Entsorgungsleistung am Flughafen Leipzig/Halle

Flughafen Leipzig/Halle

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Entsorgung und damit verbundene Leistungen für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH. Die ausgeschriebenen Leistungen sind sowohl im Sicherheitsbereich des Flughafens Leipzig/Halle (Luftseite) wie auch im allgemein zugänglichen Bereich (Landseite) zu erbringen. Die Leistungen sind darüber hinaus während der Flugbetriebszeit, im laufenden Betrieb sowie unter Publikumseinfluss auszuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-08 Auftragsbekanntmachung
2014-01-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang:
Schätzmengen (Grundlage Wirtschaftsjahre 2011/2012)1 Hausmüll und hausmüllähnlicher GewerbemischabfallAbfallschlüssel: 200301Menge: 995 t2 biologisch abbaubare Abfälle und Abfälle der GrünflächenpflegeAbfallschlüssel: 200201Menge: 210 t3 GlasAbfallschlüssel: 200102Menge: 10 t3 LeichtstoffverpackungenAbfallschlüssel: 150106Menge: 25 t3 PapierAbfallschlüssel: 200101Menge: 115 t4 SperrmüllAbfallschlüssel: 200307Menge: 10 t (nach Bedarf)5 HolzabfallAbfallschlüssel: 150103/200138Menge: 5 t (nach Bedarf)6 Altmetalle/SchrottAbfallschlüssel: 200140Menge: 15 t (nach Bedarf)7 elektrische und elektronische GeräteAbfallschlüssel: 160214/200136Menge: 5 t (nach Bedarf)8 BauschuttAbfallschlüssel: 170107Menge: 15 t (nach Bedarf)8 Bau- u. AbbruchabfälleAbfallschlüssel: 170904Menge: 15 t (nach Bedarf)9 StraßenkehrichtAbfallschlüssel: 200303Menge: 100 tFür die Abfallart „Straßenkehricht” behält sich der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages vor, für den Fall, dass sich aus der Gesetzes- bzw. kommunalen Satzungslage Änderungen für Entsorgungsleistungen des Flughafens Leipzig / Halle ergeben.10 Fäkalienschlamm u. a. Abfälle aus AbwasserbehandlungsanlagenAbfallschlüssel: 200304/190801-190899Menge: 1.500 m³Für die Abfallart „Fäkalienschlamm u. a. Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen” behält sich der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages vor, für den Fall, dass sich aus der Gesetzes- bzw. kommunalen Satzungslage Änderungen für Entsorgungsleistungen des Flughafens Leipzig / Halle ergeben.11 Sonstige, auch gefährliche Abfälle (Dämmmaterial, Folie)Abfallschlüssel: 150102, 150202, 160114, 130502, 130506, 130507Mengen: 150102, 150202, 160114: 30 t, 130502: 200 t, 130506, 130507: 65 m³Summe: 1 750 t und 1 565 m³
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Leipzig/Halle
Postanschrift: P.O.B 1
Postleitzahl: 04029
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.leipzig-halle-airport.de 🌏
E-Mail: steffen.grabmeier@mdf-ag.com 📧
Fax: +49 3412241199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 091-155363
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
a) Zum Auftraggeber: Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 a) sowie III. 2.3 c) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit(Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitgliedeiner Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantraganzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen; c) die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in beglaubigter deutscher Übersetzung; d) die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktdaten gemäß Sonstige Adressen und Kontaktstellen III) eingehen. Bei persönlicher Abgabe des Teilnahmeantrags: Mitteldeutsche Flughafen AG, Industriestraße 56,Raum 2.62, 04435 Schkeuditz. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Entsorgungsleistungen - nicht öffnen” zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig; e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 6 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2 und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.2.1; Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. f) die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung; g) die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung; h) die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers; i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 31.5.2013 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Sonstige Adressen und Kontaktstellen III) vorliegen; j) der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird; k) der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das jeweilige Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das jeweilige Vergabeverfahren einzustellen; l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 16
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Entsorgung und damit verbundene Leistungen für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH. Die ausgeschriebenen Leistungen sind sowohl im Sicherheitsbereich des Flughafens Leipzig/Halle (Luftseite) wie auch im allgemein zugänglichen Bereich (Landseite) zu erbringen. Die Leistungen sind darüber hinaus während der Flugbetriebszeit, im laufenden Betrieb sowie unter Publikumseinfluss auszuführen.
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Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Schätzmengen (Grundlage Wirtschaftsjahre 2011/2012)
1 Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbemischabfall
Abfallschlüssel: 200301
Menge: 995 t
2 biologisch abbaubare Abfälle und Abfälle der Grünflächenpflege
Abfallschlüssel: 200201
Menge: 210 t
3 Glas
Abfallschlüssel: 200102
Menge: 10 t
3 Leichtstoffverpackungen
Abfallschlüssel: 150106
Menge: 25 t
3 Papier
Abfallschlüssel: 200101
Menge: 115 t
4 Sperrmüll
Abfallschlüssel: 200307
Menge: 10 t (nach Bedarf)
5 Holzabfall
Abfallschlüssel: 150103/200138
Menge: 5 t (nach Bedarf)
6 Altmetalle/Schrott
Abfallschlüssel: 200140
Menge: 15 t (nach Bedarf)
7 elektrische und elektronische Geräte
Abfallschlüssel: 160214/200136
8 Bauschutt
Abfallschlüssel: 170107
8 Bau- u. Abbruchabfälle
Abfallschlüssel: 170904
9 Straßenkehricht
Abfallschlüssel: 200303
Menge: 100 t
Für die Abfallart „Straßenkehricht” behält sich der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages vor, für den Fall, dass sich aus der Gesetzes- bzw. kommunalen Satzungslage Änderungen für Entsorgungsleistungen des Flughafens Leipzig / Halle ergeben.
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10 Fäkalienschlamm u. a. Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen
Abfallschlüssel: 200304/190801-190899
Menge: 1.500 m³
Für die Abfallart „Fäkalienschlamm u. a. Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen” behält sich der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages vor, für den Fall, dass sich aus der Gesetzes- bzw. kommunalen Satzungslage Änderungen für Entsorgungsleistungen des Flughafens Leipzig / Halle ergeben.
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11 Sonstige, auch gefährliche Abfälle (Dämmmaterial, Folie)
Abfallschlüssel: 150102, 150202, 160114, 130502, 130506, 130507
Mengen: 150102, 150202, 160114: 30 t, 130502: 200 t, 130506, 130507: 65 m³
Summe: 1 750 t und 1 565 m³
Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerung um 2 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Leipzig/Halle.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a)Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt odereröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21Abs. 2 SektVO;
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge; Kopie ausreichend; Bewerber, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, legen einen entsprechenden Registerauszug vor ).
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Umsatz (netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt);
c) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplan), insbesondere für die Zuständigkeiten, in welche die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen
d) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen insbesondere Angaben zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden hervorgehen. Maklerbestätigungen sind nur ausreichend, wenn daraus eindeutig der Berechtigung zur Vertretung des Versicherers hervorgeht.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen (Entsorgung) fällt;
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b) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten im Bereich Flughafen oder vergleichbar aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
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— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen nach Art und Umfang,
— Angaben zur Projektgröße,
— Angaben zu den Zeiten der Leistungserbringung sowie Beschreibung besonderer Umstände der Leistungserbringung (Beispiel: Sicherheitsbereich oder vergleichbare Bereiche mit erschwerten Zutrittsmöglichkeiten);
— Angabe, ob das Referenzobjekt im laufenden Betrieb übernommen wurde;
— Benennung der Jahresauftragssumme;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils sowie die Benennung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
c) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung / des Qualitätsmanagements, beispielsweise Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9000, 9001ff.
d) Nachweise (Zertifikat) Entsorgungsfachbetrieb nach §52 KrW-/AbfG, §56 KrWG oder gleichwertig.”
e) Angaben zur unternehmensinternen standardmäßigen Entsorgungsleistungen (Darstellung externer Kreislauf unabhängig vom Auftraggeber), u.a. Erfassung, Transport, Verwertung, Entsorgungsmöglichkeiten je geforderter Abfallart.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssenden Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Im Falle der Zuschlagserteilung muss der AN für seine im Sicherheitsbereich eingesetzten Mitarbeiter eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG beibringen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Herrn Steffen Grabmeier
Internetadresse: www.leipzig-halle-airport.de 🌏
Name: Mitteldeutsche Flughafen AG
Postanschrift: Terminalring 11
Postort: Flughafen Leipzig/Halle
Postleitzahl: 04435
URL der Teilnahme: http://www.mdf-ag.com 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771402 📞
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de 🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach §107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2013/S 091-155363 (2013-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Postanschrift: P.O.Box 1

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 006-007199
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 91-155363
ABl. S-Ausgabe: 6
Quelle: OJS 2014/S 006-007199 (2014-01-07)