Übernahme und Entsorgung von ca. 70 000 t/a Restabfällen aus den Kreisen Storman und Herzogtum Lauenburg ab dem 1.1.2017.
Die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH) ist für die Organisation der Abfallwirtschaft in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg verantwortlich. Für die Entsorgung der anfallenden Restabfälle besteht ein Dienstleistungsvertrag mit einem beauftragten Dritten. Dessen Vertrag läuft am 31.12.2016 aus. Somit müssen die Leistungen neu ausgeschrieben werden.
Die Leistung wird in 2 Gebietslose unterteilt:
— Los 1: Entsorgung von Restabfällen aus dem Kreis Stormarn,
— Los 2: Entsorgung von Restabfällen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg.
Ein Bieter kann für eines oder beide Lose ein Gebot abgeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Quantity or scope:
“Die Gesamtmenge der Restabfälle (ca. 70 000 t/a) teilt sich auf in den Kreis Stormarn mit ca. 39 000 t/a und den Kreis Herzogtum Lauenburg mit ca. 31 000...”
Quantity or scope
Die Gesamtmenge der Restabfälle (ca. 70 000 t/a) teilt sich auf in den Kreis Stormarn mit ca. 39 000 t/a und den Kreis Herzogtum Lauenburg mit ca. 31 000 t/a. Es handelt sich vorwiegend um die Regelabfuhr von Haus- und Geschäftsabfällen. Hier besteht für alle Einwohner der beiden Kreise eine Anschlusspflicht an die Restabfallversorgung. Neben der regulären Restabfallabfuhr besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung bei den Recyclinghöfen. Über die Regelabfuhr werden auch Gewerbebetriebe entsorgt (haushaltsähnliche Gewerbeabfälle), soweit diese sich nicht anderer Entsorgungsmöglichkeiten bedienen.Nähere Details zu der Gesamtmenge befinden sich in den Vergabeunterlagen (Kap. 3). Weitere Angaben zur Beschaffenheit der Restabfälle sind dem den Vergabeunterlagen beigefügtem Bericht „Restabfallanalysen für die AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH“ zu entnehmen.
“a) Bieter, die die nach Abschnitt III) dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die...”
a) Bieter, die die nach Abschnitt III) dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
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Quelle: OJS 2013/S 225-392107 (2013-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge