Entsorgung / Verwertung von Altpapier aus städtischen Sammelstellen

Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft

Die Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft, sammelt als entsorgungspflichtige Körperschaft auf im Stadtgebiet verteilten Sammelstellen Altpapier aus Haushaltungen.
Die Bereitstellung der Sammelbehälter (Presscontainer oder Absetzmulden) sowie der Transport zur Übergabe-/Entsorgungsstelle, die zwingend im Stadtgebiet Karlsruhe liegen muss, erfolgt durch den Auftraggeber (Amt für Abfallwirtschaft). Die Sammelbehälter werden bei der Anlieferung durch den Auftraggeber entleert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Menge oder Umfang:
Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse wird jährlich von einer Entsorgung/ Verwertung von ca. 2.000 Tonnen ausgegangen.200 000250 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft
Postanschrift: Ottostraße 21
Postleitzahl: 76227
Postort: Karlsruhe
Kontakt
E-Mail: susanne.sachweh@afa.karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 7211337095 📞
Fax: +49 7211337009 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-30 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 149-259441
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Das Zuschlagskriterium „Niedrigster Preis” bedeutet hier die höchste Vergütung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft, sammelt als entsorgungspflichtige Körperschaft auf im Stadtgebiet verteilten Sammelstellen Altpapier aus Haushaltungen.
Die Bereitstellung der Sammelbehälter (Presscontainer oder Absetzmulden) sowie der Transport zur Übergabe-/Entsorgungsstelle, die zwingend im Stadtgebiet Karlsruhe liegen muss, erfolgt durch den Auftraggeber (Amt für Abfallwirtschaft). Die Sammelbehälter werden bei der Anlieferung durch den Auftraggeber entleert.
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Menge oder Umfang:
Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse wird jährlich von einer Entsorgung/ Verwertung von ca. 2.000 Tonnen ausgegangen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 💰
250 000 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Karlsruhe

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche aufgeführten Nachweise sind durch den Bieter beizubringen. Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der Eignung müssen noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet die u.g. Dokumente in aktueller Fassung nachzureichen. Der Auftraggeber hält sich vor, bis zum Abschluss der Angebotswertung unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Zif. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Anwendung.
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2.1.1 Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. Kg auch von der Komplementär-GmbH).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Eigenerklärung bezüglich Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Zahlung von Steuern, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft ist abzugeben.
2.2.2 Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000 EUR für Vermögens-, Sach- und Personenschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1 Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57 Kreislaufwirtschaftsgesetz, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig für die Dauer des Vertragsverhältnisses;
2.3.2 Nachweis über die Verwertungswege.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es erfolgt eine monatliche Abrechnung der tatsächlichen Mengen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungsscheck, welcher der Anforderung beizulegen ist.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-23 📅
Öffnungsort: Amt für Abfallwirtschaft
Ort des Eröffnungstermins: Amt für Abfallwirtschaft
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Abfallwirtschaft
Susanne Sachweh
Name: Stadt Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft
Kontaktperson: Frau Hetzel
Telefon: +49 7211337041 📞

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 13.12.2011 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) auf folgende Punkte wird verwiesen:
— § 101 a Informations- und Wartefrist: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
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— § 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 bzw. 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wiederkehrender Auftrag
Juni 2014.
Quelle: OJS 2013/S 149-259441 (2013-07-30)