Einweg OP-Schutzkleidung

Universitätsmedizin Göttingen

Sechs der angeschlossenen Mitgliedskliniken der Comparatio beabsichtigen, ihren kommenden laufenden Bedarf an Einweg OP-Schutzkleidung in Form einer Rahmenvereinbarung zu vergeben.
Zum Leistungsumfang zählen die Belieferung des Bedarfes an sterilen Einweg Mänteln, Einweg-Hauben und Einweg-Masken.
Genaue Informationen sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schutzkleidung
Menge oder Umfang:
Die Bedarfsmengen wurden auf Grundlage der reflektierten Erfahrungen des Beschaffungsverhaltens derletzten Jahre prognostiziert. Somit können in der Leistungsgeschreibung nur geschätzte Bedarfsmengen angegeben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schutzkleidung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 40
Postleitzahl: 37075
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-goettingen.de 🌏
E-Mail: agnetha.foerstermann@comparatio.org 📧
Telefon: +49 5513912144 📞
Fax: +49 5513913012144 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-05 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 154-268251
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 87-147693
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
1.) Die benötigten Unterlagen für das Verfahren werden Ihnen frei, direkt und vollständig elektronisch über die Bieterplattform von Healy Hudson (https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login) zur Verfügung gestellt. Eine kostenfreie einmalige Registrierung ist hierfür notwendig. 2.) Sie werden Ihr Angebot elektronisch im Rahmen der Bieterplattform abgeben. Hiernach generiert sich ein Mantelbogen. Dieser ist der Vergabestelle fristgerecht in einem verschlossenen Umschlag spätestens bis zum Ende der angegebenen Angebotsfrist einzureichen. 3.) Fragen, die dem genannten Ansprechpartner nicht elektronisch über das Fragen-Antworten-Forum bis spätestens bis 6.9.2013 vorliegen, werden nicht beantwortet. Das gleiche gilt für mündliche Anfragen sowie für Anfragen, die nicht an den genannten Ansprechpartner gerichtet werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sechs der angeschlossenen Mitgliedskliniken der Comparatio beabsichtigen, ihren kommenden laufenden Bedarf an Einweg OP-Schutzkleidung in Form einer Rahmenvereinbarung zu vergeben.
Zum Leistungsumfang zählen die Belieferung des Bedarfes an sterilen Einweg Mänteln, Einweg-Hauben und Einweg-Masken.
Genaue Informationen sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Einweg-Masken.
Kurze Beschreibung: Belieferung der Kliniken mit Einweg-Masken.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Einweg-Hauben.
Kurze Beschreibung: Belieferung der Kliniken mit Einweg-Hauben.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sterile Einweg OP-Mäntel.
Kurze Beschreibung: Belieferung der Kliniken mit sterilen Einweg-OP-Mänteln
Es werden Varianten akzeptiert
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Az. 2013-00087
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen, Hannover, Hamburg, Kiel und Lübeck, Greifswald und München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise werden von dem Unternehmen im Rahmen des Verfahrens gefordert. Sollten Sie eines der Kriterien nicht erfüllen können, wird Ihre Eignung als nicht ausreichend bewertet werden, was zur Folge hat, dass Sie vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Mindestkriterien sind als K.O-Kriterium kenntlichgemacht und führen bei Nicht-Erfüllung zwingend zum Ausschluss vom weiteren Verlauf des Verfahrens.
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Erklärung der Insolvenz
Ich/Wir erkläre(n), dass kein Antrag über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über mein/unser Vermögen gemäß § 13 InsO gestellt oder mangels Maße abgelehnt worden ist.
Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
Ich/Wir erkläre(n), dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
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Vereinbarung abgestimmte Verhaltensweisen
Ich/Wir bestätige(n), dass meinem/unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des Angebots getroffen werden.
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Verurteilungen
Ich/Wir bestätige(n), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig auf Grund von in § 6 IV EG VOL/A genannten Straftaten verurteilt ist. Das Verhalten einer Person schlägt dann auf das Unternehmen mit der Konsequenz, dass dessen Zuverlässigkeit nicht zweifelsohne gegeben ist, durch, wenn diese Person berecjhtigt ist, die Geschäfte des Unternehmens selbstverantwortlich zu führen oder wenn dieser Aufsichtspflichten obliegen, deren Verletzung eine Bestrafung nach § 130 OWiG nach sich zieht. In § 6 IV EG VOL/A werden folgende Straftaten benannt:
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a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafge- setzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle- und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäi- schen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Be- stechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstel- lung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsver- kehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchfüh- rung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
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Zollrechtliche Verpflichtungen
Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir nicht gegen meine/unsere, aus den unternehmerischen Tätigkeiten entwachsenden, zollrechtlichen Verpflichtungen verstoßen habe(n).
Produkthaftung
Ich/Wir erkläre(n), dass das Unternehmen im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausreichend in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist. Die Ansprüche, welche sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aus der Produkthaftung ergeben, sind damit versicherungstechnisch abgesichert. Sofern der Bieter oder Bewerber nicht selbst der Hersteller der angebotenen Produkte ist, hat er sich zu vergewissern, dass dieser die Produkthaftung im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltslos übernimmt und insoweit auch ausreichend versichert ist. Mindestbedingungen: Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR je Schadensfall für Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall und zudem für Vermögensschäden in Höhe von 100 000 EUR.
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Tariftreue und Mindestentlohnung
Ich/Wir erkläre(n), dass meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen und ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen“ vereinbaren werde.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
— seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen
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über Mindestentgelte einzuhalten,
— seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen,
— die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
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— sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
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— sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
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Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen und ihre schriftliche Zustimmung einzuholen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber
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vorzulegen.
ILO-Kernarbeitsnormen
Ich/Wir erkläre(n), dass die Vorlage eines Nachweises darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Ware nicht unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Zertifikate nicht ermittelt werden.
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den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO Kernarbeitsnormen
festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
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Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen hinzuweisen und ihre schriftliche Zustimmung einzuholen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen
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bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Frauenförderung
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten). Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 3 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. Bei weniger als 10 Beschäftigten entfallen alle nachfolgenden Punkte, bei mehr als 10 Beschäftigten sind diese zwingend erforderlich.
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— Frauenförderung Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG,
— Gleichbehandlungsrecht gemäß § 4 FFV,
— Unterauftragnehmer gemäß § 4 FFV,
— Nachweispflicht gemäß § 4 FFV,
— (Falls zutreffend) Bekanntgabe von Hinderungsgründe gem. § 5 Abs. 2 FFV.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich
— das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten,
— je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen,
— sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete.
Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen und ihre schriftliche Zustimmung einzuholen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
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Verpackungsverordnung
Bestätigen Sie positiv die Einhaltung der Verpackungsverordnung.
EG-Antiterrorismusverordnung
Bestätigen Sie positiv, die Einhaltung der EG-Antiterrorismusverordnung.
Elektronische Bestellabwicklung
Ich/Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Bestellungen für die ausgeschriebenen Produkte über die elektronische Bestellplattform der GSG abgewickelt werden. Wir haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente zur Kenntnis genommen (Mustervertrag und die Preisliste).
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Erklärung des Bieters wissentliche falsche Angaben
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe bezüglich der geforderten Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von der weiteren Auftragserteilung zur Folge hat und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von 3 Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise werden von dem Unternehmen im Rahmen des Verfahrens gefordert. Sollten Sie eines der Kriterien nicht erfüllen können, wird Ihre Eignung als nicht ausreichend bewertet werden, was zur Folge hat, dass Sie vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Mindestkriterien sind als K.O-Kriterium kenntlichgemacht und führen bei Nicht-Erfüllung zwingend zum Ausschluss vom weiteren Verlauf des Verfahrens.
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Mindeststandards:
Kundenservice
Verfügen Sie über einen deutschsprachigen Kundenservice?
Mindestbestellwert
Ich/Wir sind uns bewusst, dass das Vorliegen eines Mindestbestellwerts zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führt. Deshalb erhebe(n) ich/wir keinen Mindestbestellwert.
Umsätze
Geben Sie bitte Ihre Umsätze der letzten 3 Jahre an, untergliedert in Komplettumsatz und Umsatz mit Kliniken der Maximalversorgung.
Umsätze Produktbereich
Bitte geben Sie die erzielten Umsätze der letzte 3 Jahre im zu vergebenden Produktbereich an.
Referenzkliniken
Bitte benennen Sie als Referenz Kliniken, die einen Status als Maximalversorger inne haben und die bereits im Bereich des Vergabegegenstandes in der Vergangenheit von Ihnen beliefert wurden, sowie die entsprechenden Ansprechpartner. Mindestbedingung: Es muss mindestens jeweils eine Referenz für die letzten 3 Jahre angegeben werden.
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Konsignationslager
Bieten Sie die Lagerhaltung der Artikel in einem kostenlosen Konsignationslager an?
Ansprechpartner
Bitte geben Sie den für dieses Vergabeverfahren jeweils zuständigen Ansprechpartner Ihres Unternehmens an (Name, Telefonnumer, E-Mail-Adresse).
Erfüllung gemeinschaftsrechtlicher Anforderungen
Ich/Wir erkläre(n), dass alle Produkte den Anforderungen nach Anhang I der EG-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte und den harmonisierten Normen, wie dem Medizinproduktegesetz, entsprechen.
Qualitätsmanagementsystem
Die Angabe hinsichtlich des Bestehens eines Zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 und Beigabe der Zertifizierung oder die Angabe der Nutzung anderer vergleichbarer Qualitätsmanagementmodelle wird verlangt. Als gleichwertig werden Modelle angesehen, welche eine kontinuierliche Verbesserung im Fokus haben. Sofern vergleichbare Qualitätsmanagementmaßnahmen angewandt werden, sind diese zu beschreiben (nicht mehr als eine DIN A4 Seite) und in den Anlagen zu hinterlegen CE-Kennzeichung.
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Besitzen die angebotenen Produkte eine CE-Kennzeichnung?
Reach-Vorschriften
Können Sie bestätigen, dass Ihr Unternehmen die Reach-Vorschriften einhält? (Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)
Handelsregister
Ich/Wir bestätige(n), dass ein Nachweis über den Eintrag in das Handelsregister oder eine Zulassungsbescheinigung in den Anlagen hinterlegt wurde.
Nachauftragnehmer
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachauftragnehmer übertragen will und diese zu benennen. Bei der Einholung von Angeboten von Unterauftragnehmern ist der Bieter verpflichtet, kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu vereinbaren ist, bei der Übertragung von Teilleistungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten zu verfahren und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen–insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen–zu stellen, als sie durch den Auftrag mit dem Bieter vereinbart werden.
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Der Bieter wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Weitergabe an Unterauftragnehmer der Zustimmung des Auftraggebers bedarf, und dass er mit einer Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung von Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, an Unterauftragnehmer nur in begründeten Ausnahmefällen rechnen kann.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die von dem Bieter geforderten Eignungsnachweise vor der Zuschlagserteilung auch von den benannten Unterauftragnehmern zu verlangen.
Sofern der Bieter nur im Zusammenwirken mit einem Nachauftragnehmer die geforderten Eignungsnachweise führen kann, muss er mit Abgabe des Angebots eine Verfügbarkeitserklärung beilegen, welche bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung verbindlich auf die Ressourcen des Nachunternehmers zugreifen kann. Kann der Nachweis der Eignung auch ohne die Ressourcen des Nachunternehmers geführt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Verfügbarkeitserklärung zu einem späteren Zeitpunkt, aber noch vor Erteilung des endgültigen Zuschlags, zu fordern.
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Bietergemeinschaft
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise werden von dem Unternehmen im Rahmen des Verfahrens gefordert. Sollten Sie eines der Kriterien nicht erfüllen können, wird Ihre Eignung als nicht ausreichend bewertet werden, was zur Folge hat, dass Sie vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Mindestkriterien sind als K.O-Kriterium kenntlichgemacht und führen bei Nicht-Erfüllung zwingend zum Ausschluss vom weiteren Verlauf des Verfahrens.
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Mindeststandards:
Die Angabe hinsichtlich des Bestehens eines Zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 und Beigabe der Zertifizierung oder die Angabe der Nutzung anderer vergleichbarer Qualitätsmanagementmodelle wird verlangt. Als gleichwertig werden Modelle angesehen, welche eine kontinuierliche Verbesserung im Fokus haben. Sofern vergleichbare Qualitätsmanagementmaßnahmen angewandt werden, sind diese zu beschreiben (nicht mehr als eine DIN A4 Seite) und in den Anlagen zu hinterlegen
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CE-Kennzeichung
Können Sie bestätigen, dass Ihr Unternehmen die REACH-Vorschriften einhält? (Regulation concerning the Registration , Evaluation , Authorisation and Restriction of Chemicals).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Zahlungsbedingungen in Höhe von 21 Tage 3 % Skonto/30 Tage netto ab Zugang der Rechnung, einheitlich für alle Comparatio-Kliniken.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 6
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Medizinische Hochschule Hannover
Postanschrift: Carl-Neuberg-Str. 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Postanschrift: Martinistr. 52
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20246
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Campus Kiel: Arnold-Heller-Straße 3, Campus Lübeck: Ratzeburger Allee 160
Postort: Kiel und Lübeck
Postleitzahl: 24105/23538
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Greifswald
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Postort: Greifswald
Postleitzahl: 17475
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum der Universität München
Postanschrift: Marchioninistraße 15
Postort: München
Postleitzahl: 81377
Kontakt
Kontaktperson: Agnetha Förstermann
URL der Teilnahme: https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login 🌏
URL der Dokumente: https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-04 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Az. 2013-00087
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 87-147693
Zusätzliche Informationen
1.) Die benötigten Unterlagen für das Verfahren werden Ihnen frei, direkt und vollständig elektronisch über die Bieterplattform von Healy Hudson (https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login) zur
Verfügung gestellt. Eine kostenfreie einmalige Registrierung ist hierfür notwendig.
2.) Sie werden Ihr Angebot elektronisch im Rahmen der Bieterplattform abgeben. Hiernach generiert sich ein Mantelbogen. Dieser ist der Vergabestelle fristgerecht in einem verschlossenen Umschlag spätestens bis zum Ende der angegebenen Angebotsfrist einzureichen.
Mehr anzeigen
3.) Fragen, die dem genannten Ansprechpartner nicht elektronisch über das Fragen-Antworten-Forum bis spätestens bis 6.9.2013 vorliegen, werden nicht beantwortet. Das gleiche gilt für mündliche Anfragen sowie für Anfragen, die nicht an den genannten Ansprechpartner gerichtet werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter seiner gesetzlich definierten Rügeobliegenheit laut § 107 III GWB nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme der Tatsache, welche seiner Meinung nach einen Vergaberechtsverstoß darstellt, nachkommt. Nach § 107 III Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Außerdem wird eindeutig auf die Fristen des § 101 a I GWB hingewiesen, welcher den Auftraggeber verpflichtet nach Versand der Vorabinformation innerhalb eines bestimmten, beschriebenen Zeitkorridors die Zuschlagserteilung zu unterlassen.
Quelle: OJS 2013/S 154-268251 (2013-08-05)