Elektromobilität als Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes: Entwicklung eines Energie- und Verkehrsanalyseinstrumentes zur Modellierung des Beitrages der Elektromobilität

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Elektromobilität kann einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele und der Endenergiebedarfsreduzierung des Verkehrs beisteuern. Ziel des Auftrags ist die belastbare Ermittlung, welchen Beitrag die Elektromobilität bezogen auf den gesamten Verkehrssektor in welchem Zeitverlauf zur Ziellerreichung leisten müsste und ob bzw. wie dieser Beitrag realisierbar ist. Hierzu bedarf es einer modellbasierten Analyse, die die Gesamtentwicklung des Verkehrs, der unterschiedlichen Verkehrsträger, des Güter- und Personenverkehrs sowie auch des Mobilitätsverhaltens mit dem Zeithorizont 2030 und 2050 in verschiedenen Szenarien darstellt.
Da ein sich verändernder Anteil an Elektrofahrzeugen auch eine entsprechende Verschiebung der Energieträger im Verkehr zur Folge hat, ist hierbei ebenfalls die Wechselwirkung mit dem Energiesektor zu betrachten.
Für die Gesamtbetrachtung innerhalb des Verkehrssektors stellt die Kostenentwicklung einen weiteren, wichtigen Faktor dar. Somit ist es zusätzlich notwendig, dass eine entsprechende Analyse auch ökonomische Effekte einbezieht.
Insgesamt soll das geplante Analyseinstrument die einzelnen Maßnahmen im Verkehrssektor in ihren Wechselwirkungen transparent und nachvollziehbar darstellen und somit als Grundlage zur Bewertung zukünftigen Handelns zum Erreichen des Klimaschutzzieles dienen.
Die Modell- und Szenarioentwicklung ist im Rahmen eines kontinuierlich begleitenden Stakeholderdialogs zu erarbeiten, wobei Erfahrungen und Sichtweisen relevanter Interessenvertreter einzubeziehen sind. Zu den maßgeblichen Interessenvertretern zählen mindestens die Vertreter der Automobil-, Bahn-, Energie-, Logistik- und Mineralölbranche sowie von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-19 Auftragsbekanntmachung
2013-12-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- und Prognosesoftware
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- und Prognosesoftware 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de 🌏
E-Mail: annette.brueckner@vdivde-it.de 📧
Telefon: +49 30310078235 📞
Fax: +49 30310078225 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 142-247681
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen per Mail innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 30.8.2013 zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Elektromobilität kann einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele und der Endenergiebedarfsreduzierung des Verkehrs beisteuern. Ziel des Auftrags ist die belastbare Ermittlung, welchen Beitrag die Elektromobilität bezogen auf den gesamten Verkehrssektor in welchem Zeitverlauf zur Ziellerreichung leisten müsste und ob bzw. wie dieser Beitrag realisierbar ist. Hierzu bedarf es einer modellbasierten Analyse, die die Gesamtentwicklung des Verkehrs, der unterschiedlichen Verkehrsträger, des Güter- und Personenverkehrs sowie auch des Mobilitätsverhaltens mit dem Zeithorizont 2030 und 2050 in verschiedenen Szenarien darstellt.
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Da ein sich verändernder Anteil an Elektrofahrzeugen auch eine entsprechende Verschiebung der Energieträger im Verkehr zur Folge hat, ist hierbei ebenfalls die Wechselwirkung mit dem Energiesektor zu betrachten.
Für die Gesamtbetrachtung innerhalb des Verkehrssektors stellt die Kostenentwicklung einen weiteren, wichtigen Faktor dar. Somit ist es zusätzlich notwendig, dass eine entsprechende Analyse auch ökonomische Effekte einbezieht.
Insgesamt soll das geplante Analyseinstrument die einzelnen Maßnahmen im Verkehrssektor in ihren Wechselwirkungen transparent und nachvollziehbar darstellen und somit als Grundlage zur Bewertung zukünftigen Handelns zum Erreichen des Klimaschutzzieles dienen.
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Die Modell- und Szenarioentwicklung ist im Rahmen eines kontinuierlich begleitenden Stakeholderdialogs zu erarbeiten, wobei Erfahrungen und Sichtweisen relevanter Interessenvertreter einzubeziehen sind. Zu den maßgeblichen Interessenvertretern zählen mindestens die Vertreter der Automobil-, Bahn-, Energie-, Logistik- und Mineralölbranche sowie von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden.
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Dauer: 36 Monate
Referenznummer: IG I 5 – 46040-3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsangaben Bieter / Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer.
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
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Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Persönliche Lage des Bieters
- Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
- Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen,
- Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt.
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- Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen.
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- Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4-6 VOL/A (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung zu nutzen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
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- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Gesamtumsatz vergleichbar mit der Leistungsart „Szenarienübergreifende Stoffstromanalyse anhand eines Modells im Bereich Verkehr Energiewende und Klimaschutz im Verkehrssektor mit dem Schwerpunkt Elektromobilität“, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
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- Handelsregisterauszug;
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Sozialversicherungsträgers und des Finanzamts;
- Bankerklärung oder den Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung;
- Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen:
Kurzbeschreibung der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber in den Bereichen Elektromobilität, Energie und Klimaschutz im Verkehr und nachhaltige Mobilität. Durch die Referenzen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden:
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- Erfahrungen im Bereich der modellbasierten Analysen incl. Aufbau von Datenbanken,
- Erfahrungen im Bereich der ökonomischen Analysen,
- Erfahrungen im Bereich der Szenarioentwicklungen,
jeweils Nachweis durch mindestens zwei Veröffentlichungen oder Projekte.
Erfahrungen im Bereicht der Politikberatung, Nachweis durch mindestens zwei für Regierungs- oder Nicht-Regierungsorganisationen durchgeführte Studien, die einen beratenden Charakter haben.
- Erfahrungen im Bereich der Veranstaltungsorganisation, Beteiligungsprozesse, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Nachweis durch mindestens zwei Veröffentlichungen oder Projekte.
Der Auftraggeber behält sich vor, Informationen über die Maßnahmendurchführung einzuholen.
2. Anzahl einzusetzender Mitarbeiter/Innen und Erläuterung ihrer Ausbildung und der bisherigen Tätigkeiten:
Es wird erwartet, dass die vom Auftragnehmer mit der Durchführung des Vorhabens betrauten Personen, d.h. das Bearbeiterteam, insgesamt über folgende Fertigkeiten, Kenntnisse, Erfahrung usw. verfügt:
- Einschlägige Kenntnisse im Bereich der Technologie- und Marktentwicklung von Elektromobilität im Kontext des Energie- und Verkehrssektors sowie der umwelt-, gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und Diskussion entsprechender Interessenvertreter hierzu,
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- Einschlägige Kenntnisse im Bereich der Stoffstromanalysen, Modell- und Szenarioentwicklung,
- Einschlägige Kenntnisse im Bereich der Veranstaltungsorganisation und -durchführung, speziell in diskursiven Prozessen mit relevanten Interessenvertretern aus den Bereichen Mobilität und Energie,
- Kenntnisse in den Bereichen Presse-/ Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationskonzepte,
Die geforderten Kenntnisse / Erfahrungen sind durch geeignete Belege bzw. Erklärungen nachzuweisen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Ausführung der Leistungen richtet sich nach den „Allgemeinen Bedingungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, ABFE-BMU, Stand: Januar 2003“. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-07 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Annette Brückner

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: IG I 5 – 46040-3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
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Quelle: OJS 2013/S 142-247681 (2013-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 798 815 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 236-410654
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 142-247681
ABl. S-Ausgabe: 236

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der angebotenen Leistung (40)
2. Konzept/Umsetzung des Arbeitsplans (30)
3. Preis (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-30 📅
Name: Öko-Institut e. V.
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 236-410654 (2013-12-04)