Beschreibung der Objekte der BGW: Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Herstellung von Präsenz in der Fläche verfügt die BGW über Büro- und Verwaltungsgebäude an 12 Standorten in Deutschland, die in 14 vertragsrelevante Objekte differenziert werden. Nähere Angaben zu den Standorten und Objekten ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen. Beschreibung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistungen: Die BGW beabsichtigt, die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements in allen ihren Objekten an einen Auftragnehmer zu vergeben, um sich in ihren Verwaltungsfunktionen auf die Kernfunktionen der gesetzlichen Unfallversicherung zu beschränken. Die Begriffe Gebäudemanagement (GM) und Facility Management (FM) werden hier, in der Bekanntmachung und in den weiteren Bestandteilen der Teilnahmeunterlagen synonym verwendet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass innerhalb der Bekanntmachung und der Teilnahmeunterlagen auf die aktuell gültige HOAI 2009 Bezug genommen wird. Soweit die HOAI 2013 bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens Geltung erlangt und somit zwingende Vertragsgrundlage ist, wird eine Regelung gefunden, die unter Beachtung der HOAI 2013 den nachfolgend abgebildeten Vorgaben am nächsten kommt. Rechtsverbindlich sind insoweit im Ergebnis allein die Vereinbarungen und die Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages mit dem Auftragnehmer. Auftragsgegenstand ist die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW. Nicht Gegenstand dieses Auftrags ist die Erbringung der zugehörigen gewerblichen Ausführungsleistungen, mit Ausnahme von BGV A3-Prüfungen. Die Ausführungsleistungen werden separat an dritte Unternehmen vergeben und sind durch den Auftragnehmer im Rahmen des hiesigen Auftragsgegenstands zu steuern. Zur Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbswahrenden Beschaffung soll dabei grundsätzlich die Bedarfsermittlung einschließlich Steuerung einerseits (zuständig: Auftragnehmer) von den Ausführungsleistungen anderseits (zuständig: Dritte) getrennt werden (Grundsatz der Trennung von Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung). Soweit der Auftragnehmer deshalb beabsichtigt, neben den von ihm geschuldeten Leistungen zur Bedarfsermittlung und Steuerung auch von ihm zu betreuende bzw. zu steuernde Ausführungsleistungen selbst zu erbringen, mit ihm verbundene Unternehmen sich an vom Auftragnehmer für den Auftraggeber betreuten oder durchgeführten Vergabeverfahren über solche Ausführungsleistungen beteiligen oder mit ihm verbundene Unternehmen solche Ausführungsleistungen erbringen oder beabsichtigen zu erbringen, muss der Auftragnehmer eigenverantwortlich die vorbenannten Grundsätze – bei der Durchführung von Vergabeverfahren insbesondere auch die Vergabegrundsätze und -vorschriften – beachten. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandten Vergabeunterlagen. Erwartet wird, dass die technischen und kaufmännischen Funktionen des Gebäudemanagements in hoher fachtechnischer und betriebswirtschaftlicher Qualität erfüllt werden. Ziel ist es, einen reibungslosen, störungsfreien Verwaltungsbetrieb sicherzustellen, die Betriebskosten zu minimieren und den Vermögenswert der Immobilien zu steigern. Eine Entlastung der BGW von Gebäudemanagement-Aufgaben, bei gleichzeitiger Sicherstellung der durchgängigen und stetigen Durchführung sowie einer hinreichenden Qualität des Gebäudemanagements, kann unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (insbesondere der Struktur und des Aufbaus der Institution und Aufgaben des Auftraggebers) nur durch Übertragung der auftragsgegenständlichen Leistungen des Gebäudemanagements an einen Auftragnehmer erreicht werden. Der besonderen - erfolgskritischen - Relevanz der nachhaltigen Verfügbarkeit personeller Ressourcen sowie der Gewährleistung BGW-weiter, hoher Service Level Standards kann nur durch den Einsatz eines gesamtverantwortlichen FM-Dienstleisters entsprochen werden. Der Auftragnehmer ist als dieser FM-Dienstleister somit verantwortlich für die ganzheitliche Durchführung des FM über alle Objekte der BGW einschließlich der zentralen Koordinationsfunktion zwischen den FM-Verantwortlichen der BGW und den jeweiligen ausführenden Unternehmen und Dienstleistern (Gewerken). Die Leistungen des Auftragnehmers reichen von Planungsleistungen über die Steuerung der Bewirtschaftung der Objekte (u.a. kaufmännische Verwaltungsleistungen, technische Betriebsführung und technischer Objektbetrieb, Leistungen der Projektierung, Veranlassung, Prüfung, Inspektion und Wartung der Technischen Gebäudeausrüstung (= TGA), Durchführung von BGV A3- Prüfungen) bis hin zur Auswahl und Steuerung ausführender Unternehmen und Dienstleister. Hinzu kommt die Übernahme eines auf das Gebäudemanagement bezogenen Berichtswesens. Klarstellend wird festgehalten, dass der Auftragnehmer seine Leistungen stets unter Beachtung aller gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben zu erbringen hat, etwa unter Beachtung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Eine nähere Beschreibung des Auftrags ergibt sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Immobiliendienste
Menge oder Umfang:
Das Auftragsvolumen der jährlichen Pauschalleistungen umfasst ca. bis zu 1,1 Mio. EUR (netto). Die übrigen Bestandteile des Auftragsgegenstandes umfassen je Vertragsjahr ca. 50 000 EUR (netto) bis 200 000 EUR (netto). Somit beträgt das gesamte Auftragsvolumen über den Mindestvertragszeitraum (5 Jahre) bis zu ca. 5,8 Mio. EUR (netto).Die Dienstleistungen sind für 14 Objekte an 12 Standorten der BGW zu erbringen. Nähere Angaben ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.5 800 000
Das Auftragsvolumen der jährlichen Pauschalleistungen umfasst ca. bis zu 1,1 Mio. EUR (netto). Die übrigen Bestandteile des Auftragsgegenstandes umfassen je Vertragsjahr ca. 50 000 EUR (netto) bis 200 000 EUR (netto). Somit beträgt das gesamte Auftragsvolumen über den Mindestvertragszeitraum (5 Jahre) bis zu ca. 5,8 Mio. EUR (netto).Die Dienstleistungen sind für 14 Objekte an 12 Standorten der BGW zu erbringen. Nähere Angaben ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.5 800 000
Gesamtwert des Auftrags: 5 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Immobiliendienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: +49 40202072350📞
Fax: +49 40202072395 📠
1. Zweck/Zielsetzung des Teilnahmewettbewerbs
Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren nach dem 2. Abschnitt der VOL/A geführt. Der durch die europaweite Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des nicht offenen Verfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) der Bewerber. Die Vergabeunterlagen inkl. Aufforderung zur Angebotsabgabe werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Teilnahmeunterlagen
Neben der europaweiten Bekanntmachung sind von den Bewerbern die vom Auftraggeber ergänzend zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen bei der Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages zu beachten. Zu den Teilnahmeunterlagen gehören:
— „Bewerbungsbedingungen“ (= Teil A der Teilnahmeunterlagen)
— „Auftragsgegenstand“ (= Teil B der Teilnahmeunterlagen)
— „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ (= Teil C der Vergabeunterlagen)
— Vordrucke zum Teilnahmewettbewerb (= Teil D der Teilnahmeunterlagen)
— Anlagen, bestehend aus Fragenkatalogmuster, Bewertungsmatrix und Checkliste (= Teil E der Teilnahmeunterlagen)
Die Teilnahmeunterlagen sind bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen anzufordern. Die Versendung der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
3. Bewerbungsbedingungen
3.1 Rechtlicher Rahmen
Die nachstehenden Abkürzungen stehen für folgende auf das laufende Vergabeverfahren
anzuwendende Vergabevorschriften:
— GWB (= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
— VgV (= Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung)
— VOL/A und VOL/B (= Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A und Teil B)
Es gilt deutsches Recht.
3.2 Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge
Beachten Sie bitte die nachstehend genannten Fristen.
Ende der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags: 9.8.2013, 12:00 Uhr
Voraussichtlicher Zeitpunkt der Angebotsaufforderung: 15.9.2013
Verspätete Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Frist zur Einreichung eingehen, werden
im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des
Eingangs trägt der Bieter.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag geht nach Ablauf der Frist zur Einreichung ein.
