Entwicklung Fachanwendung „Fehlverhalten im Gesundheitswesen“
Nach §§ 197a Abs. 5 SGB V und 47a SGB XI haben die Kranken- und Pflegekassen und der GKV-Spitzenverband, dem jeweiligen Verwaltungsrat im Abstand von zwei Jahren, über die Arbeit und Ergebnisse der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu berichten. Der Bericht ist der zuständigen Aufsichtsbehörde zuzuleiten.
Um eine bessere Vergleichbarkeit, Transparenz und Auswertbarkeit der Berichtsinhalte zu gewährleisten, wurde eine Standardisierung und Vereinheitlichung des den Berichten zugrundeliegenden Datenmaterials angestrebt.
Alle Kranken- und Pflegekassen erheben zu diesem Zweck Kennzahlen, die durch eine „Standardisierte Fallerfassung der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ bei jeder Kranken- und Pflegekasse ermittelt werden. Dadurch ergibt sich eine Vergleichbarkeit der Kennzahlen, die sie aussagekräftig und valide machen.
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt nun das bereits bestehende IT Verfahren zur Verwaltung von Fällen, Kennzahlen und Kennzahlmeldungen zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen durch die Realisierung auf einer neuen Systemarchitektur und mit neuen Technologien an die gewachsenen Anforderungen anzupassen. Zur Umsetzung eines bereits erarbeiteten Lastenheftes benötigt der GKV-Spitzenverband die Unterstützung durch einen Softwareentwicklungspartner.
Die Abnahme der Gesamtanwendung ist für den 31.7.2014 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-11-01
|
Auftragsbekanntmachung
|
2014-02-26
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|