Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Los 1: Übernahme, Transport, Sortierung und Übergabe von E-Schrott der 3. Kategorie (IT) und 5. Kategorie (EKG) von den kleineren Wertstoffhöfen,
Los 2: Übernahme, Transport, Containergestellung und Vermarktung von E-Schrott der 3. Kategorie (IT),
Los 3: Übernahme, Transport, Containergestellung und Vermarktung von E-Schrott der 5. Kategorie (EKG),
Los 4: Übernahme, Transport und Verwertung der an den Wertstoffhöfen anfallenden PPK-Mengen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-09.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • Fa. Container Service Schöpfel GmbH
- • Iwan Koslow GmbH & Co. KG
- • Münchener Akten + Daten Vernichtung GmbH
- • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste › Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-08-09 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-01-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2013-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Postanschrift: Sehensander Weg 23
Postleitzahl: 86633
Postort: Neuburg an der Donau
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreisbetriebe.de/ 🌏
E-Mail: landkreisbetriebe@neuburg.de 📧
Telefon: +49 84316120 📞
Fax: +49 8431612151 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 157-274303
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport, Sortierung und Übergabe von E-Schrott der 3. Kategorie (IT) und 5. Kategorie (EKG) von den kleineren Wertstoffhöfen.
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: In 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den kleineren Wertstoffhöfen erfasst:— Gruppe 3a: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Bildschirmgeräte): 120 Mg,— Gruppe 3b: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Nicht-Bildschirmgeräte): 61 Mg,— Gruppe 5: Elektrokleingeräte: 68 Mg.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Vermarktung von Elektro- und Elektronikschrott der Gruppe 3a und 3b.
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Im Jahr 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten erfasst:— Gruppe 3a: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Bildschirmgeräte): 310 Mg,— Gruppe 3b: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Nicht-Bildschirmgeräte): 106 Mg.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Vermarktung von Elektro- und Elektronikschrott der Gruppe 5.
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Im Jahr 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten erfasst:— Gruppe 5: Elektrokleingeräte: 103 Mg Mg.
— Gruppe 5: Elektrokleingeräte: 103 Mg Mg.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Verwertung der an den Wertstoffhöfen anfallenden PPK-Mengen.
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Im Jahr 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende PPK-Mengen erfasst:— Mischpapier: 1 621 Mg,— Druckerzeugnisse: 1 025 Mg.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 20694
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Franz-Josef Simon
Name: ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: Herrn Gruner
Telefon: +49 8918917870 📞
E-Mail: gruner@ia-gmbh.de 📧
Fax: +49 89189178729 📠
URL für weitere Informationen: www.ia-gmbh.de 🌏
Telefon: +49 891891780 📞
Fax: +49 8918917829 📠
URL der Dokumente: www.ia-gmbh.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-02-01 📅
Datum des Endes: 2016-01-31 📅
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20694
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 157-274303 (2013-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Los 1: Übernahme, Transport, Sortierung und Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 3a, 3b und 5Der Auftragnehmer hat an den 30 kleineren Sammelstellen im Landkreisgebiet die dort erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte als Sammelgemisch der Gruppen 3a, 3b und 5 zu übernehmen, getrennt in die Gruppen 3a, 3b und 5 in die zur Verfügung gestellten Container (38 m³) zu sortieren und diese Container an die vom AG vorgegebene Übergabestelle zu transportieren.In 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den kleineren Wertstoffhöfen erfasst:— Gruppe 3a: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Bildschirmgeräte): 120 Mg,— Gruppe 3b: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Nicht-Bildschirmgeräte): 61 Mg,— Gruppe 5: Elektrokleingeräte 68 Mg.Container werden vom AG gestellt.Los 2: Übernahme, Transport und Vermarktung von Elektro- und Elektronikschrott der Gruppe 3a und 3b.Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.Dieses System besteht neben einer Vielzahl kleiner Wertstoffhöfe aus 2 größeren kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe), an denen die Gruppen 3a und 3b gemäß ElektroG getrennt gesammelt werden.Für Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3a und 3b ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Gestellung der Sammelbehälter für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3a und 3b an den zwei Wertstoffhöfen und einer weiteren Übergabestelle (Gewinner Los 1),— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 3a und 3b von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,— Vorbereitung zur Vermarktung der Gerätegruppen 3a und 3b,— Vermarktung der Gerätegruppen 3a und 3b.Im Jahr 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten erfasst:— Gruppe 3a: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Bildschirmgeräte): 310 Mg,— Gruppe 3b: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Nicht-Bildschirmgeräte): 106 Mg.Der Auftragnehmer hat an den Sammelstellen:— Schrobenhausen, Wertstoffhof Steingriff,— Neuburg an der Donau, Wertstoffhof Sehensander Weg,— Übergabestelle der Gruppe 3a und 3b von den kleinen Wertstoffhöfen.je einen Abrollcontainer zur getrennten Sammlung der Gruppen 3a (Röhrengeräte) und 3b sowie je 5 Gitterboxen zur Sammlung der Gruppe 3a (Flachbildschirme) zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten. Zudem sind 2 Container und 5 Gitterboxen für den Tausch vorzusehen.Der Auftragnehmer hat an den angegebenen Sammelstellen im Landkreisgebiet, die dort erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3a und 3b zu übernehmen, zu verwiegen und an die vom AN vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungseinrichtungen abzutransportieren.Die Verwertung der Gerätegruppen 3a und 3b ist gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Art der Verwertung ist dem Auftragnehmer freigestellt.Los 3: Übernahme, Transport und Vermarktung von Elektro- und Elektronikschrott der Gruppe 5.Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.Dieses System besteht neben einer Vielzahl kleiner Wertstoffhöfe aus zwei größeren kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe), an denen die Gruppen 5 gemäß ElektroG getrennt gesammelt wird.Für Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 2 ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Gestellung der Sammelbehälter für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 5 an den zwei Wertstoffhöfen und einer weiteren Übergabestelle (Gewinner Los 1),— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 5 von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,— Vorbereitung zur Vermarktung der Gerätegruppe 5,— Vermarktung der Gerätegruppe 5.Im Jahr 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten erfasst:— Gruppe 5: Elektrokleingeräte: 103 Mg.Der Auftragnehmer hat an den Sammelstellen— Schrobenhausen, Wertstoffhof Steingriff,— Neuburg an der Donau, Wertstoffhof Sehensander Weg,— Übergabestelle der Gruppe 5 von den kleinen Wertstoffhöfen.je einen Abrollcontainer zur Sammlung der Gruppe 5 zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten.Der Auftragnehmer hat an den angegebenen Sammelstellen im Landkreisgebiet, die dort erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 5 zu übernehmen, zu verwiegen und an die vom AN vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungseinrichtungen abzutransportieren.Die Verwertung der Gerätegruppe 5 ist gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Art der Verwertung ist dem Auftragnehmer freigestellt.Los 4: Übernahme, Transport und Verwertung der an den Wertstoffhöfen anfallenden PPK-Mengen.Das an den Wertstoffhöfen und Sonderanfallstellen im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen gesammelte Altpapier wird getrennt nach den Fraktionen „Druckerzeugnisse“ (Sorte 1.11 bzw. D 39) und „Mischpapier“ (Sorte 1.2 bzw. B12) im Bringsystem auf aktuell 32 Wertstoffhöfen sowie weiteren 9 Sonderanfallstellen im Landkreisgebiet erfasst.Der Auftragnehmer übernimmt das im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen an den von den Landkreisbetrieben vorgegebenen Anfallstellen erfasste Altpapier und führt es einer fachgerechten Verwertung im Sinne der gesetzlichen Regelungen zu.Für Übernahme, Transport und Verwertung der auf den Werstoffhöfen anfallenden PPK-Mengen folgendes Leistungsbild erforderlich:— Übernahme des Altpapiers von den Wertstoffhöfen und Sonderstandorten des Vertragsgebiets inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,— Vorbereitung des Altpapiers zur Vermarktung,— Vermarktung des Altpapiers.Das Altpapier wird getrennt nach den Fraktionen „Druckerzeugnisse“ und „Mischpapier“ im Bringsystem auf aktuell 32 Wertstoffhöfen sowie weiteren 9 Sonderanfallstellen im Landkreisgebiet erfasst.Im Jahr 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende PPK-Mengen erfasst:— Mischpapier: 1.621 Mg,— Druckerzeugnisse: 1.025 Mg.Die Containergestellung, bei Mischpapier überwiegend 34 m³ sowie vereinzelt 22 m³ Abrollcontainer (Standardlänge 6,5 m), bei Zeitungspapier grundsätzlich 22 m³ Abrollcontainer (Standardlänge 6,5 m) – erfolgt durch den Auftraggeber. Dem Auftragnehmer werden drei 22 m³ - sowie drei 34 m³ Container zum Austausch zur Verfügung gestellt.Der AN hat an den angegebenen Sammelstellen im Landkreisgebiet, die dort erfassten Altpapiermengen zu übernehmen, zu verwiegen und an die vom AN vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungseinrichtungen abzutransportieren.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Mehr anzeigen
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Postanschrift: Sehensander Weg 23
Postleitzahl: 86633
Postort: Neuburg an der Donau
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreisbetriebe.de/ 🌏
E-Mail: landkreisbetriebe@neuburg.de 📧
Telefon: +49 84316120 📞
Fax: +49 8431612151 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 157-274303
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebots von den Vergabeunterlagen haben nach § 19 Abs. 3 lit. d VOL/A-EG den Ausschluss des Angebotes zur Folge.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Mehr anzeigen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Übernahme, Transport, Sortierung und Übergabe von E-Schrott der 3. Kategorie (IT) und 5. Kategorie (EKG) von den kleineren Wertstoffhöfen,
Los 2: Übernahme, Transport, Containergestellung und Vermarktung von E-Schrott der 3. Kategorie (IT),
Los 3: Übernahme, Transport, Containergestellung und Vermarktung von E-Schrott der 5. Kategorie (EKG),
Los 4: Übernahme, Transport und Verwertung der an den Wertstoffhöfen anfallenden PPK-Mengen.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport, Sortierung und Übergabe von E-Schrott der 3. Kategorie (IT) und 5. Kategorie (EKG) von den kleineren Wertstoffhöfen.
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat an den 30 kleineren Sammelstellen im Landkreisgebiet die dort erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte als Sammelgemisch der Gruppen 3a, 3b und 5 zu übernehmen, getrennt in die Gruppen 3a, 3b und 5 in die zur Verfügung gestellten Container (38 m³) zu sortieren und diese Container an die vom AG vorgegebene Übergabestelle zu…
… transportieren.In 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den kleineren Wertstoffhöfen erfasst:— Gruppe 3a: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Bildschirmgeräte): 120 Mg,— Gruppe 3b: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Nicht-Bildschirmgeräte): 61 Mg,— Gruppe 5: Elektrokleingeräte: 68 Mg.
… transportieren.
In 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den kleineren Wertstoffhöfen erfasst:
— Gruppe 3a: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Bildschirmgeräte): 120 Mg,
— Gruppe 3b: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Nicht-Bildschirmgeräte): 61 Mg,
— Gruppe 5: Elektrokleingeräte: 68 Mg.
In 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den kleineren Wertstoffhöfen erfasst:
— Gruppe 3a: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Bildschirmgeräte): 120 Mg,
— Gruppe 3b: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Nicht-Bildschirmgeräte): 61 Mg,
— Gruppe 5: Elektrokleingeräte: 68 Mg.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Vermarktung von Elektro- und Elektronikschrott der Gruppe 3a und 3b.
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und…
… Elektronikaltgeräten.Dieses System besteht neben einer Vielzahl kleiner Wertstoffhöfe aus zwei größeren kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe), an denen die Gruppen 3a und 3b gemäß ElektroG getrennt gesammelt werden.Für Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3a und 3b ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Gestellung der Sammelbehälter für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3a und 3b an den zwei Wertstoffhöfen und einer weiteren Übergabestelle (Gewinner Los 1),— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 3a und 3b von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,— Vorbereitung zur Vermarktung der Gerätegruppen 3a und 3b,— Vermarktung der Gerätegruppen 3a und 3b.Im Jahr 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten erfasst:— Gruppe 3a: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Bildschirmgeräte): 310 Mg,— Gruppe 3b: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Nicht-Bildschirmgeräte): 106 Mg.Der Auftragnehmer hat an den Sammelstellen:— Schrobenhausen, Wertstoffhof Steingriff,— Neuburg an der Donau, Wertstoffhof Sehensander Weg,— Übergabestelle der Gruppe 3a und 3b von den kleinen Wertstoffhöfen.je einen Abrollcontainer zur getrennten Sammlung der Gruppen 3a (Röhrengeräte) und 3b sowie je 5 Gitterboxen zur Sammlung der Gruppe 3a (Flachbildschirme) zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten. Zudem sind 2 Container und 5 Gitterboxen für den Tausch vorzusehen.Der Auftragnehmer hat an den angegebenen Sammelstellen im Landkreisgebiet, die dort erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3a und 3b zu übernehmen, zu verwiegen und an die vom AN vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungseinrichtungen abzutransportieren.Die Verwertung der Gerätegruppen 3a und 3b ist gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Art der Verwertung ist dem Auftragnehmer freigestellt.
… Elektronikaltgeräten.
Dieses System besteht neben einer Vielzahl kleiner Wertstoffhöfe aus zwei größeren kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe), an denen die Gruppen 3a und 3b gemäß ElektroG getrennt gesammelt werden.
Für Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3a und 3b ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3a und 3b an den zwei Wertstoffhöfen und einer weiteren Übergabestelle (Gewinner Los 1),
— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 3a und 3b von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,
— Vorbereitung zur Vermarktung der Gerätegruppen 3a und 3b,
— Vermarktung der Gerätegruppen 3a und 3b.
Im Jahr 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten erfasst:
— Gruppe 3a: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Bildschirmgeräte): 310 Mg,
— Gruppe 3b: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Nicht-Bildschirmgeräte): 106 Mg.
Der Auftragnehmer hat an den Sammelstellen:
— Schrobenhausen, Wertstoffhof Steingriff,
— Neuburg an der Donau, Wertstoffhof Sehensander Weg,
— Übergabestelle der Gruppe 3a und 3b von den kleinen Wertstoffhöfen.
je einen Abrollcontainer zur getrennten Sammlung der Gruppen 3a (Röhrengeräte) und 3b sowie je 5 Gitterboxen zur Sammlung der Gruppe 3a (Flachbildschirme) zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten. Zudem sind 2 Container und 5 Gitterboxen für den Tausch vorzusehen.
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer hat an den angegebenen Sammelstellen im Landkreisgebiet, die dort erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3a und 3b zu übernehmen, zu verwiegen und an die vom AN vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungseinrichtungen abzutransportieren.
Mehr anzeigen
Die Verwertung der Gerätegruppen 3a und 3b ist gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Art der Verwertung ist dem Auftragnehmer freigestellt.
Im Jahr 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten erfasst:
— Gruppe 3a: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Bildschirmgeräte): 310 Mg,
— Gruppe 3b: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik (Nicht-Bildschirmgeräte): 106 Mg.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Vermarktung von Elektro- und Elektronikschrott der Gruppe 5.
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.Dieses System besteht neben einer Vielzahl kleiner Wertstoffhöfe aus zwei größeren kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe), an denen die Gruppen 5 gemäß ElektroG getrennt gesammelt wird.Für Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 2 ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Gestellung der Sammelbehälter für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 5 an den zwei Wertstoffhöfen und einer weiteren Übergabestelle (Gewinner Los 1),— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 5 von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,— Vorbereitung zur Vermarktung der Gerätegruppe 5,— Vermarktung der Gerätegruppe 5.Im Jahr 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten erfasst:— Gruppe 5: Elektrokleingeräte: 103 Mg,Der Auftragnehmer hat an den Sammelstellen— Schrobenhausen, Wertstoffhof Steingriff,— Neuburg an der Donau, Wertstoffhof Sehensander Weg,— Übergabestelle der Gruppe 5 von den kleinen Wertstoffhöfen.je einen Abrollcontainer zur Sammlung der Gruppe 5 zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten.Der Auftragnehmer hat an den angegebenen Sammelstellen im Landkreisgebiet, die dort erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 5 zu übernehmen, zu verwiegen und an die vom AN vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungseinrichtungen abzutransportieren.Die Verwertung der Gerätegruppe 5 ist gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Art der Verwertung ist dem Auftragnehmer freigestellt.
Mehr anzeigen
Dieses System besteht neben einer Vielzahl kleiner Wertstoffhöfe aus zwei größeren kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe), an denen die Gruppen 5 gemäß ElektroG getrennt gesammelt wird.
Für Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 2 ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 5 an den zwei Wertstoffhöfen und einer weiteren Übergabestelle (Gewinner Los 1),
— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 5 von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,
— Vorbereitung zur Vermarktung der Gerätegruppe 5,
— Vermarktung der Gerätegruppe 5.
— Gruppe 5: Elektrokleingeräte: 103 Mg,
Der Auftragnehmer hat an den Sammelstellen
— Übergabestelle der Gruppe 5 von den kleinen Wertstoffhöfen.
je einen Abrollcontainer zur Sammlung der Gruppe 5 zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten.
Der Auftragnehmer hat an den angegebenen Sammelstellen im Landkreisgebiet, die dort erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 5 zu übernehmen, zu verwiegen und an die vom AN vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungseinrichtungen abzutransportieren.
Mehr anzeigen
Die Verwertung der Gerätegruppe 5 ist gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Art der Verwertung ist dem Auftragnehmer freigestellt.
— Gruppe 5: Elektrokleingeräte: 103 Mg Mg.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Verwertung der an den Wertstoffhöfen anfallenden PPK-Mengen.
Kurze Beschreibung:
Das an den Wertstoffhöfen und Sonderanfallstellen im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen gesammelte Altpapier wird getrennt nach den Fraktionen „Druckerzeugnisse“ (Sorte 1.11 bzw. D 39) und „Mischpapier“ (Sorte 1.02 bzw. B12) im Bringsystem auf aktuell 32 Wertstoffhöfen sowie weiteren 9 Sonderanfallstellen im Landkreisgebiet…
… erfasstDer Auftragnehmer übernimmt das im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen an den von den Landkreisbetrieben vorgegebenen Anfallstellen erfasste Altpapier und führt es einer fachgerechten Verwertung im Sinne der gesetzlichen Regelungen zu.Für Übernahme, Transport und Verwertung der auf den Werstoffhöfen anfallenden PPK-Mengen folgendes Leistungsbild erforderlich:— Übernahme des Altpapiers von den Wertstoffhöfen und Sonderstandorten des Vertragsgebiets inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,— Vorbereitung des Altpapiers zur Vermarktung,— Vermarktung des Altpapiers.Das Altpapier wird getrennt nach den Fraktionen „Druckerzeugnisse“ und „Mischpapier“ im Bringsystem auf aktuell 32 Wertstoffhöfen sowie weiteren 9 Sonderanfallstellen im Landkreisgebiet erfasst.Im Jahr 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende PPK-Mengen erfasst:— Mischpapier: 1 621 Mg,— Druckerzeugnisse: 1 025 Mg.Die Containergestellung, bei Mischpapier überwiegend 34 m³ sowie vereinzelt 22 m³ Abrollcontainer (Standardlänge 6,5 m), bei Zeitungspapier grundsätzlich 22 m³ Abrollcontainer (Standardlänge 6,5 m) – erfolgt durch den Auftraggeber. Dem Auftragnehmer werden drei 22 m³ – sowie drei 34 m³ Container zum Austausch zur Verfügung gestellt.Der AN hat an den angegebenen Sammelstellen im Landkreisgebiet, die dort erfassten Altpapiermengen zu übernehmen, zu verwiegen und an die vom AN vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungseinrichtungen abzutransportieren.
… erfasst
Der Auftragnehmer übernimmt das im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen an den von den Landkreisbetrieben vorgegebenen Anfallstellen erfasste Altpapier und führt es einer fachgerechten Verwertung im Sinne der gesetzlichen Regelungen zu.
Für Übernahme, Transport und Verwertung der auf den Werstoffhöfen anfallenden PPK-Mengen folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Übernahme des Altpapiers von den Wertstoffhöfen und Sonderstandorten des Vertragsgebiets inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,
— Vorbereitung des Altpapiers zur Vermarktung,
— Vermarktung des Altpapiers.
Das Altpapier wird getrennt nach den Fraktionen „Druckerzeugnisse“ und „Mischpapier“ im Bringsystem auf aktuell 32 Wertstoffhöfen sowie weiteren 9 Sonderanfallstellen im Landkreisgebiet erfasst.