Teilnahmewettbewerb - Teil A - Bewerbungsbedingungen Version 1.0 Seite 5 von 18
3.3 Form und Inhalt der Teilnahmeanträge
3.3.1 Form der Teilnahmeanträge
3.3.1.1
Die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages hat unter Beachtung der vom
Auftraggeber aufgestellten Vorgaben und Anforderungen und insbesondere unter
Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vordrucke zu
erfolgen. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Eigene Grafikteile bzw. Textdokumente des Bewerbers können bei der Erstellung des
Teilnahmeantrags genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vordrucke nicht geändert und die jeweils vom
Auftraggeber vorgegebene Nummerierung, Gliederung und Seitenlimitierung eingehalten
werden.
Verweise - z. B. auf andere Stellen des Teilnahmeantrags - sind jeweils eindeutig und
erschöpfend vorzunehmen.
3.3.1.2
Teilnahmeanträge und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag ist teilweise oder vollständig nicht in deutscher
Sprache abgefasst.
3.3.1.3
Mit der Unterzeichnung des vollständig auszufüllenden Teilnahmeantrags (Vordruck V.1
Anschreiben zur Einreichung des Teilnahmeantrags) bestätigt der Bewerber, dass alle in
seinem Teilnahmeantrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag ist nicht vollständig ausgefüllt und/ oder durch
den Bewerber nicht an der entsprechenden Stelle unterzeichnet.
3.3.1.4
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Vordruck
V.2 Erklärung der Bewerbergemeinschaft) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
Vgl. hierzu auch Ziff. 2.2 des Teil C der Teilnahmeunterlagen - Vom Bewerber geforderte
Angaben, Erklärungen und Nachweise.
3.3.1.5
Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung, in kopierfähiger Form (ohne
Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen etc.) und gelocht sowie 1-fach in elektronischer
Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (im gängigen Format, z.B. pdf, doc, xls) in
einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Sofern ein Teilnahmeantrag aus mehreren Paketen besteht, sind diese eindeutig als
zusammengehörend zu kennzeichnen.
Sämtliche Bestandteile des Teilnahmeantrages sind je Bewerber bzw.
Bewerbergemeinschaft in einem verschlossenen Umschlag bzw. Paket innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Zentrale Vergabestelle
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
einzureichen.
3.3.1.6
Es werden nur Teilnahmeanträge berücksichtigt, die in der vorgenannten Form auf dem
Postweg übermittelt oder persönlich bzw. durch einen Boten/Kurier abgegeben werden. Auf
anderen Übermittlungswegen - insbesondere per E-Mail oder Fax - eingehende
Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag wird nicht auf einem der zugelassenen Wege
übermittelt.
3.3.2 Inhalt der Teilnahmeanträge
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine Eignung (Fachkunde,
Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebene
Leistung zu belegen. Hierzu ist der Teilnahmeantrag mit den vollständigen vom Auftraggeber
geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen einzureichen. Einzelheiten zum
geforderten Inhalt der Teilnahmeanträge, d.h. für die vom Bewerber geforderten Angaben,
Erklärungen und Nachweise, ergeben sich aus Teil C der Teilnahmeunterlagen „Vom
Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“.
3.4 Aufteilung in Lose
Der Auftragsgegenstand umfasst die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur
Steuerung des Gebäudemanagements der BGW. Näheres ergibt sich aus Teil B der
Teilnahmeunterlagen „Auftragsgegenstand“.
Der zu vergebende Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt.
Teilnahmewettbewerb - Teil A - Bewerbungsbedingungen Version 1.0 Seite 8 von 18
Teilnahmeanträge und von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern im
weiteren Verfahren abgegebene Angebote können nur für den gesamten zu vergebenden
Auftrag abgegeben werden. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebots nur
für Teile der ausgeschriebenen Leistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des
Teilnahmeantrags bzw. Angebotes.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag wird nur für Teile der ausgeschriebenen
Leistungen abgegeben.
3.5 Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist sowohl durch Einzelbewerber als auch durch
Bewerbergemeinschaften unter Beachtung der Regelungen unter Ziff. 2.3.1.4 dieses Teils A
und Ziff. 2.2 in Teil C „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ der
Teilnahmeunterlagen zulässig.
Die Bildung oder Änderung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des
Teilnahmeantrags bzw. Angebots ist grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten
Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf
Zustimmung besteht nicht.
3.6 Dritte/Nachunternehmer
Dritte/Nachunternehmer dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers für die
Ausführung eingesetzt werden. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten
anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Dritten/Nachunternehmer bestehenden
Verbindungen. Unterauftragnehmer, die bloße Zulieferungen oder reine Hilfsfunktionen als
unwesentliche Teile der Leistung übernehmen, sind keine Dritte/Nachunternehmer im
vorgenannten Sinne.
Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer ist Ziff. 2.8 des Teils C „Vom Bewerber
geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ der Teilnahmeunterlagen zu beachten.
3.7 Unklarheiten, Fragen sowie Auskunftsverlangen zu den Unterlagen
zum Teilnahmewettbewerb
Die interessierten Unternehmen werden aufgefordert, die Bekanntmachung und die
Teilnahmeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige
Unklarheiten zu überprüfen. Sind die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers
unvollständig oder enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers unklare
Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags
beeinflussen können, so ist die BGW in der nachstehend beschriebenen Form unverzüglich
hierauf hinzuweisen.
Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu Bekanntmachung und Teilnahmeunterlagen sind
ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Formblatt „Fragenkatalog“ gem. Anlage 00 zu
dokumentieren und der Vergabestelle der BGW über einen zentralen Ansprechpartner
ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Vergabeverfahrens-Nummer an folgende
Adresse zu übermitteln:
vergabestelle@bgw-online.de
Fragen bzw. Auskunftsverlangen, die auf anderen Übertragungswegen als per E-Mail
übermittelt werden, werden nicht beantwortet. Fragen und Auskunftsverlangen sind in
deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten der BGW auf Fragen bzw. Auskunftsverlangen werden allen interessierten
Unternehmen in anonymisierter Form in einem Dokument „Interessenteninformation“ per EMail
übersandt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen bzw. Auskunftsverlangen
erteilt, die bis spätestens 26.7.2013 bei der genannten Vergabestelle der BGW
eingegangen sind. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von
Fragen und Auskunftsverlangen trägt das anfragende interessierte Unternehmen.
Später eingehende Fragen bzw. Auskunftsverlangen werden nicht beantwortet.
Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, sie wären – falls sie doch erteilt
würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der
Vergabestelle der BGW sowie Auskünfte, die außerhalb des vorgesehenen Verfahrens
gegeben werden.
Die BGW wird Fragen bzw. Auskunftsverlangen ggf. so umformulieren, dass die Identität des
Fragenstellers nicht erkennbar wird. Es wird jedoch gebeten, bei der Formulierung der
Fragen bzw. Auskunftsverlangen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen
mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
4. Hinweise zu den vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat der Bewerber die in Teil C der Teilnahmeunterlagen/Ziff. III.2) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.
Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Vordrucken mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, wird darauf in der Bekanntmachung und in den Teilnahmeunterlagen gesondert verwiesen. Die entsprechenden Vordrucke finden sich im Teil D der Teilnahmeunterlagen.
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen, insbesondere Vordrucken sind unzulässig.
Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren nach dem 2. Abschnitt der VOL/A geführt. Der durch die europaweite Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des nicht offenen Verfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) der Bewerber. Die Vergabeunterlagen inkl. Aufforderung zur Angebotsabgabe werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Teilnahmeunterlagen
Neben der europaweiten Bekanntmachung sind von den Bewerbern die vom Auftraggeber ergänzend zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen bei der Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages zu beachten. Zu den Teilnahmeunterlagen gehören:
— „Bewerbungsbedingungen“ (= Teil A der Teilnahmeunterlagen)
— „Auftragsgegenstand“ (= Teil B der Teilnahmeunterlagen)
— „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ (= Teil C der Vergabeunterlagen)
— Vordrucke zum Teilnahmewettbewerb (= Teil D der Teilnahmeunterlagen)
— Anlagen, bestehend aus Fragenkatalogmuster, Bewertungsmatrix und Checkliste (= Teil E der Teilnahmeunterlagen)
Die Teilnahmeunterlagen sind bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen anzufordern. Die Versendung der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
3. Bewerbungsbedingungen
3.1 Rechtlicher Rahmen
Die nachstehenden Abkürzungen stehen für folgende auf das laufende Vergabeverfahren
anzuwendende Vergabevorschriften:
— GWB (= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
— VgV (= Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung)
— VOL/A und VOL/B (= Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A und Teil B)
Es gilt deutsches Recht.
3.2 Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge
Beachten Sie bitte die nachstehend genannten Fristen.
Ende der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags: 9.8.2013, 12:00 Uhr
Voraussichtlicher Zeitpunkt der Angebotsaufforderung: 15.9.2013
Verspätete Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Frist zur Einreichung eingehen, werden
im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des
Eingangs trägt der Bieter.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag geht nach Ablauf der Frist zur Einreichung ein.
Teilnahmewettbewerb - Teil A - Bewerbungsbedingungen Version 1.0 Seite 5 von 18
3.3 Form und Inhalt der Teilnahmeanträge
3.3.1 Form der Teilnahmeanträge
3.3.1.1
Die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages hat unter Beachtung der vom
Auftraggeber aufgestellten Vorgaben und Anforderungen und insbesondere unter
Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vordrucke zu
erfolgen. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Eigene Grafikteile bzw. Textdokumente des Bewerbers können bei der Erstellung des
Teilnahmeantrags genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vordrucke nicht geändert und die jeweils vom
Auftraggeber vorgegebene Nummerierung, Gliederung und Seitenlimitierung eingehalten
werden.
Verweise - z. B. auf andere Stellen des Teilnahmeantrags - sind jeweils eindeutig und
erschöpfend vorzunehmen.
3.3.1.2
Teilnahmeanträge und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag ist teilweise oder vollständig nicht in deutscher
Sprache abgefasst.
3.3.1.3
Mit der Unterzeichnung des vollständig auszufüllenden Teilnahmeantrags (Vordruck V.1
Anschreiben zur Einreichung des Teilnahmeantrags) bestätigt der Bewerber, dass alle in
seinem Teilnahmeantrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag ist nicht vollständig ausgefüllt und/ oder durch
den Bewerber nicht an der entsprechenden Stelle unterzeichnet.
3.3.1.4
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Vordruck
V.2 Erklärung der Bewerbergemeinschaft) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
Vgl. hierzu auch Ziff. 2.2 des Teil C der Teilnahmeunterlagen - Vom Bewerber geforderte
Angaben, Erklärungen und Nachweise.
3.3.1.5
Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung, in kopierfähiger Form (ohne
Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen etc.) und gelocht sowie 1-fach in elektronischer
Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (im gängigen Format, z.B. pdf, doc, xls) in
einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Sofern ein Teilnahmeantrag aus mehreren Paketen besteht, sind diese eindeutig als
zusammengehörend zu kennzeichnen.
Sämtliche Bestandteile des Teilnahmeantrages sind je Bewerber bzw.
Bewerbergemeinschaft in einem verschlossenen Umschlag bzw. Paket innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Zentrale Vergabestelle
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
einzureichen.
3.3.1.6
Es werden nur Teilnahmeanträge berücksichtigt, die in der vorgenannten Form auf dem
Postweg übermittelt oder persönlich bzw. durch einen Boten/Kurier abgegeben werden. Auf
anderen Übermittlungswegen - insbesondere per E-Mail oder Fax - eingehende
Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag wird nicht auf einem der zugelassenen Wege
übermittelt.
3.3.2 Inhalt der Teilnahmeanträge
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine Eignung (Fachkunde,
Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebene
Leistung zu belegen. Hierzu ist der Teilnahmeantrag mit den vollständigen vom Auftraggeber
geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen einzureichen. Einzelheiten zum
geforderten Inhalt der Teilnahmeanträge, d.h. für die vom Bewerber geforderten Angaben,
Erklärungen und Nachweise, ergeben sich aus Teil C der Teilnahmeunterlagen „Vom
Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“.
3.4 Aufteilung in Lose
Der Auftragsgegenstand umfasst die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur
Steuerung des Gebäudemanagements der BGW. Näheres ergibt sich aus Teil B der
Teilnahmeunterlagen „Auftragsgegenstand“.
Der zu vergebende Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt.
Teilnahmewettbewerb - Teil A - Bewerbungsbedingungen Version 1.0 Seite 8 von 18
Teilnahmeanträge und von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern im
weiteren Verfahren abgegebene Angebote können nur für den gesamten zu vergebenden
Auftrag abgegeben werden. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebots nur
für Teile der ausgeschriebenen Leistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des
Teilnahmeantrags bzw. Angebotes.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag wird nur für Teile der ausgeschriebenen
Leistungen abgegeben.
3.5 Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist sowohl durch Einzelbewerber als auch durch
Bewerbergemeinschaften unter Beachtung der Regelungen unter Ziff. 2.3.1.4 dieses Teils A
und Ziff. 2.2 in Teil C „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ der
Teilnahmeunterlagen zulässig.
Die Bildung oder Änderung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des
Teilnahmeantrags bzw. Angebots ist grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten
Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf
Zustimmung besteht nicht.
3.6 Dritte/Nachunternehmer
Dritte/Nachunternehmer dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers für die
Ausführung eingesetzt werden. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten
anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Dritten/Nachunternehmer bestehenden
Verbindungen. Unterauftragnehmer, die bloße Zulieferungen oder reine Hilfsfunktionen als
unwesentliche Teile der Leistung übernehmen, sind keine Dritte/Nachunternehmer im
vorgenannten Sinne.
Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer ist Ziff. 2.8 des Teils C „Vom Bewerber
geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ der Teilnahmeunterlagen zu beachten.
3.7 Unklarheiten, Fragen sowie Auskunftsverlangen zu den Unterlagen
zum Teilnahmewettbewerb
Die interessierten Unternehmen werden aufgefordert, die Bekanntmachung und die
Teilnahmeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige
Unklarheiten zu überprüfen. Sind die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers
unvollständig oder enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers unklare
Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags
beeinflussen können, so ist die BGW in der nachstehend beschriebenen Form unverzüglich
hierauf hinzuweisen.
Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu Bekanntmachung und Teilnahmeunterlagen sind
ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Formblatt „Fragenkatalog“ gem. Anlage 00 zu
dokumentieren und der Vergabestelle der BGW über einen zentralen Ansprechpartner
ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Vergabeverfahrens-Nummer an folgende
Fragen bzw. Auskunftsverlangen, die auf anderen Übertragungswegen als per E-Mail
übermittelt werden, werden nicht beantwortet. Fragen und Auskunftsverlangen sind in
deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten der BGW auf Fragen bzw. Auskunftsverlangen werden allen interessierten
Unternehmen in anonymisierter Form in einem Dokument „Interessenteninformation“ per EMail
übersandt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen bzw. Auskunftsverlangen
erteilt, die bis spätestens 26.7.2013 bei der genannten Vergabestelle der BGW
eingegangen sind. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von
Fragen und Auskunftsverlangen trägt das anfragende interessierte Unternehmen.
Später eingehende Fragen bzw. Auskunftsverlangen werden nicht beantwortet.
Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, sie wären – falls sie doch erteilt
würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der
Vergabestelle der BGW sowie Auskünfte, die außerhalb des vorgesehenen Verfahrens
gegeben werden.
Die BGW wird Fragen bzw. Auskunftsverlangen ggf. so umformulieren, dass die Identität des
Fragenstellers nicht erkennbar wird. Es wird jedoch gebeten, bei der Formulierung der
Fragen bzw. Auskunftsverlangen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen
mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
4. Hinweise zu den vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat der Bewerber die in Teil C der Teilnahmeunterlagen/Ziff. III.2) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.
Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Vordrucken mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, wird darauf in der Bekanntmachung und in den Teilnahmeunterlagen gesondert verwiesen. Die entsprechenden Vordrucke finden sich im Teil D der Teilnahmeunterlagen.
