Derzeit betreuen die AOK ca. 1,3 Millionen Arbeitgeber in allen Größenkategorien und Branchen mit ca. 25 Millionen Beschäftigten. Arbeitgeber sind wichtige Geschäftspartner für die AOK, da sie anteilig den Krankenversicherungsbeitrag ihrer Arbeitnehmer tragen. Nach § 13 SGB I haben die AOKs eine gesetzliche Informationspflicht. Die Arbeitgeberkommunikation ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die AOK informiert regelmäßig Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. deren Personalverantwortliche oder Entscheider über sozialversicherungsrechtliche Fachthemen, aktuelle Themen aus der Sozialpolitik, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie zu den Themen Gesundheit und betriebliche Gesundheitsförderung. Die AOK engagiert sich verstärkt für eine einheitliche Kommunikation, Markenpflege und -strategie auch in der Arbeitgeberkommunikation unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Daher ist eine tiefgreifende Regionalisierungs- und Individualisierungsnotwendigkeit für die einzelnen AOKs gegeben, die ein hohes Maß an Komplexität und Abstimmung erfordert. Mit einem crossmedialen Ansatz, auch mit anderen AOK-Informationsangeboten, platziert die AOK ihr Themenspektrum in der geeigneten Medienkombination wirkungsvoll und zielgerichtet bei ihren Arbeitgebern. Insbesondere durch die Themenbereiche Gesundheit und Betriebliche Gesundheitsförderung in der Arbeitgeberkommunikation wird darüber hinaus die Marke „AOK-Die Gesundheitskasse“ gestärkt. Die Arbeitgeberkommunikation beinhaltet derzeit: — Konzeption und Produktion des Unternehmermagazins (4 x jährlich) mit bundesweit einheitlichem Grundaufbau und hohem Regionalisierungsgrad; — Sonderausgaben des Magazins: z. B. zum Jahreswechsel, Gesetzesreform etc.; — Supplements: z. B. pa/vigo coach; pa/vigo management (individuell/regionalisiert); — ein Internetportal für Arbeitgeber (aok-business.de) mit bundesweitem Grundaufbau und länderindividuellen regionalen Unterseiten; — Fachbroschüren und das Handbuch Sozialversicherung; — Fachseminare / -webinare; — E-Mail-Newsletter; — Diverse Flyer zur Kurzinformation über Themen der Sozialversicherung oder sonstigen Themen; — Weitere Medien und Serviceleistungen nach Bedarf und Einzelauftrag z.B. Seminarprogramme; Umhefter/Einhefter etc. Die oben genannten Leistungen werden im Rahmen einer Einzel- und Rahmenvereinbarung durch die Auftraggeberinnen vergeben. Die Ausschreibung erfolgt titelneutral.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verlagsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verlagsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren für sich und im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberinnen durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
1. Die Auftraggeberinnen sind:
— AOK Bundesverband-GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand, Herrn Jürgen Graalmann;
— AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Christopher Hermann;
— AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Helmut Platzer;
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorstand, Herrn Olaf Woggan;
— AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg v. d. H., vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller;
— AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Jürgen Peter;
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 , 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak;
— AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1 – 105, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch;
— AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorstand, Herrn Rolf Steinbronn;
— AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorstand, Herrn Günter Wältermann;
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Walter Bockemühl;
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle.
2. Die vorbeschriebene Leistung wird im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben.
3. Angebote sind an die AOK Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Melanie von Lennep, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können per E-Mail an Vergabestelle@bv.aok.de oder Fax an 030-34646 2777 unter Angabe des Auftragsgegenstandes abgerufen werden.
4. Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1 und Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
5. Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberinnen.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin,dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechendder geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberinnen mit dem Zuschlag als erteilt. An der Auftragsdurchführung beteiligte Konzerntöchter gelten als Unterauftragnehmer.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3 (4) von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
— AOK Bundesverband-GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand, Herrn Jürgen Graalmann;
— AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Christopher Hermann;
— AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Helmut Platzer;
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorstand, Herrn Olaf Woggan;
— AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg v. d. H., vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller;
— AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Jürgen Peter;
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 , 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak;
— AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1 – 105, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch;
— AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorstand, Herrn Rolf Steinbronn;
— AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorstand, Herrn Günter Wältermann;
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Walter Bockemühl;
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle.