Im Jahr 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende PPK-Mengen erfasst:
— Mischpapier: 1 621 Mg,
— Druckerzeugnisse: 1 025 Mg.
Die Containergestellung, bei Mischpapier überwiegend 34 m³ sowie vereinzelt 22 m³ Abrollcontainer (Standardlänge 6,5 m), bei Zeitungspapier grundsätzlich 22 m³ Abrollcontainer (Standardlänge 6,5 m) – erfolgt durch den Auftraggeber. Dem Auftragnehmer werden drei 22 m³ – sowie drei 34 m³ Container zum Austausch zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen
Der AN hat an den angegebenen Sammelstellen im Landkreisgebiet, die dort erfassten Altpapiermengen zu übernehmen, zu verwiegen und an die vom AN vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungseinrichtungen abzutransportieren.
Im Jahr 2012 wurden im Landkreis insgesamt folgende PPK-Mengen erfasst:
— Mischpapier: 1 621 Mg,
— Druckerzeugnisse: 1 025 Mg.
Los 1: Übernahme, Transport, Sortierung und Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 3a, 3b und 5
Der Auftragnehmer hat an den 30 kleineren Sammelstellen im Landkreisgebiet die dort erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte als Sammelgemisch der Gruppen 3a, 3b und 5 zu übernehmen, getrennt in die Gruppen 3a, 3b und 5 in die zur Verfügung gestellten Container (38 m³) zu sortieren und diese Container an die vom AG vorgegebene Übergabestelle zu transportieren.
Mehr anzeigen
— Gruppe 5: Elektrokleingeräte 68 Mg.
Container werden vom AG gestellt.
Los 2: Übernahme, Transport und Vermarktung von Elektro- und Elektronikschrott der Gruppe 3a und 3b.
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Dieses System besteht neben einer Vielzahl kleiner Wertstoffhöfe aus 2 größeren kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe), an denen die Gruppen 3a und 3b gemäß ElektroG getrennt gesammelt werden.
Für Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3a und 3b ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3a und 3b an den zwei Wertstoffhöfen und einer weiteren Übergabestelle (Gewinner Los 1),
— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 3a und 3b von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,
— Vorbereitung zur Vermarktung der Gerätegruppen 3a und 3b,
— Vermarktung der Gerätegruppen 3a und 3b.
Der Auftragnehmer hat an den Sammelstellen:
— Schrobenhausen, Wertstoffhof Steingriff,
— Neuburg an der Donau, Wertstoffhof Sehensander Weg,
— Übergabestelle der Gruppe 3a und 3b von den kleinen Wertstoffhöfen.
je einen Abrollcontainer zur getrennten Sammlung der Gruppen 3a (Röhrengeräte) und 3b sowie je 5 Gitterboxen zur Sammlung der Gruppe 3a (Flachbildschirme) zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten. Zudem sind 2 Container und 5 Gitterboxen für den Tausch vorzusehen.
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer hat an den angegebenen Sammelstellen im Landkreisgebiet, die dort erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3a und 3b zu übernehmen, zu verwiegen und an die vom AN vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungseinrichtungen abzutransportieren.
Mehr anzeigen
Die Verwertung der Gerätegruppen 3a und 3b ist gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Art der Verwertung ist dem Auftragnehmer freigestellt.
Los 3: Übernahme, Transport und Vermarktung von Elektro- und Elektronikschrott der Gruppe 5.
Dieses System besteht neben einer Vielzahl kleiner Wertstoffhöfe aus zwei größeren kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe), an denen die Gruppen 5 gemäß ElektroG getrennt gesammelt wird.
Für Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 2 ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 5 an den zwei Wertstoffhöfen und einer weiteren Übergabestelle (Gewinner Los 1),
— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 5 von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,
— Vorbereitung zur Vermarktung der Gerätegruppe 5,
— Vermarktung der Gerätegruppe 5.
— Gruppe 5: Elektrokleingeräte: 103 Mg.
Der Auftragnehmer hat an den Sammelstellen
— Übergabestelle der Gruppe 5 von den kleinen Wertstoffhöfen.
je einen Abrollcontainer zur Sammlung der Gruppe 5 zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten.
