Einsammlung und Beförderung von Abfällen in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg Los 1.1: Systemabfuhr – Einsammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall im Landkreis Stormarn Los 1.2: Systemabfuhr – Einsammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall im Landkreis Herzogtum Lauenburg Los 2.1: Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll und Weihnachtsbäumen im Kreis Stormarn Los 2.2: Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll und Weihnachtsbäumen im Kreis Herzogtum Lauenburg Los 3.1: Einsammlung und Beförderung von E-Schrott im Kreis Stormarn Los 3.2: Einsammlung und Beförderung von E-Schrott im Kreis Herzogtum Lauenburg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Postanschrift: Leineweberring 13
Postleitzahl: 21493
Postort: Elmenhorst
Kontakt
Internetadresse: http://www.awsh.de/🌏
Fax: +49 41518793400 📠
Einsammlung und Beförderung von Abfällen in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg
Los 1.1: Systemabfuhr – Einsammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall im Landkreis Stormarn
Los 1.2: Systemabfuhr – Einsammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall im Landkreis Herzogtum Lauenburg
Los 2.1: Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll und Weihnachtsbäumen im Kreis Stormarn
Los 2.2: Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll und Weihnachtsbäumen im Kreis Herzogtum Lauenburg
Los 3.1: Einsammlung und Beförderung von E-Schrott im Kreis Stormarn
Los 3.2: Einsammlung und Beförderung von E-Schrott im Kreis Herzogtum Lauenburg
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1.1: Systemabfuhr – Einsammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall im Kreis Stormarn
Kurze Beschreibung: Einsammlung und Beförderung von Restabfall und Bioabfall im Kreis Stormarn
Menge oder Umfang: - Restabfallmenge: ca. 43.000 t/a- Bioabfallmenge: ca. 21.500 t/a
- Restabfallmenge: ca. 43.000 t/a
- Bioabfallmenge: ca. 21.500 t/a
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 1.2: Systemabfuhr – Einsammlung und Beförderung von Restabfall und Bioabfall im Kreis Herzogtum Lauenburg
Kurze Beschreibung:
Systemabfuhr – Einsammlung und Beförderung von Restabfall und Bioabfall im Kreis Herzogtum Lauenburg
Menge oder Umfang: - Restabfallmenge: ca. 33.000 t/a- Bioabfallmenge: ca. 15.000 t/a
- Restabfallmenge: ca. 33.000 t/a
- Bioabfallmenge: ca. 15.000 t/a
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 2.1: Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll und Weihnachtsbäumen im Kreis Stormarn
Kurze Beschreibung: Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll und Weihnachtsbäumen im Kreis Stormarn
Menge oder Umfang: - Menge Sperrmüll: ca. 3.000 t/a- Menge Weihnachtsbäume: ca. 180 t/a
- Menge Sperrmüll: ca. 3.000 t/a
- Menge Weihnachtsbäume: ca. 180 t/a
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 2.2: Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll und Weihnachtsbäumen im Kreis Herzogtum Lauenburg
Kurze Beschreibung:
Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll und Weihnachtsbäumen im Kreis Herzogtum Lauenburg
Menge oder Umfang: - Menge Sperrmüll: ca. 2.500 t/a- Menge Weihnachtsbäume: ca. 150 t/a
- Menge Sperrmüll: ca. 2.500 t/a
- Menge Weihnachtsbäume: ca. 150 t/a
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 3.1: Einsammlung und Beförderung von E-Schrott im Kreis Stormarn
Kurze Beschreibung: Einsammlung und Beförderung von E-Schrott im Kreis Stormarn
Menge oder Umfang: - Menge E-Schrott: ca. 160 t/a
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 3.2: Einsammlung und Beförderung von E-Schrott im Kreis Herzogtum Lauenburg
Kurze Beschreibung: Einsammlung und Beförderung von E-Schrott im Kreis Herzogtum Lauenburg
Menge oder Umfang: - Menge E-Schrott: ca. 190 t/a
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: AWSH Einsammlung 2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreis Stormarn
Kreis Herzogtum Lauenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche aufgeführten Erklärungen und Nachweise sind durch den Bieter (bei Bietergemeinschaften durch alle Mitglieder) beizubringen. Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nur auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bieter die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich zum Nachweis der Eignung eines Dritten bedient, sind auch die Nachweise zur Eignung des Dritten beizubringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, während der Angebotsprüfung sämtliche Erklärungen und Nachweise zur Eignungsprüfung für seine im Angebot angegebenen Unterauftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers beizubringen. Bei Nachweisen zur technischen Leistungsfähigkeit müssen sich diese auf den Leistungsbereich beziehen, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll. Der Bieter hat während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Das Ausstellungsdatum der Eignungsnachweise muss - mit Ausnahme der Nachweise gemäß Ziffer III.2.2.3 (Jahresabschlussbericht, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) dieser Bekanntmachung - nach dem 01. Januar 2013 liegen.
Sämtliche aufgeführten Erklärungen und Nachweise sind durch den Bieter (bei Bietergemeinschaften durch alle Mitglieder) beizubringen. Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nur auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bieter die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich zum Nachweis der Eignung eines Dritten bedient, sind auch die Nachweise zur Eignung des Dritten beizubringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, während der Angebotsprüfung sämtliche Erklärungen und Nachweise zur Eignungsprüfung für seine im Angebot angegebenen Unterauftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers beizubringen. Bei Nachweisen zur technischen Leistungsfähigkeit müssen sich diese auf den Leistungsbereich beziehen, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll. Der Bieter hat während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Das Ausstellungsdatum der Eignungsnachweise muss - mit Ausnahme der Nachweise gemäß Ziffer III.2.2.3 (Jahresabschlussbericht, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) dieser Bekanntmachung - nach dem 01. Januar 2013 liegen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG ausgeschlossen.
Die vorstehenden Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen und Erklärungen gemäß Ziff. III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
2.1.1 Eigenerklärung (gemäß § 6 Abs. 6 lit.d) EG VOL/A) über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ;
2.1.2 Eigenerklärung über die Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft;
2.1.3 Eigenerklärung über Eintragungen in polizeilichen Führungszeugnissen und im Gewerbezentralregister;
2.1.4 Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH);
Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
2.1.5 Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts und des Sozialversicherungsträgers, bei dem die Mehrzahl der Arbeitnehmer versichert sind,
2.1.6 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
2.1.7 polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder (bei GmbH & Co. KG auch dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH; falls kein Geschäftsführer bestellt ist, aller Inhaber),
2.1.8 Gewerbeanmeldung,
2.1.9 Auszug aus dem Gewerbezentralregister (das Unternehmen betreffend),
2.1.10 bestätigte Jahresabschlussberichte bzw. Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht, eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr),
2.1.10 bestätigte Jahresabschlussberichte bzw. Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht, eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr),
2.1.11 Erklärungen und Nachweise zur Eignungsprüfung der Unterauftragnehmer,
2.1.12 Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer, dass entsprechende Mittel und Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind einzureichen:
2.2.1 Umsatzangaben der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre für das Unternehmen insgesamt sowie für den Bereich der ausgeschriebenen Leistungen getrennt nach Eigenleistungen und Fremdleistungen,
2.2.2 Eigenerklärung (gemäß § 6 Abs. 6 lit. a) und b) EG VOL/A) zu Insolvenz, Liquidation.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot einzureichen sind:
2.3.1 Eigenerklärungen darüber, dass der Status als Entsorgungsfachbetrieb für die ausgeschriebenen Tätigkeiten und Abfallarten bzw. über die Verpflichtung, dass das Zertifikat spätestens bis zum Leistungsbeginn vorliegt.
(Der Geltungsbereich des Zertifikats Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bieters muss bei Angeboten für die Lose 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2 das Einsammeln und Transportieren der ausgeschriebenen Fraktionen umfassen.
2.3.2 Erklärungen über Referenzen, die nicht älter als 5 Jahre (vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe gerechnet) sind:
- Los 1.1 und 1.2: Erklärung über mindestens 1 Referenz für eine grundstücksnahe, flächendeckende Systemabfuhr (Behälter- oder Sacksammlung) von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet mit Müllpressfahrzeugen mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern,
- Los 1.1 und 1.2: Erklärung über mindestens 1 Referenz für eine grundstücksnahe, flächendeckende Systemabfuhr (Behälter- oder Sacksammlung) von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet mit Müllpressfahrzeugen mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern,
- Los 2.1 und 2.2: Erklärung über mindestens 1 Referenz für eine grundstücksnahe, flächendeckende Abfuhr von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet mit Müllpressfahrzeugen mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern,
- Los 3.1 und 3.2: Erklärung über mindestens 1 Referenz für eine grundstücksnahe, flächendeckende Abfuhr von E-Schrott, Sperrmüll oder eine Systemabfuhr (Behälter- oder Sacksammlung) in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern
- Los 3.1 und 3.2: Erklärung über mindestens 1 Referenz für eine grundstücksnahe, flächendeckende Abfuhr von E-Schrott, Sperrmüll oder eine Systemabfuhr (Behälter- oder Sacksammlung) in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern
Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
2.3.3 von Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen,
2.3.4 Verpflichtungserklärung des Referenzgebers für den Fall, dass sich der Bieter Referenzen von verbundenen Unternehmen bedient.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen einschließlich Gewährleistung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft errechnet sich aus 5 % der angebotenen Brutto-Auftragssumme bezogen auf die Grundvertragslaufzeit (6 Jahre) für das jeweilige Los. Die Auftragssumme wird anhand der Auswertungsmengen gemäß den Zuschlagskriterien ermittelt. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen.
Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen einschließlich Gewährleistung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft errechnet sich aus 5 % der angebotenen Brutto-Auftragssumme bezogen auf die Grundvertragslaufzeit (6 Jahre) für das jeweilige Los. Die Auftragssumme wird anhand der Auswertungsmengen gemäß den Zuschlagskriterien ermittelt. Die Bürgschaft muss den im Vertragsentwurf dargestellten Vorgaben genügen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt monatlich bis zum 20. des Folgemonats im Rahmen einer Gutschrift durch den Auftraggeber (Gutschriftverfahren).
Die fixen (zeitraumabhängigen) Entgeltbestandteile werden zusammen mit den variablen (mengen- , entfernungsabhängigen sowie den zu vergütenden Schüttereignissen gemäß Weißer Liste und den zu vergütenden Nebenleistungen) gemäß Angebot inkl. Preisanpassung abgebildet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die fixen (zeitraumabhängigen) Entgeltbestandteile werden zusammen mit den variablen (mengen- , entfernungsabhängigen sowie den zu vergütenden Schüttereignissen gemäß Weißer Liste und den zu vergütenden Nebenleistungen) gemäß Angebot inkl. Preisanpassung abgebildet.
Zahlungen werden bargeldlos bis zum 20. des Folgemonats geleistet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen, die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie die Darlegung der Motivation der einzelnen Unternehmen zur Bildung einer Bietergemeinschaft.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen, die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie die Darlegung der Motivation der einzelnen Unternehmen zur Bildung einer Bietergemeinschaft.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-23 📅
Öffnungsort: Elmenhorst
Ort des Eröffnungstermins: Elmenhorst
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Frau Hammann
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AWSH Einsammlung 2013
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Postfach 7128
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
- § 107 Einleitung, Antrag: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 112-191524 (2013-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 415187935250 📠