Die Stadt Oranienburg beabsichtigt die Vergabe einer umfassenden technischen und kaufmännischen Betriebsführung der Abwasserbeseitigung in Oranienburg, einschließlich der Investitionstätigkeit, an eine gemeinsam mit einem strategischen Partner geführte Beteiligungsgesellschaft. Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung und Eigentümer der Anlagen bleibt die Stadt Oranienburg, vertreten durch den Entwässerungsbetrieb Oranienburg. Neu errichtete Anlagen werden nach Fertigstellung an die Stadt Oranienburg verkauft. Die Satzungs- und Gebührenhoheit verbleibt bei der Stadt Oranienburg, bzw. bei dem Entwässerungsbetrieb Oranienburg. Die Stadt Oranienburg behält sich vor, der Beteiligungsgesellschaft das derzeit mit der Erfüllung der Aufgaben befasste Personal des Entwässerungsbetriebs Oranienburg ganz oder teilweise beizustellen. Die Beteiligungsgesellschaft soll auf der Grundlage eines Abwasserbeseitigungs- und Betriebsführungsvertrages die technische und kaufmännische Betriebsführung der Abwasserbeseitigung, einschließlich der Investitionstätigkeit für einen Zeitraum von zwanzig Jahren (mit einer zusätzlichen Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre) übernehmen. Ggf. soll die Beteiligungsgesellschaft mit der Reinigung und Unterhaltung der Straßenabläufe beauftragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Menge oder Umfang:
Der Gesamtauftragswert kann derzeit nicht beurteilt werden, übersteigt jedoch den Betrag von EUR 200.000 bei weitem. Im Übrigen siehe II. 1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oranienburg - Entwässerungsbetrieb Oranienburg
Postanschrift: Lehnitzstraße 63
Postleitzahl: 16515
Postort: Oranienburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oranienburg.de🌏
E-Mail: rudolph@oranienburg.de📧
Fax: +49 3301608920 📠
1. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist unzulässig.
2. Alle Fragen an den Auftragnehmer sind schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Mündliche und telefonische Anfragen sind nicht zulässig.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
4. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
1. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist unzulässig.
2. Alle Fragen an den Auftragnehmer sind schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Mündliche und telefonische Anfragen sind nicht zulässig.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
4. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt die Vergabe einer umfassenden technischen und kaufmännischen Betriebsführung der Abwasserbeseitigung in Oranienburg, einschließlich der Investitionstätigkeit, an eine gemeinsam mit einem strategischen Partner geführte Beteiligungsgesellschaft.
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt die Vergabe einer umfassenden technischen und kaufmännischen Betriebsführung der Abwasserbeseitigung in Oranienburg, einschließlich der Investitionstätigkeit, an eine gemeinsam mit einem strategischen Partner geführte Beteiligungsgesellschaft.
Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung und Eigentümer der Anlagen bleibt die Stadt Oranienburg, vertreten durch den Entwässerungsbetrieb Oranienburg. Neu errichtete Anlagen werden nach Fertigstellung an die Stadt Oranienburg verkauft. Die Satzungs- und Gebührenhoheit verbleibt bei der Stadt Oranienburg, bzw. bei dem Entwässerungsbetrieb Oranienburg.
Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung und Eigentümer der Anlagen bleibt die Stadt Oranienburg, vertreten durch den Entwässerungsbetrieb Oranienburg. Neu errichtete Anlagen werden nach Fertigstellung an die Stadt Oranienburg verkauft. Die Satzungs- und Gebührenhoheit verbleibt bei der Stadt Oranienburg, bzw. bei dem Entwässerungsbetrieb Oranienburg.
Die Stadt Oranienburg behält sich vor, der Beteiligungsgesellschaft das derzeit mit der Erfüllung der Aufgaben befasste Personal des Entwässerungsbetriebs Oranienburg ganz oder teilweise beizustellen.
Die Beteiligungsgesellschaft soll auf der Grundlage eines Abwasserbeseitigungs- und Betriebsführungsvertrages die technische und kaufmännische Betriebsführung der Abwasserbeseitigung, einschließlich der Investitionstätigkeit für einen Zeitraum von zwanzig Jahren (mit einer zusätzlichen Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre) übernehmen. Ggf. soll die Beteiligungsgesellschaft mit der Reinigung und Unterhaltung der Straßenabläufe beauftragt werden.