Der Auftragnehmer hat an den angegebenen Sammelstellen im Landkreisgebiet, die dort erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 5 zu übernehmen, zu verwiegen und an die vom AN vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungseinrichtungen abzutransportieren.
Mehr anzeigen
Die Verwertung der Gerätegruppe 5 ist gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Art der Verwertung ist dem Auftragnehmer freigestellt.
Los 4: Übernahme, Transport und Verwertung der an den Wertstoffhöfen anfallenden PPK-Mengen.
Das an den Wertstoffhöfen und Sonderanfallstellen im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen gesammelte Altpapier wird getrennt nach den Fraktionen „Druckerzeugnisse“ (Sorte 1.11 bzw. D 39) und „Mischpapier“ (Sorte 1.2 bzw. B12) im Bringsystem auf aktuell 32 Wertstoffhöfen sowie weiteren 9 Sonderanfallstellen im Landkreisgebiet erfasst.
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer übernimmt das im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen an den von den Landkreisbetrieben vorgegebenen Anfallstellen erfasste Altpapier und führt es einer fachgerechten Verwertung im Sinne der gesetzlichen Regelungen zu.
Für Übernahme, Transport und Verwertung der auf den Werstoffhöfen anfallenden PPK-Mengen folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Übernahme des Altpapiers von den Wertstoffhöfen und Sonderstandorten des Vertragsgebiets inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,
— Vorbereitung des Altpapiers zur Vermarktung,
— Vermarktung des Altpapiers.
Das Altpapier wird getrennt nach den Fraktionen „Druckerzeugnisse“ und „Mischpapier“ im Bringsystem auf aktuell 32 Wertstoffhöfen sowie weiteren 9 Sonderanfallstellen im Landkreisgebiet erfasst.
— Mischpapier: 1.621 Mg,
— Druckerzeugnisse: 1.025 Mg.
Die Containergestellung, bei Mischpapier überwiegend 34 m³ sowie vereinzelt 22 m³ Abrollcontainer (Standardlänge 6,5 m), bei Zeitungspapier grundsätzlich 22 m³ Abrollcontainer (Standardlänge 6,5 m) – erfolgt durch den Auftraggeber. Dem Auftragnehmer werden drei 22 m³ - sowie drei 34 m³ Container zum Austausch zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen
Der AN hat an den angegebenen Sammelstellen im Landkreisgebiet, die dort erfassten Altpapiermengen zu übernehmen, zu verwiegen und an die vom AN vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungseinrichtungen abzutransportieren.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Referenznummer: 20694
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 VOL/A-EG und § 7 VOL/A-EG, folgende Unterlagen vom Bieter/der Bieter-gemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Mehr anzeigen
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, zur Mitgliedschaft des AN in Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z.B.:
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen:
— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
— Geldwäsche (261 StGB),
— Bestechung (§ 334 StGB),
— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
— Diebstahl (§ 242 StGB),
— Unterschlagung (§ 246 StGB),
— Erpressung (§ 253 StGB),
— Betrug (§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
— Untreue (§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
— Brandstiftung (§ 306 StGB),
— Baugefährdung (§ 319 StGB),
— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB),die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Mehr anzeigen
Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt, sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß § 7 (5) VOL/A-EG seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Mehr anzeigen
Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen, die für die jeweils übertragenen Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen, sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
Mehr anzeigen
Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 VOL/A-EG und § 7 VOL/A-EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bieter¬gemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Mehr anzeigen
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 (6a) VOL/A-EG, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 (6b) VOL/A-EG, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Los 1 Übernahme, Transport, Sortierung und Übergabe von E-Schrott der 3. Kategorie (IT) und 5. Kategorie (EKG) von den kleineren Wertstoffhöfen.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 VOL/A-EG und § 7 VOL/A-EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Mehr anzeigen
Angabe mindestens eines Referenzprojektes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.), (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er…
… die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… sich verpflichtet, qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes), (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als…
… Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… Erstbehandlungsstelle von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinne des §11 ElektroG Abs. 3 vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… Erstbehandlungsstelle von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinne des §11 ElektroG Abs. 4 vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er für den Transport ausschließlich Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Firmendarstellung der/des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Leistungsbeschreibungen) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Allgemeine Durchführung des Transports,
— Durchführung der Sortierung und Umladung.
Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen/Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung), sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen (inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.
Mehr anzeigen
Los 2 Übernahme, Transport, Containergestellung und Vermarktung von E-Schrott der 3. Kategorie (IT).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er sich verpflichtet, qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes) (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
— Durchführung der Aufbereitung und Vermarktung.
Los 3 Übernahme, Transport, Containergestellung und Vermarktung von E-Schrott der 5. Kategorie (EKG).
Los 4 Übernahme, Transport und Verwertung der an den Wertstoffhöfen anfallenden PPK-Mengen
— Beschreibung des Verwertungskonzeptes.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung dem AG eine Bankbürgschaft gem. §18 VOL/B vorzulegen, die über 3 % der voraussichtlichen Bruttoauftragssumme (orientiert am Gesamtwertungspreis, der sich aus der Summe der Preiseintragungen des AN in seinem Angebot ergibt) lautet.
Mehr anzeigen
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Los 1:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
Mehr anzeigen
Die Rechnung ist in zweifacher Ausführung zusammen mit Vorlage der Anzahl transportierten und sortierten Container je Wertstoffhof dem AG vorzulegen.
Los 2, Los 3 und Los 4:
Die Rechnung ist in zweifacher Ausführung zusammen mit Vorlage der Wiegescheine bzw. Massenfeststellung dem AG vorzulegen.
Die Originalwiegescheine bzw. die Originale der Massenfeststellung sind chronologisch und nach laufender Nummer geordnet in einem Sammelnachweis zusammenzufassen. Der Auftragnehmer hat durch geeignete Wiege- und Computersysteme sicherzustellen, dass die Sammelnachweise zweifelsfrei nur die im Landkreis erfassten Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten enthalten.
Mehr anzeigen
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, indem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 (2) VOL/A-EG zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenen Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Mehr anzeigen
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Mehr anzeigen
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 50 EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung 20694-LK NS-2013-1
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen;
— Bank: Commerzbank München
— Konto-Nr.: 25 50 002
— BLZ: 700 400 41
— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00
— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Franz-Josef Simon
Name: ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: Herrn Gruner
Telefon: +49 8918917870 📞
E-Mail: gruner@ia-gmbh.de 📧
Fax: +49 89189178729 📠
URL für weitere Informationen: www.ia-gmbh.de 🌏
Telefon: +49 891891780 📞
Fax: +49 8918917829 📠
URL der Dokumente: www.ia-gmbh.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-02-01 📅
Datum des Endes: 2016-01-31 📅
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20694
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Mehr anzeigen
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebots von den Vergabeunterlagen haben nach § 19 Abs. 3 lit. d VOL/A-EG den Ausschluss des Angebotes zur Folge.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehr anzeigen
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
Mehr anzeigen
Es gilt die am 12.11.2010 in Kraft getretene Neufassung der GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe § 107 Einleitung, Antrag:
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 010-013816
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 157-274303
ABl. S-Ausgabe: 10
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-27 📅
Name: Fa. Container Service Schöpfel GmbH
Postanschrift: Ruhrstraße 5 1/4
Postort: Neuburg an der Donau
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Iwan Koslow GmbH & Co. KG
Postanschrift: Röntgenstraße 17
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84030
3️⃣
4️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-17 📅
Name: Münchener Akten + Daten Vernichtung GmbH
Postanschrift: Freimanner Bahnhofstraße 24
Postort: München
Postleitzahl: 80807
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 010-013816 (2014-01-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 010-013816
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 157-274303
ABl. S-Ausgabe: 10
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-27 📅
Name: Fa. Container Service Schöpfel GmbH
Postanschrift: Ruhrstraße 5 1/4
Postort: Neuburg an der Donau
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Iwan Koslow GmbH & Co. KG
Postanschrift: Röntgenstraße 17
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84030
3️⃣
4️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-17 📅
Name: Münchener Akten + Daten Vernichtung GmbH
Postanschrift: Freimanner Bahnhofstraße 24
Postort: München
Postleitzahl: 80807
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101b Unwirksamkeit:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Mehr anzeigen
§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕
- Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (>20 neue Beschaffungen)