Entsorgung und Verwertung von Schrott aus den städtischen Sammelstellen. Im Stadtgebiet Karlsruhe wird auf unten genannten Sammelstellen in vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Containern/Mulden der anfallende Schrott gesammelt und dann zur Verwertung/Entsorgung an den Auftragnehmer abgegeben. 1. Amt für Abfallwirtschaft, Ottostraße 21, 76227 Karlsruhe: 3 x 10 m³ Mulden, 1 x 7 m³ Mulde. 2. Wertstoffstation Maybachstraße 10b, 76227 Karlsruhe: 2 x 10 m³ Mulden. 3. Wertstoffstation Schäferstraße, 76139 Karlsruhe: 1 x 10 m³ Mulde. 4. Wertstoffstation Am Junkertschritt, 76149 Karlsruhe: 2 x 10 m³ Mulden. 5. Wertstoffstation Waldsportplatz-Neureut, 76149 Karlsruhe: 1 x 10 m³ Mulde. 6. Wertstoffstation Fettweisstraße, 76189 Karlsruhe: 2 x 10 m³ Mulden. 7. Wertstoffstation Alte Weingartener Straße, 76227 Karlsruhe: 1 x 10 m³ Mulde. 8. Wertstoffstation Großoberfeld, 76189 Karlsruhe: 2 x 10 m³ Mulden. 9. Wertstoffstation Wettersbach, Wiesenstraße, 76228 Karlsruhe: 2 x 10 m³ Mulden. 10. Wertstoffstation Nordbeckenstraße, 76189 Karlsruhe: 4 x 10 m³ Mulden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-26.
Auftragsbekanntmachung (2013-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse wird von einer Verwertungsmenge von 700 bis 800 Tonnen im Jahr ausgegangen.Im Jahr 2012 wurde eine Gesamtmenge von 731 Tonnen gesammelt und zur Verwertung/Entsorgung abgegeben.200 000250 000
Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse wird von einer Verwertungsmenge von 700 bis 800 Tonnen im Jahr ausgegangen.Im Jahr 2012 wurde eine Gesamtmenge von 731 Tonnen gesammelt und zur Verwertung/Entsorgung abgegeben.200 000250 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft
Postanschrift: Ottostraße 21
Postleitzahl: 76227
Postort: Karlsruhe
Kontakt
E-Mail: susanne.sachweh@afa.karlsruhe.de📧
Telefon: +49 7211337095📞
Fax: +49 7211337009 📠
Das Zuschlagskriterium „Niedrigster Preis“ bedeutet hier die nach Abzug der in Rechnung gestellten Kosten für die Entsorgung/Verwertung höchste verbleibende Vergütung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsorgung und Verwertung von Schrott aus den städtischen Sammelstellen.
Im Stadtgebiet Karlsruhe wird auf unten genannten Sammelstellen in vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Containern/Mulden der anfallende Schrott gesammelt und dann zur Verwertung/Entsorgung an den Auftragnehmer abgegeben.
1. Amt für Abfallwirtschaft, Ottostraße 21, 76227 Karlsruhe: 3 x 10 m³ Mulden, 1 x 7 m³ Mulde.
10. Wertstoffstation Nordbeckenstraße, 76189 Karlsruhe: 4 x 10 m³ Mulden.
Menge oder Umfang:
Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse wird von einer Verwertungsmenge von 700 bis 800 Tonnen im Jahr ausgegangen.
Im Jahr 2012 wurde eine Gesamtmenge von 731 Tonnen gesammelt und zur Verwertung/Entsorgung abgegeben.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 💰
250 000 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Karlsruhe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche aufgeführte Nachweise sind durch den Bieter beizubringen. Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der Eignung müssen noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die unten genannten Dokumente in aktueller Fassung nachzureichen. Der Auftraggeber hält sich vor, bis zum Abschluss der Angebotswertung unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagennachzufordern. ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von eignungsnachweisen gemäß Zif.III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Anwendung.
Sämtliche aufgeführte Nachweise sind durch den Bieter beizubringen. Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der Eignung müssen noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die unten genannten Dokumente in aktueller Fassung nachzureichen. Der Auftraggeber hält sich vor, bis zum Abschluss der Angebotswertung unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagennachzufordern. ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von eignungsnachweisen gemäß Zif.III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Anwendung.
2.1.1 Eigenerklärung bezüglich Berufsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Eigenerklärung bezüglich Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Zahlung von Steuern, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft ist abzugeben.
2.2.2 Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 500 000 EUR für Vermögens-, Sach- und Personenschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1 Nachweis der Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
2.3.2 Nachweis der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach 4. BImSchV.
2.3.3 Nachweis über den Verwertungsweg.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage der Berechnungen sind die tatsächlich abgefahrenen Mengen an Schrott. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungsscheck, welcher der Anforderung beizulegen ist.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-17 📅
Öffnungsort: Amt für Abfallwirtschaft, Ottostraße 21, 76227 Karlsruhe.
Ort des Eröffnungstermins: Amt für Abfallwirtschaft, Ottostraße 21, 76227 Karlsruhe.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Amt für Abfallwirtschaft
Susanne Sachweh
Name: Stadt Karlsruhe
Kontaktperson: Frau Hetzel
Telefon: +49 7211337041📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schlossplatz 1
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Wiederkehrender Auftrag
Juni 2014.
Quelle: OJS 2013/S 147-256137 (2013-07-26)