Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Bautzen – Transport und Verwertung von Grünabfällen ab dem 1.4.2014

Landkreis Bautzen

Mit der vorliegenden Ausschreibung werden folgende abfallwirtschaftliche Dienstleistungen für den LK Bautzen neu vergeben:
— Auf-/Übernahme von Grünabfällen an sieben Annahmestellen,
— Transport der Grünabfälle zur Verwertungsanlage/zu Verwertungsanlagen,
— Verwertung der Grünabfälle und Vermarktung des Kompostes und ggf. der Energie,
— Erweiterung des Leistungsumfangs während der Vertragslaufzeit:
Auf-/Übernahme von Grünabfällen an bis zu fünf weiteren Annahmestellen im Gebiet des LK Bautzen, Transport und Verwertung der Grünabfälle, Vermarktung des Kompostes/der Energie. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2014 und endet am 31.12.2018.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang: 3.660 t/a Grünabfälle, Mengen können variieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Bautzen
Postanschrift: Bahnhofstr. 9
Postleitzahl: 02625
Postort: Bautzen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-bautzen.de 🌏
E-Mail: irina.hoernig@lra-bautzen.de 📧
Telefon: +49 3591525123315 📞
Fax: +49 3591525023315 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-13 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 162-282813
ABl. S-Ausgabe: 162

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der vorliegenden Ausschreibung werden folgende abfallwirtschaftliche Dienstleistungen für den LK Bautzen neu vergeben:
— Auf-/Übernahme von Grünabfällen an sieben Annahmestellen,
— Transport der Grünabfälle zur Verwertungsanlage/zu Verwertungsanlagen,
— Verwertung der Grünabfälle und Vermarktung des Kompostes und ggf. der Energie,
— Erweiterung des Leistungsumfangs während der Vertragslaufzeit:
Auf-/Übernahme von Grünabfällen an bis zu fünf weiteren Annahmestellen im Gebiet des LK Bautzen, Transport und Verwertung der Grünabfälle, Vermarktung des Kompostes/der Energie. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2014 und endet am 31.12.2018.
Beschreibung der Optionen:
Erweiterung des Leistungsumfangs während der Vertragslaufzeit durch Errichtung von maximal 5 weiteren Grünabfallannahmestellen im Gebiet des Landkreises Bautzen.
Referenznummer: 13 147 7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 02625 Landkreis Bautzen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Übersicht über den Bieter (Darstellung zu Rechtsform und Besitzverhältnissen, Firmenstruktur, Geschäftsfelder, Personalbestand),
2. ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft – Formblatt III-04,
3. Auszug aus dem Berufsregister oder Handelsregister, bei ausländischen Bietern entsprechende Auszüge sowie deren beglaubigte deutsche Übersetzung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist,
4. Erklärung darüber, dass vollständige Ausschreibungsunterlagen übergeben wurden, alle Rückfragen mit ausreichender Klarheit beantwortet wurden, dass keine Preisabsprachen getroffen wurden, dass das Angebot keine wissentlich falschen Angaben enthält und dass der Auftraggeber Bieter- und Angebotsangaben überprüfen darf – Formblatt III-03,
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5. unterzeichnete Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Verurteilungen gemäß § 6 Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A-EG sowie das Nichtvorliegen der Tatbestände gemäß § 6 Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A-EG – Formblatt III-03,
6. Erklärung über die Zahlung von Mindestlöhnen für die Branche Abfallwirtschaft – Formblatt III-03,
7. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialbeiträgen nachkommt – Formblatt III-03,
8. Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft/in Berufsgenossenschaften – Formblatt III-03.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
9. Bankerklärungen/-auskünfte zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
10. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 Jahre (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
11. Firmensitz/Niederlassung; Eigenerklärung, durch welchen Firmensitz bzw. Niederlassung der Auftrag im Falle der Zuschlagserteilung technisch, logistisch und kaufmännisch abgewickelt wird – Formblatt III-01,
12. Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG, Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für das jeweilige Arbeitsfeld;
Sofern eine solche Bestätigung – etwa von Bietern aus anderen Mitgliedstaaten der EU – nicht beigebracht werden kann, ist die Erfüllung der Eignung und Fachkunde durch vergleichbare Einzelnachweisezu belegen bzw. darzulegen (z.B. Fachkunde des Leitungspersonals). Der Auftraggeber behält sich eine weitere Überprüfung der fachlichen Eignung des Bieters im Rahmen der Vergabe vor.
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13. Referenzen; Benennung von mindestens drei und höchstens 5 aktuellen Referenzen. Jede Referenz hat jeweils Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und Anschrift und zum Leistungsumfang (z.B. Mengen, Leistungszeit, Auftragswert) zu enthalten. Als aktuell gelten Referenzen über vergleichbare Leistungen, die nicht älter als 3 Jahre sind. Die einzelnen Referenzen sind bei öffentlichen Auftraggebern durch eine von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung zu bestätigen.
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14. Erklärung zu Nachunternehmen; Gemäß § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG kann sich ein Unternehmen, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Er muss in diesem Fall den Nachunternehmer benennen (Formblatt III-01) und dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
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15. Angaben zu den für die Leistungen verantwortlichen Personen Angabe der Personen, die dem Auftraggeber in der vorgesehenen Niederlassung als vornehmlicher Ansprechpartner dienen. Diese Personen müssen der deutschen Sprache mächtig und fachkundig sein. Entsprechende Nachweise und der berufliche Werdegang sind beizufügen.
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16. Konzept für die Leistungserbringung (Einzelheiten siehe Teil II der Vergabeunterlagen),
17. Erklärung zur Verfügbarkeit personeller und technischer Ressourcen (Einzelheiten siehe Teil II der Vergabeunterlagen). Geforderte Mindeststandards: Die Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG gilt als Mindeststandard. Der Auftrag wird nur an Bieter vergeben, die einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied für seinen Leistungsbereich getrennt zu führen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind nur zugelassen, wenn keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken dagegen bestehen. Die Vereinbarkeit der Bildung von Bietergemeinschaften mit dem Wettbewerbsrecht ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Zur Rechtsform einer Bietergemeinschaft werden keine Vorgaben gemacht. Alle Mitglieder sind zu benennen. Die gesamtschuldnerische Haftung ist zu erklären und ein bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Zahlung erfolgt mittels Verrechnungsscheck. Der Versand der Unterlagen erfolgt erst nach Eingang des Verrechnungsschecks. Der Betrag wir nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-08 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualität des Konzeptes zur Leistungserbringung (10)
3. Klimarelevanz der Verwertung (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat II, Gebäude- und Liegenschaftsamt
Frau Hörnig
Internetadresse: www.landkreis-bautzen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13 147 7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773411 📞
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Fax: +49 3419773099 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rüge eines Bieters wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist "unverzüglich" i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nach Kenntnis oder Kennen-Müssen des Vergabeverstoßes gegenüber dem Auftraggeber zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Abgebots-/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Erhält der Bieter eine Mitteilung des Auftraggebers, das dieser einer Rüge des Bieters nicht abzuhelfen beabsichtigt, so ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 162-282813 (2013-08-13)