2. Die vorbeschriebene Leistung wird im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben.
3. Angebote sind an die AOK Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Melanie von Lennep, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können per E-Mail an Vergabestelle@bv.aok.de oder Fax an 030-34646 2777 unter Angabe des Auftragsgegenstandes abgerufen werden.
4. Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1 und Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
5. Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberinnen.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin,dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechendder geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberinnen mit dem Zuschlag als erteilt. An der Auftragsdurchführung beteiligte Konzerntöchter gelten als Unterauftragnehmer.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3 (4) von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Derzeit betreuen die AOK ca. 1,3 Millionen Arbeitgeber in allen Größenkategorien und Branchen mit ca. 25 Millionen Beschäftigten. Arbeitgeber sind wichtige Geschäftspartner für die AOK, da sie anteilig den Krankenversicherungsbeitrag ihrer Arbeitnehmer tragen. Nach § 13 SGB I haben die AOKs eine gesetzliche Informationspflicht. Die Arbeitgeberkommunikation ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die AOK informiert regelmäßig Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. deren Personalverantwortliche oder Entscheider über sozialversicherungsrechtliche Fachthemen, aktuelle Themen aus der Sozialpolitik, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie zu den Themen Gesundheit und betriebliche Gesundheitsförderung.
Derzeit betreuen die AOK ca. 1,3 Millionen Arbeitgeber in allen Größenkategorien und Branchen mit ca. 25 Millionen Beschäftigten. Arbeitgeber sind wichtige Geschäftspartner für die AOK, da sie anteilig den Krankenversicherungsbeitrag ihrer Arbeitnehmer tragen. Nach § 13 SGB I haben die AOKs eine gesetzliche Informationspflicht. Die Arbeitgeberkommunikation ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die AOK informiert regelmäßig Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. deren Personalverantwortliche oder Entscheider über sozialversicherungsrechtliche Fachthemen, aktuelle Themen aus der Sozialpolitik, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie zu den Themen Gesundheit und betriebliche Gesundheitsförderung.
Die AOK engagiert sich verstärkt für eine einheitliche Kommunikation, Markenpflege und -strategie auch in der Arbeitgeberkommunikation unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Daher ist eine tiefgreifende Regionalisierungs- und Individualisierungsnotwendigkeit für die einzelnen AOKs gegeben, die ein hohes Maß an Komplexität und Abstimmung erfordert.
Die AOK engagiert sich verstärkt für eine einheitliche Kommunikation, Markenpflege und -strategie auch in der Arbeitgeberkommunikation unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Daher ist eine tiefgreifende Regionalisierungs- und Individualisierungsnotwendigkeit für die einzelnen AOKs gegeben, die ein hohes Maß an Komplexität und Abstimmung erfordert.
Mit einem crossmedialen Ansatz, auch mit anderen AOK-Informationsangeboten, platziert die AOK ihr Themenspektrum in der geeigneten Medienkombination wirkungsvoll und zielgerichtet bei ihren Arbeitgebern. Insbesondere durch die Themenbereiche Gesundheit und Betriebliche Gesundheitsförderung in der Arbeitgeberkommunikation wird darüber hinaus die Marke „AOK-Die Gesundheitskasse“ gestärkt.
Mit einem crossmedialen Ansatz, auch mit anderen AOK-Informationsangeboten, platziert die AOK ihr Themenspektrum in der geeigneten Medienkombination wirkungsvoll und zielgerichtet bei ihren Arbeitgebern. Insbesondere durch die Themenbereiche Gesundheit und Betriebliche Gesundheitsförderung in der Arbeitgeberkommunikation wird darüber hinaus die Marke „AOK-Die Gesundheitskasse“ gestärkt.
Die Arbeitgeberkommunikation beinhaltet derzeit:
— Konzeption und Produktion des Unternehmermagazins (4 x jährlich) mit bundesweit einheitlichem Grundaufbau und hohem Regionalisierungsgrad;
— Sonderausgaben des Magazins: z. B. zum Jahreswechsel, Gesetzesreform etc.;
— Supplements: z. B. pa/vigo coach; pa/vigo management (individuell/regionalisiert);
— ein Internetportal für Arbeitgeber (aok-business.de) mit bundesweitem Grundaufbau und länderindividuellen regionalen Unterseiten;
— Fachbroschüren und das Handbuch Sozialversicherung;
— Fachseminare / -webinare;
— E-Mail-Newsletter;
— Diverse Flyer zur Kurzinformation über Themen der Sozialversicherung oder sonstigen Themen;
— Weitere Medien und Serviceleistungen nach Bedarf und Einzelauftrag z.B. Seminarprogramme; Umhefter/Einhefter etc.
Die oben genannten Leistungen werden im Rahmen einer Einzel- und Rahmenvereinbarung durch die Auftraggeberinnen vergeben. Die Ausschreibung erfolgt titelneutral.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliedsstaates, der nicht älter als 12 Monate ist (Kopie) ab Ende der Angebotsfrist. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliedsstaates, der nicht älter als 12 Monate ist (Kopie) ab Ende der Angebotsfrist. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
2. Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)-g) VOL/A EG genannten Strafen verurteilt worden ist und dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a) -e) VOL/A EG genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
2. Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)-g) VOL/A EG genannten Strafen verurteilt worden ist und dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a) -e) VOL/A EG genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis (Kopie) einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 000 000 EUR für Personenschäden, 500 000 EUR für Sachschäden sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden (inklusiver der Verletzung von datenschutzrechtlichen Anforderungen). Sofern keine entsprechende Versicherung besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis (Kopie) einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 000 000 EUR für Personenschäden, 500 000 EUR für Sachschäden sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden (inklusiver der Verletzung von datenschutzrechtlichen Anforderungen). Sofern keine entsprechende Versicherung besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen wird.
2. Erklärung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft über seinen Gesamtumsatz sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, der letzten abgeschlossenen drei Geschäftsjahre .
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit sowie Leistungsprofil, Mitarbeiterzahl und Mitarbeiterstruktur (Aufgliederung nach Berufsgruppen, Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern), Gesellschafterstruktur, ggf. Standorte sowie der technischen Ausstattung des Unternehmens.
1. Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit sowie Leistungsprofil, Mitarbeiterzahl und Mitarbeiterstruktur (Aufgliederung nach Berufsgruppen, Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern), Gesellschafterstruktur, ggf. Standorte sowie der technischen Ausstattung des Unternehmens.
2. Vorlage von mindestens einer prüfbaren Referenz mit Angabe von Titel, Leistungszeitraum, -art und -umfang über erbrachte oder vergleichbare Leistungen im ausgeschriebenen Bereich. Aus der Referenz muss hervorgehen, dass ein crossmedialer Ansatz (Vernetzung unterschiedlicher Medien; Print und Online) verfolgt wurde, redaktionelle und fachredaktionelle Arbeiten erbracht wurden und eine Portalumsetzung in Typo 3 stattgefunden hat. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und ein Ansprechpartner zu benennen.
2. Vorlage von mindestens einer prüfbaren Referenz mit Angabe von Titel, Leistungszeitraum, -art und -umfang über erbrachte oder vergleichbare Leistungen im ausgeschriebenen Bereich. Aus der Referenz muss hervorgehen, dass ein crossmedialer Ansatz (Vernetzung unterschiedlicher Medien; Print und Online) verfolgt wurde, redaktionelle und fachredaktionelle Arbeiten erbracht wurden und eine Portalumsetzung in Typo 3 stattgefunden hat. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und ein Ansprechpartner zu benennen.
3. Benennung und Darstellung der für die Projektleitung verantwortlichen Personen(Projektleiter/in sowie deren Stellvertreter/in) in einem Kurzlebenslauf unter Angabe von Ausbildung, Referenzen und Qualifikation. Daneben müssen mindestens zwei Typo 3 zertifizierte Entwickler genannt werden.
3. Benennung und Darstellung der für die Projektleitung verantwortlichen Personen(Projektleiter/in sowie deren Stellvertreter/in) in einem Kurzlebenslauf unter Angabe von Ausbildung, Referenzen und Qualifikation. Daneben müssen mindestens zwei Typo 3 zertifizierte Entwickler genannt werden.
4. Eigenerklärung, dass:
— der beiliegende Entwurf des Rahmendatenschutzvertrags sowie dessen Inhalte zur Kenntnis genommen wurden und die Anforderungen entsprechend beachtet werden,
— Vorlage eines bestehenden Datenschutzkonzeptes/IT Sicherheitskonzeptes oder des Datenschutzhandbuches oder der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des Unternehmens und - soweit vorhanden - der Datenschutzauditierungen (Zertifikate) und
— Vorlage eines bestehenden Datenschutzkonzeptes/IT Sicherheitskonzeptes oder des Datenschutzhandbuches oder der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des Unternehmens und - soweit vorhanden - der Datenschutzauditierungen (Zertifikate) und
— Vorlage der ausgefüllten, unterzeichneten Anhänge A-D zur Beurteilung des Datenschutzes (Fragebogen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen zu Wartungsfirmen und den Standorten),
— Vorlage eines vom Bewerber verwendeten Musters einer Verpflichtungserklärung nach § 5 BDSG einschließlich des Datenschutzmerkblattes für die Mitarbeiter/innen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Die Auftraggeberinnen sind:
— AOK Bundesverband-GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand, Herrn Jürgen Graalmann;
— AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Christopher Hermann;
— AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Helmut Platzer;
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorstand, Herrn Olaf Woggan;
— AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg v. d. H., vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller;
— AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Jürgen Peter;
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 , 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak;
— AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1 – 105, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch;
— AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorstand, Herrn Rolf Steinbronn;
— AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorstand, Herrn Günter Wältermann;
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Walter Bockemühl;
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle.
2. Die vorbeschriebene Leistung wird im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben.
3. Angebote sind an die AOK Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Melanie von Lennep, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können per E-Mail an Vergabestelle@bv.aok.de oder Fax an 030-34646 2777 unter Angabe des Auftragsgegenstandes abgerufen werden.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können per E-Mail an Vergabestelle@bv.aok.de oder Fax an 030-34646 2777 unter Angabe des Auftragsgegenstandes abgerufen werden.
4. Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1 und Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
4. Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1 und Ziffer III.2.2 der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
5. Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberinnen.
5. Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberinnen.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin,dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechendder geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberinnen mit dem Zuschlag als erteilt. An der Auftragsdurchführung beteiligte Konzerntöchter gelten als Unterauftragnehmer.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen,wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin,dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechendder geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberinnen mit dem Zuschlag als erteilt. An der Auftragsdurchführung beteiligte Konzerntöchter gelten als Unterauftragnehmer.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3 (4) von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherigeBekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a GWB verstoßen hat...
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...".
Es wird der folgender weiterer Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat es dies gegenüber der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung genannten Vergabestelle unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheiten der gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Es wird der folgender weiterer Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat es dies gegenüber der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung genannten Vergabestelle unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheiten der gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2013/S 067-111966 (2013-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren für sich und im Auftrag der unter Ziffer VI.2 genannten Auftraggeberinnen durch
Zusätzliche Angaben
1. Die Auftraggeberinnen sind:
— AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den Vorstand, Herrn Jürgen Graalmann;
— AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Christopher Hermann;
— AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Helmut Platzer;
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorstand, Herrn Olaf Woggan;
— AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg v. d. H., vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller;
— AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorstand, Herrn Dr. Jürgen Peter;
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 , 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak;
— AOK NordWest - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch;
— AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorstand, Herrn Rolf Steinbronn;
— AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorstand, Herrn Günter Wältermann;
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Walter Bockemühl;
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle.
2. Die vorbeschriebene Leistung wurde im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben.