Das Landesamt für Bauen und Verkehr als Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg hatte am 19.3.2013 unter der Auftragsnummer 2013/S 055-090740 die Möglichkeit zur Abgabe kommerzieller Genehmigungsanträge für die zum 31.12.2014 auslaufenden Genehmigungen der im Linienbündel Spree-Neiße/Ost (SPN-Ost) zusammengefassten gegenwärtig 32 Regional- und Stadtbuslinien eingeräumt. Innerhalb der verlängerten Ausschlussfrist bis zum 2.7.2013 sind keine genehmigungsfähigen kommerziellen Anträge eingegangen. Entsprechend der Ankündigung in vorstehender Bekanntmachung vergibt der zuständige Aufgabenträger diese nunmehr im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung auf der Grundlage des Art. 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als öffentliche Dienstleistungskonzession (öDK). Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren angelegt, bei dem jedoch eine offene Verfahrensteilnahme gewährleistet und die Abgabe verbindlicher Angebote verlangt werden. Die Durchführung der Leistungen erfolgt im östlichen und südlichen Teil des Landkreises Spree-Neiße, mit Teilleistungen auf den Gebieten der Stadt Cottbus und der Landkreise Oberspreewald-Lausitz (Land Brandenburg) sowie Görlitz und Bautzen (Freistaat Sachsen). Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt ca. 3,45 Mio. Nutz-km pro Jahr, darunter je nach Auftragsjahr 0,36 - 0,48 Mio. Nutz-km bedarfsabhängige Leistungen. Die Laufzeit der Genehmigungen und des Auftrages soll 10 Jahre (vom 1.1.2015 - 31.12.2024) betragen. Anträge und Angebote sind nur zulässig bei Eingang innerhalb einer Ausschlussfrist vom 1.10.2013 bis 31.10.2013. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Genehmigungsbehörde und dem zuständigen Aufgabenträger. Die erforderlichen Angaben zu den Anforderungen und Bedingungen der Leistungsdurchführung, die im Wesentlichen auf dem Nahverkehrsplan des Landkreises Spree-Neiße beruhen und weitgehende Vorgaben zur Einhaltung von Sozialstandards beinhalten, sind bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß Anhang A II) schriftlich unter Beifügung der Kopie eines zulässigen Fachkundenachweises für die gewerbliche Personenbeförderung gemäß § 3 PBZugV anzufordern. Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Leistungsbetreiber und Inhaber der Liniengenehmigungen wird in einem Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) geregelt, der unter anderem die Leistungsbeschreibung über die quantitative und qualitative Leistungsdurchführung sowie Berichts- und Kontrollverpflichtungen und die Regelungen über den finanziellen Beitrag des Landkreises als Auftraggeber beinhaltet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Menge oder Umfang:
Ca. 3,45 Mio. Nutz-km pro Jahr im Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2024, darunter 0,365 - 0,480 Mio. Nutz-km pro Jahr (zunehmend) als bedarfsabhängige Leistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Spree-Neiße
Postanschrift: Heinrich-Heine-Straße 1
Postleitzahl: 03149
Postort: Forst (Lausitz)
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkspn.de🌏
E-Mail: gm.pfitzmann-z.controlling@lkspn.de📧
Telefon: +49 356298610205📞
Fax: +49 356298610288 📠
Die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Durchführung der Leistungen (Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung), die Angaben zu den Berichtspflichten gegenüber dem Aufgabenträger sowie die Angaben zu den Bewertungskriterien bei konkurrierenden Angeboten sind den Vergabeunterlagen des Aufgabenträgers zu entnehmen. Diese sind bei der angegebenen Kontaktstelle laut Anhang A II) abzufordern. Die Einhaltung der Vorgaben ist mit dem/n abgegebenen Angebot/en nachzuweisen und wird durch den Abschluss des Verkehrsvertrages verbindlich.