Durchführung von Leistungen des integrierten öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs

Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg

Das Landesamt für Bauen und Verkehr als Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg räumt die Möglichkeit zur Abgabe kommerzieller Genehmigungsanträge für die zum 31.12.2014 auslaufenden Genehmigungen der im Linienbündel Spree-Neiße/Ost (SPN-Ost) zusammengefassten gegenwärtig 32 Regional- und Stadtbuslinien ein. Die Durchführung der Leistungen erfolgt im östlichen und südlichen Teil des Landkreises Spree-Neiße, mit Teilleistungen auf den Gebieten der Stadt Cottbus und der Landkreise Oberspreewald-Lausitz (Land Brandenburg) sowie Görlitz und Bautzen (Freistaat Sachsen). Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt ca. 3,45 Mio. Nutz-km pro Jahr, darunter ca. 0,36 Mio. Nutz-km bedarfsabhängig.
Die Laufzeit der Genehmigungen soll 10 Jahre (vom 1.1.2015 - 31.12.2024) betragen.
Anträge sind nur zulässig bei Eingang innerhalb einer Ausschlussfrist vom 20.3.2013 bis 20.6.2013.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine kommerzielle Durchführung der Leistungen im Land Brandenburg jegliche Zuschusszahlungen aus öffentlichen Mitteln, auch der Ausgleichszahlungen für die Schülerbeförderung nach § 1 Absatz 3 der ÖPNV-Finanzierungsverordnung des Landes Brandenburg (ehemals nach § 45a PBefG), ausschließt.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Genehmigungsbehörde und dem zuständigen Aufgabenträger. Die erforderlichen Angaben zu den Anforderungen und Bedingungen der Leistungsdurchführung, die im Wesentlichen auf dem Nahverkehrsplan des Landkreises Spree-Neiße beruhen und weitgehende Vorgaben zur Einhaltung von Sozialstandards beinhalten, sind bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß Anhang A II) schriftlich unter Beifügung der Kopie eines zulässigen Fachkundenachweises für die gewerbliche Personenbeförderung gemäß § 3 PBZugV anzufordern.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Inhaber der Liniengenehmigungen wird in einer Vereinbarung geregelt, die insbesondere auch die Leistungsbeschreibung über die quantitative und qualitative Leistungsdurchführung sowie Berichts- und Kontrollverpflichtungen beinhaltet. Diese Vereinbarung wird als Anlage Bestandteil der Genehmigungsbescheide bei einer kommerziellen Genehmigungserteilung.
Sollte keine kommerzielle Vergabe der Leistungen erfolgen, wird der zuständige Aufgabenträger diese im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung auf der Grundlage des Art. 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vergeben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-15.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-15 Auftragsbekanntmachung
2013-08-25 Ergänzende Angaben
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