Durchführung qualifizierter Krankentransporte

Stadt Herne, Der Oberbürgermeister - Fachbereich Personal und Zentraler Service (12)- Submissionsstelle

Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss von zwei Einbindungsvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Verreinbarung je Los) über die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW im Stadtgebiet Herne sowie darüber hinaus (Fernfahrten) sowie ausnahmsweise die Durchführung von Einsätzen als First-Responder für die Dauer von 48 Monaten. Vom Auftragnehmer je Los sind gegen eine pauschale Vergütung das jeweils zur ordnungsgemäßen Besetzung der trägereigenen Rettungsmittel an der Rettungswache des Trägers qualifizierte Fachpersonal gemäß §§ 4, 5 RettG NRW für die Dauer der Vertragslaufzeit vorzuhalten und einzusetzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-28 Auftragsbekanntmachung
2017-12-01 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2013-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsatz von Krankenwagen
Menge oder Umfang:
In jedem Los sind vom Auftragnehmer die jeweils vorgesehenen KTW innerhalb der geforderten Dienst- und Betriebszeiten mit geeigneten Personal zu besetzen und einzusetzen. Die zwei Lose unterscheiden sich jeweils hinsichtlich der Dienst- und Betriebszeiten. Näheres ist den Vergabeunterlagen (insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsatz von Krankenwagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister - Fachbereich Personal und Zentraler Service (12)- Submissionsstelle
Postanschrift: Friedrich- Ebert- Platz 2
Postleitzahl: 44623
Postort: Herne
Kontakt
Internetadresse: http://www.submission.herne.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle@herne.de 📧
Telefon: +49 2323162015/ 2323162139 📞
Fax: +49 2323162972 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 127-218185
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber wird im Rahmen der Eignungsprüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeit für jeden Bieter (für die juristische Person bzw. Personenvereinigung oder bei Einzelunternehmern für die natürliche Person), für jeden Nachunternehmer, soweit dieser bei Angebotsabgabe vom benannt ist, für jeden Dritten und für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug (GZR) anfordern und in die Wertung einbeziehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss von zwei Einbindungsvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Verreinbarung je Los) über die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW im Stadtgebiet Herne sowie darüber hinaus (Fernfahrten) sowie ausnahmsweise die Durchführung von Einsätzen als First-Responder für die Dauer von 48 Monaten. Vom Auftragnehmer je Los sind gegen eine pauschale Vergütung das jeweils zur ordnungsgemäßen Besetzung der trägereigenen Rettungsmittel an der Rettungswache des Trägers qualifizierte Fachpersonal gemäß §§ 4, 5 RettG NRW für die Dauer der Vertragslaufzeit vorzuhalten und einzusetzen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Das Los erfasst die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports zur Abdeckung des Bedarfs innerhalb bestimmter Betriebs- und Vorhaltezeiten. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Menge oder Umfang: Der im Los vorgesehene Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW zur Abdeckung des so genannten Grundbedarfs für Krankentransportleistungen innerhalb der im Los vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten sowieausnahmsweise die Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung nach § 2 Abs. 1 RettG NRW im Rahmen eines so genannten First-Responder-Einsatzes. Der Auftragnehmer stellt den Bedarf mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze durch. Dies beinhaltet außerdem eventuelle Vor- und Nacharbeiten, wie zum Beispiel die morgendliche Fahrzeugüberprüfung, die Bestückung des Fahrzeuges sowie die anschließende Dokumentation des Einsatzes ebenso, wie die Reinigungoder eventuell notwendige Desinfektion des Fahrzeuges oder der auftragnehmereigenen Schutzkleidung der Mitarbeiter (nähere Angaben sind der Anlage Leistungsbeschreibung zu entnehmen). Die benötigten Rettungsmittel (Betriebssitz/Rettungswache, Fahrzeuge inklusive medizinisch-technischer Ausstattung und Geräte) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Der im Los vorgesehene Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW zur Abdeckung des so genannten Grundbedarfs für Krankentransportleistungen innerhalb der im Los vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten sowie
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ausnahmsweise die Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung nach § 2 Abs. 1 RettG NRW im Rahmen eines so genannten First-Responder-Einsatzes. Der Auftragnehmer stellt den Bedarf mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze durch. Dies beinhaltet außerdem eventuelle Vor- und Nacharbeiten, wie zum Beispiel die morgendliche Fahrzeugüberprüfung, die Bestückung des Fahrzeuges sowie die anschließende Dokumentation des Einsatzes ebenso, wie die Reinigung
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oder eventuell notwendige Desinfektion des Fahrzeuges oder der auftragnehmereigenen Schutzkleidung der Mitarbeiter (nähere Angaben sind der Anlage Leistungsbeschreibung zu entnehmen). Die benötigten Rettungsmittel (Betriebssitz/Rettungswache, Fahrzeuge inklusive medizinisch-technischer Ausstattung und Geräte) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
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Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Näheres zum Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (siehe insbesondere Anlage Leistungsbeschreibung und Anlage Einbindungsvereinbarung).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Referenznummer: VOL 54 / 2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Herne

