Energetischer Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften - Erstellung Energiekonzepte (EK'e)
Im Rahmen des Energetischen Sanierungsfahrplans für Bundesliegenschaften beabsichtigt die Bundesrepublik Deutschland für einen Großteil ihrer Liegenschaften jeweils ein Energiekonzept (EK) erstellen zu lassen. Das jeweilige Energiekonzept soll dem Auftraggeber als eine Entscheidungsgrundlage für evtl. einzuleitende Baumaßnahmen dienen. Neben dem Energiekonzept fließen u. A. nutzungsspezifische, organisatorische und weitere Grundlagen in den Prozess ein. Erst unter Würdigung aller Umstände wird sich die Auftraggeberin (AG) dann für oder gegen eine Weiterführung der Planung entscheiden.
Zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise und zur Gewährleistung einer einheitlichen Auswertbarkeit der bundesweit zu erstellenden Energiekonzepte wurden seitens der Deutschen-Energie-Agentur GmbH (dena) die folgenden Unterlagen erstellt:
Berichtsvorlage zum Standard „Energiekonzept“
Berichtsanhang zum Standard „Energiekonzept“
Erläuterungen zum Standard „Energiekonzept“
Anhand dieser Unterlagen sind für die betreffenden Liegenschaften in zwei Stufen Energiekonzepte auf Rechenbasis der DIN V 18599 zu erstellen.
Gegebenenfalls sind Bestandsunterlagen anzufertigen oder zu ergänzen und Simulationen (z.B. Lichtsimulationen) zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-07-30
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Auftragsbekanntmachung
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2013-08-23
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Ergänzende Angaben
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2013-08-26
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Ergänzende Angaben
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2014-03-31
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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