Entwicklung eines Datenerhebungskonzepts und Durchführung eines zentralen Datenmonitorings für regionale Demonstrationsvorhaben zur Einführung und Etablierung der Elektromobilität in der Bundesrepublik Deutschland

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)

Eine wichtige Option zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehr und der Abhängigkeit von Energieimporten wird in der Einführung der Elektromobilität gesehen. Aus diesem Grund wurde von der Bundesregierung bereits im Jahr 2007 die Elektromobilität zu einem entscheidenden Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms erklärt. Konkrete Maßnahmen wurden 2009 im „Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität“ festgehalten. So sollen bis zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf den Straßen Deutschlands verkehren. Parallel dazu soll die dafür erforderliche Infrastruktur aufgebaut werden. Deutschland soll zum „Leitmarkt“ und „Leitanbieter“ für die Elektromobilität werden. Im Rahmen des Konjunkturpakets II von 2009 bis 2011 wurde die Förderung der Elektromobilität als zentraler Schwerpunkt ausgewählt und durch die vier Bundesministerien BMWi, BMVBS, BMBF und BMU umgesetzt. Ein maßgeblicher Bestandteil im Bereich der Demonstrationsvorhaben und Flottenversuche war dabei das vom BMVBS im Jahr 2009 initiierte Programm „Elektromobilität in Modellregionen“, welches im Herbst 2011 die Ergebnisse der ersten Phase präsentieren konnte. Mit der Auswahl von vier Schaufenstern Elektromobilität im Frühjahr 2012 und der weiteren Förderung von Modellregionen und -projekten zur Elektromobilität wurden die Aktivitäten aus dem im Juni 2011 veröffentlichten „Regierungsprogramm Elektromobilität“ fortgeführt.
In einer Vielzahl an Projekten (ca. 280 Vorhaben in 65 Verbünden in den Modellregionen und ca. 330 Vorhaben in 72 Verbünden in den Schaufenstern) wurden und werden zukünftig erhebliche Datenmengen und Ergebnisse generiert. Die Daten-/Informationsverarbeitung erfolgte bislang auf unterschiedlichen Ebenen, einerseits innerhalb der Projekte und Modellregionen selbst sowie andererseits von übergeordneter Stelle für spezifische Fragestellungen. Die bereits existierende übergreifende Begleitforschung in den Modellregionen und zukünftig auch in den Schaufenstern Elektromobilität benötigt eine solide, einheitliche Datenbasis, mit Hilfe derer übergreifende Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen, ausgetauscht und verglichen werden können. Diese einheitliche Datenbasis soll durch den Aufbau und Umsetzung des Datenmonitorings geschaffen werden, wobei der Austausch mit der übergreifenden Begleitforschung ein wichtiges Element darstellt. Beschreibung des Auftragsgegenstandes
Zukünftig sollen die vorhandenen Informationen und Daten (ID) in den verschiedenen regionalen Demonstrationsvorhaben einheitlich erhoben werden, um diese flächendeckend, aktuell und standardisiert im vollen Umfang nutzen zu können. Die ID-Erfassung und –verwertung soll durch einen zentralen Prozess koordiniert und vereinheitlicht werden. Dazu soll ein zentrales Datenmonitoring eingerichtet werden. Das zentrale Datenmonitoring ist ein programmübergreifender Bestandteil der Begleit- und Wirkungsforschung in den jeweiligen regionalen Demonstrationsvorhaben. Damit wird ressort- als auch programmübergreifend eine einheitliche Datenerhebung aus den entsprechenden Förderprogrammen des Bundes gewährleistet. Dies erfordert auf Seiten des Auftragnehmers eine Organisationsstruktur, die in der Lage ist zu einer abgestimmten Vorgehensweise bei der Datenerhebung hinsichtlich der verschiedenen Programme, Akteure und Prozesse zu gelangen. Zugleich sollte diese flexibel, kompatibel und erweiterbar sein, um eine Skalierbarkeit des Datenmonitorings hinsichtlich neuer Fragestellungen, aber auch die Aufnahme weiterer Akteure, Projekte und Programme gewährleisten zu können. Grundlage des Datenmonitorings soll ein entsprechendes Datenerhebungskonzept sein, das durch die Anwendung von etablierten und innovativen wissenschaftlichen Methoden zur (automatisierten) Datenerfassung ein professionelles Datenmanagement sicherstellt. Berücksichtigung müssen dabei insbesondere rechtliche Fragestellungen hinsichtlich Datenschutz und -verwendung finden.
Funktionen des Datenmonitorings:
Das Datenmonitoring hat zwei wesentliche Funktionen zu erfüllen: Die Hauptfunktion des Datenmonitorings ist der Aufbau und der Betrieb eines ID-Managementsystems, das übergreifend auf die regionalen Demonstrationsvorhaben zur Elektromobilität der Bundesregierung Anwendung findet. Das Datenmonitoring beinhaltet die Datenerhebung und/oder -erfassung,
-zusammenführung, auswertung sowie auch -bereitstellung. Dafür ist zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungsfragen zur Elektromobilität vorzunehmen. Diese sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. Projektpartnern auf die relevanten Fragen zu reduzieren. Für diese Fragen ist dann ein Grunddatensatz zu erstellen. Die darüber erzeugten Daten haben das Ziel, die relevanten Fragen zu beantworten.
Hierzu muss ein passendes Datenerhebungskonzept erarbeitet werden. Die Verfügbarkeit von ausreichenden Ein- und Ausgabe-Kanälen (Dateninput) sowie Ressourcen für die Datenspeicherung und –auswertung (Datenoutput) sind sicher zu stellen.
Zusätzlich sind durch das Datenmonitoring ergänzende Zusatzfunktionen zu erbringen, die sich ausschließlich auf das Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität des BMVBS beziehen. Dazu gehört die Bereitstellung von Methoden zur Verschneidung verfügbarer (externer) Daten und Informationen, um damit z.B. Abschätzungen, Prognosen oder auch Hochrechnungen in Bezug auf spezifischere Fragestellungen zu ermöglichen. Ferner sollen relevante Zielgruppen ermittelt und sodann die Informationsanforderung dieser Zielgruppen analysiert werden sowie im Anschluss die zielgruppenorientierte Bereitstellung von Auswertungen und Ergebnissen erfolgen. Die Erledigung von inhaltlichen Ad-hoc-Anfragen ist fachlich, technisch und ressourcenmäßig für das Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität vorherzusehen.
Die Anforderungen der Nebenfunktionen müssen zusätzlich in das Datenerhebungskonzept einfließen.
Rahmenbedingungen des Auftrags
Zeitplanung:
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 3 Jahre. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um ein Jahr verlängert werden. Es wird ein schnellstmöglicher Auftragsbeginn nach Abschluss des Vergabeverfahrens angestrebt.
Ressourcenplanung:
Ressourcen seitens des Auftragsnehmers sind für Konzepterstellung (Datenerhebungskonzept), Aufbau des zentralen Datenmonitorings (d.h. Aufbau und Betrieb des ID-Managementsystems) sowie für die Etablierung der erforderlichen Organisationsstruktur erforderlich. Weitere Kapazitäten sind für die angestrebte Skalierbarkeit bzw. Erweiterbarkeit des zentralen Datenmonitorings und die Arbeiten zu spezifischen Auswertungen erforderlich. Zudem muss der Auftragnehmer die Abstimmung bzw. Koordination des Datenmonitorings mit der übergreifenden Begleitforschung zu Modellregionen und Schaufenster gewährleisten.
Angebotseinreichung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden ausgewählte Bewerber aufgefordert, ein Angebot mit einer Skizze für ein Datenerhebungskonzept zu erstellen, das den dargestellten Anforderungen Rechnung trägt. Angebote haben dabei insbesondere einen Meilensteinplan in Bezug auf die Umsetzung des Datenerhebungskonzepts zu enthalten und das Projektmanagement darzustellen.
Erläuterung über die Vorgehensweise im gesamten Verfahren:
Das gewählte Vergabeverfahren läuft in mehreren Schritten ab. Zunächst werden mit der Bekanntmachung Bewerber aufgefordert, sich am Verfahren zu beteiligen. Hierzu ist ein Teilnahmeantrag mit Unterlagen, aus der die Eignung des Bewerbers für den Auftrag hervorgeht, an die in der Bekanntmachung unter Anhang III A) genannte und unten aufgeführte Stelle zu senden. Die Eignung besteht aus allgemeinen und objektiven Eignungskriterien und wird anhand der in der Bekanntmachung unter III.2 genannten Bedingungen festgestellt.
Im nächsten Schritt werden alle Teilnahmeanträge, die die allgemeinen Kriterien zur persönlichen Lage und zur wirtschaftlichen, finanziellen Leistungsfähigkeit der/s Bewerber/s erfüllen, anhand von objektiven Kriterien bewertet. Von diesen Bewerbern werden die 5 Bewerber, die in Bezug auf die objektiven Eignungskriterien die größte Eignung nachweisen können, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierfür werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Unterlagen übersandt.
Es ist geplant, im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens über die Angebote zu verhandeln. Bei der Angebotspräsentation werden Schwerpunkte insbesondere die Präsentation der Eckpunkte eines Datenerhebungskonzepts und der Ansatz zu dessen Umsetzung, des Verfahrens zur Koordination mit der übergreifenden Begleitforschung der Schaufenster bzw. Modellregionen Elektromobilität sowie des geplanten Projektmanagements sein. Die Inhalte und weitere Informationen der Verhandlung werden den zuvor aufgeforderten 5 Bietern rechtzeitig vor den Verhandlungsterminen bekannt gegeben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-07.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-07 Auftragsbekanntmachung
2014-03-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-06-19 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit