Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen in der Hansestadt Rostock ab 2015

Hansestadt Rostock

Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen im Holsystem (ca. 10 203 t/a) und Bringsystem (ca. 1 601 t/a) einschließlich Behältergestellung und — Aufstellung von 2015-2018.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-03 Auftragsbekanntmachung
2014-06-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Menge oder Umfang: 11 804 t/a Papierabfälle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Rostock
Postanschrift: Sankt-Georg-Straße 109, Haus 2
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.rostock.de 🌏
E-Mail: heike.arndt@rostock.de 📧
Telefon: +49 3813812315 📞
Fax: +49 3813813501 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 236-410346
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
zu II.2.2): Die mögliche Vertragsverlängerung um zwei Jahre vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 erfolgt im Verhandlungsverfahren gem. VOL/A § 3 EG Abs. 4 Buchstabe g. zu II.1.9): Nebenangebote sind nur bezüglich günstigerer Vertragsbedingungen gem. Leistungsbeschreibung zugelassen. Nebenangebote mit gegenüber der Leistungsbeschreibung verminderten Leistungen sind nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen im Holsystem (ca. 10 203 t/a) und Bringsystem (ca. 1 601 t/a) einschließlich Behältergestellung und — Aufstellung von 2015-2018.
Es werden Varianten akzeptiert
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 29/10/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Rostock.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Anforderung der Vergabestelle (VOL/A § 19 EG Abs. 2 ) in zu bestimmender Frist:
— Übersicht und Angaben zum Bieter, zur Unternehmensform und -struktur einschließlich der Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses.
— Nachweis des Eintrags in ein Berufs- oder Handelsregister.
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß VOL/A § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 vorliegen.
— Auszug aus dem Bundeszentralregister gem. VOL/A § 7 EG Abs. 6.
— Bescheinigung gem. VOL/A § 7 EG Abs. 7.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, bei Subunternehmern behält sich der Auftraggeber die Anforderung der entsprechenden Nachweise/Erklärungen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Anforderung der Vergabestelle (VOL/A § 19 EG Abs. 2) in zu bestimmender Frist:
— Der Jahresumsatz in den letzten drei Jahren sollte die Jahresangebotssumme nicht unterschreiten oder die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderweitig nachgewiesen werden.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die mit der vergebenen Leistung vergleichbaren Umsätze in den letzten 3 Jahren.
— Vorlage der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre gem. VOL/A § 7 Abs. 2 Buchstabe c.
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Ab-gaben (nicht älter als 6
Monate), falls die zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, ist dies durch den Bieter zu
belegen.
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozial-versicherung von Krankenkassen, bei denen insgesamt mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer versichert sind, nicht älter als 6 Monate.
— Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen.
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen gem. VOL/A § 7 EG Abs. 6 und Abs. 7.
— Bescheinigung einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 Millionen
Euro je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (VOL/A § 7 EG Abs. 2 Buchstabe
b).
— Nachweis einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung bzw. anderer nach UmweltHG zulässigen Vorsorgenachweisen
— Urkalkulation auch für evtl. Nachunternehmerpreise gem. Leistungsbeschreibung.
— In Mecklenburg-Vorpommern geltende allgemeinverbindliche Entgelt-Tarifverträge sowie sonstige im Rahmen des VgG M-V anzuwendende tarifvertragliche Regelungen sind unter http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungs¬portal_prod /Regierungsportal/de/sm/_Service/Tarifregister/index.jsp bekanntgemacht (Hin-weis gem. VgG M-V § 9 Abs. 6).
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— Wenn allgemeinverbindliche Entgelttarifverträge kein höheres Entgelt vorschrei-ben, hat der Bieter und seine Subunternehmer bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR (brutto) zu zahlen mit entsprechen den Kontroll- und Vertragsstrafenregelungen gem. Leistungsbeschreibung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Anforderung der Vergabestelle (VOL/A § 19 EG Abs. 2) in zu bestimmender Frist:
— Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
— Nachweis gem. VOL/A § 7 EG Abs. 3 Buchstabe a), dass der Bieter für mindestens einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Sammlung und Verwertung von Papier im
Holsystem erfolgreich ausgeführt hat.
Bringsystem erfolgreich durchgeführt hat.
— Nachweis über das Verfügungsrecht über eine Verwertungsanlage wie zuvor beschrieben.
— Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb wie zuvor beschrieben.
— Referenz mindestens eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers mit einem Ausführungszeitraum von mindestens 1 Jahr innerhalb des Zeitraums 2009-2013 jeweils für die Leistungen wie zuvor beschrieben.
— Nachweis gem. VOL/A § 7 EG Abs. 3 Buchstabe a), dass der Bieter für mindestens einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Behälterausstattung mit Transponder und nachfolgendem Einsatz eines Behälteridentifikationssystems erfolgreich ausgeführt hat.
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— Angaben zu den Referenzen gem. Formblatt 124.
— Angaben über die Auftragserfüllung, u. a. Benennung der für die ausgeschriebe-ne Leistung verantwortlichen Person sowie deren berufliche Befähigung und Qualifikation.
— Angabe, ob der Bieter beabsichtigt, für die angefragte Leistung Unterauftragnehmer einzusetzen. Erklärung, dass der Betrieb des Bieters oder der Betrieb des Unterauftragnehmers auf alle ausgeschriebenen Leistungen eingerichtet sind.
— Die Zertifizierung für die Sammlung und Verwertung von Papier als Entsorgungsfachbetrieb oder eine gleichwertige Bescheinigung.
— Angaben über die für den Einsatz in Hol- und Bringsystem vorgesehenen Behälter für die Papiererfassung.
— Angaben über die für den Einsatz vorgesehenen Transponder und das Behälteridentifikationssystem einschließlich Typgenehmigung derFahrzeugausrüstungsbestandteile und BSI-Zertifikat der Funkanlage.
— Angaben über die für die Sammlung der PPK-Abfälle vorgesehenen Fahrzeuge und die Anzahl der vorgesehenen Fahrzeugbesatzung.
— Angabe der für die Einsammlung und den Transport der Papierabfälle erforderlichen Energieverbrauch (kWh/t Papier) sowie der entstehenden CO2-Emission(g/t Papier) jeweils im Hol- und Bringsystem mit Darstellung der Berechnungswege.
— Nachweis über das Verfügungsrecht über (eine)genehmigte(n) und betriebene(n) Anlage(n) für die Verwertung der Papierabfälle der Hansestadt Rostock mit ausreichender Kapazität einschließlich der Vorlage eines Verwertungskonzepts für die Papierabfälle.
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— Angaben und Genehmigungsbescheide zu den Verwertungs- und u. U. Umschlaganlage(n) gem. Leistungsbeschreibung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 100 000 EUR gem. VHB-Formular 421 unabhängig von der Höhe der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Abrechnung gem. VOL/B und Vergabebedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben alle Mitglieder aufzuführen, ein Mitglied als bevollmächtigtes Mitglied zu benennen sowie die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder verbindlich zu erklären.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Deutsche Kreditbank AG,
BLZ: 120 300 00,
Konto: 100 321,
bzw.
IBAN: DE 60 1203 0000 0000 1003 21,
BIC: BYLADEM1001,
Zahlungsgrund:7409691071A20069291013,
Firma des Einzahlers:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Heike Arndt
Internetadresse: www.rostock.de 🌏
Name: Hansestadt Rostock
Postanschrift: St.-Georg-Straße 109/Haus II
Kontaktperson: Hauptamt SG Zentrale Vergabe und Beschaffung
URL für weitere Informationen: http://rostock.de 🌏
URL der Dokumente: http://rostock.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 29/10/13
Zusätzliche Informationen
zu II.2.2): Die mögliche Vertragsverlängerung um zwei Jahre vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2020 erfolgt im Verhandlungsverfahren gem. VOL/A § 3 EG Abs. 4 Buchstabe g.
zu II.1.9): Nebenangebote sind nur bezüglich günstigerer Vertragsbedingungen gem. Leistungsbeschreibung zugelassen. Nebenangebote mit gegenüber der Leistungsbeschreibung verminderten Leistungen sind nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885814 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Fax: +49 3855885847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 107 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Unverzüglich i. S. v. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 14 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Rüge durch die Vergabestelle als verfristet zurückgewiesen. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
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Quelle: OJS 2013/S 236-410346 (2013-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: St.-Georg-Straße 109/Haus 2

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 109-192794
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 236-410346
ABl. S-Ausgabe: 109

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (75)
2. Technischer Wert (10)
3. Vertragsbedingungen (10)
4. Energieeffizienz (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-20 📅
Name: Veolia Umweltservice Nord GmbH
Postanschrift: Tannenweg 25
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: www.regierung-mv.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 107 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Unverzüglich i. S. v. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 15 bzw. 10 (15 Kalendertage postalisch und 10 Kalendertage elektronisch) Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Rüge durch die Vergabestelle als verfristet zurückgewiesen. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
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Quelle: OJS 2014/S 109-192794 (2014-06-05)