beruflichen Einsatz; dabei mind. 1/3 des
beruflichen Einsatzes Befassung mit dem Thema.
6. CAFM
6.1 Ergänzende Hinweise zum Auftragsgegenstand hinsichtlich CAFM
Auftragsgegenstand hinsichtlich des CAFM ist die Erstellung eines auf die spezifischen Bedarfe
der BGW ausgerichteten CAFM-Konzepts durch den Auftragnehmer. Gemäß den abgestimmten
Inhalten des Konzeptes soll das CAFM dann durch den Auftragnehmer bereitgestellt
und betrieben sowie kontinuierlich weiterentwickelt werden.
6.2 Verfügbarkeit CAFM-System
Bitte bestätigen Sie die uneingeschränkte Verfügbarkeit über ein CAFM-System.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.15 „CAFM“.
6.3 CAFM-Referenzen
Bitte weisen Sie anhand von Referenzen Ihre Erfahrung mit dem Einsatz eines CAFMSystems
nach.
— Im Falle von Bewerbergemeinschaften: Bezeichnung des Unternehmens, das die Leistungen
— Beschreibung des Projektinhalts mit Angaben dazu, ob und mit welchen Methoden,
Technologien und Vorgehensmodellen im Referenzprojekt der Einsatz eines CAFMSystems
erfolgte.
7. Durchführung von Vergabeverfahren
7.1 Ergänzende Hinweise zum Auftragsgegenstand hinsichtlich Vergabeverfahren
Im Rahmen der vom Auftragnehmer zu übernehmenden ganzheitlichen Steuerung insbesondere
der Durchführung von Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen durch ausführende
Unternehmen und Dienstleister (Gewerke) hat der Auftragnehmer im Namen der BGW
– bedarfsabhängig – sowohl anteilige Planungsleistungen als auch gewerbliche Ausführungsleistungen
nach allen jeweils geltenden Vorschriften (insbesondere vergabe- und
haushaltsrechtliche Vorschriften, wie VOB/A, VOL/A und VOF sowie BGW-interne Richtlinien
zur Vergabe von Aufträgen) auszuschreiben und zu vergeben. Dies kann u.a. folgende Leistungen
betreffen:
— Wartungsdienste
— Reinigungsdienste
— Winterdienste
— Sicherheits- und Empfangsdienste
— Entsorgungs- und Abfallbeseitigungsdienste
— Dienste zur Außenanlagepflege und Innenbegrünung
— Kantinenbetrieb
— Energie- und weitere Medienversorgungsleistungen
7.2 Fähigkeit zur Durchführung von Vergabeverfahren
Bitte weisen Sie anhand von mindestens vier Referenzen Ihre Erfahrung mit der Durchführung
von Vergabeverfahren nach.
Die Darstellung jeder Vergabereferenz muss folgenden Inhalt haben:
— Bezeichnung des referenzierten Vergabeprojekts.
im referenzierten Vergabeprojekt erbracht hat/erbringt.
— Angabe, ob es sich bei dem Vergabeverfahren um eine Freihändige Vergabe, eine Beschränkte
Ausschreibung, eine Öffentliche Ausschreibung oder ein europaweites Vergabeverfahren
gehandelt hat/handelt.
Technologien und Vorgehensmodellen im referenzierten Vergabeprojekt das Vergabeverfahren
durchgeführt wurde/wird.
die Lage versetzt, den Grad der Übertragbarkeit der im referenzierten Vergabeprojekt eingesetzten
Methoden, Technologien und Vorgehensmodelle auf die hier ausgeschriebene Leistung
zu bewerten.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.16 „Durchführung von Vergabeverfahren“.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Systematik - Prüfung und Wertung der TeilnahmeanträgeDie Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System:1.1Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gemäß Bekanntmachung undTeilnahmeunterlagen und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen undNachweise gem. Teil C „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“.1.2 Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingenderAusschluss des Bewerbers erfolgt bei· nicht fristgerechtem Eingang des Teilnahmeantrags, es sei denn, der Bewerber hatdies nicht zu vertreten,· Einreichen des Teilnahmeantrags teilweise oder vollständig nicht in deutscherSprache,· unvollständiger Ausfüllung und/oder fehlender Unterschrift im Anschreiben zumTeilnahmeantrag (Vordruck V.1),· Nichteinhaltung der Formvorgaben bezüglich der Übermittlung des Teilnahmeantrags,· Abgabe des Teilnahmeantrags nur für Teile der ausgeschriebenen Leistungen,· Vorliegen von Ausschlusskriterien gemäß Teil C der Teilnahmeunterlagen bzw.gemäß der Bewertungsmatrix Eignung (Anlage 01).Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt weiterhinbei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A. Vom letztgenanntenzwingenden Ausschluss kann unter den Voraussetzungen des § 6 EG Abs. 5 VOL/Aabgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen derAusschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A.1.3 Sollten danach mehr als fünf Bewerber in der Wertung verbleiben, so wird der Auftraggeberdie von diesen Bewerbern nach Teil C der Teilnahmeunterlagen/Ziff. III.2) der Bekanntmachung eingereichten Angaben,Erklärungen und Nachweise gemäß den Bewertungskriterien der Bewertungsmatrix Eignung(Anlage 01 des Teils E der Teilnahmeunterlagen) bewerten.Bewertungskriterien sind "Jahresumsatz" (Ziff. 3.1 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.2/1 der Bekanntmachung), "Mitarbeiterzahl" (Ziff. 4.3 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/3 der Bekanntmachung), "Unternehmensreferenzen" (Ziff. 4.4 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/4 der Bekanntmachung), "Persönliche Referenzen der FM-Gesamtleitung" (Ziff. 4.5.7 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/5.6 derr Bekanntmachung), "Persönliche Referenzen der FM-Objektleitung" (Ziff. 4.5.8 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/5.7 der Bekanntmachung), "Zusätzliche Qualifikationen und Erfahrung des Projektteams", Ziff. 4.5.9 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/5.8 der Bekanntmachung), "CAFM-Referenzen" (Ziff. 4.6.3 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/6.3 der Bekanntmachung), "Fähigkeit zur Durchführung von Vergabeverfahren" (Ziff. 4.7.2 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/7.2 der Bekanntmachung).Bewerber, die bei der Bewertung je „Bewertungskriterium“ (das sich ggf. aus mehrerenTeilkriterien zusammensetzt) nicht mindestens vier „Bewertungspunkte“ erreichen,verfügen nicht über die erforderliche Eignung für die ausgeschriebenen Leistungen undwerden ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Regelung sind KG 12, Teil C - Ziff. 3.1"Jahresumsatz und KG 16, Teil C - Ziff. "Mitarbeiterzahl. Für diese sind keine Mindest-Bewertungspunktzahlen definiert, deren Nicht-Erreichung eine automatische Nicht-Eignungdes Bewerbers nach sich zöge.Bewerber die über alle "Bewertungskriterien" zudem nicht insgesamt mindestens 680„Eignungspunkte“ erreichen, verfügen ebenso nicht über die erforderliche Eignung für dieausgeschriebenen Leistungen und werden ausgeschlossen.Ausschlusskriterium: Nichterreichen der vorgenannten Mindestpunktzahlen.Bei der Bewertung nach den einzelnen Bewertungskriterien gemäß Bewertungsmatrix übtder Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.Einzelheiten zur Bewertung nach den Bewertungskriterien ergeben sich aus den weiterenTeilnahmeunterlagen, insbesondere der Bewertungsmatrix.2. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Die nach dem vorbeschriebenen System ausgewählten, maximal fünf am bestengeeigneten Bewerber (ggf. die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamteignungspunktzahlgem. Bewertungsmatrix) werden zur Angebotsabgabe im weiteren Verfahren aufgefordert.Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge nach dem vorbeschriebenenSystem herausstellen, dass weniger als fünf Bewerber für die zu vergebenden Leistungengeeignet sind, können auch weniger Bewerber für das weitere Verfahren ausgewähltwerden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach Anwendung desvorbeschriebenen Prüfungs- und Wertungssystems können auch mehr als fünf Bewerber fürdas weitere Verfahren ausgewählt werden.Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erfolgt auf dem Postweg, per Fax oder E-Maildurch den Auftraggeber.3. Mitteilung über nicht berücksichtigte TeilnahmeanträgeAlle Bewerber, die im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden, werden durch dieVergabestelle der BGW per E-Mail/Telefax über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-09-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Huhnholz

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe-Nr. 2013/08
Zusätzliche Informationen
1. Zweck/Zielsetzung des Teilnahmewettbewerbs
Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren nach dem 2. Abschnitt der VOL/A geführt. Der durch die europaweite Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des nicht offenen Verfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) der Bewerber. Die Vergabeunterlagen inkl. Aufforderung zur Angebotsabgabe werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
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2. Teilnahmeunterlagen
Neben der europaweiten Bekanntmachung sind von den Bewerbern die vom Auftraggeber ergänzend zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen bei der Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages zu beachten. Zu den Teilnahmeunterlagen gehören:
— „Bewerbungsbedingungen“ (= Teil A der Teilnahmeunterlagen)
— „Auftragsgegenstand“ (= Teil B der Teilnahmeunterlagen)
— „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ (= Teil C der Vergabeunterlagen)
— Vordrucke zum Teilnahmewettbewerb (= Teil D der Teilnahmeunterlagen)
— Anlagen, bestehend aus Fragenkatalogmuster, Bewertungsmatrix und Checkliste (= Teil E der Teilnahmeunterlagen)
Die Teilnahmeunterlagen sind bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen anzufordern. Die Versendung der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
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3. Bewerbungsbedingungen
3.1 Rechtlicher Rahmen
Die nachstehenden Abkürzungen stehen für folgende auf das laufende Vergabeverfahren
anzuwendende Vergabevorschriften:
— GWB (= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
— VgV (= Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung)
— VOL/A und VOL/B (= Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A und Teil B)
Es gilt deutsches Recht.
3.2 Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge
Beachten Sie bitte die nachstehend genannten Fristen.
Ende der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags: 9.8.2013, 12:00 Uhr
Voraussichtlicher Zeitpunkt der Angebotsaufforderung: 15.9.2013
Verspätete Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Frist zur Einreichung eingehen, werden
im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des
Eingangs trägt der Bieter.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag geht nach Ablauf der Frist zur Einreichung ein.
Teilnahmewettbewerb - Teil A - Bewerbungsbedingungen Version 1.0 Seite 5 von 18
3.3 Form und Inhalt der Teilnahmeanträge
3.3.1 Form der Teilnahmeanträge
3.3.1.1
Die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages hat unter Beachtung der vom
Auftraggeber aufgestellten Vorgaben und Anforderungen und insbesondere unter
Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vordrucke zu
erfolgen. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Eigene Grafikteile bzw. Textdokumente des Bewerbers können bei der Erstellung des
Teilnahmeantrags genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vordrucke nicht geändert und die jeweils vom
Auftraggeber vorgegebene Nummerierung, Gliederung und Seitenlimitierung eingehalten
werden.
Verweise - z. B. auf andere Stellen des Teilnahmeantrags - sind jeweils eindeutig und
erschöpfend vorzunehmen.
3.3.1.2
Teilnahmeanträge und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag ist teilweise oder vollständig nicht in deutscher
Sprache abgefasst.
3.3.1.3
Mit der Unterzeichnung des vollständig auszufüllenden Teilnahmeantrags (Vordruck V.1
Anschreiben zur Einreichung des Teilnahmeantrags) bestätigt der Bewerber, dass alle in
seinem Teilnahmeantrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag ist nicht vollständig ausgefüllt und/ oder durch
den Bewerber nicht an der entsprechenden Stelle unterzeichnet.
3.3.1.4
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Vordruck
V.2 Erklärung der Bewerbergemeinschaft) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
Vgl. hierzu auch Ziff. 2.2 des Teil C der Teilnahmeunterlagen - Vom Bewerber geforderte
Angaben, Erklärungen und Nachweise.
3.3.1.5
Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung, in kopierfähiger Form (ohne
Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen etc.) und gelocht sowie 1-fach in elektronischer
Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (im gängigen Format, z.B. pdf, doc, xls) in
einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Sofern ein Teilnahmeantrag aus mehreren Paketen besteht, sind diese eindeutig als
zusammengehörend zu kennzeichnen.
Sämtliche Bestandteile des Teilnahmeantrages sind je Bewerber bzw.
Bewerbergemeinschaft in einem verschlossenen Umschlag bzw. Paket innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Zentrale Vergabestelle
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
einzureichen.
3.3.1.6
Es werden nur Teilnahmeanträge berücksichtigt, die in der vorgenannten Form auf dem
Postweg übermittelt oder persönlich bzw. durch einen Boten/Kurier abgegeben werden. Auf
anderen Übermittlungswegen - insbesondere per E-Mail oder Fax - eingehende
Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag wird nicht auf einem der zugelassenen Wege
übermittelt.
3.3.2 Inhalt der Teilnahmeanträge
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine Eignung (Fachkunde,
Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebene
Leistung zu belegen. Hierzu ist der Teilnahmeantrag mit den vollständigen vom Auftraggeber
geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen einzureichen. Einzelheiten zum
geforderten Inhalt der Teilnahmeanträge, d.h. für die vom Bewerber geforderten Angaben,
Erklärungen und Nachweise, ergeben sich aus Teil C der Teilnahmeunterlagen „Vom
Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“.
3.4 Aufteilung in Lose
Der Auftragsgegenstand umfasst die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur
Steuerung des Gebäudemanagements der BGW. Näheres ergibt sich aus Teil B der
Teilnahmeunterlagen „Auftragsgegenstand“.
Der zu vergebende Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt.
Teilnahmewettbewerb - Teil A - Bewerbungsbedingungen Version 1.0 Seite 8 von 18
Teilnahmeanträge und von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern im
weiteren Verfahren abgegebene Angebote können nur für den gesamten zu vergebenden
Auftrag abgegeben werden. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebots nur
für Teile der ausgeschriebenen Leistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des
Teilnahmeantrags bzw. Angebotes.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag wird nur für Teile der ausgeschriebenen
Leistungen abgegeben.
3.5 Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist sowohl durch Einzelbewerber als auch durch
Bewerbergemeinschaften unter Beachtung der Regelungen unter Ziff. 2.3.1.4 dieses Teils A
und Ziff. 2.2 in Teil C „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ der
Teilnahmeunterlagen zulässig.
Die Bildung oder Änderung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des
Teilnahmeantrags bzw. Angebots ist grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten
Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf
Zustimmung besteht nicht.
3.6 Dritte/Nachunternehmer
Dritte/Nachunternehmer dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers für die
Ausführung eingesetzt werden. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten
anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Dritten/Nachunternehmer bestehenden
Verbindungen. Unterauftragnehmer, die bloße Zulieferungen oder reine Hilfsfunktionen als
unwesentliche Teile der Leistung übernehmen, sind keine Dritte/Nachunternehmer im
vorgenannten Sinne.
Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer ist Ziff. 2.8 des Teils C „Vom Bewerber
geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ der Teilnahmeunterlagen zu beachten.
3.7 Unklarheiten, Fragen sowie Auskunftsverlangen zu den Unterlagen
zum Teilnahmewettbewerb
Die interessierten Unternehmen werden aufgefordert, die Bekanntmachung und die
Teilnahmeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige
Unklarheiten zu überprüfen. Sind die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers
unvollständig oder enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers unklare
Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags
beeinflussen können, so ist die BGW in der nachstehend beschriebenen Form unverzüglich
hierauf hinzuweisen.
Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu Bekanntmachung und Teilnahmeunterlagen sind
ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Formblatt „Fragenkatalog“ gem. Anlage 00 zu
dokumentieren und der Vergabestelle der BGW über einen zentralen Ansprechpartner
ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Vergabeverfahrens-Nummer an folgende
Adresse zu übermitteln:
Fragen bzw. Auskunftsverlangen, die auf anderen Übertragungswegen als per E-Mail
übermittelt werden, werden nicht beantwortet. Fragen und Auskunftsverlangen sind in
deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten der BGW auf Fragen bzw. Auskunftsverlangen werden allen interessierten
Unternehmen in anonymisierter Form in einem Dokument „Interessenteninformation“ per EMail
übersandt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen bzw. Auskunftsverlangen
erteilt, die bis spätestens 26.7.2013 bei der genannten Vergabestelle der BGW
eingegangen sind. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von
Fragen und Auskunftsverlangen trägt das anfragende interessierte Unternehmen.
Später eingehende Fragen bzw. Auskunftsverlangen werden nicht beantwortet.
Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, sie wären – falls sie doch erteilt
würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der
Vergabestelle der BGW sowie Auskünfte, die außerhalb des vorgesehenen Verfahrens
gegeben werden.
Die BGW wird Fragen bzw. Auskunftsverlangen ggf. so umformulieren, dass die Identität des
Fragenstellers nicht erkennbar wird. Es wird jedoch gebeten, bei der Formulierung der
Fragen bzw. Auskunftsverlangen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen
mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
4. Hinweise zu den vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat der Bewerber die in Teil C der Teilnahmeunterlagen/Ziff. III.2) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Vordrucken mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, wird darauf in der Bekanntmachung und in den Teilnahmeunterlagen gesondert verwiesen. Die entsprechenden Vordrucke finden sich im Teil D der Teilnahmeunterlagen.
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Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
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Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen, insbesondere Vordrucken sind unzulässig.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107
Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die
folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden.
Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt
ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere
Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des
Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die
auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer
weiterzuleiten. Nach § 111 Abs. 1 GWB haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf
Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen
lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus
wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 111 Abs. 2 GWB). Nach § 111 Abs. 3
GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die
Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in
den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Fehlt eine deutliche
Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bewerbers/Bieters zur Einsichtnahme i. S.
des § 111 Abs. 3 GWB auszugehen. Die Bewerber/Bieter müssen daher mit der konkreten
Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamter Teilnahmeantrag/gesamtes Angebot von den
Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden
Bewerbers/Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des
Teilnahmeantrags/Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung
der Kennzeichnung „Geheim“ o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des
Teilnahmeantrags/Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht
obliegt allein der Vergabekammer.
