Die im Stadtgebiet Karlsruhe auf drei Sammelstellen: 1. Amt für Abfallwirtschaft, Ottostr. 21, 76227 Karlsruhe 2. Wertstoffstation Maybachstraße, Maybachstraße 10 b, 76227 Karlsruhe 3. Wertstoffstation Nordbeckenstraße, Nordbeckenstraße 1, 76189 Karlsruhe gesammelte Haushaltsgroßgeräte und automatische Ausgabegeräte (Gruppe 1), Haushaltskleingeräte (Gruppe 5) und Unterhaltungselektronik + PCs (Gruppe3) sind zur Entsorgung/Verwertung ausgeschrieben. Die zur Sammlung notwendigen Container sind von den jeweiligen Auftragnehmern zu stellen und zu transportieren (40 m³ Container, begehbar, gedeckelt). Gruppe 1: 5 Stück Container Gruppe 5: 3 Stück Container Gruppe 3: 6 Stück Container
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Die Entsorgung/Verwertung wird für die Dauer eines Jahres ausgeschrieben. Zur Kalkulation kann von den Werten des Jahres 2012 ausgegangen werden.Gruppe 1: 470 Tonnen / 94 AbholungenGruppe 5: 315 Tonnen / 63 AbholungenGruppe 3: 1070 Tonnen / 214 Abholungen200 000250 000
Die Entsorgung/Verwertung wird für die Dauer eines Jahres ausgeschrieben. Zur Kalkulation kann von den Werten des Jahres 2012 ausgegangen werden.Gruppe 1: 470 Tonnen / 94 AbholungenGruppe 5: 315 Tonnen / 63 AbholungenGruppe 3: 1070 Tonnen / 214 Abholungen200 000250 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft
Postanschrift: Ottostraße 21
Postleitzahl: 76227
Postort: Karlsruhe
Kontakt
E-Mail: susanne.sachweh@afa.karlsruhe.de📧
Telefon: +49 7211337095📞
Fax: +49 7211337009 📠
Das Zuschlagskriterium „Niedrigster Preis” bedeutet hier die nach Abzug der in Rechnung gestellten Kosten für Entsorgung/Verwertung höchste verbleibende Vergütung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die im Stadtgebiet Karlsruhe auf drei Sammelstellen:
1. Amt für Abfallwirtschaft, Ottostr. 21, 76227 Karlsruhe
gesammelte Haushaltsgroßgeräte und automatische Ausgabegeräte (Gruppe 1), Haushaltskleingeräte (Gruppe 5) und Unterhaltungselektronik + PCs (Gruppe3) sind zur Entsorgung/Verwertung ausgeschrieben. Die zur Sammlung notwendigen Container sind von den jeweiligen Auftragnehmern zu stellen und zu transportieren (40 m³ Container, begehbar, gedeckelt).
gesammelte Haushaltsgroßgeräte und automatische Ausgabegeräte (Gruppe 1), Haushaltskleingeräte (Gruppe 5) und Unterhaltungselektronik + PCs (Gruppe3) sind zur Entsorgung/Verwertung ausgeschrieben. Die zur Sammlung notwendigen Container sind von den jeweiligen Auftragnehmern zu stellen und zu transportieren (40 m³ Container, begehbar, gedeckelt).
Gruppe 1: 5 Stück Container
Gruppe 5: 3 Stück Container
Gruppe 3: 6 Stück Container
Menge oder Umfang:
Die Entsorgung/Verwertung wird für die Dauer eines Jahres ausgeschrieben. Zur Kalkulation kann von den Werten des Jahres 2012 ausgegangen werden.
Gruppe 1: 470 Tonnen / 94 Abholungen
Gruppe 5: 315 Tonnen / 63 Abholungen
Gruppe 3: 1070 Tonnen / 214 Abholungen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 💰
250 000 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Karlsruhe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche aufgeführten Nachweise sind durch den Bieter beizubringen. Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der Eignung müssen noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die u. g. Dokumente in aktueller Fassung nachzureichen. Der Auftraggeber hält sich vor, bis zum Abschluss der Angebotswertung unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen nachzufordern.Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Zif. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Anwendung.
Sämtliche aufgeführten Nachweise sind durch den Bieter beizubringen. Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der Eignung müssen noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die u. g. Dokumente in aktueller Fassung nachzureichen. Der Auftraggeber hält sich vor, bis zum Abschluss der Angebotswertung unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen nachzufordern.Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Zif. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Anwendung.
2.1.1 Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Eigenerklärung bezüglich Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Zahlung von Steuern, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft ist abzugeben.
2.2.2 Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 500.000 EUR für Vermögens-, Sach- und Personenschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1 Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57 Kreislaufwirtschaftsgesetz, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig für die Dauer des Vertragsverhältnisses
2.3.2 Nachweis über die Verwertungswege
2.3.3 Nachweis von mindestens einer Referenz für vergleichbare Leistungen. Die Referenzaufträge müssen mindestens für die Dauer eines Jahres sowie innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein. Als Referenzaufträge gelten auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse.
2.3.3 Nachweis von mindestens einer Referenz für vergleichbare Leistungen. Die Referenzaufträge müssen mindestens für die Dauer eines Jahres sowie innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein. Als Referenzaufträge gelten auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es erfolgt eine monatliche Abrechnung der tatsächlich abgefahrenen Mengen, die durch entsprechende Wiegescheine zu dokumentieren sind.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungsscheck, welcher der Anforderung beizulegen ist.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-16 📅
Öffnungsort: Amt für Abfallwirtschaft, Ottostraße 21, 76227 Karlsruhe
Ort des Eröffnungstermins: Amt für Abfallwirtschaft, Ottostraße 21, 76227 Karlsruhe
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Amt für Abfallwirtschaft
Susanne Sachweh
Name: Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft
Kontaktperson: Frau Hetzel
Telefon: +49 7211337041📞
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721/9264049📞
Fax: +49 721/9263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des GwB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) auf folgende Punkte wird verwiesen:
— § 101 a Informations- und Wartefrist: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 101 a Informations- und Wartefrist: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist inzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genennten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 bzw. 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wiederkehrender Auftrag
Juni 2014
Quelle: OJS 2013/S 144-250766 (2013-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 199 040 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge