Einbindung eines Partners in die Abfallsammlung im Landkreis Osnabrück

AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH

Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen dieser Vergabe sucht die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Gründung einer Gesellschaft, die abfallwirtschaftliche Dienstleistungen, insbesondere die Sammlung von Abfällen, im Landkreis Osnabrück erbringt. Die AWIGO GmbH wird mit der mit dem auszuwählenden Partner errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung der Gesellschaft ist. Der Vertrag mit der gemeinsamen Gesellschaft wird fest bis zum 31.12.2022 geschlossen. Das für die Auftragsdurchführung notwendige Personal kann bei der gemeinsamen Gesellschaft angesiedelt werden. Diese Gesellschaft lehnt sich hinsichtlich der Vergütung weitgehend an die an anderen Stellen im Bereich der AWIGO GmbH gezahlte Vergütung an. (Lader 11 EUR/Fahrer 12 EUR). Zu Beginn der Auftragsdauer können Fahrzeuge und andere notwendige Einrichtung auf vertraglicher Basis zur Verfügung gestellt werden. Neubeschaffungen erfolgen durch die neue Gesellschaft. Die Bieter haben die Preise anzubieten, zu denen die gemeinsame Gesellschaft die Leistungen erbringt und hierfür für einen begrenzten Zeitraum einzustehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-12 Auftragsbekanntmachung
2013-08-12 Ergänzende Angaben
2014-07-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Müllsammlung
Menge oder Umfang:
Der Gesamtauftragswert kann derzeit nicht beurteilt werden, übersteigt jedoch den Betrag von EUR 200.000 bei weitem. Im Übrigen siehe II. 1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllsammlung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH
Postanschrift: Niedersachsenstraße 19
Postleitzahl: 49124
Postort: Georgsmarienhütte
Kontakt
Internetadresse: http://www.awigo.de 🌏
E-Mail: spreckelmeyer@awigo.de 📧
Telefon: +49 5401365515 📞
Fax: +49 5401365533 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 137-238237
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Eine Einreichung per Fax oder EMail ist unzulässig. 2. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht. 3. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen. 4. Die AWIGO GmbH wird an der zu errichtenden gemeinsamen Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung halten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AWIGO GmbH ist eine mittelbar ausschließlich vom Landkreis Osnabrück gehaltene Beteiligung, die für den Landkreis die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Entsorgungspflichten sowie sonstige Entsorgungsleistungen und jeweils alle hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen übernommen hat. Im Rahmen dieser Vergabe sucht die AWIGO GmbH einen privaten Partner zur Gründung einer Gesellschaft, die abfallwirtschaftliche Dienstleistungen, insbesondere die Sammlung von Abfällen, im Landkreis Osnabrück erbringt. Die AWIGO GmbH wird mit der mit dem auszuwählenden Partner errichtenden Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag schließen, der Grundlage für die Leistungserbringung der Gesellschaft ist. Der Vertrag mit der gemeinsamen Gesellschaft wird fest bis zum 31.12.2022 geschlossen. Das für die Auftragsdurchführung notwendige Personal kann bei der gemeinsamen Gesellschaft angesiedelt werden. Diese Gesellschaft lehnt sich hinsichtlich der Vergütung weitgehend an die an anderen Stellen im Bereich der AWIGO GmbH gezahlte Vergütung an. (Lader 11 EUR/Fahrer 12 EUR). Zu Beginn der Auftragsdauer können Fahrzeuge und andere notwendige Einrichtung auf vertraglicher Basis zur Verfügung gestellt werden. Neubeschaffungen erfolgen durch die neue Gesellschaft. Die Bieter haben die Preise anzubieten, zu denen die gemeinsame Gesellschaft die Leistungen erbringt und hierfür für einen begrenzten Zeitraum einzustehen.
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Beschreibung der Optionen:
Der Sammlungsvertrag und die korrespondierenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen verlängern sich in 3 Schritten um bis zu maximal 7 Jahre, wenn keine Kündigung erfolgte.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Osnabrück.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen.
Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend (insbesonder unter III.2.1, III.2.2 und III. 2.3) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen.
Sämtliche unter den Ziffern III.1.3, III.2.1, III.2.2 und III.2.3 geforderten Angaben, Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als "Eignungsnachweise" bezeichnet) sind mit dem Teilnahmeantrag spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ordnungsgemäß bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
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Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 7 EG VOL/A sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung.
3. Im Falle einer Bietergemeinschaft siehe Ziffer III. 1.3. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben und Nachweise für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Letzter Jahresabschluss und Lagebericht;
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3. Eigenerklärung über die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis, dass der Bewerber seit mindestens fünf Jahren in der kommunalen Abfallsammlung tätig ist und die Sammlung Beförderung von Abfällen für eine dem Landkreis Osnabrück hinsichtlich der Einwohnerzahl vergleichbare (mindestens 200.000 Einwohner) Kommune über mindestens drei Jahre erbracht hat unter Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen als Referenz genannten Auftraggeber mit Adresse und Telefonnummer;
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2. Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG;
3. Persönliche Referenzen der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen; Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals und Erfahrenheitsnachweis im Abfallbereich mit Referenzen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber behält sich vor, für vom Bieter zugesagte Leistungen entsprechende Sicherheiten zu verlangen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
- in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
2. Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist nicht zulässig.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Bastian Spreckelmeyer

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Eine Einreichung per Fax oder EMail ist unzulässig.
2. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
3. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
4. Die AWIGO GmbH wird an der zu errichtenden gemeinsamen Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung halten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
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"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 137-238237 (2013-07-12)
Ergänzende Angaben (2013-08-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 158-276107
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 137-238237
ABl. S-Ausgabe: 158
Quelle: OJS 2013/S 158-276107 (2013-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 128-229334
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist unzulässig. 2. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht. 3. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen. 4. Die AWIGO GmbH wird an der zu errichtenden gemeinsamen Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung halten.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualitative Faktoren (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-04 📅
Name: REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Nord
Postanschrift: Am Ihlberg 10
Postort: Melsdorf
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 158-276107

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2014/S 128-229334 (2014-07-03)