Einräumung des Rechts, Abfälle der Deponieklasse I im von der Planfeststellung vorgebenen Rahmen bei der ZAK anzuliefern und auf der Deponie ablagern zu lassen (Kontingentvertrag). Es handelt sich nicht um ein förmliches Ausschreibungsverfahren, da ihm keine Beschaffung zu Grunde liegt. Voraussetzung für den Abschluss des Kontingentvertrages ist der erfolgreiche Abschluss des Planfeststellungsverfahrens

Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern - gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern (ZAK)

Die ZAK beabsichtigt, die Altdeponie Kapiteltal zeitnah mit einer multifunktionalen Dichtung, die zugleich die Oberflächenabdichtung der Altdeponie darstellt, abzuschließen und auf dem dann abgeschlossenen Altdeponiekörper einen neuen Deponieabschnitt für mineralische Abfälle (DK I-Abfall) zu errichten. Das entsprechende Zulassungsverfahren als Änderung der bestehenden Deponie läuft derzeit. Durch den neuen Deponieabschnitt wird die Ablagerung von ca. 6 900 000 Kubikmetern DK I-Abfall ermöglicht. In dem Auswahlverfahren, bei dem es sich mangels Beschaffungsakt nicht um ein förmliches Vergabeverfahren handelt, soll ein Vertragspartner ausgewählt werden, dem in einem Kontingentvertrag das Recht zur Anlieferung von DK-I Abfällen für diesen Deponieabschnitt eingeräumt wird. Der Vertragspartner muss die Risiken im Zusammenhang mit der Errichtung sowie der Stillegung- und Nachsorge des neuen Deponieabschnitts nach Maßgabe der Vorgaben im Kontingentvertrag tragen sowie absichern. Der Einbau der im Rahmen des Kontingentvertrages angelieferten Abfälle erfolgt durch die ZAK. Voraussetzung für den Abschluss des Kontingentvertrages ist, dass das derzeit laufende Verfahren zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgreich abgeschlossen werden kann. Sollte die zuständige Behörde die Deponieerweiterung für nicht genehmigungsfähig oder nur mit Nebenbestimmungen für genehmigungsfähig erachten, die die Machbarkeit des Deponieabschnitts grundlegend beeinflussen, so wird dieses Auswahlverfahren umgehend abgebrochen. Den Bewerbern stehen bei einem Abbruch des Verfahrens keine Ansprüche auf Schadensersatz zu.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-15.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-15 Auftragsbekanntmachung
2013-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge