Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft, Landkreis Aichach-Friedberg
Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet 61, Kommunale Abfallwirtschaft
Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft, Landkreis Aichach-Friedberg
Los 1: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Haus- und Biomüll im nördlichen Landkreis inkl. Behälteränderungsdienst Restmüll und Biomüll
Los 2: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Haus- und Biomüll im südlichen Landkreis inkl. Behälteränderungsdienst Restmüll und Biomüll
Los 3: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Sperrmüll im gesamten Kreisgebiet.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-26.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste › Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-11-26 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-02-24 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2013-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet 61, Kommunale Abfallwirtschaft
Postanschrift: Münchener Straße 9
Postleitzahl: 86551
Postort: Aichach
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-aic-fdb.de 🌏
E-Mail: martina.buechl@lra-aic-fdb.de 📧
Telefon: +49 825192337 📞
Fax: +49 825192380 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 231-401267
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft, Landkreis Aichach-Friedberg
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Menge oder Umfang: Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke und Windelsäcke zu nutzen.Der Restmüll aus Restmülltonnen, Restmüllsäcken und Windelsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren.Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Voraussichtlich ab 1.7.2015 soll die Biomüllerfassung ausgeweitet werden.darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet.Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert.Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:Los 3, Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Sperrmüll im gesamten Kreisgebiet:— Abholung des Sperrmülls an den Haushalten (Holsystem) des Landkreises Aichach-Friedberg und die Verbringung der Abfälle zur Beseitigung zur Abfallverwertungsanlage Augsburg,— Im Jahr 2012 fielen 661 Mg Sperrmüll aus der Haushaltsabholung an,— Containergestellung (ca. 18 gedeckelte Abrollcontainer mit einem Volumen von jeweils ca. 38 m³ oder vergleichbar) an den 14 Wertstoffhöfen des Landkreises,— Übernahme des Sperrmülls an den Sammelstellen und Transport der Container zur Abfallverwertungsanlage Augsburg,— Im Jahr 2012 fielen 1.603 Mg Sperrmüll im Bringsystem an.
Beschreibung der Optionen:
Referenznummer: 20713 AIC RM BM SM 2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Aichach-Friedberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Büchl
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20713 AIC RM BM SM 2013
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 231-401267 (2013-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke und Windelsäcke zu nutzen.Der Restmüll aus Restmülltonnen, Restmüllsäcken und Windelsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren.Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Voraussichtlich ab 1.7.2015 soll die Biomüllerfassung ausgeweitet werden.darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet.Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert.Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:Los 1, Sammlung Rest- und Biomüll - Sammelgebiet nördlicher Landkreis:— Getrennte Abfuhr der Restmülltonnen (inkl. Restmüll- und Windelsäcke) und der Biomülltonnen im nördlichen Landkreisgebiet Aichach-Friedberg an den Haushalten und Anfallstellen (Einsatz Identsystem gemäß Vergabeunterlagen),— Im Jahr 2013 waren im Sammelgebiet Nord (Los 1) gerundet 21 400 Restmüll-Sammelbehälter (MGB 60 bis MGB 1.100) sowie gerundet 7 000 Biomüll-Sammelbehälter gestellt,— Getrennter Transport der Rest- und Biomüllmengen zur Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA),— Behälteränderungdienst der Restmüllbehälter (MGB 60 l bis 240 l) sowie der Biomüllbehälter (MGB 120 l und 240 l),— Biobehälteraufstellung bei Einführung der gebührenfreien Biotonne (inkl. Beschaffung von ca. 15 500 Behälter),— Behälterausrüstung mit Transponder der Biomüll-Altbestand sowie der Restmüllbehälter (ca. 25 000).Los 2, Sammlung Rest- und Biomüll - Sammelgebiet südlicher Landkreis:— Getrennte Abfuhr der Restmülltonnen (inkl. Restmüll- und Windelsäcke) und der Biomülltonnen im nördlichen Landkreisgebiet Aichach-Friedberg an den Haushalten und Anfallstellen (Einsatz Identsystem gemäß Vergabeunterlagen),— Im Jahr 2013 waren im Sammelgebiet Süd (Los 2) gerundet 20 000 Restmüll-Sammelbehälter (MGB 60 bis MGB 1.100) sowie gerundet 10 000 Biomüll-Sammelbehälter gestellt,— Getrennter Transport der Rest- und Biomüllmengen zur Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA),— Behälteränderungdienst der Restmüllbehälter (MGB 60 l bis 240 l) sowie der Biomüllbehälter (MGB 120 l und 240 l),— Biobehälteraufstellung bei Einführung der gebührenfreien Biotonne (inkl. Beschaffung von ca. 13 500 Behälter),— Behälterausrüstung mit Transponder der Biomüll-Altbestand sowie der Restmüllbehälter (ca. 25 000).Los 3, Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Sperrmüll im gesamten Kreisgebiet— Abholung des Sperrmülls an den Haushalten (Holsystem) des Landkreises Aichach-Friedberg und die Verbringung der Abfälle zur Beseitigung zur Abfallverwertungsanlage Augsburg— Im Jahr 2012 fielen 661 Mg Sperrmüll aus der Haushaltsabholung an,— Containergestellung (ca. 18 gedeckelte Abrollcontainer mit einem Volumen von jeweils ca. 38 m³ oder vergleichbar) an den 14 Wertstoffhöfen des Landkreises,— Übernahme des Sperrmülls an den Sammelstellen und Transport der Container zur Abfallverwertungsanlage Augsburg,— Im Jahr 2012 fielen 1.603 Mg Sperrmüll im Bringsystem an.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet 61, Kommunale Abfallwirtschaft
Postanschrift: Münchener Straße 9
Postleitzahl: 86551
Postort: Aichach
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-aic-fdb.de 🌏
E-Mail: martina.buechl@lra-aic-fdb.de 📧
Telefon: +49 825192337 📞
Fax: +49 825192380 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 231-401267
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Im Zeitraum zwischen dem 23.12.2013 und dem 6.1.2014 ist die Vergabestelle nicht besetzt. In diesem Zeitraum sind keine Anforderungen oder Bieterfragen möglich. Die Angebotsfrist wurde aus diesem Grund entsprechend verlängert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft, Landkreis Aichach-Friedberg
Los 1: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Haus- und Biomüll im nördlichen Landkreis inkl. Behälteränderungsdienst Restmüll und Biomüll
Los 2: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Haus- und Biomüll im südlichen Landkreis inkl. Behälteränderungsdienst Restmüll und Biomüll
Los 3: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Sperrmüll im gesamten Kreisgebiet.
Bezeichnung des Loses: Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft, Landkreis Aichach-Friedberg
Kurze Beschreibung:
Los 1: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Haus- und Biomüll im nördlichen Landkreis inkl. Behälteränderungsdienst Restmüll und Biomüll.
Menge oder Umfang: Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke und Windelsäcke zu nutzen.Der Restmüll aus Restmülltonnen, Restmüllsäcken und Windelsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren.Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Voraussichtlich ab 1.7.2015 soll die Biomüllerfassung ausgeweitet werden.darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet.Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert.Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:Los 1, Sammlung Rest- und Biomüll - Sammelgebiet nördlicher Landkreis:— Getrennte Abfuhr der Restmülltonnen (inkl. Restmüll- und Windelsäcke) und der Biomülltonnen im nördlichen Landkreisgebiet Aichach-Friedberg an den Haushalten und Anfallstellen (Einsatz Identsystem gemäß Vergabeunterlagen),— Im Jahr 2013 waren im Sammelgebiet Nord (Los 1) gerundet 21 400 Restmüll-Sammelbehälter (MGB 60 bis MGB 1.100) sowie gerundet 7 000 Biomüll-Sammelbehälter gestellt,— Getrennter Transport der Rest- und Biomüllmengen zur Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA),— Behälteränderungdienst der Restmüllbehälter (MGB 60 l bis 240 l) sowie der Biomüllbehälter (MGB 120 l und 240 l),— Biobehälteraufstellung bei Einführung der gebührenfreien Biotonne (inkl. Beschaffung von ca. 15 500 Behälter),— Behälterausrüstung mit Transponder der Biomüll-Altbestand sowie der Restmüllbehälter (ca. 25 000).
Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke und Windelsäcke zu nutzen.
Der Restmüll aus Restmülltonnen, Restmüllsäcken und Windelsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren.
Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Voraussichtlich ab 1.7.2015 soll die Biomüllerfassung ausgeweitet werden.
darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet.
Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert.
Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
Los 1, Sammlung Rest- und Biomüll - Sammelgebiet nördlicher Landkreis:
— Getrennte Abfuhr der Restmülltonnen (inkl. Restmüll- und Windelsäcke) und der Biomülltonnen im nördlichen Landkreisgebiet Aichach-Friedberg an den Haushalten und Anfallstellen (Einsatz Identsystem gemäß Vergabeunterlagen),
— Im Jahr 2013 waren im Sammelgebiet Nord (Los 1) gerundet 21 400 Restmüll-Sammelbehälter (MGB 60 bis MGB 1.100) sowie gerundet 7 000 Biomüll-Sammelbehälter gestellt,
— Getrennter Transport der Rest- und Biomüllmengen zur Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA),
— Behälteränderungdienst der Restmüllbehälter (MGB 60 l bis 240 l) sowie der Biomüllbehälter (MGB 120 l und 240 l),
— Biobehälteraufstellung bei Einführung der gebührenfreien Biotonne (inkl. Beschaffung von ca. 15 500 Behälter),
— Behälterausrüstung mit Transponder der Biomüll-Altbestand sowie der Restmüllbehälter (ca. 25 000).
Kurze Beschreibung:
Los 2: Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Haus- und Biomüll im südlichen Landkreis inkl. Behälteränderungsdienst Restmüll und Biomüll.
Menge oder Umfang: Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke und Windelsäcke zu nutzen.Der Restmüll aus Restmülltonnen, Restmüllsäcken und Windelsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren.Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Voraussichtlich ab 1.7.2015 soll die Biomüllerfassung ausgeweitet werden.darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet.Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert.Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:Los 2, Sammlung Rest- und Biomüll - Sammelgebiet südlicher Landkreis:— Getrennte Abfuhr der Restmülltonnen (inkl. Restmüll- und Windelsäcke) und der Biomülltonnen im nördlichen Landkreisgebiet Aichach-Friedberg an den Haushalten und Anfallstellen (Einsatz Identsystem gemäß Vergabeunterlagen),— Im Jahr 2013 waren im Sammelgebiet Süd (Los 2) gerundet 20 000 Restmüll-Sammelbehälter (MGB 60 bis MGB 1.100) sowie gerundet 10 000 Biomüll-Sammelbehälter gestellt,— Getrennter Transport der Rest- und Biomüllmengen zur Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA),— Behälteränderungdienst der Restmüllbehälter (MGB 60 l bis 240 l) sowie der Biomüllbehälter (MGB 120 l und 240 l),— Biobehälteraufstellung bei Einführung der gebührenfreien Biotonne (inkl. Beschaffung von ca. 13 500 Behälter),— Behälterausrüstung mit Transponder der Biomüll-Altbestand sowie der Restmüllbehälter (ca. 25 000).
Los 2, Sammlung Rest- und Biomüll - Sammelgebiet südlicher Landkreis:
— Im Jahr 2013 waren im Sammelgebiet Süd (Los 2) gerundet 20 000 Restmüll-Sammelbehälter (MGB 60 bis MGB 1.100) sowie gerundet 10 000 Biomüll-Sammelbehälter gestellt,
— Biobehälteraufstellung bei Einführung der gebührenfreien Biotonne (inkl. Beschaffung von ca. 13 500 Behälter),
Menge oder Umfang: Im Landkreisgebiet Aichach-Friedberg wird der anfallende Rest- und Biomüll in den Haushalten in Rest- und Biomülltonnen erfasst. Zusätzlich zur Restmülltonne haben die Haushalte die Möglichkeit, Restmüllsäcke und Windelsäcke zu nutzen.Der Restmüll aus Restmülltonnen, Restmüllsäcken und Windelsäcken wird im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren.Der Biomüll aus Biomülltonnen wird 14-tägig an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und ebenfalls zur Abfallverwertungsanlage Augsburg abgefahren. Voraussichtlich ab 1.7.2015 soll die Biomüllerfassung ausgeweitet werden.darüber hinaus betreibt der Landkreis Aichach-Friedberg in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreisgebiet.Die Sperrmüllsammlung im Landkreis ist sowohl in Form eines Holsystems als auch in Form eines Bringsystems (Wertstoffhöhe) organisiert.Im Bringsystem wird den Bürgern an den Wertstoffhöfen eine Möglichkeit zur Abgabe des Sperrmülls (Container) gegeben.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:Los 3, Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Sperrmüll im gesamten Kreisgebiet:— Abholung des Sperrmülls an den Haushalten (Holsystem) des Landkreises Aichach-Friedberg und die Verbringung der Abfälle zur Beseitigung zur Abfallverwertungsanlage Augsburg,— Im Jahr 2012 fielen 661 Mg Sperrmüll aus der Haushaltsabholung an,— Containergestellung (ca. 18 gedeckelte Abrollcontainer mit einem Volumen von jeweils ca. 38 m³ oder vergleichbar) an den 14 Wertstoffhöfen des Landkreises,— Übernahme des Sperrmülls an den Sammelstellen und Transport der Container zur Abfallverwertungsanlage Augsburg,— Im Jahr 2012 fielen 1.603 Mg Sperrmüll im Bringsystem an.
Los 3, Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Sperrmüll im gesamten Kreisgebiet:
— Abholung des Sperrmülls an den Haushalten (Holsystem) des Landkreises Aichach-Friedberg und die Verbringung der Abfälle zur Beseitigung zur Abfallverwertungsanlage Augsburg,
— Im Jahr 2012 fielen 661 Mg Sperrmüll aus der Haushaltsabholung an,
— Containergestellung (ca. 18 gedeckelte Abrollcontainer mit einem Volumen von jeweils ca. 38 m³ oder vergleichbar) an den 14 Wertstoffhöfen des Landkreises,
— Übernahme des Sperrmülls an den Sammelstellen und Transport der Container zur Abfallverwertungsanlage Augsburg,
— Im Jahr 2012 fielen 1.603 Mg Sperrmüll im Bringsystem an.
Los 3, Sammlung und Transport zur Abfallverwertung Augsburg von Sperrmüll im gesamten Kreisgebiet
— Abholung des Sperrmülls an den Haushalten (Holsystem) des Landkreises Aichach-Friedberg und die Verbringung der Abfälle zur Beseitigung zur Abfallverwertungsanlage Augsburg
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Die Vertragsdauer kann als Option verlängert werden.
Die Vertragsdauer (Sammlung und Transport, Behälteränderungsdienst) kann als Option einmal um 2 Jahre verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien den Vertrag bis spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf kündigt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Aichach-Friedberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 VOL/A-EG und § 7 VOL/A-EG folgende Unterlagen vom Bieter/ der Bieter¬gemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die zu übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, zur Mitgliedschaft des AN in einer Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Soweit vorhanden, ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweils zutreffenden Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z.B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben wegen
— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
— Geldwäsche (261 StGB),
— Bestechung (§ 334 StGB),
— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
— Diebstahl (§ 242 StGB),
— Unterschlagung (§ 246 StGB),
— Erpressung (§ 253 StGB),
— Betrug (§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
— Untreue (§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
— Brandstiftung (§ 306 StGB),
— Baugefährdung (§ 319 StGB),
— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB),die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder
§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß § 7 Abs. 5 VOL/A-EG seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
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Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen für die jeweils übertragenen Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
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Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 VOL/A-EG und § 7 VOL/A-EG folgende Unterlagen vom Bieter/ der Bieter¬gemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 Abs. 6a VOL/A-EG, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 Abs. 6b VOL/A-EG siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die…
… Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
… in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Los 1: Sammlung und Transport von Haus- und Biomüll im nördlichen Landkreis
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 VOL/A-EG und § 7 VOL/A-EG folgende Unterlagen vom Bieter/ der Bieter¬gemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Angabe mindestens eines Referenzprojekts bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er…
… die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… sich verpflichtet, qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes) (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Sammlung und den Transport von Haus- und Biomüllabfall vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er…
… für den Transport des Haus- und Biomüllabfalls ausschließlich Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit über einen Betriebshof (Standort der Fahrzeuge und des Personals der Sammeltouren, Start- und Endpunkt der Touren) in einem Radius von 40 km um den Ort Dasing (Bahnhof Dasing) verfügt oder einrichtet (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Firmendarstellung der/ des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Leistungsbeschreibungen) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
a) Beschreibung der Durchführung der Transpondernachrüstung,
b) Beschreibung der Durchführung der Biobehälteraufstellung,
c) Angaben zum/ Beschreibung des Transports (z.B. Nutzung von Umladestationen).
Angabe der Anzahl der Personen/ Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen (inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.
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Los 2: Sammlung und Transport von Haus- und Biomüll im südlichen Landkreis
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 VOL/A-EG und § 7 VOL/A-EG folgende Unterlagen vom Bieter/ der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er…
… die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes) (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
d) Beschreibung der Durchführung der Transpondernachrüstung,
e) Beschreibung der Durchführung der Biobehälteraufstellung,
f) Angaben zum/ Beschreibung des Transports (z.B. Nutzung von Umladestationen).
Los 3: Sammlung und Transport von Sperrmüll im gesamten Landkreisgebiet
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Sammlung und den Transport von Sperrmüll vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er für die Sammlung und den Transport des Sperrmülls ausschließlich Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Firmendarstellung der/ des Unternehmen(s) mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
— Beschreibung des Anmeldungs- und Tourenplanungssystems,
— Beschreibung der Durchführung Containergestellung insbesondere des Containertausches außerhalb der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und Koordination mit der Leerung bei der Abfallverwertungsanlage Augsburg.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung dem AG eine Bankbürgschaft gem. §18 VOL/B vorzulegen, die über 3 % der voraussichtlichen Bruttoauftragssumme lautet. Diese bemisst sich aus den Preiseintragungen des AN in seinem Angebot aus Titel 1, 4 und 5 und über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoptionen. Andernfalls ist der AG berechtigt, die Zahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Die Bürgschaft ist über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Der AG wird die Bürgschaft zurückgeben, wenn der AN die Leistung vertragsgemäß erfüllt und etwaige erhobene Ansprüche befriedigt hat.
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Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 Abs. 2 VOL/A-EG zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die zu übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
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Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
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Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diese zu benennen und an diese insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach- bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
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Die Nachunternehmer müssen über die für die zu übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 50 EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung Rest- Bio- Sperrmüll
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: Landratsamt Aichach-Friedberg
— Bank: Stadtsparkasse Aichach
— Konto-Nr.: 560 501 405
— BLZ: 720 512 10
— IBAN: DE63 7205 1210 0560 5014 05
— SWIFT-BIC: BYLADEM1AIC
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Büchl
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20713 AIC RM BM SM 2013
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Im Zeitraum zwischen dem 23.12.2013 und dem 6.1.2014 ist die Vergabestelle nicht besetzt. In diesem Zeitraum sind keine Anforderungen oder Bieterfragen möglich. Die Angebotsfrist wurde aus diesem Grund entsprechend verlängert.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850) zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) m.W.v. 15.8.2013, insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen §101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
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§ 107 Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Aichach-Friedberg; Sachgebiet 61 Kommunale Abfallwirtschaft
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 041-068723
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 231-401267
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Aichach-Friedberg
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-21 📅
Name: Remondis Süd GmbH
Postanschrift: Peter-und-Paul-Straße 1
Postort: Aichach
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Erich Rada GmbH
Postanschrift: Südtiroler Str. 22
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86165
3️⃣
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern , Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 041-068723 (2014-02-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Aichach-Friedberg; Sachgebiet 61 Kommunale Abfallwirtschaft
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 041-068723
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 231-401267
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Im Zeitraum zwischen dem 23.12.2013 und dem 06.1.2014 ist die Vergabestelle nicht besetzt. In diesem Zeitraum sind keine Anforderungen oder Bieterfragen möglich. Die Angebotsfrist wurde aus diesem Grund entsprechend verlängert.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Aichach-Friedberg
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-21 📅
Name: Remondis Süd GmbH
Postanschrift: Peter-und-Paul-Straße 1
Postort: Aichach
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Erich Rada GmbH
Postanschrift: Südtiroler Str. 22
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86165
3️⃣
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern , Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.07.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) m.W.v. 15.08.2013, insbesondere:
§ 101b Unwirksamkeit
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
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