Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen

Sammlung, Transport und Verwertung von Problemmüll.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-27 Auftragsbekanntmachung
2014-01-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer übernimmt als beauftragter Dritter im Rahmen der mobilen Problemabfallsammlung die Sammlung der im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen anfallenden Problemabfälle und die Zuführung zur Entsorgung in geeignete bzw. zugewiesene Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung, soweit diese Abfälle von der Entsorgungspflicht des Auftraggebers erfasst und nicht vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossenen sind.Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Durchführung der mobilen Problemabfallsammlungen an vorgegebenen Standorten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sowie den Transport und die Entsorgung der eingesammelten Problemabfälle in zugelassene Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen. Mit der Annahme der Problemabfälle sind zudem folgende Fraktionen kostenlos mitanzunehmen:— Annahme von Trockenbatterien im Sinne der Batterieverordnung und Übergabe an die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS).— Annahme von Altmedikamenten und Übergabe am Wertstoffhof Bitten-brunn oder dem Zentralen Wertstoffhof in Neuburg an den Auftraggeber.— Annahme von Gasentladungslampen und Bereitstellung in Übergabebe-hältnissen an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Dazu gehört insbesondere auch das komplette Meldewesen an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register sowie die Meldung der bereitgestellten Mengen an den AG. Der AN fungiert als Übergabestelle im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.Im Jahr 2012 wurden rund 15 Mg Abfälle im Zuge der mobilen Sammelaktionen erfasst (Problemabfälle, Trockenbatterien, Altmedikamente, Gasentladungslampen). Im Jahr 2012 betrug die maximal an einem Sammeltag erfasste Abfallmenge rund 3 Mg.Die Sammelaktionen erfolgen durch den Auftragnehmer an 10 Samstagen pro Jahr mit je 4 Standorten verteilt auf die Monate 3. bis 11.Zusätzlich sind Problemabfälle, die am Zentralen Wertstoffhof sowie an Schulen erfasst werden, auf Anforderung des AG vom AN einzusammeln und zu entsorgen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Postanschrift: Sehensander Weg 23
Postleitzahl: 86633
Postort: Neuburg an der Donau
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreisbetriebe.de 🌏
E-Mail: landkreisbetriebe@neuburg.de 📧
Telefon: +49 84316120 📞
Fax: +49 8431612151 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 190-328189
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebots von den Vergabeunterlagen haben nach VOL/A § 19 Abs. 3 lit. d EG den Ausschluss des Angebotes zur Folge. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschrif-ten Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Sammlung, Transport und Verwertung von Problemmüll.
Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer übernimmt als beauftragter Dritter im Rahmen der mobilen Problemabfallsammlung die Sammlung der im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen anfallenden Problemabfälle und die Zuführung zur Entsorgung in geeignete bzw. zugewiesene Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung, soweit diese Abfälle von der Entsorgungspflicht des Auftraggebers erfasst und nicht vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossenen sind.
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Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Durchführung der mobilen Problemabfallsammlungen an vorgegebenen Standorten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sowie den Transport und die Entsorgung der eingesammelten Problemabfälle in zugelassene Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen. Mit der Annahme der Problemabfälle sind zudem folgende Fraktionen kostenlos mitanzunehmen:
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— Annahme von Trockenbatterien im Sinne der Batterieverordnung und Übergabe an die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS).
— Annahme von Altmedikamenten und Übergabe am Wertstoffhof Bitten-brunn oder dem Zentralen Wertstoffhof in Neuburg an den Auftraggeber.
— Annahme von Gasentladungslampen und Bereitstellung in Übergabebe-hältnissen an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Dazu gehört insbesondere auch das komplette Meldewesen an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register sowie die Meldung der bereitgestellten Mengen an den AG. Der AN fungiert als Übergabestelle im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.
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Im Jahr 2012 wurden rund 15 Mg Abfälle im Zuge der mobilen Sammelaktionen erfasst (Problemabfälle, Trockenbatterien, Altmedikamente, Gasentladungslampen). Im Jahr 2012 betrug die maximal an einem Sammeltag erfasste Abfallmenge rund 3 Mg.
Die Sammelaktionen erfolgen durch den Auftragnehmer an 10 Samstagen pro Jahr mit je 4 Standorten verteilt auf die Monate 3. bis 11.
Zusätzlich sind Problemabfälle, die am Zentralen Wertstoffhof sowie an Schulen erfasst werden, auf Anforderung des AG vom AN einzusammeln und zu entsorgen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 20694 Problemabfall
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG, folgende Unterlagen vom Bieter/der Bieter-gemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subun-ternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, zur Mitgliedschaft des AN in Berufsgenos-senschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunterneh-mern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z. B.:
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen:
— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
— Geldwäsche (261 StGB),
— Bestechung (§ 334 StGB),
— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
— Diebstahl (§ 242 StGB),
— Unterschlagung (§ 246 StGB),
— Erpressung (§ 253 StGB),
— Betrug (§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
— Untreue (§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
— Brandstiftung (§ 306 StGB),
— Baugefährdung (§ 319 StGB),
— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Frei-heitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Ta-gessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeun-terlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
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Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt, sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß VOL/A § 7 (5) EG seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nach-weisen.
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Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen, die für die jeweils übertragenen Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen, sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
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Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotser-klärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (VOL/A § 6 (6a) EG, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (VOL/A § 6 (6b) EG, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Angabe mindestens eines Referenzprojektes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.) (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er
die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
sich verpflichtet, qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z. B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes) (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er für den Transport ausschließlich Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die 5 EUR Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Firmendarstellung der/des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiter-anzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Leistungsbeschreibungen) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
a) Sammlung und Transport des Problemabfalls,
b) Verwiegung des Problemabfalls,
c) Verwertung des Problemabfalls,
d) Beschreibung der Sammel- und Transportfahrzeuge, die für die Leis-tungsausführung eingesetzt werden, inkl. Angabe des Nettoladevolu-mens und Beilage eines Fotos der Fahrzeuge,
e) Benennung und Beschreibung des Standortes des Zwischenlagers für Problemmüll sowie Darstellung der Genehmigungssituation; sofern der Bieter nicht über ein Zwischenlager verfügt, ist ein Konzept für die Zusammenstellung von wirtschaftlichen Transporteinheiten für den Transport zum Entsorger oder Verwerter darzustellen.
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Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen/Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung), sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen (inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der AN ist verpflichtet unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung dem AG eine Bankbürgschaft gem. § 18 VOL/B vorzulegen, die über 3,0 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer) lautet.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
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Die Originalwiegescheine bzw. die Originale der Massenfeststellung (siehe oben) sind chronologisch und nach laufender Nummer geordnet in einem Sammelnachweis zusammenzufassen. Der Auftragnehmer hat durch geeignete Wiege- und Computersysteme sicherzustellen, dass die Sammelnachweise zweifelsfrei nur die im Landkreis erfassten Mengen an Problemabfall enthalten.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, indem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
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Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Ange-botsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchfüh-rung des Vertrages vorzulegen.
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Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diese zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
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Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 50 EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung 20694-LK ND-Problemabfall
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
— Bank: Commerzbank München
— Konto-Nr.: 25 50 002
— BLZ: 700 400 41
— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00
— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Franz-Josef Simon
Name: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Ludwigstraße 11
Postort: Hof
Postleitzahl: 95028
Kontaktperson: Herrn Gruner
Telefon: +49 92811609030 📞
E-Mail: gruner@ia-gmbh.de 📧
Fax: +49 92817905569 📠
URL für weitere Informationen: http://www.ia-gmbh.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.ia-gmbh.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-03-01 📅
Datum des Endes: 2017-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20694 Problemabfall
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebots von den Vergabeunterlagen haben nach VOL/A § 19 Abs. 3 lit. d EG den Ausschluss des Angebotes zur Folge.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschrif-ten Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß VOL/A § 12 Abs. 8 EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu ertei-len. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die am 12.11.2010 in Kraft getretene Neufassung der GWB (Gesetz gegen Wett-bewerbsbeschränkungen), insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen §101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Versto-ßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirk-samkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 190-328189 (2013-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 010-013965
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 190-328189
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebots von den Vergabeunterlagen haben nach VOL/A § 19 Abs. 3 lit. d EG den Ausschluss des Angebotes zur Folge. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-11 📅
Name: Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Brunnenstraße 138
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß VOL/A § 12 Abs. 8 EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die am 12.11.2010 in Kraft getretene Neufassung der GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), insbesondere:
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2014/S 010-013965 (2014-01-14)