Durchführung von Qualitätskontrollen zu Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Kontrollen im Sinne von Art. 13 Abs. 2 lit. a und b der VO (EG) Nr. 1828/2006

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

Die saarländische EFRE-Verwaltungsbehörde hat zur Umsetzung des „Operationellen Programms EFRE Saarland "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" 2007–2013“ die operativen Aufgaben der Förderung auf diverse zwischengeschaltete Stellen im Sinne von Artikel 12 der VO (EG) Nr. 1828/2006 übertragen. Zu diesen Aufgaben zählen insbesondere die Durchführung von Verwaltungsprüfungen im Sinne von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a) der VO (EG) Nr. 1828/2006 und die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen im Sinne von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 1828/2006.
Die saarländische EFRE-Verwaltungsbehörde beabsichtigt, die Qualität der Tätigkeit der zwischengeschalteten Stellen mittels sogenannter Qualitätskontrollen stichprobenartig überprüfen zu lassen und hierfür Qualitätskontrollen extern zu vergeben. Ziel der Qualitätskontrollen ist die Feststellung, ob die zwischengeschalteten Stellen die Verwaltungsprüfungen und die Vor-Ort-Kontrollen im Sinne von Artikel 13 der VO (EG) Nr. 1828/2006 korrekt durchgeführt haben. Zum Vertragsinhalt zählt daher zum einen die Ermittlung der Sachverhalte betreffend die prüfgegenständlichen Vorhaben und Ausgaben (Frage: Was hat der Begünstigte tatsächlich gemacht? Was haben die zwischengeschalteten Stellen tatsächlich gemacht?). Zum Vertragsinhalt zählt zum anderen die Durchführung des Abgleichs, ob die zwischengeschalteten Stellen – gemessen an den jeweils einschlägigen geltenden gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Bestimmungen – bezüglich der festgestellten Sachverhalte korrekte Prüfhandlungen vorgenommen und korrekte Prüfentscheidungen getroffen haben.
Der Umfang der jeweiligen Qualitätskontrolle richtet sich danach, inwieweit und mit welchen Ergebnissen der Förderfall, der betreffende Maßnahmenbereich, der betreffende Begünstigte und die dafür zuständige zwischengeschaltete Stelle im Zeitpunkt der Stichprobenziehung bereits zuvor durch System- oder Einzelfallprüfungen der saarländischen Prüfbehörde bzw. Qualitätskontrollen durch die saarländische EFRE-Verwaltungsbehörde unterzogen wurden.
Die Qualitätskontrollen werden als Einzelfallprüfungen bei den zwischengeschalteten Stellen im Wege von Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, ergänzt durch vertiefende Prüfungen in Form von Vor-Ort-Kontrollen bei den Begünstigten.
Mit den Qualitätskontrollen durch den Auftragnehmer muss zu Beginn des Monats Oktober 2013 begonnen werden, spätestens nach Zuschlagserteilung.
Die Qualitätskontrollen sind durchzuführen mittels:
— Einsichtnahme in die kompletten Förderakte,
— Einsichtnahme in weitere Unterlagen bei der zwischengeschalteten Stelle / beim Begünstigten,
— Einsichtnahme ins elektronische Fördermittelinformationssystem FMI,
— Befragungen der zuständigen Mitarbeiter / der Begünstigten,
— Inaugenscheinnahme des geförderten Projekts, sowie
— Internetrecherchen (Publizitätsvorschriften).
Im Rahmen der Qualitätskontrollen wird bei den zu prüfenden Stellen bzw. beim Begünstigten insbesondere in folgende Unterlagen Einsicht zu nehmen sein:
— Antrag sowie Checklisten und Vermerke über die Prüfung,
— Bewilligungsbescheid und gegebenenfalls Änderungsbescheid(e) nebst Anlagen bzw. Verträge im Falle staatlicher Vorhaben,
— Mittelabrufe einschließlich Belegliste und Vermerk über die entsprechenden Prüfungen,
— Buchführungsunterlagen,
— weitere Nachweise und Bestätigungen gemäß Zuwendungsbescheid bzw. Verträgen im Falle staatlicher Vorhaben, Gehaltslisten, Fortschrittsberichte, Gutachten etc.,
— Zwischennachweis / Verwendungsnachweis und Vermerk über die entsprechenden
Prüfungen,
— Vermerk über Vor – Ort – Kontrollen, baufachliche Prüfvermerke sowie
— weitere Sachberichte.
Neben der Vornahme der Prüfdokumentation anhand eines Standard-Prüfvermerks ist für jede Vorhabenprüfung zum anderen ein Prüfbericht zu erstellen, in den sowohl rechtlich fundierte Prüffeststellungen als auch konstruktive und zweckmäßige Empfehlungen dahingehend aufzunehmen sind, wie die den Prüffeststellungen zugrundeliegenden Fehler geheilt bzw. korrigiert und welche Maßnahmen zur Verbesserung des Systems ergriffen werden sollten.
Nach Durchsicht durch die EFRE-Verwaltungsbehörde ist der Prüfbericht vom Auftragnehmer zur Stellungnahme an die geprüfte zwischengeschaltete Stelle weiterzuleiten. Diese Stellungnahme ist vom Auftragnehmer anschließend zu bewerten. Gravierende Prüffeststellungen sind der EFRE-Verwaltungsbehörde unverzüglich noch vor Erstellung des Prüfberichts anzuzeigen, damit gegebenenfalls notwendige Maßnahmen unmittelbar ergriffen werden können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-29 Auftragsbekanntmachung
2013-10-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Menge oder Umfang: 280 000
Gesamtwert des Auftrags: 280 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.saarland.de/ministerium_wirtschaft_arbeit_energie_verkehr.htm 🌏
E-Mail: j.duesel@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815011878 📞
Fax: +49 6815011804 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 149-259430
ABl. S-Ausgabe: 149

