Durchführung von Leistungen des integrierten öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs
Das Landesamt für Bauen und Verkehr als Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg hatte am 19.3.2013 unter der Auftragsnummer 2013/S 055-090740 die Möglichkeit zur Abgabe kommerzieller Genehmigungsanträge für die zum 31.12.2014 auslaufenden Genehmigungen der im Linienbündel Spree-Neiße/Ost (SPN-Ost) zusammengefassten gegenwärtig 32 Regional- und Stadtbuslinien eingeräumt. Innerhalb der verlängerten Ausschlussfrist bis zum 2.7.2013 sind keine genehmigungsfähigen kommerziellen Anträge eingegangen. Entsprechend der Ankündigung in vorstehender Bekanntmachung vergibt der zuständige Aufgabenträger diese nunmehr im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung auf der Grundlage des Art. 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als öffentliche Dienstleistungskonzession (öDK). Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren angelegt, bei dem jedoch eine offene Verfahrensteilnahme gewährleistet und die Abgabe verbindlicher Angebote verlangt werden.
Die Durchführung der Leistungen erfolgt im östlichen und südlichen Teil des Landkreises Spree-Neiße, mit Teilleistungen auf den Gebieten der Stadt Cottbus und der Landkreise Oberspreewald-Lausitz (Land Brandenburg) sowie Görlitz und Bautzen (Freistaat Sachsen). Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt ca. 3,45 Mio. Nutz-km pro Jahr, darunter je nach Auftragsjahr 0,36 - 0,48 Mio. Nutz-km bedarfsabhängige Leistungen.
Die Laufzeit der Genehmigungen und des Auftrages soll 10 Jahre (vom 1.1.2015 - 31.12.2024) betragen.
Anträge und Angebote sind nur zulässig bei Eingang innerhalb einer Ausschlussfrist vom 1.10.2013 bis 31.10.2013.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Genehmigungsbehörde und dem zuständigen Aufgabenträger. Die erforderlichen Angaben zu den Anforderungen und Bedingungen der Leistungsdurchführung, die im Wesentlichen auf dem Nahverkehrsplan des Landkreises Spree-Neiße beruhen und weitgehende Vorgaben zur Einhaltung von Sozialstandards beinhalten, sind bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß Anhang A II) schriftlich unter Beifügung der Kopie eines zulässigen Fachkundenachweises für die gewerbliche Personenbeförderung gemäß § 3 PBZugV anzufordern.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Leistungsbetreiber und Inhaber der Liniengenehmigungen wird in einem Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) geregelt, der unter anderem die Leistungsbeschreibung über die quantitative und qualitative Leistungsdurchführung sowie Berichts- und Kontrollverpflichtungen und die Regelungen über den finanziellen Beitrag des Landkreises als Auftraggeber beinhaltet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-07-24
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Auftragsbekanntmachung
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2013-08-26
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Ergänzende Angaben
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2014-07-14
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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