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß Anlage Eignungsnachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: 1.1 Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); 1.2 Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A im Original; 1.3 Ausgefüllte Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption im Original; 1.4 gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass keine Rückstände bzgl. Steuerzahlungen bestehen in Kopie, (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); Hinweis: die Vorlage einer so genannten Bescheinigung in Steuersachen reicht aus. 1.5 gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei
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dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, aus der hervorgeht, dass Mitarbeiter / innen dort versichert sind und keine Beitragsrückstände bestehen in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
nicht älter als 3 Monate);
***Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7, 8 und 9 der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) einzureichen.
c) zur Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß Anlage Eignungsnachweise sind mit
dem Angebot vorzulegen: 2.1 Nachweis einer
aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1.000.000,- EUR gegen Personenschäden, 500.000,- EUR gegen Sachschäden und 50.000,- EUR gegen Vermögensschäden; Hinweis: die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist; 2.2 Ausgefüllte Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in der besonderen Leistungsart des Rettungsdienstes im Sinne von § 2 RettG NRW bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß Anlage Gesamtumsatz im Original.
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***Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands
haben gleichwertige Nachweise von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer
und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe
von Ziff. 7, 8 und 9 der Vergabeunterlagen
(Bewerbungsbedingungen) einzureichen.
c) zur Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/ Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf derAngebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Mindeststandards:
siehe geforderte Mindestdeckungssummen der
Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß Anlage Eignungsnachweise ist mit dem
Angebot vorzulegen: 3.1 (Referenz-) Liste über in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen über die Wahrnehmung von Aufgaben des Rettungsdienstes im Sinne von § 2 RettG NRW, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, unter Angabe des Vorhalteumfangs, der Leistungszeit sowie des
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jeweiligen Auftraggebers gemäß Anlage Referenzliste. Hinweis: aus den in der Anlage Referenzliste aufzuführenden Referenzen soll hervorgehen, dass die Zusammenarbeit tadellos war.
***Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands
haben gleichwertige Nachweise von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer
und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe
von Ziff. 7, 8 und 9 der Vergabeunterlagen
(Bewerbungsbedingungen) einzureichen.
c) zur Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/ Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen (insbesondere Anlage Einbindungsvereinbarung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung mit einem Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter. Näheres ist den Vergabeunterlagen (insbesondere der Anlage Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
a) Der Bieter hat die Erklärungen gemäß Anlage Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung
für Dienst- und Bauleistungen nach §§ 4, 8 TVgG NRW, Anlage Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung
sozialer Kriterien nach §§ 18, 8 TVgG NRW und Anlage Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung nach §§ 19, 8 TVgG NRW bei Angebotsabgabe vorzulegen.
**Hinweise: Gemäß § 8 Abs. 1, § 18 Abs. 3 und § 19 Abs. 1 TVgG NRW sind die jeweils unterzeichneten
Anlagen Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst und Bauleistungen nach §§ 4, 8 TVgG NRW, Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach §§ 19, 8 TVgG NRW und Anlage Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung nach §§ 19, 8 TVgG NRW auch für Nachunternehmer
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vorzulegen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
b) Für die Leistungserbringung gelten insbesondere die Vorgaben gemäß RettG NRW (siehe
Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage Leistungsbeschreibung)
c) Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Nachweise hinsichtlich des Personals (Ausbildungsurkunde/ Status Sprechfunker, Fortbildungsnachweis, Führungszeugnis und Nachweis zur gesundheitlichen Eignung) sind sämtlich nicht bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen. Diese sind erst nach Zuschlagserteilung
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(Vertragsschluss) vorzulegen. Hinsichtlich des polizeilichen Führungszeugnis (Bundeszentralregisterauszug) wird zudem auf Folgendes hingewiesen: polizeiliche Führungszeugnisse sind ausschließlich für das vorgesehene Einsatzpersonal im Krankentransport (KTW-Besatzungen) vorzulegen. Sofern das Führungszeugnis nicht rechtzeitig vorgelegt werden kann, kann dieses binnen angemessener Frist nachgereicht
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werden. Im Hinblick auf die speziellen Anforderungen an die Leistungserbringung hinsichtlich einer Tätigkeit unmittelbar im persönlichen häuslichen Umfeld von Patienten bei gleichzeitiger Sondersituation darf ein Einsatz von Personal, dessen Führungszeugnis Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen und /
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oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz enthält, als Einsatzpersonal
im Krankentransport nicht erfolgen. Das Vorhandensein von Eintragungen in vom Auftragnehmer für das zum Einsatz vorgesehene Personal vorgelegten Bundeszentralregisterauszügen hat keine Relevanz für die
Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters bzw. Auftragnehmers im Vergabeverfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die erforderliche fachliche Qualifikation der personellen Besetzung richtet sich nach den Vorgaben des § 4
RettG NRW sowie der Anlage Leistungsbeschreibung.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Ausgabe/Versendung der Angebotsunterlagen erfolgt nur gegen Voreinzahlung einer Entschädigung in Höhe von 10,00 EUR auf das Konto der Sparkasse Herne (Herner Sparkasse, 1.000.223, BLZ 432.500.30, IBAN: DE69432500300001000223, BIC: WELADED1HRN) unter Angabe der Belegnummer 50.120.000.000.006.63, des Firmennamens und gegen Vorlage eines Nachweises über die erfolgte Zahlung.
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Die Entschädigung wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-14 📅
Öffnungsort: siehe Anhang I
Ort des Eröffnungstermins: siehe Anhang I
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) - Submissionsstelle
Herrn Popp/ Frau Metten
Internetadresse: www.submission.herne.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-12-01 📅
Datum des Endes: 2017-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOL 54 / 2013

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de 📧
Telefon: +49 2931822197 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de 🌏
Fax: +49 29318240159 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
" § 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...).
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§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a GWB verstoßen hat (...)
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
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Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (...)
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)".
***Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. v. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.3)
Quelle: OJS 2013/S 127-218185 (2013-06-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VOL-2013-0054
Gesamtwert des Auftrags: 1 023 720 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verordnung: Entfällt
Ort der Leistung
NUTS-Region: Herne, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Entfällt
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Entfällt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Kontakt
Telefon: +49 2323162139 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 234-486835
ABl. S-Ausgabe: 234

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Durchführung qualifizierter Krankentransporte
Kurze Beschreibung: Dienstleistung; Durchführung qualifizierter Krankentransporte
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herne

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-21 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Submissionsstelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat;
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 234-486835 (2017-12-01)