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die saarländische EFRE-Verwaltungsbehörde hat zur Umsetzung des „Operationellen Programms EFRE Saarland "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" 2007–2013“ die operativen Aufgaben der Förderung auf diverse zwischengeschaltete Stellen im Sinne von Artikel 12 der VO (EG) Nr. 1828/2006 übertragen. Zu diesen Aufgaben zählen insbesondere die Durchführung von Verwaltungsprüfungen im Sinne von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a) der VO (EG) Nr. 1828/2006 und die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen im Sinne von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b) der VO (EG) Nr. 1828/2006.
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Die saarländische EFRE-Verwaltungsbehörde beabsichtigt, die Qualität der Tätigkeit der zwischengeschalteten Stellen mittels sogenannter Qualitätskontrollen stichprobenartig überprüfen zu lassen und hierfür Qualitätskontrollen extern zu vergeben. Ziel der Qualitätskontrollen ist die Feststellung, ob die zwischengeschalteten Stellen die Verwaltungsprüfungen und die Vor-Ort-Kontrollen im Sinne von Artikel 13 der VO (EG) Nr. 1828/2006 korrekt durchgeführt haben. Zum Vertragsinhalt zählt daher zum einen die Ermittlung der Sachverhalte betreffend die prüfgegenständlichen Vorhaben und Ausgaben (Frage: Was hat der Begünstigte tatsächlich gemacht? Was haben die zwischengeschalteten Stellen tatsächlich gemacht?). Zum Vertragsinhalt zählt zum anderen die Durchführung des Abgleichs, ob die zwischengeschalteten Stellen – gemessen an den jeweils einschlägigen geltenden gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Bestimmungen – bezüglich der festgestellten Sachverhalte korrekte Prüfhandlungen vorgenommen und korrekte Prüfentscheidungen getroffen haben.
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Der Umfang der jeweiligen Qualitätskontrolle richtet sich danach, inwieweit und mit welchen Ergebnissen der Förderfall, der betreffende Maßnahmenbereich, der betreffende Begünstigte und die dafür zuständige zwischengeschaltete Stelle im Zeitpunkt der Stichprobenziehung bereits zuvor durch System- oder Einzelfallprüfungen der saarländischen Prüfbehörde bzw. Qualitätskontrollen durch die saarländische EFRE-Verwaltungsbehörde unterzogen wurden.
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Die Qualitätskontrollen werden als Einzelfallprüfungen bei den zwischengeschalteten Stellen im Wege von Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, ergänzt durch vertiefende Prüfungen in Form von Vor-Ort-Kontrollen bei den Begünstigten.
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Mit den Qualitätskontrollen durch den Auftragnehmer muss zu Beginn des Monats Oktober 2013 begonnen werden, spätestens nach Zuschlagserteilung.
Die Qualitätskontrollen sind durchzuführen mittels:
— Einsichtnahme in die kompletten Förderakte,
— Einsichtnahme in weitere Unterlagen bei der zwischengeschalteten Stelle / beim Begünstigten,
— Einsichtnahme ins elektronische Fördermittelinformationssystem FMI,
— Befragungen der zuständigen Mitarbeiter / der Begünstigten,
— Inaugenscheinnahme des geförderten Projekts, sowie
— Internetrecherchen (Publizitätsvorschriften).
Im Rahmen der Qualitätskontrollen wird bei den zu prüfenden Stellen bzw. beim Begünstigten insbesondere in folgende Unterlagen Einsicht zu nehmen sein:
— Antrag sowie Checklisten und Vermerke über die Prüfung,
— Bewilligungsbescheid und gegebenenfalls Änderungsbescheid(e) nebst Anlagen bzw. Verträge im Falle staatlicher Vorhaben,
— Mittelabrufe einschließlich Belegliste und Vermerk über die entsprechenden Prüfungen,
— Buchführungsunterlagen,
— weitere Nachweise und Bestätigungen gemäß Zuwendungsbescheid bzw. Verträgen im Falle staatlicher Vorhaben, Gehaltslisten, Fortschrittsberichte, Gutachten etc.,
— Zwischennachweis / Verwendungsnachweis und Vermerk über die entsprechenden
Prüfungen,
— Vermerk über Vor – Ort – Kontrollen, baufachliche Prüfvermerke sowie
— weitere Sachberichte.
Neben der Vornahme der Prüfdokumentation anhand eines Standard-Prüfvermerks ist für jede Vorhabenprüfung zum anderen ein Prüfbericht zu erstellen, in den sowohl rechtlich fundierte Prüffeststellungen als auch konstruktive und zweckmäßige Empfehlungen dahingehend aufzunehmen sind, wie die den Prüffeststellungen zugrundeliegenden Fehler geheilt bzw. korrigiert und welche Maßnahmen zur Verbesserung des Systems ergriffen werden sollten.
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Nach Durchsicht durch die EFRE-Verwaltungsbehörde ist der Prüfbericht vom Auftragnehmer zur Stellungnahme an die geprüfte zwischengeschaltete Stelle weiterzuleiten. Diese Stellungnahme ist vom Auftragnehmer anschließend zu bewerten. Gravierende Prüffeststellungen sind der EFRE-Verwaltungsbehörde unverzüglich noch vor Erstellung des Prüfberichts anzuzeigen, damit gegebenenfalls notwendige Maßnahmen unmittelbar ergriffen werden können.
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Referenznummer: QK 6. ZA/2013
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Operationelles Programm EFRE Saarland "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" 2007–2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken, Saarland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Angabe, ob ein Insovenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insovenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
4. Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
5. Angabe, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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2. Angabe von Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahren erbracht wurden.
3. Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
2. Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistung verantwortlichen Personen.
3. Nachweise für alle im Rahmen der Leistungserbringung vorgesehenen Personen über praktische Erfahrung in der Prüfung von EFRE-kofinanzierten Fördervorhaben, hilfsweise von ESF- oder ELER-kofinanzierten Fördervorhaben in der Förderperiode 2007-2013. Diese sollten Rechtskenntnisse im nationalen Haushalts- und Zuwendungsrecht, im EU-Recht (insbesondere Vergaberecht und Beihilferecht), im EFRE-Recht (insbesondere EFRE-spezifische Verwaltungs- und Kontrollstrukturen) sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse (insbesondere Rechnungswesen und Buchhaltung) erkennen lassen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
VOL/B; Die Auftragsvergütung erfolgt aus Mitteln der Technischen Hilfe des EFRE sowie komplementärer Landesmittel. Die Zahlung erfolgt in 3 Raten. Nach Abnahme der Teilleistungen durch den Auftraggeber wird dem Auftragnehmer der Teil der vereinbarten Gesamtvergütung ausgezahlt. Eine vorherige Rechnungslegung durch den Auftragnehmer ist erforderlich. Die Schlussrechnungslegung muss spätestens 3 Monate nach Abnahme des Endberichts erfolgen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung nach den Vorgaben des Saarländischen Tariftreuegesetzes.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Dinglichkeit im Sinne des § 3 EG Abs. 2 lit. d VOL/A.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat E/6 - EFRE-Verwaltungsbehörde
Herrn Dr. Jens Düsel
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-10-01 📅
Datum des Endes: 2014-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: QK 6. ZA/2013

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014394 📞
Internetadresse: http://www.saarland.de/ministerium_wirtschaft_arbeit_energie_verkehr.htm 🌏
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei den oben angegebenen Vergabekammern schriftlich gestellt werden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 149-259430 (2013-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 225 534,75 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 193-332999
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 149-259430
ABl. S-Ausgabe: 193

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken (Saarland).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-19 📅
Name: WIBERA Wirtschaftberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2013/S 193-332999 (2013-10-02)