Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten von 10 AOKs

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberinnen durch

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist, die Bildeinholung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten von zehn AOKs durchzuführen. Dies umfasst insbesondere den Druck und die Versendung personalisierter Anschreiben an die Versicherten mit der Aufforderung, ein Bild einzureichen und die Bearbeitung der Rückläufe, die Prüfung und Qualitätssicherung sowie die Digitalisierung der eingereichten Bilder und deren Übergabe an die jeweilige AOK. Es sind im Einzelnen folgende Leistungen zu erbringen:
— Einrichtung, Test und Pilotierung der Prozesse zur Lichtbildeinholung,
— Druck und Versendung personalisierter Anschreiben an die Versicherten einschließlich Korrektur- und Erinnerungsverfahren,
— Prüfung, Qualitätssicherung und ggf. Optimierung der Rückläufe von den Versicherten,
— Digitalisierung der eingegangenen Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen,
— Aufbewahrung, Archivierung und Vernichtung/Löschung von Daten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-15 Auftragsbekanntmachung
2014-04-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-11-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsdienste
Menge oder Umfang:
Ca. 3 425 000 einzuholende Bilder. Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberinnen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-15 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 223-388356
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberinnen sind die: — AOK Baden-Württemberg - Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann, — AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Olaf Woggan, — AOK Hessen - Die Gesundheitskasse, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller, — AOK Niedersachsen - Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter, — AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Behlertstr.33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Frank Michalak, — AOK NordWest - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch, — AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Rolf Steinbronn, — AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann, — AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Walter Bockemühl, — AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle. (2) Die vorbeschriebene Leistung wird im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben. (3) Angebote sind an die AOK Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten. Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ herunter geladen werden. (4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1 und Ziffer III.2.2 sowie Ziffer III.2.3 (1), (2), (4) bis (8) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (3) (Referenzen) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. (5) Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberinnen. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberinnen mit dem Zuschlag als erteilt. An der Auftragsdurchführung beteiligte Konzerntöchter gelten als Unterauftragnehmer. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3 (4) bis (8) von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist, die Bildeinholung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten von zehn AOKs durchzuführen. Dies umfasst insbesondere den Druck und die Versendung personalisierter Anschreiben an die Versicherten mit der Aufforderung, ein Bild einzureichen und die Bearbeitung der Rückläufe, die Prüfung und Qualitätssicherung sowie die Digitalisierung der eingereichten Bilder und deren Übergabe an die jeweilige AOK. Es sind im Einzelnen folgende Leistungen zu erbringen:
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— Einrichtung, Test und Pilotierung der Prozesse zur Lichtbildeinholung,
— Druck und Versendung personalisierter Anschreiben an die Versicherten einschließlich Korrektur- und Erinnerungsverfahren,
— Prüfung, Qualitätssicherung und ggf. Optimierung der Rückläufe von den Versicherten,
— Digitalisierung der eingegangenen Bilder und Übergabe an die Auftraggeberinnen,
— Aufbewahrung, Archivierung und Vernichtung/Löschung von Daten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Niedersachsen, AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Kurze Beschreibung:
Einholung von Lichbildern für die eGK der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven, der AOK Niedersachsen, der AOK Baden-Württemberg, der AOK Hessen sowie der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Menge oder Umfang: Ca. 1 655 000 einzuholende Lichtbilder. Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: AOK Nordost, AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Sachsen-Anhalt, AOK PLUS
Kurze Beschreibung:
Einholung von Lichbildern für die eGK der Versicherten der AOK Nordost, der AOK NordWest, der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK Sachsen-Anhalt sowie der AOK PLUS.
Menge oder Umfang: Ca. 1 770 000 einzuholende Lichtbilder. Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis in Kopie über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister), in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG.
(3) Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Kopie, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3) gemachten Ausführungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden,
3 000 000 EUR für Vermögensschäden.
Beinhaltet der Nachweis eine Befristung, verlängert sich der Versicherungsvertrag jedoch jeweils automatisch um 1 Jahr, ist nachzuweisen, dass die Versicherung nicht in angegebener Frist gekündigt wurde und bis zum Vertragsende noch besteht.
Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung, hat der Bieter zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der oben genannten Mindestdeckungssummen abschließen und den entsprechenden Nachweis vorlegen wird.
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(2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3) gemachten Ausführungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Darstellung der räumlichen, (fach-)personellen und technischen Ausstattung des Unternehmens, insbesondere des Mitarbeiterschlüssels.
(2) Beschreibung der generellen Maßnahmen zur Qualitätssicherung; Nachweis in Kopie über die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
(3) Vorlage von Referenzen über innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Dabei muss mindestens ein Referenzprojekt vom Umfang her (Anzahl der einzuholenden Bilder) dem Auftragsvolumen entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2 oder beide Lose). Aus der Referenz muss zudem hervorgehen, dass die Leistung für mindestens zwei Auftraggeber, d. h. eigenständige Unternehmen mit nicht identischen Prozessen und Anforderungen, erbracht wurde.
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Alternativ kann der Auftragnehmer mehrere Referenzen über zeitgleich (mindestens über einen Zeitraum von 2 Jahren) für verschiedene Auftraggeber (mindestens 2) erbrachte Leistungen vorlegen.
Aus den Referenzen muss insgesamt hervorgehen, dass der Bieter Leistungen, die vom Umfang her dem Auftragsvolumen (Anzahl der zu beschaffenden Bilder) entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2 oder beide Lose), erbracht hat.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind zudem Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer), zur Anzahl der verarbeiteten Bilder und zur Anzahl des eingesetzten Personals.
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(4) Eigenerklärung des Bieters, dass die den Vergabeunterlagen beiliegenden Datenschutzbestimmungen sowie deren Inhalte zur Kenntnis genommen wurden und die Anforderungen entsprechend beachtet werden.
(5) Vorlage der vollständig ausgefüllten Anhänge A bis D der Datenschutzbestimmungen über technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz.
(6) Vorlage eines Datenschutzkonzeptes, eines Datenschutzhandbuchs, eines Datenschutz-Managementsystem oder der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des Unternehmens und - soweit vorhanden – der Datenschutzauditierungen (Zertifikate).
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(7) Vorlage eines IT-Sicherheitskonzeptes (ggf. inkl. der Kopien von entsprechenden Zertifikaten) für alle Standorte, an denen personenbezogene Daten oder sonstige Informationen verarbeitet werden und technische Einrichtungen/Geräte, die für die Erbringung der Dienstleistung vorhanden sind, und genutzt werden.
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(8) Vorlage eines Musters der Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundes-Datenschutzgesetz - BDSG oder vergleichbarer Verpflichtungserklärungen (ggf. einschließlich datenschutzrechtlicher Merkblätter für die Mitarbeiter des Unternehmens).
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3) gemachten Ausführungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
(1) Der Auftragnehmer hat innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag im Vergabeverfahren) gegenüber den Auftraggeberinnen eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster in Anhang 3 des Vertrages (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der in der EU zugelassen ist oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, über folgende Werte vorzulegen: 320 000,- EUR (dreihundertzwanzigtausend). Es gilt § 18 Nr. 7 VOL/B.
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Solange eine solche Bürgschaft nicht vorliegt, sind die Auftraggeberinnen berechtigt, insgesamt bis zur Höhe der genannten Sicherheit an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütungen einzubehalten. Wird danach eine entsprechende Bürgschaft vorgelegt, sind die einbehaltenen Beträge unverzüglich an den Auftragnehmer auszuzahlen.
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(2) Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um ein abhängiges Konzernunternehmen im Sinne der §§ 17, 18 AktG, so hat der Auftragnehmer innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Vertragsschluss (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine Anhang 4 des Vertrages (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) entsprechende verbindliche Patronatserklärung des herrschenden Konzernunternehmens gegenüber den Auftraggeberinnen beizubringen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den vertraglichen Regelungen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach für den Fall der Auftragserteilung die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter hinsichtlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu überprüfen. Hierzu hat der Bieter dem Personal der Auftraggeberinnen den ungehinderten Zugang zu allen Geschäftsräumen binnen 3 Arbeitstagen nach vorheriger schriftlicher Anzeige zu gestatten. Dies gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-01-22 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberinnen sind die:
— AOK Baden-Württemberg - Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Olaf Woggan,
— AOK Hessen - Die Gesundheitskasse, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
— AOK Niedersachsen - Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter,
— AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Behlertstr.33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Frank Michalak,
— AOK NordWest - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Rolf Steinbronn,
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Walter Bockemühl,
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben.
(3) Angebote sind an die AOK Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter
(4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1 und Ziffer III.2.2 sowie Ziffer III.2.3 (1), (2), (4) bis (8) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (3) (Referenzen) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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(5) Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberinnen.
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Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberinnen mit dem Zuschlag als erteilt. An der Auftragsdurchführung beteiligte Konzerntöchter gelten als Unterauftragnehmer.
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Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT-Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3 (4) bis (8) von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 223-388356 (2013-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.2 genannten Auftraggeberinnen durch

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 077-133925
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 223-388356
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberinnen sind die: — AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann, — AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Olaf Woggan, — AOK Hessen – Die Gesundheitskasse, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller, — AOK Niedersachsen – Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter, — AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Frank Michalak, — AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch, — AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Rolf Steinbronn, — AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann, — AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Walter Bockemühl, — AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-28 📅
Name: Swiss Post Solutions GmbH
Postanschrift: Systemformstraße 5
Postort: Prien am Chiemsee
Postleitzahl: 83209
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2014/S 077-133925 (2014-04-16)