Durchführung von Qualitätskontrollen zu Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Kontrollen im Sinne von Art. 13 Abs. 2 lit. a und b der VO (EG) Nr. 1828/2006

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

Die saarländische EFRE-Verwaltungsbehörde hat zur Umsetzung des „Operationellen Programms EFRE Saarland "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" 2007–2013“ die operativen Aufgaben der Förderung auf diverse zwischengeschaltete Stellen im Sinne von Artikel 12 der VO (EG) Nr. 1828/2006 übertragen. Zu diesen Aufgaben zählen insbesondere die Durchführung von Verwaltungsprüfungen im Sinne von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a) der VO (EG) Nr. 1828/2006 und die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen im Sinne von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 1828/2006.
Die saarländische EFRE-Verwaltungsbehörde beabsichtigt, die Qualität der Tätigkeit der zwischengeschalteten Stellen mittels sogenannter Qualitätskontrollen stichprobenartig überprüfen zu lassen und hierfür Qualitätskontrollen extern zu vergeben. Ziel der Qualitätskontrollen ist die Feststellung, ob die zwischengeschalteten Stellen die Verwaltungsprüfungen und die Vor-Ort-Kontrollen im Sinne von Artikel 13 der VO (EG) Nr. 1828/2006 korrekt durchgeführt haben. Zum Vertragsinhalt zählt daher zum einen die Ermittlung der Sachverhalte betreffend die prüfgegenständlichen Vorhaben und Ausgaben (Frage: Was hat der Begünstigte tatsächlich gemacht? Was haben die zwischengeschalteten Stellen tatsächlich gemacht?). Zum Vertragsinhalt zählt zum anderen die Durchführung des Abgleichs, ob die zwischengeschalteten Stellen – gemessen an den jeweils einschlägigen geltenden gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Bestimmungen – bezüglich der festgestellten Sachverhalte korrekte Prüfhandlungen vorgenommen und korrekte Prüfentscheidungen getroffen haben.
Der Umfang der jeweiligen Qualitätskontrolle richtet sich danach, inwieweit und mit welchen Ergebnissen der Förderfall, der betreffende Maßnahmenbereich, der betreffende Begünstigte und die dafür zuständige zwischengeschaltete Stelle im Zeitpunkt der Stichprobenziehung bereits zuvor durch System- oder Einzelfallprüfungen der saarländischen Prüfbehörde bzw. Qualitätskontrollen durch die saarländische EFRE-Verwaltungsbehörde unterzogen wurden.
Die Qualitätskontrollen werden als Einzelfallprüfungen bei den zwischengeschalteten Stellen im Wege von Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, ergänzt durch vertiefende Prüfungen in Form von Vor-Ort-Kontrollen bei den Begünstigten.
Mit den Qualitätskontrollen durch den Auftragnehmer muss zu Beginn des Monats Oktober 2013 begonnen werden, spätestens nach Zuschlagserteilung.
Die Qualitätskontrollen sind durchzuführen mittels:
— Einsichtnahme in die kompletten Förderakte,
— Einsichtnahme in weitere Unterlagen bei der zwischengeschalteten Stelle / beim Begünstigten,
— Einsichtnahme ins elektronische Fördermittelinformationssystem FMI,
— Befragungen der zuständigen Mitarbeiter / der Begünstigten,
— Inaugenscheinnahme des geförderten Projekts, sowie
— Internetrecherchen (Publizitätsvorschriften).
Im Rahmen der Qualitätskontrollen wird bei den zu prüfenden Stellen bzw. beim Begünstigten insbesondere in folgende Unterlagen Einsicht zu nehmen sein:
— Antrag sowie Checklisten und Vermerke über die Prüfung,
— Bewilligungsbescheid und gegebenenfalls Änderungsbescheid(e) nebst Anlagen bzw. Verträge im Falle staatlicher Vorhaben,
— Mittelabrufe einschließlich Belegliste und Vermerk über die entsprechenden Prüfungen,
— Buchführungsunterlagen,
— weitere Nachweise und Bestätigungen gemäß Zuwendungsbescheid bzw. Verträgen im Falle staatlicher Vorhaben, Gehaltslisten, Fortschrittsberichte, Gutachten etc.,
— Zwischennachweis / Verwendungsnachweis und Vermerk über die entsprechenden
Prüfungen,
— Vermerk über Vor – Ort – Kontrollen, baufachliche Prüfvermerke sowie
— weitere Sachberichte.
Neben der Vornahme der Prüfdokumentation anhand eines Standard-Prüfvermerks ist für jede Vorhabenprüfung zum anderen ein Prüfbericht zu erstellen, in den sowohl rechtlich fundierte Prüffeststellungen als auch konstruktive und zweckmäßige Empfehlungen dahingehend aufzunehmen sind, wie die den Prüffeststellungen zugrundeliegenden Fehler geheilt bzw. korrigiert und welche Maßnahmen zur Verbesserung des Systems ergriffen werden sollten.
Nach Durchsicht durch die EFRE-Verwaltungsbehörde ist der Prüfbericht vom Auftragnehmer zur Stellungnahme an die geprüfte zwischengeschaltete Stelle weiterzuleiten. Diese Stellungnahme ist vom Auftragnehmer anschließend zu bewerten. Gravierende Prüffeststellungen sind der EFRE-Verwaltungsbehörde unverzüglich noch vor Erstellung des Prüfberichts anzuzeigen, damit gegebenenfalls notwendige Maßnahmen unmittelbar ergriffen werden können.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-29.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-29 Auftragsbekanntmachung
2013-10-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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