Die Fachhochschule Köln plant die Einführung eines Campus-Management-Systems (CaMS), das die aktuell eingesetzten Studierendenmanagement-Module der Hochschul-Informations-System (HIS) GmbH HIS SOS GX, HIS POS GX mit der QIS-Online-Anwendung HIS QIS SOSPOS ablösen soll. Dies umfasst auch die Ablösung von verschiedenen, in den Fakultäten betriebenen Softwareprodukten zum Lehrveranstaltungs- und Raummanagement. Für die Abwicklung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens wird derzeit Campus-NetApply der Firma Datenlotsen eingeführt, um die Zulassung an das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) anzuschließen, welches die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund derzeit deutschlandweit ausrollt und dessen Nutzung der Fachhochschule durch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben wurde. Vorgesehen ist, HIS ZUL GX sowie HIS QIS ZUL durch CampusNetApply für die Bewerbungsphase des Sommersemesters 2014 abzulösen. Somit ist das Bewerbungs- und Zulassungsmanagement nicht Gegenstand dieses Beschaffungsvorhabens, jedoch gilt es eine entsprechende Schnittstelle zwischen CampusNetApply und dem CaMS zu entwickeln bzw. anzubieten. Das CaMS soll somit alle in einem typischen Student-Life-Cycle anfallenden Funktionalitäten für folgende Prozessbereiche umfassen: — Interessentenmanagement, — Studierenden- und Gebührenmanagement, — Studiengangsmanagement, — Prüfungsmanagement, — Lehrveranstaltungs- und Raummanagement, — Berichtswesen. Der Leistungsumfang des Auftrags umfasst das gesamte Projekt CaMS, insbesondere: (a) die Überlassung der Standardsoftware, (b) den Systemservice (Wartung/Pflege), (c) den gesamten Planungs- und Einführungsprozess inkl. der Softwareinstallation und -konfiguration (Customizing/Parametrierung/Schnittstellenentwicklung) und die sonstige Anpassungsprogrammierung, (d) die Datenmigration aus Altsystemen, (e) die Erstellung, Ausdifferenzierung und Verfeinerung von Fachkonzepten auf der Grundlage der bestehenden SOLL-Konzeption, (f) die Beratung zur Organisations- und Personalentwicklung (Changemanagement), (g) das Projektmanagement, sowie (h) Schulungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-18.
1. Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ (s. a. Anhang A.II) finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die Formblätter zum Teilnahmewettbewerb kostenlos herunterladen und Fragen an die Vergabestelle senden sowie die Antworten oder ggf. Ergänzungen der Vergabestelle einsehen.
2. Der Teilnahmeantrag und alle vom Bewerber abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen im Original von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Soweit sich die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ergibt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine Originalvollmacht vorzulegen, die von einer Person unterzeichnet ist, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem derartigen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o. ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
3. Bewerbergemeinschaften haben zusammen mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkte enthalten muss:
— Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Benennung eines Mitglieds, das die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
— Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber.
Hinweis:
Hierzu ist das Formblatt Anlage 4 -Erklärung zur Bewerbergemeinschaft- zu verwenden. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d.h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
Bedient sich der Bewerber bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist, ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass der Bewerber über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
Hierzu hat der Dritte das Formblatt Anlage 5 -Verpflichtungserklärung- zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift zu unterzeichnen.
4. Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften der VOL/A.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UYYY4.
1. Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ (s. a. Anhang A.II) finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die Formblätter zum Teilnahmewettbewerb kostenlos herunterladen und Fragen an die Vergabestelle senden sowie die Antworten oder ggf. Ergänzungen der Vergabestelle einsehen.
2. Der Teilnahmeantrag und alle vom Bewerber abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen im Original von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Soweit sich die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ergibt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine Originalvollmacht vorzulegen, die von einer Person unterzeichnet ist, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem derartigen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o. ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
3. Bewerbergemeinschaften haben zusammen mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkte enthalten muss:
— Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Benennung eines Mitglieds, das die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
— Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber.
Hinweis:
Hierzu ist das Formblatt Anlage 4 -Erklärung zur Bewerbergemeinschaft- zu verwenden. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d.h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
Bedient sich der Bewerber bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist, ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass der Bewerber über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
Hierzu hat der Dritte das Formblatt Anlage 5 -Verpflichtungserklärung- zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift zu unterzeichnen.
4. Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften der VOL/A.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UYYY4.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Fachhochschule Köln plant die Einführung eines Campus-Management-Systems (CaMS), das die aktuell eingesetzten Studierendenmanagement-Module der Hochschul-Informations-System (HIS) GmbH HIS SOS GX, HIS POS GX mit der QIS-Online-Anwendung HIS QIS SOSPOS ablösen soll. Dies umfasst auch die Ablösung von verschiedenen, in den Fakultäten betriebenen Softwareprodukten zum Lehrveranstaltungs- und Raummanagement.
Die Fachhochschule Köln plant die Einführung eines Campus-Management-Systems (CaMS), das die aktuell eingesetzten Studierendenmanagement-Module der Hochschul-Informations-System (HIS) GmbH HIS SOS GX, HIS POS GX mit der QIS-Online-Anwendung HIS QIS SOSPOS ablösen soll. Dies umfasst auch die Ablösung von verschiedenen, in den Fakultäten betriebenen Softwareprodukten zum Lehrveranstaltungs- und Raummanagement.
Für die Abwicklung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens wird derzeit Campus-NetApply der Firma Datenlotsen eingeführt, um die Zulassung an das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) anzuschließen, welches die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund derzeit deutschlandweit ausrollt und dessen Nutzung der Fachhochschule durch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben wurde. Vorgesehen ist, HIS ZUL GX sowie HIS QIS ZUL durch CampusNetApply für die Bewerbungsphase des Sommersemesters 2014 abzulösen. Somit ist das Bewerbungs- und Zulassungsmanagement nicht Gegenstand dieses Beschaffungsvorhabens, jedoch gilt es eine entsprechende Schnittstelle zwischen CampusNetApply und dem CaMS zu entwickeln bzw. anzubieten.
Für die Abwicklung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens wird derzeit Campus-NetApply der Firma Datenlotsen eingeführt, um die Zulassung an das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) anzuschließen, welches die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund derzeit deutschlandweit ausrollt und dessen Nutzung der Fachhochschule durch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben wurde. Vorgesehen ist, HIS ZUL GX sowie HIS QIS ZUL durch CampusNetApply für die Bewerbungsphase des Sommersemesters 2014 abzulösen. Somit ist das Bewerbungs- und Zulassungsmanagement nicht Gegenstand dieses Beschaffungsvorhabens, jedoch gilt es eine entsprechende Schnittstelle zwischen CampusNetApply und dem CaMS zu entwickeln bzw. anzubieten.
Das CaMS soll somit alle in einem typischen Student-Life-Cycle anfallenden Funktionalitäten für folgende Prozessbereiche umfassen:
— Interessentenmanagement,
— Studierenden- und Gebührenmanagement,
— Studiengangsmanagement,
— Prüfungsmanagement,
— Lehrveranstaltungs- und Raummanagement,
— Berichtswesen.
Der Leistungsumfang des Auftrags umfasst das gesamte Projekt CaMS, insbesondere:
(a) die Überlassung der Standardsoftware,
(b) den Systemservice (Wartung/Pflege),
(c) den gesamten Planungs- und Einführungsprozess inkl. der Softwareinstallation und -konfiguration (Customizing/Parametrierung/Schnittstellenentwicklung) und die sonstige Anpassungsprogrammierung,
(d) die Datenmigration aus Altsystemen,
(e) die Erstellung, Ausdifferenzierung und Verfeinerung von Fachkonzepten auf der Grundlage der bestehenden SOLL-Konzeption,
(f) die Beratung zur Organisations- und Personalentwicklung (Changemanagement),
(g) das Projektmanagement, sowie
(h) Schulungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 000 💰
1 300 000 💰
Referenznummer: 100042
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A.
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass.
— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet und die Eröffnung auch nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
— der Bewerber keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
— der Bewerber im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Hinweis:
Das Formblatt -Erklärungen zum Teilnahmewettbewerb- ist zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben in der Eigenerklärung geeignete Unterlagen von den Bewerbern nachzufordern.
2. Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A.
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Person, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Vorschriften verurteilt worden ist.
3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, wonach ihm bekannt ist, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse seines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, wonach ihm bekannt ist, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse seines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Der Bewerber versichert insofern, dass kein Eintrag im Vergaberegister erfolgt ist, der eine Zuschlagserklärung an sein Unternehmen in Frage stellt. Außerdem versichert der Bewerber, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bewerber versichert insofern, dass kein Eintrag im Vergaberegister erfolgt ist, der eine Zuschlagserklärung an sein Unternehmen in Frage stellt. Außerdem versichert der Bewerber, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
4. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Tariftreue und Mindestentlohnung.
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW nicht vorliegen.
5. Erklärung zum Eintrag im Berufs- und Handelsregister.
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Herkunftslandes erfolgt sind und der Bewerber im Fall der Zuschlagserteilung spätestens bis zum Vertragsschluss einen entsprechenden Nachweis beibringen wird.
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Herkunftslandes erfolgt sind und der Bewerber im Fall der Zuschlagserteilung spätestens bis zum Vertragsschluss einen entsprechenden Nachweis beibringen wird.
6. Eigenerklärung über die Einbeziehung Dritter zum Nachweis der Eignung.
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, inwieweit er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde den Fähigkeiten eines Drittunternehmens bedient.
7. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots die gem. §§ 4 (Tariftreuepflicht, Mindestlohn) und 19 (Frauenförderung) Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW (TVgG-NRW) erforderlichen 6 Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften gilt dies nur, soweit diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits fest stehen.
7. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots die gem. §§ 4 (Tariftreuepflicht, Mindestlohn) und 19 (Frauenförderung) Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW (TVgG-NRW) erforderlichen 6 Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften gilt dies nur, soweit diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits fest stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Bewerber hat Angaben zu den Umsätzen seines Unternehmens zu machen. Hierzu gibt er an:
— den Gesamtjahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— den Umsatz der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die Geschäftsbereiche, in denen die in Abschnitt 1.1) des Dokuments -Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb- beschriebenen Leistungen erbracht wurden.
Für die sich gemeinsam an diesem Teilnahmewettbewerb beteiligenden Unternehmen.
— sei es als Bewerbergemeinschaft oder durch die Einbindung von Drittunternehmen, durch die die Leistungsfähigkeit und/oder die Fachkunde des Bewerbers im Sinne des Abschnitts 2.5 erst hergestellt wird - sind die Umsatzangaben für jedes Unternehmen einzeln zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— sei es als Bewerbergemeinschaft oder durch die Einbindung von Drittunternehmen, durch die die Leistungsfähigkeit und/oder die Fachkunde des Bewerbers im Sinne des Abschnitts 2.5 erst hergestellt wird - sind die Umsatzangaben für jedes Unternehmen einzeln zu machen.
Die Angaben sind in den -Fragenkatalog- (Anlage 4) einzutragen.
2. Der Bewerber hat im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung eine aussagekräftige Darstellung seines Unternehmens zu erstellen. Stellen Sie hierzu sachlich und nachvollziehbar folgende Aspekte dar:
— gesellschaftsrechtliche Struktur des Bewerbers,
— organisatorischer Aufbau des Bewerbers, insbesondere in den für die ausgeschriebene Leistung relevanten Geschäftsbereichen.
Hinweis:
Die Angaben sind in den -Fragenkatalog- (Anlage 4) einzutragen oder mit entsprechendem Verweis im Fragenkatalog diesem als separates Dokument beizufügen. Allgemeines Prospektmaterial ist jedoch nicht erwünscht.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Unternehmensbeschreibung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben.
Bedient sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft bei dem Nachweis seiner Eignung der Fachkunde und/oder der Leistungsfähigkeit Dritter, so sind auch diese Unternehmen zu beschreiben.
Beachten Sie, dass folgende maximale Seitenzahlen (A4-Format) für die Beschreibung einzuhalten sind:
— Einzelbewerber: 10 Seiten.
— Bewerbergemeinschaften: 10 Seiten zuzüglich je 6 Seiten für das 2te und jedes weitere Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
— Bei Einbeziehung eignungsrelevanter Drittunternehmen: je 6 Seiten pro Drittunternehmen, zuzüglich zu dem zuvor genannten Umfang für Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften. Die Aufteilung auf die beteiligten Unternehmen ist frei wählbar und sollte zweckmäßig erfolgen. Sie können Abbildungen, Grafiken und Logos einfügen, solange der maximal erwünschte Umfang der Beschreibung nicht überschritten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bei Einbeziehung eignungsrelevanter Drittunternehmen: je 6 Seiten pro Drittunternehmen, zuzüglich zu dem zuvor genannten Umfang für Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften. Die Aufteilung auf die beteiligten Unternehmen ist frei wählbar und sollte zweckmäßig erfolgen. Sie können Abbildungen, Grafiken und Logos einfügen, solange der maximal erwünschte Umfang der Beschreibung nicht überschritten wird.
Mindeststandards:
Der Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 500 000,00 EUR (in Worten: fünfhunderttausend EUR) pro Geschäftsjahr betragen.
Für die sich gemeinsam an diesem Teilnahmewettbewerb beteiligenden Unternehmen
— sei es als Bewerbergemeinschaft oder durch die Einbindung von Drittunternehmen, durch die die Leistungsfähigkeit und/oder die Fachkunde des Bewerbers erst hergestellt wird - muss der geforderte Mindestjahresumsatz jedoch nicht von jedem Unternehmen einzeln, sondern von allen gemeinsam erbracht worden sein.
— sei es als Bewerbergemeinschaft oder durch die Einbindung von Drittunternehmen, durch die die Leistungsfähigkeit und/oder die Fachkunde des Bewerbers erst hergestellt wird - muss der geforderte Mindestjahresumsatz jedoch nicht von jedem Unternehmen einzeln, sondern von allen gemeinsam erbracht worden sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zur Sicherstellung der Qualität
Der Bewerber hat Angaben zu formalen Standards, Normen und sonstigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität zu machen, nach denen in seinem Unternehmen in den Bereichen (a) Entwicklung, (b) Implementierung/Beratung, (c) Wartung/Support gearbeitet wird.
Der Bewerber hat Angaben zu formalen Standards, Normen und sonstigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität zu machen, nach denen in seinem Unternehmen in den Bereichen (a) Entwicklung, (b) Implementierung/Beratung, (c) Wartung/Support gearbeitet wird.
Die Angaben sind in den -Fragenkatalog- (Anlage 4) einzutragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Beschreibung der Qualitätsregelungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Bedient sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft bei dem Nachweis seiner Eignung der Fachkunde und/oder der Leistungsfähigkeit Dritter, so haben auch diese Unternehmen Angaben zu den bei ihnen geltenden Qualitätsbestimmungen zu machen.
Die Angaben sind in den -Fragenkatalog- (Anlage 4) einzutragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Beschreibung der Qualitätsregelungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Bedient sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft bei dem Nachweis seiner Eignung der Fachkunde und/oder der Leistungsfähigkeit Dritter, so haben auch diese Unternehmen Angaben zu den bei ihnen geltenden Qualitätsbestimmungen zu machen.
2. Angabe zu den Mitarbeitern und deren fachlichen Qualifikationen
Der Bewerber hat nachfolgende Auskunft über die Mitarbeiterstruktur in seinem Unternehmen sowie über deren fachliche Qualifikationen abzugeben:
— Anzahl der Mitarbeiter insgesamt,
— Anzahl der jeweiligen Mitarbeiter, die im Segment Campus-Management in den Bereichen:
(a) Entwicklung,
(b) Implementierung/Beratung,
(c) Wartung/Support arbeiten.
— Angabe der Namen, der typischen beruflichen Qualifikationen und der einschlägigen Projekterfahrung derjenigen Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen.
Hinweis:
Die Angaben sind in den -Fragenkatalog- (Anlage 4) einzutragen oder mit entsprechendem Verweis im -Fragenkatalog- diesem als separates Dokument beizufügen.
Bei Bewerbergemeinschaft oder im Falle der Einbeziehung von Drittunternehmen, durch die die Leistungsfähigkeit und/oder die Fachkunde des Bewerbers erst hergestellt werden, sind die Angaben zu den Mitarbeitern für jedes Unternehmen einzeln anzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaft oder im Falle der Einbeziehung von Drittunternehmen, durch die die Leistungsfähigkeit und/oder die Fachkunde des Bewerbers erst hergestellt werden, sind die Angaben zu den Mitarbeitern für jedes Unternehmen einzeln anzugeben.
Mindeststandards:
Vergleichbare Referenzprojekte
Der Bewerber hat mindestens ein Referenzprojekt darzustellen, das mit der konkret zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Hierzu sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
(1) Das Referenzprojekt muss die Einführung eines Campus-Management-Systems zum Gegenstand haben, das mindestens
a. die Prozessbereiche (aa) Studierendenmanagement, (bb) Prüfungsmanagement sowie (cc) Lehrveranstaltungs- und Raummanagement abbildet,
b. die Beratung zur Organisations- und Personalentwicklung (Changemanagement) umfasst,
c. an einer Hochschule im Bologna-Raum mit mehr als 10 000 Studierenden und mindestens 40 Studiengängen (Abschluss-Studiengang-Kombination, d. h. Bachelor-Architektur und Master-Architektur sind zwei Studiengänge) durchgeführt wurde und d. alle 3 unter a. genannten Prozessbereiche sich über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten im Regelbetrieb befinden.
c. an einer Hochschule im Bologna-Raum mit mehr als 10 000 Studierenden und mindestens 40 Studiengängen (Abschluss-Studiengang-Kombination, d. h. Bachelor-Architektur und Master-Architektur sind zwei Studiengänge) durchgeführt wurde und d. alle 3 unter a. genannten Prozessbereiche sich über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten im Regelbetrieb befinden.
(2) Sofern das Referenzprojekt gemäß Ziffer (1) nicht an einer deutschen Hochschule durchgeführt worden ist, muss mindestens ein zusätzliches Referenzprojekt an einer deutschen Hochschule mit mehr als 10 000 Studierenden nachgewiesen werden, das eines der beiden folgenden Anforderungsprofile erfüllt:
(2) Sofern das Referenzprojekt gemäß Ziffer (1) nicht an einer deutschen Hochschule durchgeführt worden ist, muss mindestens ein zusätzliches Referenzprojekt an einer deutschen Hochschule mit mehr als 10 000 Studierenden nachgewiesen werden, das eines der beiden folgenden Anforderungsprofile erfüllt:
a. Einführung eines Campus-Management- Systems, das sich mindestens mit einem der 3 Prozessbereiche
(aa) Studierendenmanagement, (bb) Prüfungsmanagement oder (cc) Lehrveranstaltungs- und Raummanagement seit mindestens 12 Monaten im Regelbetrieb befindet.
oder
b. Einführung eines IT-Verwaltungssystems (Prozessbereiche wie z. B. Finanzmanagement oder Personalmanagement), das sich seit mindestens 12 Monaten im Regelbetrieb befindet und das mit einem Campus-Management-System vergleichbar ist hinsichtlich des Umfangs und der Intensität der Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren an einer deutschen Hochschule. Vergleichbar ist diese Zusammenarbeit dann, wenn in dem Projekt die Erstellung von Fachkonzepten mit mehreren wissenschaftlichen Organisationseinheiten und mehreren Verwaltungseinheiten durchgeführt worden ist und sie aufbauend auf unterschiedliche Bedarfslagen zumindest in Teilbereichen mehrere Prozessvarianten abbilden.
b. Einführung eines IT-Verwaltungssystems (Prozessbereiche wie z. B. Finanzmanagement oder Personalmanagement), das sich seit mindestens 12 Monaten im Regelbetrieb befindet und das mit einem Campus-Management-System vergleichbar ist hinsichtlich des Umfangs und der Intensität der Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren an einer deutschen Hochschule. Vergleichbar ist diese Zusammenarbeit dann, wenn in dem Projekt die Erstellung von Fachkonzepten mit mehreren wissenschaftlichen Organisationseinheiten und mehreren Verwaltungseinheiten durchgeführt worden ist und sie aufbauend auf unterschiedliche Bedarfslagen zumindest in Teilbereichen mehrere Prozessvarianten abbilden.
(3) Der Beginn des Regelbetriebs sämtlicher Referenzprojekte für die unter (1) und (2) genannten Prozessbereiche darf zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ausschreibung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Informationen anzugeben:
— Name des Auftragnehmers (anzugeben bei Bewerbergemeinschaften oder im Falle der Einbeziehung Dritter bei der Auftragserfüllung),
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Name, Funktionsbezeichnung und Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummer und E-Mail-Adresse) eines Ansprechpartners auf Seiten des Auftraggebers, der für Rückfragen zur Verfügung steht,
— Zeitraum des Referenzprojekts,
— Name des Projektleiters auf Seiten des Auftragnehmers,
— Kurzbeschreibung des Referenzprojekts mit Darstellung der Leistungsbereiche und besonderen Herausforderungen (max. 4 A4-Seiten je Referenzprojekt).
Die nachgefragten Angaben zu den jeweiligen Referenzprojekten sind durch den Auftraggeber zu bescheinigen.
Können die geforderten Bescheinigungen der Auftraggeber aus stichhaltigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht werden, genügt eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers. In diesem Fall sind die Angaben unmittelbar in den - Fragenkatalog- (Anlage 4) einzutragen.
Können die geforderten Bescheinigungen der Auftraggeber aus stichhaltigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht werden, genügt eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers. In diesem Fall sind die Angaben unmittelbar in den - Fragenkatalog- (Anlage 4) einzutragen.
Bei Bewerbergemeinschaften können die Referenzprojekte durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft benannt werden, d.h. die Mindestanforderungen müssen nicht durch jedes Mitglied erfüllt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine Angaben.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: keine Angaben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-10-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 100042
Zusätzliche Informationen
1. Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ (s. a. Anhang A.II) finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die Formblätter zum Teilnahmewettbewerb kostenlos herunterladen und Fragen an die Vergabestelle senden sowie die Antworten oder ggf. Ergänzungen der Vergabestelle einsehen.
1. Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ (s. a. Anhang A.II) finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die Formblätter zum Teilnahmewettbewerb kostenlos herunterladen und Fragen an die Vergabestelle senden sowie die Antworten oder ggf. Ergänzungen der Vergabestelle einsehen.
2. Der Teilnahmeantrag und alle vom Bewerber abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen im Original von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Soweit sich die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ergibt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine Originalvollmacht vorzulegen, die von einer Person unterzeichnet ist, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem derartigen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o. ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
2. Der Teilnahmeantrag und alle vom Bewerber abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen im Original von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Soweit sich die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ergibt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine Originalvollmacht vorzulegen, die von einer Person unterzeichnet ist, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem derartigen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o. ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
3. Bewerbergemeinschaften haben zusammen mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkte enthalten muss:
— Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Benennung eines Mitglieds, das die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
— Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber.
Hinweis:
Hierzu ist das Formblatt Anlage 4 -Erklärung zur Bewerbergemeinschaft- zu verwenden. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d.h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
Hierzu ist das Formblatt Anlage 4 -Erklärung zur Bewerbergemeinschaft- zu verwenden. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d.h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
Bedient sich der Bewerber bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist, ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass der Bewerber über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
Bedient sich der Bewerber bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist, ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass der Bewerber über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
Hierzu hat der Dritte das Formblatt Anlage 5 -Verpflichtungserklärung- zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift zu unterzeichnen.
4. Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften der VOL/A.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UYYY4.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (Nr. 1),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ("unverzüglich") kann nach der Rechtsprechung der Vergabenachprüfungsinstanzen nur wenige Tage (eins bis sieben Werktage) betragen. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nicht mehr als "unverzüglich" anzusehen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ("unverzüglich") kann nach der Rechtsprechung der Vergabenachprüfungsinstanzen nur wenige Tage (eins bis sieben Werktage) betragen. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nicht mehr als "unverzüglich" anzusehen.
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 101a GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 101 b Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 101a GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 101 b Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 101a GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1:
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Abs. 2:
Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung
Quelle: OJS 2013/S 224-390117 (2013-11-18)