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die in Abschnitt I.1) und Anhang A I) genannte Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf der Angebotsfrist, schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweipflicht gilt entsprechend, wenn Bieter - unabhängig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben. Andernfalls kann ein Bieter sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Durchführung der Leistungen (Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung), die Angaben zu den Berichtspflichten gegenüber dem Aufgabenträger sowie die Angaben zu den Bewertungskriterien bei konkurrierenden Angeboten sind den Vergabeunterlagen des Aufgabenträgers zu entnehmen. Diese sind bei der angegebenen Kontaktstelle laut Anhang A II) abzufordern. Die Einhaltung der Vorgaben ist mit dem/n abgegebenen Angebot/en nachzuweisen und wird durch den Abschluss des Verkehrsvertrages verbindlich.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die in Abschnitt I.1) und Anhang A I) genannte Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf der Angebotsfrist, schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweipflicht gilt entsprechend, wenn Bieter - unabhängig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben. Andernfalls kann ein Bieter sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Bauen und Verkehr als Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg hatte am 19.3.2013 unter der Auftragsnummer 2013/S 055-090740 die Möglichkeit zur Abgabe kommerzieller Genehmigungsanträge für die zum 31.12.2014 auslaufenden Genehmigungen der im Linienbündel Spree-Neiße/Ost (SPN-Ost) zusammengefassten gegenwärtig 32 Regional- und Stadtbuslinien eingeräumt. Innerhalb der verlängerten Ausschlussfrist bis zum 2.7.2013 sind keine genehmigungsfähigen kommerziellen Anträge eingegangen. Entsprechend der Ankündigung in vorstehender Bekanntmachung vergibt der zuständige Aufgabenträger diese nunmehr im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung auf der Grundlage des Art. 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als öffentliche Dienstleistungskonzession (öDK). Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren angelegt, bei dem jedoch eine offene Verfahrensteilnahme gewährleistet und die Abgabe verbindlicher Angebote verlangt werden.
Das Landesamt für Bauen und Verkehr als Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg hatte am 19.3.2013 unter der Auftragsnummer 2013/S 055-090740 die Möglichkeit zur Abgabe kommerzieller Genehmigungsanträge für die zum 31.12.2014 auslaufenden Genehmigungen der im Linienbündel Spree-Neiße/Ost (SPN-Ost) zusammengefassten gegenwärtig 32 Regional- und Stadtbuslinien eingeräumt. Innerhalb der verlängerten Ausschlussfrist bis zum 2.7.2013 sind keine genehmigungsfähigen kommerziellen Anträge eingegangen. Entsprechend der Ankündigung in vorstehender Bekanntmachung vergibt der zuständige Aufgabenträger diese nunmehr im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung auf der Grundlage des Art. 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als öffentliche Dienstleistungskonzession (öDK). Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren angelegt, bei dem jedoch eine offene Verfahrensteilnahme gewährleistet und die Abgabe verbindlicher Angebote verlangt werden.
Die Durchführung der Leistungen erfolgt im östlichen und südlichen Teil des Landkreises Spree-Neiße, mit Teilleistungen auf den Gebieten der Stadt Cottbus und der Landkreise Oberspreewald-Lausitz (Land Brandenburg) sowie Görlitz und Bautzen (Freistaat Sachsen). Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt ca. 3,45 Mio. Nutz-km pro Jahr, darunter je nach Auftragsjahr 0,36 - 0,48 Mio. Nutz-km bedarfsabhängige Leistungen.
Die Durchführung der Leistungen erfolgt im östlichen und südlichen Teil des Landkreises Spree-Neiße, mit Teilleistungen auf den Gebieten der Stadt Cottbus und der Landkreise Oberspreewald-Lausitz (Land Brandenburg) sowie Görlitz und Bautzen (Freistaat Sachsen). Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt ca. 3,45 Mio. Nutz-km pro Jahr, darunter je nach Auftragsjahr 0,36 - 0,48 Mio. Nutz-km bedarfsabhängige Leistungen.
Die Laufzeit der Genehmigungen und des Auftrages soll 10 Jahre (vom 1.1.2015 - 31.12.2024) betragen.
Anträge und Angebote sind nur zulässig bei Eingang innerhalb einer Ausschlussfrist vom 1.10.2013 bis 31.10.2013.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Genehmigungsbehörde und dem zuständigen Aufgabenträger. Die erforderlichen Angaben zu den Anforderungen und Bedingungen der Leistungsdurchführung, die im Wesentlichen auf dem Nahverkehrsplan des Landkreises Spree-Neiße beruhen und weitgehende Vorgaben zur Einhaltung von Sozialstandards beinhalten, sind bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß Anhang A II) schriftlich unter Beifügung der Kopie eines zulässigen Fachkundenachweises für die gewerbliche Personenbeförderung gemäß § 3 PBZugV anzufordern.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Genehmigungsbehörde und dem zuständigen Aufgabenträger. Die erforderlichen Angaben zu den Anforderungen und Bedingungen der Leistungsdurchführung, die im Wesentlichen auf dem Nahverkehrsplan des Landkreises Spree-Neiße beruhen und weitgehende Vorgaben zur Einhaltung von Sozialstandards beinhalten, sind bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß Anhang A II) schriftlich unter Beifügung der Kopie eines zulässigen Fachkundenachweises für die gewerbliche Personenbeförderung gemäß § 3 PBZugV anzufordern.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Leistungsbetreiber und Inhaber der Liniengenehmigungen wird in einem Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) geregelt, der unter anderem die Leistungsbeschreibung über die quantitative und qualitative Leistungsdurchführung sowie Berichts- und Kontrollverpflichtungen und die Regelungen über den finanziellen Beitrag des Landkreises als Auftraggeber beinhaltet.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Leistungsbetreiber und Inhaber der Liniengenehmigungen wird in einem Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) geregelt, der unter anderem die Leistungsbeschreibung über die quantitative und qualitative Leistungsdurchführung sowie Berichts- und Kontrollverpflichtungen und die Regelungen über den finanziellen Beitrag des Landkreises als Auftraggeber beinhaltet.
Referenznummer: spn2013gem
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MF05
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Spree-Neiße, Land Brandenburg, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben die Eignungsnachweise einzureichen, die für die Beantragung von Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG gemäß §§ 12; 13 Absatz 1 PBefG und PBZugV verlangt werden. Diese sind gemäß Punkt 13 des Antragsformulars der Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg, erhältlich auf deren Internetseite, sowie den Vergabeunterlagen des Aufgabenträgers zu entnehmen.
Die Bieter haben die Eignungsnachweise einzureichen, die für die Beantragung von Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG gemäß §§ 12; 13 Absatz 1 PBefG und PBZugV verlangt werden. Diese sind gemäß Punkt 13 des Antragsformulars der Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg, erhältlich auf deren Internetseite, sowie den Vergabeunterlagen des Aufgabenträgers zu entnehmen.
Genehmigungsbehörde und Aufgabenträger behalten sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes fehlende, veraltete oder unvollständige Nachweise und Erklärungen der Antragsteller nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe bei III.2.1). Es ist zu beachten, dass der geforderte Eigenkapitalnachweis ausdrücklich auch etwaig zu vergebende Nachauftragnehmerleistungen einschließen muss.
Mindeststandards:
Die Durchführung der Leistung unterliegt den Bestimmungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG). Deren Einhaltung ist durch den Antragsteller zu erklären und unterliegt der Kontrolle durch den Aufgabenträger auf der Grundlage definierter Berichtspflichten des Genehmigungsinhabers, auch für seine Nachauftragnehmer.
