Durchführung von Leistungen des integrierten öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs

Landkreis Celle

Der Landkreis Celle als zuständige Behörde nach Art. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hatte am 4.9.2013 mit der Vorinformation Nr. 2013/S 171-296215 die Möglichkeit zur Abgabe eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge für die zum 31.3.2015 auslaufenden Genehmigungen der im Linienbündel "Bus Celle Stadt/Regio" zusammengefassten gegenwärtig 25 Regional- und Stadtbuslinien eingeräumt. Innerhalb der Antragsfrist bis zum 4.12.2013 sind aus Sicht der zuständigen Behörde keine genehmigungsfähigen eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen. Entsprechend der Ankündigung in vorstehender Vorinformation vergibt die zuständige Behörde die Gesamtleistung nunmehr im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung auf der Grundlage des Art. 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als öffentliche Dienstleistungskonzession (öDK). Dabei findet entsprechend Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) 1370/2007 das Kartellvergaberecht (VOL/A, GWB, VgV) keine bzw. nur insoweit Anwendung, wie dies aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) abzuleiten ist. Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren angelegt, bei dem jedoch eine offene Verfahrensteilnahme gewährleistet und die Abgabe verbindlicher Angebote verlangt werden.
Die Durchführung der Leistungen erfolgt im gesamten Gebiet des Landkreises Celle, einschließlich der Stadt Celle. Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt 4,25 Mio. Nutz-km pro Jahr, darunter je Auftragsjahr maximal 15 % des Angebotsumfanges als bedarfsabhängige Leistungen. Die Laufzeit des Auftrages und der Genehmigungen soll 10 Jahre (vom 1.4.2015 - 31.3.2025) betragen. Angebote sind nur zulässig bei Eingang innerhalb einer Angebotsfrist bis zum 15.4.2014, 15:30 Uhr. Die erforderlichen Angaben zu den Anforderungen und Bedingungen der Leistungsdurchführung, die auf dem geltenden Nahverkehrsplan des Landkreises Celle beruhen und Vorgaben zur Einhaltung von Sozialstandards beinhalten, sowie Angaben zur Verfahrensdurchführung und zu den Bewertungskriterien sind bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß Anhang A II) schriftlich unter Beifügung der Kopie eines zulässigen Fachkundenachweises für die gewerbliche Personenbeförderung gemäß § 3 PBZugV anzufordern. Bieter
erhalten auf dieser Grundlage Zugang zu einem entsprechenden Datenportal. Es handelt sich dabei nicht um eine Erschwerung von Zugangsvoraussetzungen, sondern um ein Erfordernis der Einhaltung grundlegender Datenschutzvorschriften.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Leistungsbetreiber und Inhaber der Liniengenehmigungen wird in einem Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) als Nettovertrag geregelt, der unter anderem die Leistungsbeschreibung über die quantitative und qualitative Leistungsdurchführung sowie Berichts- und Auskunftsverpflichtungen und die Regelungen über den finanziellen Beitrag des Landkreises als Auftraggeber als Zuschuss zum Ausgleich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung beinhaltet.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-13.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-13 Auftragsbekanntmachung
2014-02-20 Ergänzende Angaben
2014-04-01 Ergänzende Angaben
2014-05-28 Ergänzende Angaben
2014-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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