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen, insbesondere Vordrucken sind unzulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Objekte der BGW:
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Herstellung von Präsenz in der Fläche verfügt die BGW
über Büro- und Verwaltungsgebäude an 12 Standorten in Deutschland, die in 14 vertragsrelevante Objekte differenziert werden. Nähere Angaben zu den Standorten und Objekten ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Beschreibung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistungen:
Die BGW beabsichtigt, die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des
Gebäudemanagements in allen ihren Objekten an einen Auftragnehmer zu vergeben, um
sich in ihren Verwaltungsfunktionen auf die Kernfunktionen der gesetzlichen
Unfallversicherung zu beschränken.
Die Begriffe Gebäudemanagement (GM) und Facility Management (FM) werden hier, in der
Bekanntmachung und in den weiteren Bestandteilen der Teilnahmeunterlagen synonym
verwendet.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass innerhalb der Bekanntmachung und der
Teilnahmeunterlagen auf die aktuell gültige HOAI 2009 Bezug genommen wird. Soweit die
HOAI 2013 bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens Geltung erlangt und somit zwingende
Vertragsgrundlage ist, wird eine Regelung gefunden, die unter Beachtung der HOAI 2013
den nachfolgend abgebildeten Vorgaben am nächsten kommt. Rechtsverbindlich sind
insoweit im Ergebnis allein die Vereinbarungen und die Rechtslage zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrages mit dem Auftragnehmer.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des
Gebäudemanagements der BGW. Nicht Gegenstand dieses Auftrags ist die Erbringung der
zugehörigen gewerblichen Ausführungsleistungen, mit Ausnahme von BGV A3-Prüfungen.
Die Ausführungsleistungen werden separat an dritte Unternehmen vergeben und sind durch
den Auftragnehmer im Rahmen des hiesigen Auftragsgegenstands zu steuern.
Zur Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbswahrenden Beschaffung soll dabei
grundsätzlich die Bedarfsermittlung einschließlich Steuerung einerseits (zuständig:
Auftragnehmer) von den Ausführungsleistungen anderseits (zuständig: Dritte) getrennt
werden (Grundsatz der Trennung von Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung). Soweit der
Auftragnehmer deshalb beabsichtigt, neben den von ihm geschuldeten Leistungen zur
Bedarfsermittlung und Steuerung auch von ihm zu betreuende bzw. zu steuernde
Ausführungsleistungen selbst zu erbringen, mit ihm verbundene Unternehmen sich an vom
Auftragnehmer für den Auftraggeber betreuten oder durchgeführten Vergabeverfahren über
solche Ausführungsleistungen beteiligen oder mit ihm verbundene Unternehmen solche Ausführungsleistungen erbringen oder beabsichtigen zu erbringen, muss der Auftragnehmer
eigenverantwortlich die vorbenannten Grundsätze – bei der Durchführung von
Vergabeverfahren insbesondere auch die Vergabegrundsätze und -vorschriften – beachten.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe
versandten Vergabeunterlagen.
Erwartet wird, dass die technischen und kaufmännischen Funktionen des
Gebäudemanagements in hoher fachtechnischer und betriebswirtschaftlicher Qualität erfüllt
werden. Ziel ist es, einen reibungslosen, störungsfreien Verwaltungsbetrieb sicherzustellen,
die Betriebskosten zu minimieren und den Vermögenswert der Immobilien zu steigern.
Eine Entlastung der BGW von Gebäudemanagement-Aufgaben, bei gleichzeitiger
Sicherstellung der durchgängigen und stetigen Durchführung sowie einer hinreichenden
Qualität des Gebäudemanagements, kann unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen
(insbesondere der Struktur und des Aufbaus der Institution und Aufgaben des Auftraggebers)
nur durch Übertragung der auftragsgegenständlichen Leistungen des Gebäudemanagements
an einen Auftragnehmer erreicht werden. Der besonderen - erfolgskritischen -
Relevanz der nachhaltigen Verfügbarkeit personeller Ressourcen sowie der Gewährleistung
BGW-weiter, hoher Service Level Standards kann nur durch den Einsatz eines
gesamtverantwortlichen FM-Dienstleisters entsprochen werden. Der Auftragnehmer ist als dieser FM-Dienstleister somit verantwortlich für die ganzheitliche
Durchführung des FM über alle Objekte der BGW einschließlich der zentralen
Koordinationsfunktion zwischen den FM-Verantwortlichen der BGW und den jeweiligen
ausführenden Unternehmen und Dienstleistern (Gewerken). Die Leistungen des
Auftragnehmers reichen von Planungsleistungen über die Steuerung der Bewirtschaftung der
Objekte (u.a. kaufmännische Verwaltungsleistungen, technische Betriebsführung und
technischer Objektbetrieb, Leistungen der Projektierung, Veranlassung, Prüfung, Inspektion
und Wartung der Technischen Gebäudeausrüstung (= TGA), Durchführung von BGV A3-
Prüfungen) bis hin zur Auswahl und Steuerung ausführender Unternehmen und Dienstleister.
Hinzu kommt die Übernahme eines auf das Gebäudemanagement bezogenen
Berichtswesens.
Klarstellend wird festgehalten, dass der Auftragnehmer seine Leistungen stets unter
Beachtung aller gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben zu erbringen hat, etwa unter
Beachtung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Eine nähere Beschreibung des Auftrags ergibt sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Menge oder Umfang:
Das Auftragsvolumen der jährlichen Pauschalleistungen umfasst ca. bis zu 1,1 Mio. EUR (netto). Die übrigen Bestandteile des Auftragsgegenstandes umfassen je Vertragsjahr ca. 50 000 EUR (netto) bis 200 000 EUR (netto). Somit beträgt das gesamte Auftragsvolumen über den Mindestvertragszeitraum (5 Jahre) bis zu ca. 5,8 Mio. EUR (netto).
Das Auftragsvolumen der jährlichen Pauschalleistungen umfasst ca. bis zu 1,1 Mio. EUR (netto). Die übrigen Bestandteile des Auftragsgegenstandes umfassen je Vertragsjahr ca. 50 000 EUR (netto) bis 200 000 EUR (netto). Somit beträgt das gesamte Auftragsvolumen über den Mindestvertragszeitraum (5 Jahre) bis zu ca. 5,8 Mio. EUR (netto).
Die Dienstleistungen sind für 14 Objekte an 12 Standorten der BGW zu erbringen. Nähere Angaben ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: Vergabe-Nr. 2013/08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bezeichnung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft und Ansprechpartner
Geben Sie bitte die Bezeichnung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und einen für
das gesamte Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail,
Telefon- und Faxnummer an.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.1 „Anschreiben zur Einreichung des Teilnahmeantrags“.
Der Vordruck ist nach dem Ausfüllen zu unterschreiben und an den entsprechenden Stellen
mit dem Firmenstempel und dem Datum zu versehen.
Vgl. hierzu auch Teil A - Bewerbungsbedingungen gem. Ziff. 2.3.1.3.
Ausschlusskriterium: Im Teilnahmeantrag ist die Bezeichnung des Bewerbers/der
Bewerbergemeinschaft nicht benannt und/oder der für das gesamte
Ausschlusskriterium: Die für die Positionen der FM-Objektleiter vorgesehenen
Mitarbeiter verfügen über kein abgeschlossenes Studium im
vorgenannten Sinne.
Des Weiteren müssen diese Mitarbeiter über eine mindestens zweijährige
Berufserfahrung im Bereich Steuerung des Gebäudemanagements an einem Standort
einschließlich einer zentralen Koordinationsfunktion über die jeweils ausführenden
Unternehmen und Dienstleister (Gewerke) am jeweiligen Standort, von der Planung über die
Bewirtschaftung der Objekte des Standortes bis hin zur Dienstleisterauswahl und –steuerung
Mitarbeiter verfügen nicht über die vorgenannte mindestens
zweijährige Berufserfahrung zu vorstehendem Inhalt.
zusätzlich mindestens zwei persönliche Referenzen für jeden der hier benannten Mitarbeiter
ein.
Steuerung des Gebäudemanagements an einem Standort einschließlich einer zentralen
Koordinationsfunktion über die jeweils ausführenden Unternehmen und Dienstleister
(Gewerke), von der Planung über die Bewirtschaftung der Objekte des Standortes bis hin
zur Dienstleisterauswahl und -steuerung (einschl. Vertragsmanagement), Erstellung des
FM-spezifischen Berichtswesens, Projektmanagement, Projektsteuerung und Beratung im
Rahmen des Projektes.
5.8 Zusätzliche Qualifikationen und Erfahrung des Projektteams
Bitte weisen Sie nach, dass Mitarbeiter Ihres Projektteams über zusätzliche Qualifikationen
und Erfahrungen in folgenden Bereichen verfügen:
A) Versorgungs- und Elektrotechnik für Gebäude- und Infrastruktursysteme einschließlich
der TGA/Gebäudeautomation
B) Durchführung von Vergabeverfahren
C) Gebäudemanagementleistungen mit rechtlichem Bezug (z.B. zur Anspruchsverfolgung)
Bitte benennen Sie hierfür maximal drei frei auswählbare Mitarbeiter Ihres Projektteams je
oben genannten Bereich (insgesamt maximal neun Mitarbeiter) und geben Sie dabei für jeden
dieser Mitarbeiter dessen Erfahrung gemäß nachfolgender Klassifikationen an (Die Benennung
eines Mitarbeiters für mehrere Bereiche ist zulässig.):
— Wissen
Der Mitarbeiter hat mindestens zwei Jahre Erfahrung im beruflichen Einsatz; dabei mind.
1/3 des beruflichen Einsatzes Befassung mit dem Thema.
— Können
Der Mitarbeiter hat über drei Jahre bis zu fünf Jahre Erfahrung im beruflichen Einsatz; dabei
mind. 1/3 des beruflichen Einsatzes Befassung mit dem Thema.
— Beherrschen
Der Mitarbeiter hat über fünf Jahre Erfahrung im beruflichen Einsatz; dabei mind. 1/3 des
beruflichen Einsatzes Befassung mit dem Thema.
6. CAFM
6.1 Ergänzende Hinweise zum Auftragsgegenstand hinsichtlich CAFM
Auftragsgegenstand hinsichtlich des CAFM ist die Erstellung eines auf die spezifischen Bedarfe
der BGW ausgerichteten CAFM-Konzepts durch den Auftragnehmer. Gemäß den abgestimmten
Inhalten des Konzeptes soll das CAFM dann durch den Auftragnehmer bereitgestellt
und betrieben sowie kontinuierlich weiterentwickelt werden.
6.2 Verfügbarkeit CAFM-System
Bitte bestätigen Sie die uneingeschränkte Verfügbarkeit über ein CAFM-System.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.15 „CAFM“.
6.3 CAFM-Referenzen
Bitte weisen Sie anhand von Referenzen Ihre Erfahrung mit dem Einsatz eines CAFMSystems
nach.
— Im Falle von Bewerbergemeinschaften: Bezeichnung des Unternehmens, das die Leistungen
— Beschreibung des Projektinhalts mit Angaben dazu, ob und mit welchen Methoden,
Technologien und Vorgehensmodellen im Referenzprojekt der Einsatz eines CAFMSystems
erfolgte.
7. Durchführung von Vergabeverfahren
7.1 Ergänzende Hinweise zum Auftragsgegenstand hinsichtlich Vergabeverfahren
Im Rahmen der vom Auftragnehmer zu übernehmenden ganzheitlichen Steuerung insbesondere
der Durchführung von Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen durch ausführende
Unternehmen und Dienstleister (Gewerke) hat der Auftragnehmer im Namen der BGW
– bedarfsabhängig – sowohl anteilige Planungsleistungen als auch gewerbliche Ausführungsleistungen
nach allen jeweils geltenden Vorschriften (insbesondere vergabe- und
haushaltsrechtliche Vorschriften, wie VOB/A, VOL/A und VOF sowie BGW-interne Richtlinien
zur Vergabe von Aufträgen) auszuschreiben und zu vergeben. Dies kann u.a. folgende Leistungen
betreffen:
— Wartungsdienste
— Reinigungsdienste
— Winterdienste
— Sicherheits- und Empfangsdienste
— Entsorgungs- und Abfallbeseitigungsdienste
— Dienste zur Außenanlagepflege und Innenbegrünung
— Kantinenbetrieb
— Energie- und weitere Medienversorgungsleistungen
7.2 Fähigkeit zur Durchführung von Vergabeverfahren
Bitte weisen Sie anhand von mindestens vier Referenzen Ihre Erfahrung mit der Durchführung
von Vergabeverfahren nach.
Die Darstellung jeder Vergabereferenz muss folgenden Inhalt haben:
— Bezeichnung des referenzierten Vergabeprojekts.
im referenzierten Vergabeprojekt erbracht hat/erbringt.
— Angabe, ob es sich bei dem Vergabeverfahren um eine Freihändige Vergabe, eine Beschränkte
Ausschreibung, eine Öffentliche Ausschreibung oder ein europaweites Vergabeverfahren
gehandelt hat/handelt.
Technologien und Vorgehensmodellen im referenzierten Vergabeprojekt das Vergabeverfahren
durchgeführt wurde/wird.
die Lage versetzt, den Grad der Übertragbarkeit der im referenzierten Vergabeprojekt eingesetzten
Methoden, Technologien und Vorgehensmodelle auf die hier ausgeschriebene Leistung
zu bewerten.
Nutzen Sie hierfür den Vordruck V.16 „Durchführung von Vergabeverfahren“.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Systematik - Prüfung und Wertung der TeilnahmeanträgeDie Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System:1.1Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gemäß Bekanntmachung undTeilnahmeunterlagen und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen undNachweise gem. Teil C „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“.1.2 Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingenderAusschluss des Bewerbers erfolgt bei· nicht fristgerechtem Eingang des Teilnahmeantrags, es sei denn, der Bewerber hatdies nicht zu vertreten,· Einreichen des Teilnahmeantrags teilweise oder vollständig nicht in deutscherSprache,· unvollständiger Ausfüllung und/oder fehlender Unterschrift im Anschreiben zumTeilnahmeantrag (Vordruck V.1),· Nichteinhaltung der Formvorgaben bezüglich der Übermittlung des Teilnahmeantrags,· Abgabe des Teilnahmeantrags nur für Teile der ausgeschriebenen Leistungen,· Vorliegen von Ausschlusskriterien gemäß Teil C der Teilnahmeunterlagen bzw.gemäß der Bewertungsmatrix Eignung (Anlage 01).Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt weiterhinbei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A. Vom letztgenanntenzwingenden Ausschluss kann unter den Voraussetzungen des § 6 EG Abs. 5 VOL/Aabgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen derAusschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A.1.3 Sollten danach mehr als fünf Bewerber in der Wertung verbleiben, so wird der Auftraggeberdie von diesen Bewerbern nach Teil C der Teilnahmeunterlagen/Ziff. III.2) der Bekanntmachung eingereichten Angaben,Erklärungen und Nachweise gemäß den Bewertungskriterien der Bewertungsmatrix Eignung(Anlage 01 des Teils E der Teilnahmeunterlagen) bewerten.Bewertungskriterien sind "Jahresumsatz" (Ziff. 3.1 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.2/1 der Bekanntmachung), "Mitarbeiterzahl" (Ziff. 4.3 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/3 der Bekanntmachung), "Unternehmensreferenzen" (Ziff. 4.4 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/4 der Bekanntmachung), "Persönliche Referenzen der FM-Gesamtleitung" (Ziff. 4.5.7 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/5.6 derr Bekanntmachung), "Persönliche Referenzen der FM-Objektleitung" (Ziff. 4.5.8 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/5.7 der Bekanntmachung), "Zusätzliche Qualifikationen und Erfahrung des Projektteams", Ziff. 4.5.9 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/5.8 der Bekanntmachung), "CAFM-Referenzen" (Ziff. 4.6.3 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/6.3 der Bekanntmachung), "Fähigkeit zur Durchführung von Vergabeverfahren" (Ziff. 4.7.2 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/7.2 der Bekanntmachung).Bewerber, die bei der Bewertung je „Bewertungskriterium“ (das sich ggf. aus mehrerenTeilkriterien zusammensetzt) nicht mindestens vier „Bewertungspunkte“ erreichen,verfügen nicht über die erforderliche Eignung für die ausgeschriebenen Leistungen undwerden ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Regelung sind KG 12, Teil C - Ziff. 3.1"Jahresumsatz und KG 16, Teil C - Ziff. "Mitarbeiterzahl. Für diese sind keine Mindest-Bewertungspunktzahlen definiert, deren Nicht-Erreichung eine automatische Nicht-Eignungdes Bewerbers nach sich zöge.Bewerber die über alle "Bewertungskriterien" zudem nicht insgesamt mindestens 680„Eignungspunkte“ erreichen, verfügen ebenso nicht über die erforderliche Eignung für dieausgeschriebenen Leistungen und werden ausgeschlossen.Ausschlusskriterium: Nichterreichen der vorgenannten Mindestpunktzahlen.Bei der Bewertung nach den einzelnen Bewertungskriterien gemäß Bewertungsmatrix übtder Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.Einzelheiten zur Bewertung nach den Bewertungskriterien ergeben sich aus den weiterenTeilnahmeunterlagen, insbesondere der Bewertungsmatrix.2. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Die nach dem vorbeschriebenen System ausgewählten, maximal fünf am bestengeeigneten Bewerber (ggf. die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamteignungspunktzahlgem. Bewertungsmatrix) werden zur Angebotsabgabe im weiteren Verfahren aufgefordert.Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge nach dem vorbeschriebenenSystem herausstellen, dass weniger als fünf Bewerber für die zu vergebenden Leistungengeeignet sind, können auch weniger Bewerber für das weitere Verfahren ausgewähltwerden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach Anwendung desvorbeschriebenen Prüfungs- und Wertungssystems können auch mehr als fünf Bewerber fürdas weitere Verfahren ausgewählt werden.Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erfolgt auf dem Postweg, per Fax oder E-Maildurch den Auftraggeber.3. Mitteilung über nicht berücksichtigte TeilnahmeanträgeAlle Bewerber, die im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden, werden durch dieVergabestelle der BGW per E-Mail/Telefax über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
1. Systematik - Prüfung und Wertung der TeilnahmeanträgeDie Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System:1.1Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gemäß Bekanntmachung undTeilnahmeunterlagen und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen undNachweise gem. Teil C „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“.1.2 Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingenderAusschluss des Bewerbers erfolgt bei· nicht fristgerechtem Eingang des Teilnahmeantrags, es sei denn, der Bewerber hatdies nicht zu vertreten,· Einreichen des Teilnahmeantrags teilweise oder vollständig nicht in deutscherSprache,· unvollständiger Ausfüllung und/oder fehlender Unterschrift im Anschreiben zumTeilnahmeantrag (Vordruck V.1),· Nichteinhaltung der Formvorgaben bezüglich der Übermittlung des Teilnahmeantrags,· Abgabe des Teilnahmeantrags nur für Teile der ausgeschriebenen Leistungen,· Vorliegen von Ausschlusskriterien gemäß Teil C der Teilnahmeunterlagen bzw.gemäß der Bewertungsmatrix Eignung (Anlage 01).Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt weiterhinbei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A. Vom letztgenanntenzwingenden Ausschluss kann unter den Voraussetzungen des § 6 EG Abs. 5 VOL/Aabgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen derAusschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A.1.3 Sollten danach mehr als fünf Bewerber in der Wertung verbleiben, so wird der Auftraggeberdie von diesen Bewerbern nach Teil C der Teilnahmeunterlagen/Ziff. III.2) der Bekanntmachung eingereichten Angaben,Erklärungen und Nachweise gemäß den Bewertungskriterien der Bewertungsmatrix Eignung(Anlage 01 des Teils E der Teilnahmeunterlagen) bewerten.Bewertungskriterien sind "Jahresumsatz" (Ziff. 3.1 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.2/1 der Bekanntmachung), "Mitarbeiterzahl" (Ziff. 4.3 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/3 der Bekanntmachung), "Unternehmensreferenzen" (Ziff. 4.4 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/4 der Bekanntmachung), "Persönliche Referenzen der FM-Gesamtleitung" (Ziff. 4.5.7 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/5.6 derr Bekanntmachung), "Persönliche Referenzen der FM-Objektleitung" (Ziff. 4.5.8 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/5.7 der Bekanntmachung), "Zusätzliche Qualifikationen und Erfahrung des Projektteams", Ziff. 4.5.9 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/5.8 der Bekanntmachung), "CAFM-Referenzen" (Ziff. 4.6.3 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/6.3 der Bekanntmachung), "Fähigkeit zur Durchführung von Vergabeverfahren" (Ziff. 4.7.2 des Teils C der Teilnahmeunterlagen, Ziff. III.2.3/7.2 der Bekanntmachung).Bewerber, die bei der Bewertung je „Bewertungskriterium“ (das sich ggf. aus mehrerenTeilkriterien zusammensetzt) nicht mindestens vier „Bewertungspunkte“ erreichen,verfügen nicht über die erforderliche Eignung für die ausgeschriebenen Leistungen undwerden ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Regelung sind KG 12, Teil C - Ziff. 3.1"Jahresumsatz und KG 16, Teil C - Ziff. "Mitarbeiterzahl. Für diese sind keine Mindest-Bewertungspunktzahlen definiert, deren Nicht-Erreichung eine automatische Nicht-Eignungdes Bewerbers nach sich zöge.Bewerber die über alle "Bewertungskriterien" zudem nicht insgesamt mindestens 680„Eignungspunkte“ erreichen, verfügen ebenso nicht über die erforderliche Eignung für dieausgeschriebenen Leistungen und werden ausgeschlossen.Ausschlusskriterium: Nichterreichen der vorgenannten Mindestpunktzahlen.Bei der Bewertung nach den einzelnen Bewertungskriterien gemäß Bewertungsmatrix übtder Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.Einzelheiten zur Bewertung nach den Bewertungskriterien ergeben sich aus den weiterenTeilnahmeunterlagen, insbesondere der Bewertungsmatrix.2. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Die nach dem vorbeschriebenen System ausgewählten, maximal fünf am bestengeeigneten Bewerber (ggf. die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamteignungspunktzahlgem. Bewertungsmatrix) werden zur Angebotsabgabe im weiteren Verfahren aufgefordert.Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge nach dem vorbeschriebenenSystem herausstellen, dass weniger als fünf Bewerber für die zu vergebenden Leistungengeeignet sind, können auch weniger Bewerber für das weitere Verfahren ausgewähltwerden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach Anwendung desvorbeschriebenen Prüfungs- und Wertungssystems können auch mehr als fünf Bewerber fürdas weitere Verfahren ausgewählt werden.Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes erfolgt auf dem Postweg, per Fax oder E-Maildurch den Auftraggeber.3. Mitteilung über nicht berücksichtigte TeilnahmeanträgeAlle Bewerber, die im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden, werden durch dieVergabestelle der BGW per E-Mail/Telefax über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-09-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Huhnholz
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe-Nr. 2013/08
Zusätzliche Informationen
1. Zweck/Zielsetzung des Teilnahmewettbewerbs
Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren nach dem 2. Abschnitt der VOL/A geführt. Der durch die europaweite Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des nicht offenen Verfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) der Bewerber. Die Vergabeunterlagen inkl. Aufforderung zur Angebotsabgabe werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren nach dem 2. Abschnitt der VOL/A geführt. Der durch die europaweite Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des nicht offenen Verfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) der Bewerber. Die Vergabeunterlagen inkl. Aufforderung zur Angebotsabgabe werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Teilnahmeunterlagen
Neben der europaweiten Bekanntmachung sind von den Bewerbern die vom Auftraggeber ergänzend zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen bei der Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrages zu beachten. Zu den Teilnahmeunterlagen gehören:
— „Bewerbungsbedingungen“ (= Teil A der Teilnahmeunterlagen)
— „Auftragsgegenstand“ (= Teil B der Teilnahmeunterlagen)
— „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ (= Teil C der Vergabeunterlagen)
— Vordrucke zum Teilnahmewettbewerb (= Teil D der Teilnahmeunterlagen)
— Anlagen, bestehend aus Fragenkatalogmuster, Bewertungsmatrix und Checkliste (= Teil E der Teilnahmeunterlagen)
Die Teilnahmeunterlagen sind bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen anzufordern. Die Versendung der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Die Teilnahmeunterlagen sind bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen anzufordern. Die Versendung der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
3. Bewerbungsbedingungen
3.1 Rechtlicher Rahmen
Die nachstehenden Abkürzungen stehen für folgende auf das laufende Vergabeverfahren
anzuwendende Vergabevorschriften:
— GWB (= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
— VgV (= Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung)
— VOL/A und VOL/B (= Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A und Teil B)
Es gilt deutsches Recht.