Die Durchführung der Leistung unterliegt den Bestimmungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG). Deren Einhaltung ist durch den Antragsteller zu erklären und unterliegt der Kontrolle durch den Aufgabenträger auf der Grundlage definierter Berichtspflichten des Genehmigungsinhabers, auch für seine Nachauftragnehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe bei III.2.1).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von Bietergemeinschaften sind zulässig. Besondere Rechtsformen werden nicht vorgegeben. Mit der Angebotsabgabe muss deutlich gemacht werden, welcher Bieter die Betriebsführerschaft nach § 3 Absatz 2 PBefG ausüben wird.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stabsstelle Zentrales Controlling
Frau Grit-Maren Pfitzmann-Graßhoff
Internetadresse: www.lkspn.de🌏
Name: Landkreis Spree-Neiße, Dezernat 2
Telefon: +49 3562986/10205📞
Fax: +49 3562986/10288 📠
URL für weitere Informationen: http://www.lkspn.de🌏
Name: PROZIV Verkehrs- & Regionalplaner PartG
Postanschrift: Warschauer Straße 59a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Kontaktperson: PROZIV Verkehrs- & Regionalplaner PartG
Herrn Dr. Ralf Günzel
Telefon: +49 30293396920📞
E-Mail: spn2013gem@proziv.de📧
Fax: +49 30293396910 📠
URL der Dokumente: http://www.proziv.de🌏
E-Mail: beatrice.guenberg@mwe.brandenburg.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-18 📅
2013-03-19 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: spn2013gem
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 179-294686
2013/S 55-090740
Zusätzliche Informationen
Die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Durchführung der Leistungen (Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung), die Angaben zu den Berichtspflichten gegenüber dem Aufgabenträger sowie die Angaben zu den Bewertungskriterien bei konkurrierenden Angeboten sind den Vergabeunterlagen des Aufgabenträgers zu entnehmen. Diese sind bei der angegebenen Kontaktstelle laut Anhang A II) abzufordern. Die Einhaltung der Vorgaben ist mit dem/n abgegebenen Angebot/en nachzuweisen und wird durch den Abschluss des Verkehrsvertrages verbindlich.
Die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Durchführung der Leistungen (Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung), die Angaben zu den Berichtspflichten gegenüber dem Aufgabenträger sowie die Angaben zu den Bewertungskriterien bei konkurrierenden Angeboten sind den Vergabeunterlagen des Aufgabenträgers zu entnehmen. Diese sind bei der angegebenen Kontaktstelle laut Anhang A II) abzufordern. Die Einhaltung der Vorgaben ist mit dem/n abgegebenen Angebot/en nachzuweisen und wird durch den Abschluss des Verkehrsvertrages verbindlich.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die in Abschnitt I.1) und Anhang A I) genannte Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf der Angebotsfrist, schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweipflicht gilt entsprechend, wenn Bieter - unabhängig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben. Andernfalls kann ein Bieter sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die in Abschnitt I.1) und Anhang A I) genannte Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf der Angebotsfrist, schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweipflicht gilt entsprechend, wenn Bieter - unabhängig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben. Andernfalls kann ein Bieter sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661617📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 102 ff. GWB. Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Leitet der Bieter kein Nachprüfungsverfahren ein, so darf er sich auf den Rechtsverstoß nicht mehr berufen. Leicht erkennbare Vergabeverstöße sind in Konkretisierung zu § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von wenigen Tagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 102 ff. GWB. Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Leitet der Bieter kein Nachprüfungsverfahren ein, so darf er sich auf den Rechtsverstoß nicht mehr berufen. Leicht erkennbare Vergabeverstöße sind in Konkretisierung zu § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von wenigen Tagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, zu rügen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 145-252162 (2013-07-24)
Ergänzende Angaben (2013-08-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 27 823 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bewertungsmatrix laut Vergabeunterlagen (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-26 📅
Name: DB Regio Bus Ost GmbH
Postanschrift: Babelsberger Straße 16
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bernd.woelfel@deutschebahn.com📧
Internetadresse: http://www.bahn.de/dbregiobus🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9