Quelle: OJS 2013/S 131-226698 (2013-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 020-031665
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 131-226698
ABl. S-Ausgabe: 20

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2013/08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Standorte in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistung (50)
2. Preis (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-10 📅
Name: ARGE fgs GmbH + AuK GmbH
Postanschrift: Bahnallee 11
Postort: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomstr. 76
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangen zur Wahrung seiner Rechtschutzmöglichkeiten gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. §§ 101a, 107 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 GWB bleiben unberührt.
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 020-031665 (2014-01-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-30 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 063-151566
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 020-031665
ABl. S-Ausgabe: 63

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW
Kurze Beschreibung:
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Herstellung von Präsenz in der Fläche verfügt die BGW über Büro- und Verwaltungsgebäude an 13 Standorten in Deutschland, die in 23 FM-relevante Objekte differenziert werden. Die BGW beabsichtigt, die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW in allen ihren Objekten an einen Auftragnehmer zu vergeben, um sich ihren Verwaltungsfunktionen auf die Kernaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung zu konzentrieren. Die Begriffe Gebäudemanagement (GM) und Facility Management (FM) werden hier, in der Bekanntmachung, synonym verwendet. Auftragsgegenstand ist die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW. Nicht Gegenstand dieses Auftrags ist die Erbringung der zugehörigen gewerblichen Ausführungsleistungen, mit Ausnahme von DGUV V3-prüfungen. Die Ausführungsleistungen werden separat an dritte Unternehmen vergeben und sind durch den Auftragnehmer im Rahmen des hiesigen Auftragsgegenstands zu steuern. Zur Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbswahrenden Beschaffung soll dabei grundsätzlich die Bedarfsermittlung einschließlich Steuerung einerseits (zuständig: Auftragnehmer) von den Ausführungsleistungen andererseits (zuständig: Dritte) getrennt werden (Grundsatz der Trennung von Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung). Erwartet wird, dass die technischen und kaufmännischen Funktionen des Gebäudemanagements in hoher fachtechnischer und betriebswirtschaftlicher Qualität erfüllt werden. Ziel ist es, einen reibungslosen, störungsfreien Verwaltungsbetrieb sicherzustellen, die Betriebskosten zu minimieren und den Vermögenswert der Immobilien zu steigern. Eine Entlastung der BGW von Gebäudemanagement-Aufgaben, bei gleichzeitiger Sicherstellung der durchgängigen und stetigen Durchführung sowie einer hinreichenden Qualität des Gebäudemanagements, kann unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (insbesondere der Struktur der Institution und Aufgaben des Auftraggebers) nur durch Übertragung der auftragsgegenständlichen Leistungen des Gebäudemanagements an einen Auftragnehmer erreicht werden. Der besonderen – erfolgskritischen – Relevanz, der nachhaltigen Verfügbarkeit personeller Ressourcen sowie der Gewährleistung gesamtverantwortlicher FM-Dienstleisters entsprochen werden. Der Auftragnehmer ist als dieser FM-Dienstleister somit verantwortlich für die ganzheitliche Durchführung des Facility Managements über alle Objekte der BGW und den jeweiligen ausführenden Unternehmen und Dienstleistern. Die Leistungen des Auftragnehmers reichen von Planungsleistungen über die Steuerung der Bewirtschaftung der Objekte (u. a. kaufmännische Verwaltungsleistungen, technische Betriebsführung und technischer Objektbetrieb, Leistungen der Projektierung, Veranlassung von Instandhaltungen der technischen Gebäudeausrüstung, Durchführung von DGUV V3-Prüfungen) bis hin zur Auswahl und Steuerung ausführender Unternehmen und Dienstleister. Hinzu kommt die Übernahme eines auf das Gebäudemanagement bezogenen Berichtswesens.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-28 📅
Name: ARGE fgs GmbH und AuK GmbH
Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH
Postanschrift: Leipziger Str. 24
Postort: Hachenburg
Postleitzahl: 57627
Gesamtwert des Auftrags: 5 800 000 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BGW/ Hauptverwaltung/ Recht und Regress/ Zentrale Vergabestelle/ Frau Melanie Fräßdorf
Internetadresse: www.bgw-online.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
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1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 063-151566 (2020-03-26)