3.2 Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge
Beachten Sie bitte die nachstehend genannten Fristen.
Ende der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags: 9.8.2013, 12:00 Uhr
Voraussichtlicher Zeitpunkt der Angebotsaufforderung: 15.9.2013
Verspätete Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Frist zur Einreichung eingehen, werden
im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des
Eingangs trägt der Bieter.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag geht nach Ablauf der Frist zur Einreichung ein.
Teilnahmewettbewerb - Teil A - Bewerbungsbedingungen Version 1.0 Seite 5 von 18
3.3 Form und Inhalt der Teilnahmeanträge
3.3.1 Form der Teilnahmeanträge
3.3.1.1
Die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages hat unter Beachtung der vom
Auftraggeber aufgestellten Vorgaben und Anforderungen und insbesondere unter
Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vordrucke zu
erfolgen. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Eigene Grafikteile bzw. Textdokumente des Bewerbers können bei der Erstellung des
Teilnahmeantrags genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vordrucke nicht geändert und die jeweils vom
Auftraggeber vorgegebene Nummerierung, Gliederung und Seitenlimitierung eingehalten
werden.
Verweise - z. B. auf andere Stellen des Teilnahmeantrags - sind jeweils eindeutig und
erschöpfend vorzunehmen.
3.3.1.2
Teilnahmeanträge und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag ist teilweise oder vollständig nicht in deutscher
Sprache abgefasst.
3.3.1.3
Mit der Unterzeichnung des vollständig auszufüllenden Teilnahmeantrags (Vordruck V.1
Anschreiben zur Einreichung des Teilnahmeantrags) bestätigt der Bewerber, dass alle in
seinem Teilnahmeantrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag ist nicht vollständig ausgefüllt und/ oder durch
den Bewerber nicht an der entsprechenden Stelle unterzeichnet.
3.3.1.4
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Vordruck
V.2 Erklärung der Bewerbergemeinschaft) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern
der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
Vgl. hierzu auch Ziff. 2.2 des Teil C der Teilnahmeunterlagen - Vom Bewerber geforderte
Angaben, Erklärungen und Nachweise.
3.3.1.5
Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung, in kopierfähiger Form (ohne
Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen etc.) und gelocht sowie 1-fach in elektronischer
Form auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (im gängigen Format, z.B. pdf, doc, xls) in
einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Sofern ein Teilnahmeantrag aus mehreren Paketen besteht, sind diese eindeutig als
zusammengehörend zu kennzeichnen.
Sämtliche Bestandteile des Teilnahmeantrages sind je Bewerber bzw.
Bewerbergemeinschaft in einem verschlossenen Umschlag bzw. Paket innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Zentrale Vergabestelle
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
einzureichen.
3.3.1.6
Es werden nur Teilnahmeanträge berücksichtigt, die in der vorgenannten Form auf dem
Postweg übermittelt oder persönlich bzw. durch einen Boten/Kurier abgegeben werden. Auf
anderen Übermittlungswegen - insbesondere per E-Mail oder Fax - eingehende
Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag wird nicht auf einem der zugelassenen Wege
übermittelt.
3.3.2 Inhalt der Teilnahmeanträge
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine Eignung (Fachkunde,
Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebene
Leistung zu belegen. Hierzu ist der Teilnahmeantrag mit den vollständigen vom Auftraggeber
geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen einzureichen. Einzelheiten zum
geforderten Inhalt der Teilnahmeanträge, d.h. für die vom Bewerber geforderten Angaben,
Erklärungen und Nachweise, ergeben sich aus Teil C der Teilnahmeunterlagen „Vom
Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“.
3.4 Aufteilung in Lose
Der Auftragsgegenstand umfasst die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur
Steuerung des Gebäudemanagements der BGW. Näheres ergibt sich aus Teil B der
Teilnahmeunterlagen „Auftragsgegenstand“.
Der zu vergebende Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt.
Teilnahmewettbewerb - Teil A - Bewerbungsbedingungen Version 1.0 Seite 8 von 18
Teilnahmeanträge und von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern im
weiteren Verfahren abgegebene Angebote können nur für den gesamten zu vergebenden
Auftrag abgegeben werden. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebots nur
für Teile der ausgeschriebenen Leistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des
Teilnahmeantrags bzw. Angebotes.
Ausschlusskriterium: Der Teilnahmeantrag wird nur für Teile der ausgeschriebenen
Leistungen abgegeben.
3.5 Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist sowohl durch Einzelbewerber als auch durch
Bewerbergemeinschaften unter Beachtung der Regelungen unter Ziff. 2.3.1.4 dieses Teils A
und Ziff. 2.2 in Teil C „Vom Bewerber geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ der
Teilnahmeunterlagen zulässig.
Die Bildung oder Änderung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des
Teilnahmeantrags bzw. Angebots ist grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten
Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf
Zustimmung besteht nicht.
3.6 Dritte/Nachunternehmer
Dritte/Nachunternehmer dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers für die
Ausführung eingesetzt werden. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten
anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Dritten/Nachunternehmer bestehenden
Verbindungen. Unterauftragnehmer, die bloße Zulieferungen oder reine Hilfsfunktionen als
unwesentliche Teile der Leistung übernehmen, sind keine Dritte/Nachunternehmer im
vorgenannten Sinne.
Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer ist Ziff. 2.8 des Teils C „Vom Bewerber
geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise“ der Teilnahmeunterlagen zu beachten.
3.7 Unklarheiten, Fragen sowie Auskunftsverlangen zu den Unterlagen
zum Teilnahmewettbewerb
Die interessierten Unternehmen werden aufgefordert, die Bekanntmachung und die
Teilnahmeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige
Unklarheiten zu überprüfen. Sind die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers
unvollständig oder enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers unklare
Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags
beeinflussen können, so ist die BGW in der nachstehend beschriebenen Form unverzüglich
hierauf hinzuweisen.
Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu Bekanntmachung und Teilnahmeunterlagen sind
ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Formblatt „Fragenkatalog“ gem. Anlage 00 zu
dokumentieren und der Vergabestelle der BGW über einen zentralen Ansprechpartner
ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Vergabeverfahrens-Nummer an folgende
Fragen bzw. Auskunftsverlangen, die auf anderen Übertragungswegen als per E-Mail
übermittelt werden, werden nicht beantwortet. Fragen und Auskunftsverlangen sind in
deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten der BGW auf Fragen bzw. Auskunftsverlangen werden allen interessierten
Unternehmen in anonymisierter Form in einem Dokument „Interessenteninformation“ per EMail
übersandt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen bzw. Auskunftsverlangen
erteilt, die bis spätestens 26.7.2013 bei der genannten Vergabestelle der BGW
eingegangen sind. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung von
Fragen und Auskunftsverlangen trägt das anfragende interessierte Unternehmen.
Später eingehende Fragen bzw. Auskunftsverlangen werden nicht beantwortet.
Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, sie wären – falls sie doch erteilt
würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der
Vergabestelle der BGW sowie Auskünfte, die außerhalb des vorgesehenen Verfahrens
gegeben werden.
Die BGW wird Fragen bzw. Auskunftsverlangen ggf. so umformulieren, dass die Identität des
Fragenstellers nicht erkennbar wird. Es wird jedoch gebeten, bei der Formulierung der
Fragen bzw. Auskunftsverlangen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen
mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
4. Hinweise zu den vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat der Bewerber die in Teil C der Teilnahmeunterlagen/Ziff. III.2) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen. Hierzu hat der Bewerber die in Teil C der Teilnahmeunterlagen/Ziff. III.2) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.
Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Vordrucken mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, wird darauf in der Bekanntmachung und in den Teilnahmeunterlagen gesondert verwiesen. Die entsprechenden Vordrucke finden sich im Teil D der Teilnahmeunterlagen.
Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Vordrucken mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, wird darauf in der Bekanntmachung und in den Teilnahmeunterlagen gesondert verwiesen. Die entsprechenden Vordrucke finden sich im Teil D der Teilnahmeunterlagen.
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o.ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen, insbesondere Vordrucken sind unzulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107
Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die
folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden.
Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt
ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere
Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des
Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die
auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer
weiterzuleiten. Nach § 111 Abs. 1 GWB haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf
Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen
lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus
wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 111 Abs. 2 GWB). Nach § 111 Abs. 3
GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die
Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in
den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Fehlt eine deutliche
Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bewerbers/Bieters zur Einsichtnahme i. S.
des § 111 Abs. 3 GWB auszugehen. Die Bewerber/Bieter müssen daher mit der konkreten
Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamter Teilnahmeantrag/gesamtes Angebot von den
Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden
Bewerbers/Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des
Teilnahmeantrags/Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung
der Kennzeichnung „Geheim“ o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des
Teilnahmeantrags/Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht
obliegt allein der Vergabekammer.
Quelle: OJS 2013/S 131-226698 (2013-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2013/08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Standorte in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-10 📅
Name: ARGE fgs GmbH + AuK GmbH
Postanschrift: Bahnallee 11
Postort: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomstr. 76
Telefon: +49 22894990📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangen zur Wahrung seiner Rechtschutzmöglichkeiten gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. §§ 101a, 107 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 GWB bleiben unberührt.
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 020-031665 (2014-01-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-30 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 063-151566
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 020-031665
ABl. S-Ausgabe: 63
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW
Kurze Beschreibung:
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Herstellung von Präsenz in der Fläche verfügt die BGW über Büro- und Verwaltungsgebäude an 13 Standorten in Deutschland, die in 23 FM-relevante Objekte differenziert werden. Die BGW beabsichtigt, die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW in allen ihren Objekten an einen Auftragnehmer zu vergeben, um sich ihren Verwaltungsfunktionen auf die Kernaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung zu konzentrieren. Die Begriffe Gebäudemanagement (GM) und Facility Management (FM) werden hier, in der Bekanntmachung, synonym verwendet. Auftragsgegenstand ist die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW. Nicht Gegenstand dieses Auftrags ist die Erbringung der zugehörigen gewerblichen Ausführungsleistungen, mit Ausnahme von DGUV V3-prüfungen. Die Ausführungsleistungen werden separat an dritte Unternehmen vergeben und sind durch den Auftragnehmer im Rahmen des hiesigen Auftragsgegenstands zu steuern. Zur Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbswahrenden Beschaffung soll dabei grundsätzlich die Bedarfsermittlung einschließlich Steuerung einerseits (zuständig: Auftragnehmer) von den Ausführungsleistungen andererseits (zuständig: Dritte) getrennt werden (Grundsatz der Trennung von Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung). Erwartet wird, dass die technischen und kaufmännischen Funktionen des Gebäudemanagements in hoher fachtechnischer und betriebswirtschaftlicher Qualität erfüllt werden. Ziel ist es, einen reibungslosen, störungsfreien Verwaltungsbetrieb sicherzustellen, die Betriebskosten zu minimieren und den Vermögenswert der Immobilien zu steigern. Eine Entlastung der BGW von Gebäudemanagement-Aufgaben, bei gleichzeitiger Sicherstellung der durchgängigen und stetigen Durchführung sowie einer hinreichenden Qualität des Gebäudemanagements, kann unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (insbesondere der Struktur der Institution und Aufgaben des Auftraggebers) nur durch Übertragung der auftragsgegenständlichen Leistungen des Gebäudemanagements an einen Auftragnehmer erreicht werden. Der besonderen – erfolgskritischen – Relevanz, der nachhaltigen Verfügbarkeit personeller Ressourcen sowie der Gewährleistung gesamtverantwortlicher FM-Dienstleisters entsprochen werden. Der Auftragnehmer ist als dieser FM-Dienstleister somit verantwortlich für die ganzheitliche Durchführung des Facility Managements über alle Objekte der BGW und den jeweiligen ausführenden Unternehmen und Dienstleistern. Die Leistungen des Auftragnehmers reichen von Planungsleistungen über die Steuerung der Bewirtschaftung der Objekte (u. a. kaufmännische Verwaltungsleistungen, technische Betriebsführung und technischer Objektbetrieb, Leistungen der Projektierung, Veranlassung von Instandhaltungen der technischen Gebäudeausrüstung, Durchführung von DGUV V3-Prüfungen) bis hin zur Auswahl und Steuerung ausführender Unternehmen und Dienstleister. Hinzu kommt die Übernahme eines auf das Gebäudemanagement bezogenen Berichtswesens.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Herstellung von Präsenz in der Fläche verfügt die BGW über Büro- und Verwaltungsgebäude an 13 Standorten in Deutschland, die in 23 FM-relevante Objekte differenziert werden. Die BGW beabsichtigt, die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW in allen ihren Objekten an einen Auftragnehmer zu vergeben, um sich ihren Verwaltungsfunktionen auf die Kernaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung zu konzentrieren. Die Begriffe Gebäudemanagement (GM) und Facility Management (FM) werden hier, in der Bekanntmachung, synonym verwendet. Auftragsgegenstand ist die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW. Nicht Gegenstand dieses Auftrags ist die Erbringung der zugehörigen gewerblichen Ausführungsleistungen, mit Ausnahme von DGUV V3-prüfungen. Die Ausführungsleistungen werden separat an dritte Unternehmen vergeben und sind durch den Auftragnehmer im Rahmen des hiesigen Auftragsgegenstands zu steuern. Zur Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbswahrenden Beschaffung soll dabei grundsätzlich die Bedarfsermittlung einschließlich Steuerung einerseits (zuständig: Auftragnehmer) von den Ausführungsleistungen andererseits (zuständig: Dritte) getrennt werden (Grundsatz der Trennung von Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung). Erwartet wird, dass die technischen und kaufmännischen Funktionen des Gebäudemanagements in hoher fachtechnischer und betriebswirtschaftlicher Qualität erfüllt werden. Ziel ist es, einen reibungslosen, störungsfreien Verwaltungsbetrieb sicherzustellen, die Betriebskosten zu minimieren und den Vermögenswert der Immobilien zu steigern. Eine Entlastung der BGW von Gebäudemanagement-Aufgaben, bei gleichzeitiger Sicherstellung der durchgängigen und stetigen Durchführung sowie einer hinreichenden Qualität des Gebäudemanagements, kann unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (insbesondere der Struktur der Institution und Aufgaben des Auftraggebers) nur durch Übertragung der auftragsgegenständlichen Leistungen des Gebäudemanagements an einen Auftragnehmer erreicht werden. Der besonderen – erfolgskritischen – Relevanz, der nachhaltigen Verfügbarkeit personeller Ressourcen sowie der Gewährleistung gesamtverantwortlicher FM-Dienstleisters entsprochen werden. Der Auftragnehmer ist als dieser FM-Dienstleister somit verantwortlich für die ganzheitliche Durchführung des Facility Managements über alle Objekte der BGW und den jeweiligen ausführenden Unternehmen und Dienstleistern. Die Leistungen des Auftragnehmers reichen von Planungsleistungen über die Steuerung der Bewirtschaftung der Objekte (u. a. kaufmännische Verwaltungsleistungen, technische Betriebsführung und technischer Objektbetrieb, Leistungen der Projektierung, Veranlassung von Instandhaltungen der technischen Gebäudeausrüstung, Durchführung von DGUV V3-Prüfungen) bis hin zur Auswahl und Steuerung ausführender Unternehmen und Dienstleister. Hinzu kommt die Übernahme eines auf das Gebäudemanagement bezogenen Berichtswesens.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-28 📅
Name: ARGE fgs GmbH und AuK GmbH
Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH
Postanschrift: Leipziger Str. 24
Postort: Hachenburg
Postleitzahl: 57627
Gesamtwert des Auftrags: 5 800 000 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BGW/ Hauptverwaltung/ Recht und Regress/ Zentrale Vergabestelle/ Frau Melanie Fräßdorf
Internetadresse: www.bgw-online.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 063-151566 (2020-03-26)