Die Beteiligungsgesellschaft soll auf der Grundlage eines Abwasserbeseitigungs- und Betriebsführungsvertrages die technische und kaufmännische Betriebsführung der Abwasserbeseitigung, einschließlich der Investitionstätigkeit für einen Zeitraum von zwanzig Jahren (mit einer zusätzlichen Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre) übernehmen. Ggf. soll die Beteiligungsgesellschaft mit der Reinigung und Unterhaltung der Straßenabläufe beauftragt werden.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber soll das Recht erhalten, die Verträge einseitig um die Dauer von fünf Jahren über die Vertragslaufzeit von 20 Jahren hinaus auf 25 Jahre zu verlängern. Im Übrigen siehe II. 1.5.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 60 Monate
Dauer: 240 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Oranienburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen.
Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend (insbesonder unter III.2.1, III.2.2 und III. 2.3) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen.
Sämtliche unter den Ziffern III.1.3, III.2.1, III.2.2 und III.2.3 geforderten Angaben, Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als "Eignungsnachweise" bezeichnet) sind mit dem Teilnahmeantrag spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ordnungsgemäß bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Sämtliche unter den Ziffern III.1.3, III.2.1, III.2.2 und III.2.3 geforderten Angaben, Erklärungen und Darlegungen (nachfolgend auch als "Eignungsnachweise" bezeichnet) sind mit dem Teilnahmeantrag spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ordnungsgemäß bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 7 EG VOL/A sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A
3. Eigenerklärung über die Einhaltung des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 21.9.2011 (GVBl. I/2011, Nr. 19)
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft siehe Ziffer III. 1.3. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben und Nachweise für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Letzter Jahresabschluss und Lagebericht
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
3. Eigenerklärung über die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards: Siehe III.2.1
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis, dass der Bewerber seit mindestens fünf Jahren in der kommunalen Abwasserbeseitigung tätig ist und seit mindestens drei Jahren den Betrieb eines kommunalen Abwasserbetriebes mit einer der Stadt Oranienburg vergleichbaren Einwohnerzahl und Größe führt oder jedenfalls an der Betriebsführung eines solchen Projektes maßgeblich beteiligt ist; Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen als Referenz genannten Auftraggeber mit Adresse und Telefonnummer
1. Nachweis, dass der Bewerber seit mindestens fünf Jahren in der kommunalen Abwasserbeseitigung tätig ist und seit mindestens drei Jahren den Betrieb eines kommunalen Abwasserbetriebes mit einer der Stadt Oranienburg vergleichbaren Einwohnerzahl und Größe führt oder jedenfalls an der Betriebsführung eines solchen Projektes maßgeblich beteiligt ist; Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen als Referenz genannten Auftraggeber mit Adresse und Telefonnummer
2. Persönliche Referenzen der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen; Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals und Erfahrenheitsnachweis im Abwasserbereich mit Referenzen.
2. Persönliche Referenzen der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen; Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals und Erfahrenheitsnachweis im Abwasserbereich mit Referenzen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber behält sich vor, Bürgschaften zur Absicherung der Kaufpreiszahlung, bzw. zur Absicherung einer Gebührenstabilitätsgarantie oder der Vorfinanzierung von Maßnahmen zu verlangen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
- in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertrtt und
- dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
2. Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist nicht zulässig.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Entwässerungsbetrieb Oranienburg
Frau Michaela Rudolph
Name: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Anna-Schneider-Steig 22
Postort: Köln
Postleitzahl: 50678
Kontaktperson: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Lepique
Fax: +49 2219937110 📠
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist unzulässig.
2. Alle Fragen an den Auftragnehmer sind schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Mündliche und telefonische Anfragen sind nicht zulässig.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, einzelne Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht.
4. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschafts und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB)
Quelle: OJS 2013/S 100-171549 (2013-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oranienburg – Entwässerungsbetrieb Oranienburg
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Oranienburg.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Sicherstellung einer preisgünstigen Abwasserbeseitigung (25)
2. Sicherung von Arbeitsplätzen sowie zukunftsfähiges Standort- und Unternehmenskonzept (18)
3. Erzielung eines angemessenen Mittelzuflusses für den kommunalen Haushalt (22)
4. Sicherung und Wahrung des Einflusses der Stadt auf die Aufgabenerfüllung (20)
5. Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen, wirtschaftlichen, technisch-optimierten wie ökologisch sinnvollen Abwasserbeseitigung (15)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-24 📅
Name: Stadtwerke Oranienburg GmbH
Postanschrift: Klagenfurter Str. 41
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.sw-or.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).