Mit VIAS (Verbindungsstellen Informations- und Abrechnungs-System) in der aktuellen Version 1.0 administriert der GKV-Spitzenverband, DVKA die zwischen nationalen und internationalen Trägern der Krankenversicherung (insbes. EU-Staaten) ausgetauschten Kostenrechnungen. Auf Grund neuer Anforderungen durch die EU-Verordnung VO (EG) Nr. 883/2004 bzw. der Durchführungsverordnung VO (EG) Nr. 987/2009 einerseits und eines technischen Modernisierungsbedarfs andererseits ist die Version 2.0 von VIAS auf Basis der im Pflichtenheft und seiner Begleitdokumente im einzelnen definierten Anforderungen zu entwickeln, designen und in Betrieb zu nehmen (einschließlich der Modellierung und Dokumentation der Systemarchitektur und des Datenbankdesigns). In VIAS 2.0 sind sowohl eine interne Anwendung für den GKV-Spitzenverband, DVKA als auch eine externe Anwendung für Dienstleister im Rahmen der Erfassung von Kostenrechnungen vorzusehen. Die Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband, DVKA und daher grundsätzlich im Gebäude des GKV-Spitzenverbands, DVKA in Bonn zu erbringen. Die Projektsprache ist deutsch. Neben den kompilierten Dateien des Anwendungssystems VIAS 2.0 ist dem GKV-Spitzenverband, DVKA am Ende des Projekts eine umfassende Dokumentation des entwickelten Systems in deutscher Sprache einschließlich aller Schnittstellen sowie ein nachvollziehbarer, in deutscher Sprache fachlich und technisch kommentierter Sourcecode zu übergeben. Die Leistungserbringung erfolgt auf der Grundlage eines EVB-IT Systemvertrags.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
Postanschrift: Pennefeldsweg 12c
Postleitzahl: 53177
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.dvka.de🌏
E-Mail: ausschreibung@dvka.de📧
Telefon: +49 2289530611📞
Fax: +49 2289530600 📠
(1) Fragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich per E-Mail - ohne Anhänge und in deutscher Sprache - an die benannte E-Mail-Adresse "ausschreibung@dvka.de" gestellt werden. Mündlich oder telefonisch gestellte Fragen zu diesem Vergabeverfahren können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots nicht beantwortet werden.
(2) Die Fragen zum Vergabeverfahren werden in anonymisierter Form beantwortet. Die Fragen und Antworten werden gleichzeitig per E-Mail an alle Unternehmen versendet, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben. Die Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
(3) Für den Versand der Fragen und Antworten sowie weiterer Informationen wird ausschließlich die E-Mail-Adresse verwendet, die der Bieter bei der Anforderung der Vergabeunterlagen verwendet bzw. mitgeteilt hat. Die Unternehmen haben in eigener Verantwortung zu gewährleisten, dass der Posteingang dieser E-Mail-Adresse ständig gepflegt wird und auch entsprechende Lesebestätigungen versendet werden.
(1) Fragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich per E-Mail - ohne Anhänge und in deutscher Sprache - an die benannte E-Mail-Adresse "ausschreibung@dvka.de" gestellt werden. Mündlich oder telefonisch gestellte Fragen zu diesem Vergabeverfahren können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots nicht beantwortet werden.
(2) Die Fragen zum Vergabeverfahren werden in anonymisierter Form beantwortet. Die Fragen und Antworten werden gleichzeitig per E-Mail an alle Unternehmen versendet, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben. Die Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
(3) Für den Versand der Fragen und Antworten sowie weiterer Informationen wird ausschließlich die E-Mail-Adresse verwendet, die der Bieter bei der Anforderung der Vergabeunterlagen verwendet bzw. mitgeteilt hat. Die Unternehmen haben in eigener Verantwortung zu gewährleisten, dass der Posteingang dieser E-Mail-Adresse ständig gepflegt wird und auch entsprechende Lesebestätigungen versendet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit VIAS (Verbindungsstellen Informations- und Abrechnungs-System) in der aktuellen Version 1.0 administriert der GKV-Spitzenverband, DVKA die zwischen nationalen und internationalen Trägern der Krankenversicherung (insbes. EU-Staaten) ausgetauschten Kostenrechnungen. Auf Grund neuer Anforderungen durch die EU-Verordnung VO (EG) Nr. 883/2004 bzw. der Durchführungsverordnung VO (EG) Nr. 987/2009 einerseits und eines technischen Modernisierungsbedarfs andererseits ist die Version 2.0 von VIAS auf Basis der im Pflichtenheft und seiner Begleitdokumente im einzelnen definierten Anforderungen zu entwickeln, designen und in Betrieb zu nehmen (einschließlich der Modellierung und Dokumentation der Systemarchitektur und des Datenbankdesigns). In VIAS 2.0 sind sowohl eine interne Anwendung für den GKV-Spitzenverband, DVKA als auch eine externe Anwendung für Dienstleister im Rahmen der Erfassung von Kostenrechnungen vorzusehen. Die Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband, DVKA und daher grundsätzlich im Gebäude des GKV-Spitzenverbands, DVKA in Bonn zu erbringen. Die Projektsprache ist deutsch. Neben den kompilierten Dateien des Anwendungssystems VIAS 2.0 ist dem GKV-Spitzenverband, DVKA am Ende des Projekts eine umfassende Dokumentation des entwickelten Systems in deutscher Sprache einschließlich aller Schnittstellen sowie ein nachvollziehbarer, in deutscher Sprache fachlich und technisch kommentierter Sourcecode zu übergeben. Die Leistungserbringung erfolgt auf der Grundlage eines EVB-IT Systemvertrags.
Mit VIAS (Verbindungsstellen Informations- und Abrechnungs-System) in der aktuellen Version 1.0 administriert der GKV-Spitzenverband, DVKA die zwischen nationalen und internationalen Trägern der Krankenversicherung (insbes. EU-Staaten) ausgetauschten Kostenrechnungen. Auf Grund neuer Anforderungen durch die EU-Verordnung VO (EG) Nr. 883/2004 bzw. der Durchführungsverordnung VO (EG) Nr. 987/2009 einerseits und eines technischen Modernisierungsbedarfs andererseits ist die Version 2.0 von VIAS auf Basis der im Pflichtenheft und seiner Begleitdokumente im einzelnen definierten Anforderungen zu entwickeln, designen und in Betrieb zu nehmen (einschließlich der Modellierung und Dokumentation der Systemarchitektur und des Datenbankdesigns). In VIAS 2.0 sind sowohl eine interne Anwendung für den GKV-Spitzenverband, DVKA als auch eine externe Anwendung für Dienstleister im Rahmen der Erfassung von Kostenrechnungen vorzusehen. Die Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband, DVKA und daher grundsätzlich im Gebäude des GKV-Spitzenverbands, DVKA in Bonn zu erbringen. Die Projektsprache ist deutsch. Neben den kompilierten Dateien des Anwendungssystems VIAS 2.0 ist dem GKV-Spitzenverband, DVKA am Ende des Projekts eine umfassende Dokumentation des entwickelten Systems in deutscher Sprache einschließlich aller Schnittstellen sowie ein nachvollziehbarer, in deutscher Sprache fachlich und technisch kommentierter Sourcecode zu übergeben. Die Leistungserbringung erfolgt auf der Grundlage eines EVB-IT Systemvertrags.
Dauer: 18 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur persönlichen Lage hat der Bieter - unter Verwendung des Formblatts aus den Vergabeunterlagen - eine Zuverlässigkeitseigenerklärung gemäß § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG abzugeben:
- dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- sich nicht in Liquidation zu befinden,
- keine nachweislich schwere Verfehlung begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
- dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (bei juristischen Personen insbesondere Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen) wegen einer der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG benannten Straftaten oder entsprechender Strafnormen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist,
- dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (bei juristischen Personen insbesondere Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen) wegen einer der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG benannten Straftaten oder entsprechender Strafnormen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist,
- weder Arbeitskräfte illegal zu beschäftigen noch dass er oder seine nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten in diesem Zusammenhang in den letzten 3 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind,
- weder Arbeitskräfte illegal zu beschäftigen noch dass er oder seine nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten in diesem Zusammenhang in den letzten 3 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind,
- seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt zu haben,
- keine wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit anderen Bietern getroffen zu haben.
- Allgemeine Vorgaben zum Nachweis der Eignung -
(1) Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die Nachweise der Ziffer III.2.1 - 3 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für die Nachweise zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.2.3 reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden.
(1) Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die Nachweise der Ziffer III.2.1 - 3 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für die Nachweise zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.2.3 reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden.
(2) Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die Nachweise der Ziffer III.2.1 - 3 auch von diesem Unternehmen abzugeben. Ferner ist mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen. Dies gilt auch bei einer Berufung auf konzernverbundene Unternehmen.
(2) Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die Nachweise der Ziffer III.2.1 - 3 auch von diesem Unternehmen abzugeben. Ferner ist mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen. Dies gilt auch bei einer Berufung auf konzernverbundene Unternehmen.
(3) Die Nachweise der Ziffer III.2.1 - 3 sind mit dem Angebot einzureichen. Sollten Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung vor (§ 19 Abs. 2 VOL/A-EG).
(3) Die Nachweise der Ziffer III.2.1 - 3 sind mit dem Angebot einzureichen. Sollten Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung vor (§ 19 Abs. 2 VOL/A-EG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter seine Unternehmensdaten bezüglich:
(1) des Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahre sowie.
(2) des Umsatzes bezüglich der hier geforderten Leistungsart der letzten 3 Jahre darzustellen. Maßgebend sind jeweils die einzelnen Angaben aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen:
(1) Nachweis der Qualifikation für die Implementierung des VIAS 2.0-Systems durch Beschreibung von mindestens 3 erfolgreich durchgeführten vergleichbaren Referenzprojekten in deutscher Sprache. Dies umfasst die Nennung der Auftraggeber der Referenzprojekte sowie die Kontaktdaten eines Ansprechpartners. Die DVKA behält sich vor, die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
(1) Nachweis der Qualifikation für die Implementierung des VIAS 2.0-Systems durch Beschreibung von mindestens 3 erfolgreich durchgeführten vergleichbaren Referenzprojekten in deutscher Sprache. Dies umfasst die Nennung der Auftraggeber der Referenzprojekte sowie die Kontaktdaten eines Ansprechpartners. Die DVKA behält sich vor, die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
(2) Darstellung der für den Projektzeitraum verfügbaren Personalkapazitäten unter namentlicher Nennung der für das Projekt VIAS 2.0 verantwortlichen Person nebst deren Qualifikation. Dies beinhaltet ebenfalls die Beschreibung der verfügbaren Qualifikationen der Teammitglieder.
(2) Darstellung der für den Projektzeitraum verfügbaren Personalkapazitäten unter namentlicher Nennung der für das Projekt VIAS 2.0 verantwortlichen Person nebst deren Qualifikation. Dies beinhaltet ebenfalls die Beschreibung der verfügbaren Qualifikationen der Teammitglieder.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem Mitglied als bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-09-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-07-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Dienste
Herrn Frank Güster
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Fragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich per E-Mail - ohne Anhänge und in deutscher Sprache - an die benannte E-Mail-Adresse "ausschreibung@dvka.de" gestellt werden. Mündlich oder telefonisch gestellte Fragen zu diesem Vergabeverfahren können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots nicht beantwortet werden.
(1) Fragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich per E-Mail - ohne Anhänge und in deutscher Sprache - an die benannte E-Mail-Adresse "ausschreibung@dvka.de" gestellt werden. Mündlich oder telefonisch gestellte Fragen zu diesem Vergabeverfahren können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots nicht beantwortet werden.
(2) Die Fragen zum Vergabeverfahren werden in anonymisierter Form beantwortet. Die Fragen und Antworten werden gleichzeitig per E-Mail an alle Unternehmen versendet, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben. Die Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
(2) Die Fragen zum Vergabeverfahren werden in anonymisierter Form beantwortet. Die Fragen und Antworten werden gleichzeitig per E-Mail an alle Unternehmen versendet, welche die Vergabeunterlagen angefordert haben. Die Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
(3) Für den Versand der Fragen und Antworten sowie weiterer Informationen wird ausschließlich die E-Mail-Adresse verwendet, die der Bieter bei der Anforderung der Vergabeunterlagen verwendet bzw. mitgeteilt hat. Die Unternehmen haben in eigener Verantwortung zu gewährleisten, dass der Posteingang dieser E-Mail-Adresse ständig gepflegt wird und auch entsprechende Lesebestätigungen versendet werden.
(3) Für den Versand der Fragen und Antworten sowie weiterer Informationen wird ausschließlich die E-Mail-Adresse verwendet, die der Bieter bei der Anforderung der Vergabeunterlagen verwendet bzw. mitgeteilt hat. Die Unternehmen haben in eigener Verantwortung zu gewährleisten, dass der Posteingang dieser E-Mail-Adresse ständig gepflegt wird und auch entsprechende Lesebestätigungen versendet werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 094-160557 (2013-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
Das wirtschaftlich günstigste Angebot ist anhand der erweiterten Richtwertmethode der UfAB V (Version 2.0) ermittelt worden. Die in Ziffer IV.2.1 dieser Bekanntmachung benannten Zuschlagskriterien beziehen sich dabei ausschließlich auf die Leistungsbewertung. Das weitere Vorgehen zur Ermittlung des Angebots mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ist im Einzelnen in den Vergabeunterlagen erläutert worden.
Das wirtschaftlich günstigste Angebot ist anhand der erweiterten Richtwertmethode der UfAB V (Version 2.0) ermittelt worden. Die in Ziffer IV.2.1 dieser Bekanntmachung benannten Zuschlagskriterien beziehen sich dabei ausschließlich auf die Leistungsbewertung. Das weitere Vorgehen zur Ermittlung des Angebots mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ist im Einzelnen in den Vergabeunterlagen erläutert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Globale Vorgehensweise zur Entwicklung der Gesamtarchitektur (40)
2. Spezielle Vorgehensweise der Verfeinerung des im Pflichtenheft definierten Analysemodells zu einem Systementwurf (30)
3. Spezielle Vorgehensweise der Implementierung (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-08-02 📅
Name: n-design GmbH
Postanschrift: Alpenerstr. 16
Postort: Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.