Die Leistungen von Einsammlung und Transport sowie Vermarktung/ Verwertung von Altpapier aus dem Entsorgungsbereich des Altmarkkreises Salzwedel umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen: - Vorbereitung von jährlichen Tourenplänen für die Leerung der auf den angeschlossenen Grund-stücken gestellten Altpapierbehälter, - Einsammlung von Altpapier im Auftrag des Landkreises unter Einsatz und Leerung der hierfür bereits an den jeweiligen angeschlossenen Grundstücken bereitgestellten Altpapierbehälter, die im Eigentum des Landkreises stehen, - Behälterbewirtschaftung und Behälteränderungsdienst, d.h. Behälteraustausch bzw. ggf. Reparatur defekter Behälter, Behälterneugestellung und Abzug, - Transport des erfassten Altpapieres zur Verwiegung auf einer geeichten Waage, - ggf. Sortierung des im Auftrag des Landkreises gesammelten Altpapieres, - Vermarktung bzw. Verwertung des im Auftrag des Landkreises gesammelten Altpapieres, - Entsorgung von etwaigen im Altpapier befindlichen Rest- oder Störstoffen. Zum Umfang des von der Ausschreibung umfassten Altpapieres und zur Abgrenzung des im Auftrag des Landkreises zu entsorgenden Altpapiers von der Zuständigkeit der Systembetreiber nach der Verpackungsverordnung enthält die Leistungsbeschreibung genauere Ausführungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Menge oder Umfang:
Das Mengenaufkommen an Altpapier im Landkreis in den letzten fünf Jahren lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen.Die Rahmenbedingungen für die Altpapiererfassung im Landkreis für die nächsten drei Jahre lassen sich vom Landkreis nicht verlässlich einschätzen. Neben den Folgen der demografischen Entwicklung wirken sich aller Voraussicht nach auch die allgemeine wirtschaftliche Lage und der schwankende Konsum von Printmedien sowie gewerbliche Sammlungen im Landkreisgebiet auf die Mengenentwicklung aus.Aufgrund dieser Unwägbarkeiten zur Herleitung einer gesicherten Mengenprognose für das Altpapieraufkommen in den kommenden Jahren werden für die Abfrage des mengenabhängigen Preises für Sammlung, Transport, ggf. Sortierung und Umladen sowie sonstigem Handling und des mengenabhängigen Erlöses für die Vermarktung/Verwertung von Altpapier Korridore für mögliche Altpapiermengen festgelegt. In deren Bereichen sind die Preise und Erlöse zu kalkulieren.Dabei sind folgende Mengenkorridore für die Kalkulation zu Grunde zu legen (diese beziehen sich auf die sog. kommunalen Abfallmengen, vgl. Definition in den Vergabeunterlagen):Mengenkorridor A: 5.000 Mg/a bis 6.000 Mg/aMengenkorridor B: 4.000 Mg/a bis 4.999 Mg/aMengenkorridor C: 3.500 Mg/a bis 3.999 Mg/aDas Altpapier wird in 240 l und 1.100 l Altpapierbehältern erfasst, die im Eigentum des Landkreises stehen. Zum Stand 31.12.2011 waren insgesamt ca. 27.800 Behälter mit 240 l Volumen sowie ca. 470 Behälter mit 1.100 l Volumen gestellt. Der Umfang des jährlichen Behälteränderungsdienstes wird in der Leistungsbeschreibung näher abgeschätzt und dargestellt.
Das Mengenaufkommen an Altpapier im Landkreis in den letzten fünf Jahren lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen.Die Rahmenbedingungen für die Altpapiererfassung im Landkreis für die nächsten drei Jahre lassen sich vom Landkreis nicht verlässlich einschätzen. Neben den Folgen der demografischen Entwicklung wirken sich aller Voraussicht nach auch die allgemeine wirtschaftliche Lage und der schwankende Konsum von Printmedien sowie gewerbliche Sammlungen im Landkreisgebiet auf die Mengenentwicklung aus.Aufgrund dieser Unwägbarkeiten zur Herleitung einer gesicherten Mengenprognose für das Altpapieraufkommen in den kommenden Jahren werden für die Abfrage des mengenabhängigen Preises für Sammlung, Transport, ggf. Sortierung und Umladen sowie sonstigem Handling und des mengenabhängigen Erlöses für die Vermarktung/Verwertung von Altpapier Korridore für mögliche Altpapiermengen festgelegt. In deren Bereichen sind die Preise und Erlöse zu kalkulieren.Dabei sind folgende Mengenkorridore für die Kalkulation zu Grunde zu legen (diese beziehen sich auf die sog. kommunalen Abfallmengen, vgl. Definition in den Vergabeunterlagen):Mengenkorridor A: 5.000 Mg/a bis 6.000 Mg/aMengenkorridor B: 4.000 Mg/a bis 4.999 Mg/aMengenkorridor C: 3.500 Mg/a bis 3.999 Mg/aDas Altpapier wird in 240 l und 1.100 l Altpapierbehältern erfasst, die im Eigentum des Landkreises stehen. Zum Stand 31.12.2011 waren insgesamt ca. 27.800 Behälter mit 240 l Volumen sowie ca. 470 Behälter mit 1.100 l Volumen gestellt. Der Umfang des jährlichen Behälteränderungsdienstes wird in der Leistungsbeschreibung näher abgeschätzt und dargestellt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Altmarkkreis Salzwedel
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 32
Postleitzahl: 29410
Postort: Salzwedel
Kontakt
Internetadresse: http://www.altmarkkreis-salzwedel.de🌏
E-Mail: vergabe@altmarkkreis-salzwedel.de📧
Telefon: +49 3901840506📞
Fax: +49 3901840804 📠
Die Leistungen von Einsammlung und Transport sowie Vermarktung/ Verwertung von Altpapier aus dem Entsorgungsbereich des Altmarkkreises Salzwedel umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Vorbereitung von jährlichen Tourenplänen für die Leerung der auf den angeschlossenen Grund-stücken gestellten Altpapierbehälter,
- Einsammlung von Altpapier im Auftrag des Landkreises unter Einsatz und Leerung der hierfür bereits an den jeweiligen angeschlossenen
Grundstücken bereitgestellten Altpapierbehälter, die im Eigentum des Landkreises stehen,
- Behälterbewirtschaftung und Behälteränderungsdienst, d.h. Behälteraustausch bzw. ggf. Reparatur defekter Behälter, Behälterneugestellung und
Abzug,
- Transport des erfassten Altpapieres zur Verwiegung auf einer geeichten Waage,
- ggf. Sortierung des im Auftrag des Landkreises gesammelten Altpapieres,
- Vermarktung bzw. Verwertung des im Auftrag des Landkreises gesammelten Altpapieres,
- Entsorgung von etwaigen im Altpapier befindlichen Rest- oder Störstoffen.
Zum Umfang des von der Ausschreibung umfassten Altpapieres und zur Abgrenzung des im Auftrag des Landkreises zu entsorgenden Altpapiers von der Zuständigkeit der Systembetreiber nach der Verpackungsverordnung enthält die Leistungsbeschreibung genauere Ausführungen.
Zum Umfang des von der Ausschreibung umfassten Altpapieres und zur Abgrenzung des im Auftrag des Landkreises zu entsorgenden Altpapiers von der Zuständigkeit der Systembetreiber nach der Verpackungsverordnung enthält die Leistungsbeschreibung genauere Ausführungen.
Menge oder Umfang:
Das Mengenaufkommen an Altpapier im Landkreis in den letzten fünf Jahren lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Die Rahmenbedingungen für die Altpapiererfassung im Landkreis für die nächsten drei Jahre lassen sich vom Landkreis nicht verlässlich einschätzen. Neben den Folgen der demografischen Entwicklung wirken sich aller Voraussicht nach auch die allgemeine wirtschaftliche Lage und der schwankende Konsum von Printmedien sowie gewerbliche Sammlungen im Landkreisgebiet auf die Mengenentwicklung aus.
Die Rahmenbedingungen für die Altpapiererfassung im Landkreis für die nächsten drei Jahre lassen sich vom Landkreis nicht verlässlich einschätzen. Neben den Folgen der demografischen Entwicklung wirken sich aller Voraussicht nach auch die allgemeine wirtschaftliche Lage und der schwankende Konsum von Printmedien sowie gewerbliche Sammlungen im Landkreisgebiet auf die Mengenentwicklung aus.
Aufgrund dieser Unwägbarkeiten zur Herleitung einer gesicherten Mengenprognose für das Altpapieraufkommen in den kommenden Jahren werden für die Abfrage des mengenabhängigen Preises für Sammlung, Transport, ggf. Sortierung und Umladen sowie sonstigem Handling und des mengenabhängigen Erlöses für die Vermarktung/Verwertung von Altpapier Korridore für mögliche Altpapiermengen festgelegt. In deren Bereichen sind die Preise und Erlöse zu kalkulieren.
Aufgrund dieser Unwägbarkeiten zur Herleitung einer gesicherten Mengenprognose für das Altpapieraufkommen in den kommenden Jahren werden für die Abfrage des mengenabhängigen Preises für Sammlung, Transport, ggf. Sortierung und Umladen sowie sonstigem Handling und des mengenabhängigen Erlöses für die Vermarktung/Verwertung von Altpapier Korridore für mögliche Altpapiermengen festgelegt. In deren Bereichen sind die Preise und Erlöse zu kalkulieren.
Dabei sind folgende Mengenkorridore für die Kalkulation zu Grunde zu legen (diese beziehen sich auf die sog. kommunalen Abfallmengen, vgl. Definition in den Vergabeunterlagen):
Mengenkorridor A: 5.000 Mg/a bis 6.000 Mg/a
Mengenkorridor B: 4.000 Mg/a bis 4.999 Mg/a
Mengenkorridor C: 3.500 Mg/a bis 3.999 Mg/a
Das Altpapier wird in 240 l und 1.100 l Altpapierbehältern erfasst, die im Eigentum des Landkreises stehen. Zum Stand 31.12.2011 waren insgesamt ca. 27.800 Behälter mit 240 l Volumen sowie ca. 470 Behälter mit 1.100 l Volumen gestellt. Der Umfang des jährlichen Behälteränderungsdienstes wird in der Leistungsbeschreibung näher abgeschätzt und dargestellt.
Das Altpapier wird in 240 l und 1.100 l Altpapierbehältern erfasst, die im Eigentum des Landkreises stehen. Zum Stand 31.12.2011 waren insgesamt ca. 27.800 Behälter mit 240 l Volumen sowie ca. 470 Behälter mit 1.100 l Volumen gestellt. Der Umfang des jährlichen Behälteränderungsdienstes wird in der Leistungsbeschreibung näher abgeschätzt und dargestellt.
Referenznummer: SAW-L-01/13-72.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Entsorgungsbereich des Altmarkkreises Salzwedel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Ausgefüllte Bewerbererklärung des Bieters, der Mitglieder einer Bietergemeinschaft und der Unterauftragnehmer gemäß Anlage 1 a zum Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft vom 21.11.2008, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 16/2009, nur auf ausdrückliche Aufforderung des Auftraggebers sind Fremdnachweise zu den Erklärungen vorzulegen (z.B. Bestätigungen des Sozialversicherungsträgers, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes).
- Ausgefüllte Bewerbererklärung des Bieters, der Mitglieder einer Bietergemeinschaft und der Unterauftragnehmer gemäß Anlage 1 a zum Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft vom 21.11.2008, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 16/2009, nur auf ausdrückliche Aufforderung des Auftraggebers sind Fremdnachweise zu den Erklärungen vorzulegen (z.B. Bestätigungen des Sozialversicherungsträgers, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes).
- Eigenerklärung des Bieters, der Mitglieder einer Bietergemeinschaft und der Unterauftragnehmer, dass
a) im Vergabeverfahren nicht wissentlich unzutreffende Erklärungen, insbesondere in Bezug auf die Eignung und Fachkunde abgegeben wurden,
b) über das Vermögen des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
b) über das Vermögen des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
c) sich der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer nicht in Liquidation befindet,
d) keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Unterauftragnehmers in Frage stellt.
- Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer, bei Unternehmen aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern mit amtlich anerkannter Übersetzung;
- Hinweis: ImRahmen des Vergabeverfahrens fordert die Vergabestelle für die in die engere Wahl kommenden Bieter eine Auskunft nach § 105a Absatz 1 Nr. 4 GewO aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz an.
- Ergänzend werden vom Bieter Erklärungen zur Tariftreue (Mindestlohn) und Entgeltgleichheit sowie zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (vgl. Ziff. III.3.1.4 oben) gemäß Landesvergabegesetz abgefragt;
- Wird das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben: Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds, zur Bevollmächtigung des geschäftsführenden Mitgliedes und zu dessen Ermächtigung für die Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung.
- Wird das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben: Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds, zur Bevollmächtigung des geschäftsführenden Mitgliedes und zu dessen Ermächtigung für die Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung.
Allgemeine Hinweise:
- Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
- Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahme: Das Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat darf älter sein, muss aber bei Angebotsabgabe noch gültig sein).
- Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden.
- Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen.
- Die aufgeführten Nachweise werden auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten, soweit dies ausdrücklich angegeben ist. Es sind zudem Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer einzureichen.
- Besonderheiten gelten nach den Bewerbungsbedingungen für die als Unterauf-tragnehmer eingesetzten Entsorgungsanlagen für Rest- und Störstoffe.
- Bietergemeinschaften haben Unterlagen grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen. Dies gilt für die unter dieser Ziff. III.2.1 aufgeführten Erklärungen und Nachweise.
- Die unter Ziff. III.2.2 und III.2.3 abgefragten Angaben sind jeweils für das Unternehmen vorzulegen, welches tatsächlich im Rahmen der Leistungserbringung operative Beiträge erbringen soll und somit zur Leistungserbringung tätig wird.
- Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gem. § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor.
- Die vorgenannten allgemeinen Hinweise gelten auch für die nachfolgenden Angaben unter III.2.2 und III.2.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Vorlage der Erklärung eines Versicherungsinstitutes über das Bestehen einer Betriebshaftpflicht-
Versicherung für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer, die Logistik- leistungen (Einsammlung und Transport von Altpapier) erbringen.
- Nur auf Aufforderung: Vorlage der Erklärung eines Versicherungsinstitutes über das Bestehen einer Umwelthaftpflicht-Versicherung für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer, die Verwertungsleistungen erbringen.
- Ebenfalls nur auf Aufforderung: Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters, der Mitglieder der Bieter- gemeinschaft und der Unterauftragnehmer sowie ihres Umsatzes bezogen auf das von der Ausschreibung erfasste Leistungsspektrum (Einsammeln/Transport sowie Vermarktung/Verwertung von Altpapier), jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Ebenfalls nur auf Aufforderung: Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters, der Mitglieder der Bieter- gemeinschaft und der Unterauftragnehmer sowie ihres Umsatzes bezogen auf das von der Ausschreibung erfasste Leistungsspektrum (Einsammeln/Transport sowie Vermarktung/Verwertung von Altpapier), jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angabe der für die Verwertung des Altpapiers vorgesehenen Papierfabrik(en) / Verwertungsanlage(n) einschließlich Lage (Adresse), Betreiber, Aufnahme des Betriebes und Beschreibung des Verfahrens.
- Beschreibung etwaiger Vorbehandlungs-, Umschlag- und/oder Sortiervorgänge und Angabe der
dafür vorgesehenen Betriebsgelände und deren Lage (Adresse) sowie der Betreiber.
- Angabe der für die Verwiegung des gesammelten Altpapiers vorgesehenen geeichten Waage(n) einschließlich deren Lage (Adresse) sowie der Betreiber.
- Für Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer, die Sammel- und Transportleistungen erbringen: Vorlage der Kopie eines gültigen Zertifikates nach der Entsorgungs- fachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) über die Zertifizierung für die Tätigkeiten Sammlung und Transport von Altpapier.
- Für Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer, die Sammel- und Transportleistungen erbringen: Vorlage der Kopie eines gültigen Zertifikates nach der Entsorgungs- fachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) über die Zertifizierung für die Tätigkeiten Sammlung und Transport von Altpapier.
- Für Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft (für Unterauftragnehmer nur auf ausdrückliche Anforderung): Übersicht über die in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen der Altpapiersammlung und -verwertung im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (sog. Referenzen) unter Angabe des Leistungsgegenstandes einschließlich Teilleistungen, der jeweiligen Laufzeit des Auftrages, der weiteren am Auftrag beteiligten Unternehmen und der Benennung des öffentlichen Auftraggebers einschließlich eines dortigen Ansprechpartners.
- Für Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft (für Unterauftragnehmer nur auf ausdrückliche Anforderung): Übersicht über die in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen der Altpapiersammlung und -verwertung im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (sog. Referenzen) unter Angabe des Leistungsgegenstandes einschließlich Teilleistungen, der jeweiligen Laufzeit des Auftrages, der weiteren am Auftrag beteiligten Unternehmen und der Benennung des öffentlichen Auftraggebers einschließlich eines dortigen Ansprechpartners.
- Nur auf Aufforderung der Vergabestelle:
a) Benennung der für die Entsorgung von Störstoffen eingesetzten Unternehmen und Anlagen.
b) Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen des §§ 50 bzw. 51 KrW-/AbfG oder – bei Aufnahme der Tätigkeit nach Inkrafttreten des KrWG - nach § 53 KrWG, falls der Bieter nur als Vermittler/Makler tätig wird.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen und § 18 VOL/B zu stellen (Höhe: 20.000 EUR).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere im Entsorgungsvertrag, aufgeführt.
Vom Bieter wird die Vorlage einer Urkalkulation verlangt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerische Haftung
Sonstige besondere Bedingungen:
1) Die Bieter müssen sich schriftlich verpflichten, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Ausführungen der Leistungen im Auftragsfalle nicht unter den Anforderungen aus den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zu entlohnen sowie gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zu zahlen.
1) Die Bieter müssen sich schriftlich verpflichten, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Ausführungen der Leistungen im Auftragsfalle nicht unter den Anforderungen aus den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zu entlohnen sowie gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zu zahlen.
Zudem wird in Übereinstimmung mit § 12 Landesvergabegesetz verlangt, dass bei der Durchführung der Leistung keine Waren eingesetzt werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
Zudem wird in Übereinstimmung mit § 12 Landesvergabegesetz verlangt, dass bei der Durchführung der Leistung keine Waren eingesetzt werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
2) Der Bieter muss die von ihm im Zuge der Leistungserbringung neu oder nachgestellten PPK-Behälter zum Ablauf der Vertragslaufzeit auf den Auftraggeber ohne zusätzliche Zahlung eines Entgeltes übereignen. Dies ist bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
2) Der Bieter muss die von ihm im Zuge der Leistungserbringung neu oder nachgestellten PPK-Behälter zum Ablauf der Vertragslaufzeit auf den Auftraggeber ohne zusätzliche Zahlung eines Entgeltes übereignen. Dies ist bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
per Verrechnungscheck oder Banküberweisung;
Der Kostenbeitrag ist zu überweisen an folgende Bankverbindung des Altmarkkreises Salzwedel:
Der Abforderung der Unterlagen ist der Überweisungsträger beizufügen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-09 📅
Öffnungsort: beim Auftraggeber, siehe I.1.
Ort des Eröffnungstermins: beim Auftraggeber, siehe I.1.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Altmarkkreis Salzwedel, Hoch-und Tiefbauamt, Vergabestelle
Frau Odette Schulze
Name: Altmarkkreis Salzwedel
Kontaktperson: Amt für kommunale und kommunalwirtschaftliche Angelegenheiten
Frau Edeltraud Hoffmann
Telefon: +49 3901840335📞
E-Mail: edeltraud.hoffmann@altmarkkreis-salzwedel.de📧
Fax: +49 3901840654 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SAW-L-01/13-72.1
Zusätzliche Informationen
keine
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammern
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455140📞
Fax: +49 3455141444 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 107 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
- dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
- dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
- dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Quelle: OJS 2013/S 039-062749 (2013-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 34 593,74 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Entsorgungsbereich des Altmarkkreises Salzwedel.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-24 📅
Name: ALBA Niedersachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Frankfurter Straße 251
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2013/S 133-230877 (2013-02-20)